(Jörg Heydorn, SPD: Wir sind keine Schlingel, so wie Sie, Herr Koplin, die mit Schlingelei die Leute hinter die Fichte führen wollen.)
Sie haben gesagt: „Wissen Sie, jetzt muss man beigehen und in Schwerin die Oberbürgermeisterin zum Jagen tragen.“
Also hinter dem, was in Schwerin abläuft, offenbart sich mit Ihrer Argumentation ja zweierlei: Erstens. Ein zweifelhaftes Demokratieverständnis, also „LichtBlick“.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Also wenn wir nicht Ihrer Meinung sind, ist das zweifelhafte Demokratie. Dann ist das zweifelhaftes Demokratieverständnis.)
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wir sind genauso gute Demokraten wie Sie! Erzählen Sie doch nicht so einen Mist immer! – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)
Und ein interfraktioneller Antrag ist dann entstanden, ein interfraktioneller Antrag ist entstanden ohne Sie, Herr Dr. Nieszery, ohne die SPD.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ich lass mir doch von Ihnen nicht erzählen, dass ich kein Demokrat bin! Also was soll das?! Jaja.)
Ich muss sogar noch etwas draufsetzen, Herr Dr. Nieszery, denn Ihr Dezernent Herr Niesen hat in der Debatte in der Stadtvertretung Schwerin gesagt, es hat keinen Zweck, in Schwerin vorstellig zu werden, das würde alles nichts mehr bringen.
Erstens. Was ist denn das für ein Verständnis von einer demokratischen Initiative? Und das Zweite ist: Misstraut der Dezernent in Schwerin also dem Sozialministerium? Es würde nichts mehr bringen, beim Sozialministerium vorstellig zu werden. – Das ist doch ein Armutszeugnis! Das kann doch wohl nicht wahr sein!
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Versuchen Sie es doch einfach mal, versuchen Sie es doch einfach noch mal!)
Das wird auch versucht, dazu gibt es einen Beschluss, und erfreulicherweise gibt es einen Beschluss.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wissen Sie, ich habe noch nie jemanden gefunden, der das so auslegt wie Sie hier, Herr Koplin.)
Dann möchte ich gerne noch mal auf zwei Überlegungen von Frau Friemann-Jennert eingehen. Das eine ist – Sie hatten das auch mit Zahlen unterlegt –, die Arbeitslosigkeit sinkt und dadurch auch der Beratungsbedarf, weil ja auch die Arbeitslosigkeit die Hauptursache für Verschuldung und Überschuldung wäre.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist ja unmöglich. Jetzt unterstellen Sie noch, wir sind keine Demokraten. Das ist ja unglaublich.)
Das allein ist lineares Denken. Ich hatte ja vorhin darauf hingewiesen, dass die Fälle komplexer werden, langwieriger werden,
dass es also problematischer ist, hier Hilfe zu organisieren, und die Rechtslage auch sehr kompliziert ist.
Und dann kommt noch etwas: Sie sind ja eine sehr Kluge und haben die kluge Frage gestellt, ob sich die Angebote denn rechnen würden. Die Frage haben wir uns auch gestellt. Also Schuldnerberatungen rechnen sich, das will ich an mehreren Beispielen deutlich machen. Schuldnerberatungen rechnen sich für die betroffenen Personen sowieso, aber sie rechnen sich auch für den Landeshaushalt und volkswirtschaftlich.
In der Erarbeitung des 3. Armuts- und Reichtumsberichtes der Bundesregierung haben Wissenschaftler sich darangemacht und haben die Wirkungsweise von Schuldnerberatungen untersucht. Sie haben über acht Monate die Klientinnen und Klienten begleitet und haben geschaut, was passiert, wenn man eine professionelle Beratung und Begleitung erfährt. Herausgekommen ist, dass 39 Prozent der Betroffenen einen sicheren Arbeitsplatz gefunden haben, 40 Prozent der Betroffenen in geordnete Verhältnisse gekommen sind und dass die Verschuldungssituation kein Vermittlungshemmnis mehr war. Das ist doch eine großartige Sache und zeigt zum einen die Wirksamkeit.
Das andere will ich dann in Zahlen – in Euro und Cent – mal deutlich machen. Wir geben, Herr Heydorn hat darauf Bezug genommen, 1,8 Millionen Euro Landesmittel für die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen. Der finanzielle Effekt ist aber, dass wir 5,7 Millionen Euro einsparen. Ich nehme nur mal ein Detail aus dieser Einsparungssumme heraus. Wenn die Verbraucherinsolvenzverfahren durch die Beratungsstellen nicht mehr vorbereitet und dann vor Gericht begleitet werden würden, sondern nur durch Rechtsanwälte – denen ich nichts Schlechtes damit unterstellen will –, also das ist keine Abwertung, nur,
die Rechtsanwälte legen dann hier im Landeshaushalt eine Rechnung über 230 Euro pro Fall vor. Bei 1.847 Fällen allein im letzten Jahr hätten wir eine Rechnung von 450.000 Euro präsentiert bekommen. Das heißt, wir reden jetzt von einer akuten Hilfe von 201.000 Euro, die gebraucht werden, und dagegen steht ein Effekt von 450.000 Euro allein in dem Punkt. Also die rechnen sich!
Hinzu kommt noch, wenn man bedenkt, dass etwa 80 Pro- zent der Ratsuchenden bei den Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen über kein eigenes Einkommen verfügen, sie aber nach Paragraf 16a des SGB II und nach Paragraf 11 Absatz 5 des SGB XII einen Rechtsanspruch haben, wird eine Beratungsleistung zu organisieren sein, die dann zulasten der Kommunen und letztendlich indirekt auch zulasten des Haushalts anfallen würde. Also die Kosten würden sowieso anfallen, die Frage ist nur, zu welchem Preis für die Betroffenen.
Und an der Stelle sagen wir – Sie sagen ja auch, Frau Ministerin, wir wollen eine Doppelstrategie fahren –, wir
sind dabei, wenn Sie sagen, wir wollen zukunftssicher die Beratungslandschaft aufstellen. Ich argwöhne nur, dass sehr viel zentralisiert wird,
und ich argwöhne auch, dass die Trägervielfalt in Gefahr ist, aber da reden wir dann noch mal drüber. Aber die …
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wenn es notwendig ist, wird auch das so sein, Herr Koplin. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, der Status quo ist immer das Beste.)
Ich habe nur gesagt, wo mein Argwohn liegt, weil bei Ihnen immer ausschlaggebend ist: Kriegen wir das mit dem Haushalt in Übereinstimmung?
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, können wir das bezahlen, das ist tatsächlich die Frage, die wir uns stellen. Das ist doch legitim.)
Können wir das bezahlen, das ist die Frage. Wenn wir aber sparen, das hatten wir irgendwie schon mal, wir sparen, koste es, was es wolle, kommt es nach hinten raus teurer.