Protocol of the Session on September 18, 2014

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Vizepräsidentin Gajek hat eine Ältestenratssitzung angekündigt. Die werden wir jetzt durchführen. Das heißt, wir unterbrechen die Sitzung voraussichtlich bis 18.00 Uhr und setzen dann fort. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 17.47 Uhr

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Wiederbeginn: 18.04 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung.

(Egbert Liskow, CDU: Ich bin schon da.)

Herr Liskow, ich habe die Sitzung eröffnet und mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie sich dazu nicht zu äußern haben. Im Falle eines weiteren Zuwiderhandelns erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

(allgemeine Heiterkeit – Minister Harry Glawe: Auwei, auwei! Kommen Sie mal nach Hause, Herr Liskow!)

Ich möchte bitte mit der Sitzung fortfahren und bitte um die nötige Ernsthaftigkeit.

(Minister Harry Glawe: Egbert, da musst du dir was einfallen lassen heute Abend!)

Für die Vizepräsidentin Frau Gajek im Benehmen mit dem Ältestenrat möchte ich zurückkommen auf den Tagesordnungspunkt 24 und den Abgeordneten Udo Pastörs für die permanente Missachtung des Präsidiums von der heutigen Sitzung ausschließen.

Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 26: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Humanitäre Hilfe statt Waffen – Verfolgten im Irak und Syrien Unterstützung, Schutz und Aufnahme ermöglichen, Drucksache 6/3257. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3299 vor.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Humanitäre Hilfe statt Waffen – Verfolgten im Irak und Syrien Unterstützung, Schutz und Aufnahme ermöglichen – Drucksache 6/3257 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/3299 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Dr. Al-Sabty.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit Juni 2014 verbreitet die radikalislamische Terrormiliz des Islamischen Staates, kurz IS, in großen Teilen des Iraks

verstärkt Terror und Gewalt. Hunderttausende Christen, Jesiden, Turkmenen, Sunniten, Schiiten sind auf der Flucht. Keine religiöse Gruppe ist vor IS sicher.

Vor wenigen Tagen hat die Bundesregierung die Terrororganisation IS und die Verwendung von Symbolen wie das der schwarzen Flagge verboten. Das ist ein wichtiger Schritt. Die Terrororganisation IS ist ein innenpolitisches Problem in Deutschland. Im August hatten Anhänger des IS, darunter bewaffnete, eine Unterkunft für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Berlin-Marienfelde über- fallen und mehrere Menschen schwer verletzt. Bei Aufmärschen des IS zeigten gewaltbereite Anhänger die schwarze Fahne der Terrororganisation, ohne dass die Behörden einschreiten konnten. Wir müssen uns diesem Problem von mehreren Seiten stellen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag zielt darauf ab, die vom IS Verfolgten im Irak und in Syrien zu unterstützen, ihnen Schutz und Aufnahme in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern zu ermöglichen. Laut dem UNHCR sind bislang in diesem Jahr schätzungsweise 1,8 Millionen Menschen im Irak vertrieben worden. Sie verteilen sich auf etwa 1.500 Standorte über das ganze Land. Der Irak beherbergt außerdem 215.000 syrische Flüchtlinge.

Anfang September teilte der UNHCR mit, dringend mehr finanzielle Unterstützung zu benötigen, um die Vertriebenen zu versorgen und winterfeste Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Insgesamt sind jedoch noch rund 350 Millionen Dollar zusätzlich notwendig, um die erforderliche Hilfe zu leisten. Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland hat die 2,9 Millionen Euro humanitäre Soforthilfe für die Flüchtlinge am 11. September um 4,4 Millionen Euro aufgestockt. Finanziert werden damit vor allem die medizinische Versorgung, die körperliche Rehabilitation, der Zugang zu sauberem Trinkwasser und die Wiederherstellung von Lebensgrundlagen für Binnenvertriebene.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Bündnis aus Politikerinnen und Politikern, Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtlern, Künstlerinnen und Künstlern und Religionsgemeinschaften verlangt von der Bundesregierung mehr humanitäre Soforthilfe für die Vertriebenen im Irak und in Syrien. Während die verfolgten Menschen jeden Tag um ihr Leben bangen, wird auf Bundesebene noch darüber gestritten, ob und wie viele Jesiden, Christen und andere als Flüchtlinge in Deutschland aufgenommen werden sollen.

Eine zügige Aufnahme in Form eines gezielten Aufnahmeprogramms der Bundesregierung angesichts der Tragödie ist aus unserer Sicht eine humanitäre Pflicht. Mindestens die Hälfte der Bundesbürgerinnen und -bürger befürwortet eine schnelle Aufnahme der Verfolgten. Es ist also keine Frage, ob wir Schutzbedürftige aufnehmen sollen, wir sollten uns vielmehr darauf konzentrieren, wie wir die Aufnahme und Unterbringung bestmöglich gestalten.

Es ist von großer Bedeutung, wie der Aufnahmeprozess hierzulande verläuft. Dabei ist es nicht förderlich – und das sage ich in Richtung meiner Kollegen von der CDU –, Ressentiments und Ängste in der Bevölkerung zu schüren und eine Drohkulisse von vermeintlichen Flüchtlingsströmen aufzubauen. Jeder, der das tut, handelt unverantwortlich. Der Fokus muss darauf liegen, auf allen Ebenen gemeinsam mit der Bevölkerung die Aufnahmeprozesse zu gestalten.

Meine Fraktion hat hierfür in der Vergangenheit immer wieder Anträge auf eine bessere Willkommenskultur und Möglichkeiten der Unterbringung und Integration gestellt. Leider sind alle Anträge abgelehnt worden. Hätten Sie unseren Forderungen zugestimmt, dann wären wir heute ein Stück weiter. Wir hätten das Fundament und die Rahmenbedingungen für die Aufnahme weiterer Flüchtlinge gemeinsam geschaffen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, es ist an der Zeit, dass Sie konstruktive Schritte für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in MecklenburgVorpommern gehen, gerade in Abgrenzung zu den populistischen, rassistischen Parolen der AfD.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Fakt ist, die Geflüchteten haben keine Perspektive in ihren Heimatländern. Sie haben alles verloren. Viele von ihnen haben nicht mal eine Chance auf Rückkehr in ihre Heimatländer.

In Mecklenburg-Vorpommern leben mehrere Hundert Menschen aus Syrien und dem Irak. Ich selbst stamme aus dem Irak, das wissen Sie ja. Menschen aus diesen Ländern, die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollen ihre Familienangehörigen nach Deutschland holen dürfen. Jede und jeder wünscht sich seine Angehörigen aus der Gefahrenzone. Das ist ganz verständlich und menschlich, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Die Aufnahme muss möglich sein, auch ohne Nachweis der finanziellen Mittel für die Unterbringung und Versorgung. Die seit September 2013 bestehende Regelung zum Familiennachzug von Angehörigen aus Syrien zeigt, dass die Voraussetzung eines finanziellen Nachweises auf Grundlage des Paragrafen 68 des Aufenthaltsgesetzes eine große Hürde ist. Nur sehr wenige schaffen es, unter diesen Bedingungen ihre Angehörigen aufzunehmen.

Die Antworten der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage vom 29. April dieses Jahres zeigen, dass es innerhalb eines halben Jahres nur vier Familien möglich war, insgesamt nur fünf Personen im Rahmen der Aufnahmeanordnung des Landes vom 26. September 2013 nach Deutschland gekommen sind. Drei Personen sind im Dezember 2013, eine Person ist im Januar dieses Jahres und eine weitere Person im April dieses Jahres eingereist. Das ist wahrhaftig sehr gering mit Blick auf die 694 in Mecklenburg-Vorpommern lebenden syrischen Staatsangehörigen, die im März gezählt worden sind.

Das zeigt, dass ein Familiennachzug von Angehörigen aus dem Irak und Syrien einfacher möglich sein muss, damit es wirklich als Maßnahme greifen kann. Hier überlässt der Staat es alleine den Privatpersonen, Hilfe zu leisten. Der Staat muss diese humanitäre Hilfe leisten oder zumindest intensiv unterstützen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bekennen Sie sich zur Menschlichkeit und stimmen Sie unserem Antrag zu! Dem Änderungsantrag von den Kollegen der GRÜNENFraktion stimmen wir zu.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort gebeten hat zunächst in Vertretung des Ministers für Inneres und Sport der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Herr Glawe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Terrororganisation Islamischer Staat zieht derzeit mit brutaler Gewalt durch den Irak und durch Syrien. Die Kämpfer töten und vertreiben Tausende, sie wenden sich gegen Minderheiten, sie gehen gegen Christen und Jesiden vor.

Ziel des IS ist der Aufbau eines Kalifatstaates, in dem nur die Gesetze des Islam, also die Scharia, gelten sollen. Die Trennung von Staat und Religion soll aufgehoben werden. Aufgrund der extremen Brutalität und der damit verbundenen einhergehenden Angst in der Zivilbevölkerung befinden sich Tausende von Menschen auf der Flucht.

Die Nachrichten und Bilder schockieren auch uns Deutsche, und ich darf sagen auch mich persönlich. Die Frage ist also, wie das Land Mecklenburg-Vorpommern helfen kann. Die Fraktion DIE LINKE fordert in dem von ihr vorgelegten Antrag die Verstärkung der humanitären Hilfe auf Bundesebene und die Einrichtung von Sonderkontingenten.

Meine Damen und Herren, Deutschland darf sich seiner Verantwortung für die Menschen im Nordirak und in Syrien nicht entziehen. Die Menschen dort brauchen unsere humanitäre Hilfe und unseren Beistand dringend. Sie brauchen sie aber zuallererst vor Ort. Hier stimme ich meinem Amtskollegen auf Bundesebene, Dr. de Maizière, vollkommen zu. Es geht zunächst nicht darum, Flüchtlinge aus dem Irak nach Deutschland zu holen, sondern es geht darum, dazu beizutragen, dass sie in ihrer Heimat wieder in Frieden leben können, denn das ist es, was sie selbst in erster Linie wollen.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schließt das eine das andere denn aus?)

Nun lassen Sie mal! Warten Sie doch mal ab!

Dazu leistet Deutschland bereits Erhebliches. Wir gehören zu den größten bilateralen Gebern in der Region. Seit Beginn der Syrienkrise wurden mehr als 550 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, davon über 320 Mil- lionen für humanitäre Hilfe – jetzt haben Sie die Ant- wort –, für Hilfsmaßnahmen, für strukturbildende Übergangs- und bilaterale Hilfen, über 170 Millionen und über 65 Millionen für Maßnahmen der Krisenbewältigung.

Deutschland hilft, aber nicht nur mit Geld. Im Auftrag der Bundesregierung beteiligt sich das Technische Hilfswerk am Bau von Flüchtlingscamps für irakische Binnenvertriebene. Unter seiner Mitwirkung sollen insgesamt 15 bis 25 zusätzliche Camps in Kurdistan entstehen. Dies ist ebenfalls ein entscheidender Beitrag, um die Not der Menschen vor Ort zu lindern. Die Hilfe aus Deutschland

muss und wird weitergehen, und zwar nicht wegen eines Antrages aus Mecklenburg-Vorpommern, sondern aus Gründen der Menschlichkeit, aus deutscher, europäischer und internationaler Verantwortung.

Meine Damen und Herren, was die geforderten Kontingente sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene angehen, so bin ich skeptisch. Zum einen erwiesen sich diese Kontingente als schwierig in der Bearbeitung. Sie verursachen einen erheblichen bürokratischen Aufwand. Ich sehe den Sinn auch deshalb nicht, weil bereits das normale Asylverfahren auch für Flüchtlinge aus dem Irak momentan fast in allen Fällen zu einer Anerkennung führen wird.

Von 20.000 Kontingentflüchtigen konnten bis jetzt 7.500 in Deutschland aufgenommen werden. Aber es sind bereits 40.000 Asylbewerber aus Syrien in Deutschland in Sicherheit, meine Damen und Herren. Dafür gilt unser Dank ganz besonders den Kommunen, denn sie haben unterstützt und sie haben die Unterbringung der vielen Flüchtlinge aus der Welt mitorganisiert. Natürlich hat das Innenministerium seinen Beitrag dazu geleistet.

Wenn dabei von den Oppositionsparteien die Kritik zu hören ist, dass schon die Einreise nach Deutschland eine unüberwindbare Hürde sei, ist das allein durch das Faktum der Realität widerlegt. Unsere Kommunen in Deutschland nehmen bereits die meisten Flüchtlinge, Asylanten und Zuwanderer in Europa auf – trotz Dublin.

Im Übrigen ist die Flüchtlings- und Zuwanderungsfrage ein europäisches Problem, dass es nur auf der europä- ischen Ebene zu lösen gilt. Und wenn die Einreise über einen sicheren Drittstaat erfolgt und daher seine Zurückschiebung in diese Staaten die Konsequenz ist, dann bitte ich darum, dieses Verfahren nicht mit der Ablehnung einer Hilfeleistung gleichzusetzen, denn die betroffenen Menschen bleiben sehr wohl im Asylverfahren.

Auch den Antrag auf Schaffung eines weiteren Landeskontingentes lehne ich ausdrücklich ab, die Gründe hatte ich vorher schon vorgetragen. Darüber hinaus muss die Situation der Kommunen bedacht werden. Tatsächlich haben die Kommunen schon jetzt Probleme, alle Asylbewerber und Flüchtlinge unterzubringen.

Und es werden auch noch mehr werden. Das lässt sich an folgenden Zahlen festmachen: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in seiner letzten Prognose vom August mitgeteilt, dass derzeitig mit einem momentanen Zugang von 16.000 bis 18.000 Erstantragstellern bundesweit gerechnet wird. Dies bedeutet für Mecklenburg-Vorpommern, dass monatlich zwischen 330 und 370 Personen aufzunehmen sind. Schon jetzt liegen die Zugänge aber bei 430 Personen, sodass im Jahr 2014 in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt rund 4.000 Personen dazukommen werden. Im Jahr 2013 haben 2.303 Erstantragsteller einen Antrag abgegeben. Das ist eine Steigerung um 70 Prozent.