Herr Renz, ich habe mich eben gewundert, warum unsere Koalition eigentlich doch ganz gut funktioniert.
(Heiterkeit bei Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ja, da wundern wir uns auch manchmal. – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Echt?)
weil ich von Ihren Äußerungen zwei Dinge sehr gut von ihrem Redebeitrag dokumentiert fand, nämlich was es bedeutet, sich in die Büsche zu schlagen auf der einen Seite, aber auf der anderen Seite einen Eiertanz zu vollführen, von der Aussage, die gesetzlichen Grundlagen sind alle da, bis hin zu, die gesetzlichen Grundlagen werden jetzt auf Bundesebene geschaffen.
„Seitdem die Regulierung der Leiharbeit zumindest etwas vorankommt, setzen Unternehmen vermehrt Werkverträge für Billigjobs ein“, so war der Untertitel eines „Böckler Impuls“ aus dem August 2012. Die Hans-Böckler-Stiftung hat für diesen Themenkomplex, der es ja nicht ist, sondern für das Problem „Missbrauch von Werkverträgen“ eine Studie in Auftrag gegeben, die mittlerweile auch schon vorliegt, und ich denke, der eine oder die andere von Ihnen wird sie kennen.
Nach der Aussage von 2012 ist die Entwicklung meiner Auffassung nach nicht besser geworden. Der SPD insgesamt ist diese Entwicklung auch schon seit Langem ein Dorn im Auge. Das ist auch mit ein Grund, warum wir die Formulierungen im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorfinden, so, wie sie eben sind, nämlich weil wir der Überzeugung sind, dass dieser Entwicklung ein Riegel vorgeschoben werden muss. Auch wir teilen durchaus die Auffassung, dass Werkverträge, egal in welchem Umfang, nun dazu missbraucht werden, Personalkosten zu sparen und Arbeitnehmerrechte zu umgehen.
Das Arbeitsministerium in Nordrhein-Westfalen, das diese Auffassung offensichtlich auch teilt, hat dieses zum Anlass genommen, um im Rahmen einer Initiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ ein Gutachten zu beauftragen, das Lösungen für genau diese Problemlagen aufzeigen soll. Dabei wurde keinesfalls strittig gestellt, dass generelle Möglichkeiten, Werkverträge abzuschließen, da sie in einer arbeitsteiligen Wirtschaft durchaus ihren Platz hätten, nicht das Anliegen waren. Als Mittel zum Lohndumping seien sie jedoch völlig indiskutabel. Im März dieses Jahres wurde diese Studie in Berlin vorgestellt – ich war dabei sozusagen.
Im Kern läuft dieses Gutachten auf folgende Neuerungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hinaus, die
weit über den bereits mehrfach erwähnten Bundesratsbeschluss hinausgehen, von dem ja zu Recht gesagt worden ist, da wir hier so wenig Betriebsräte haben, kann der bei uns nicht diese Wirkung entfalten wie in anderen Bundesländern, in denen das ganz anders ist. Deswegen will ich auf die Bundesratsinitiative oder auf den Bundesratsbeschluss in dem Zusammenhang auch gar nicht näher eingehen, sondern nur mal davon abweichend, das, was man in Nordrhein-Westfalen in diesem Zusammenhang erarbeitet hat, ein bisschen ausführen.
Erstens. Leiharbeit soll nur noch zur Deckung eines vorübergehenden Bedarfs beim Entleiher zulässig sein. Nach 18 Monaten Leiharbeit wäre dann in diesem Kontext die Obergrenze erreicht. Als Ausnahme soll gelten, wenn zwar vorübergehender Bedarf besteht, aber keine Arbeitnehmer für befristete Verträge auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen sind.
Darüber muss man ein bisschen nachdenken, wie das gemeint ist. Beispielsweise bei Ingenieuren oder Wissenschaftlern kann das der Fall sein, die an einem längeren Projekt mitarbeiten sollen. Um diese Regelung abzusichern, müsse der Entleiher nach sechs Monaten nachweisen, dass die Überlassung tatsächlich vorübergehend erfolgt. Gelingt ihm das nicht, ist dieser Kraft Gesetz vom ersten Tag an Arbeitnehmer des Entleihers mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Zweiter Punkt. Nur unbefristet beschäftigte Leiharbeitnehmer dürfen auch nach Leiharbeitstarif bezahlt werden, der trotz Branchenzuschlägen deutlich geringer ausfällt als die Entlohnung des Stammpersonals.
Wenn jemand in einem Jahr bei fünf verschiedenen Entleihern arbeitet, dann macht ein eigener Tarif Sinn, denn die Zeitarbeitsfirma muss durchgehend für sie oder ihn einheitliche Arbeitsbedingungen sicherstellen, aber nicht für Beschäftigte, die nur für einen Einsatz eingestellt werden, so die Begründung der Verfasser. Also wenn sie vollkommen mit dem Stammpersonal der Firma gleichgestellt werden, dann wird dieses auf Lohndumping basierende Geschäftsmodell erheblich teurer.
Dritter Punkt. Jeder illegal ausgeliehene Arbeitnehmer, jede illegal ausgeliehene Arbeitnehmerin soll eine Chance bekommen, sich beim Auftraggeber einzuklagen.
Dahinter steht dieses Modell, was Sie eben auch erwähnt haben, nämlich diese Umkehr der Beweislast. Wenn ein Mitarbeiter aufzeigt, dass er in die Arbeitsorganisation genauso eingebunden ist wie die Kollegin aus dem Stammpersonal, dann muss das Unternehmen beweisen, dass das nicht der Fall ist. Kann es das nicht, ist es automatisch der tatsächliche Arbeitgeber und haftet. Der Arbeitnehmer kann sich dann also einklagen.
Bisher konnten Scheinwerkunternehmer aus dem Ausland – auch das ist ja explizit angesprochen worden, deswegen komme ich jetzt noch mal auf diese wesentlichen Dinge, die hier bereits eine Rolle gespielt haben, zurück – im Schutz von Entsendebescheinigungen von ihrer heimischen Sozialversicherung ziemlich unbehelligt agieren. Diese legen fest, dass die ausländischen Arbeitnehmer zu Hause im Rahmen ihrer Arbeitsverhältnisse
versichert sind und es auch während der Überlassung bleiben. Harte Sanktionsmöglichkeiten nach deutschem Recht entfallen so.
Die Autoren der Studie schlagen hier – viertens – eine eigenständige volle Haftung des deutschen Auftraggebers auf dem Niveau der Lohnkosten eines deutschen Arbeitnehmers vor. Das heißt, der Auftraggeber zahlt, dann ist der Vorteil weg.
Auch die Arbeitnehmervertretungen sollen nach dem Verfasser der Studie eine stärkere Rolle mit weitreichender Bedeutung erhalten. Behauptet wird in diesem Zusammenhang, dass in vielen Unternehmen echte und dubiose Werkverträge nicht über die Personalabteilung laufen würden, sondern zum Beispiel über den Einkauf. Vielfach bekämen die Betriebsräte das überhaupt erst mit, wenn die Leute schon eine Weile im Unternehmen arbeiten.
Das würde sich ändern, wenn nämlich – fünftens – diese Form des Personaleinsatzes nach einem Monat beendet werden muss, wenn der Betriebsrat nicht unterrichtet wurde.
Als die Studie mit diesen Empfehlungen vorgestellt wurde – und es war eine breite Teilnehmerschaft, also Gewerkschaften, Arbeitgebervertretung und so weiter vertreten –, gab es natürlich auch ganz unterschiedliche Diskussionsbeiträge. Während der Arbeitgeberverband, hier in Person von Dr. Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), natürlich ganz klar die Auffassung vertreten hat, dass die Verfasser von ganz falschen Annahmen ausgehen würden und dass für Leiharbeit über Tarifverträge ausreichend Missbrauchsregelungen vorhanden wären, hat die Vertreterin vom DGB dazu gesagt, flächendeckende Tarifverträge und ein gesetzlicher Mindestlohn würden zwar die schlimmsten Auswüchse prekärer Beschäftigung verhindern. Aber sie hat darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Verbesserung bei der Leiharbeit und die Einführung von Branchenzuschlägen durch die Tarifpartner in der Leiharbeit einige Unternehmen auf billige, oft ziemlich dubiose Werkverträge hat umsteigen lassen, und also durchaus Handlungsbedarf zu sehen ist. Es gab also ganz unterschiedliche Auffassungen und in diesem Zusammenhang wurde ausführlich diskutiert.
Konkret wurde jedoch noch einmal seitens der Landesregierung Nordrhein-Westfalens mitgeteilt, dass diese konkreten Vorschläge in die gesetzliche Neugestaltung der Themen Leiharbeit und Werkverträge einfließen werden. Welche Vorschläge sich letztlich beim end- gültigen Gesetzgebungsverfahren, das sich bekannter- maßen in der Zuständigkeit der Bundesebene befin- det, hier nun durchsetzen werden, können wir nur abwarten.
Nicht abzuwarten brauchen wir aber Anstrengungen der Landesregierung, zu Verbesserungen zu kommen, wenn wir bei uns im Land Missstände zu beklagen haben. Da schlägt die Fraktion DIE LINKE hier einen Runden Tisch mit einem Strauß von
Wir haben nicht nur dieses fast immer bemühte Bündnis für Arbeit, sondern wir haben auch das Fachkräftebündnis. Das Fachkräftebündnis hat den Charme, dass es sich ganz konkrete Ziele auch im Sinne der Arbeitenden, der Beschäftigten gesetzt hat, weil man den Beschäftigten als solchen als kostbares Gut erkannt hat. Ich finde, als Ziele beim Fachkräftebündnis, obwohl wir beim Missbrauch von Werkverträgen nicht ausschließlich über Fachkräfte sprechen, aber als Ziele dieses Fachkräftebündnisses kann ich mir sehr gut vorstellen, dass auch der Missbrauch von besonderen Formen von Arbeitsverträgen hier sehr gut gesetzt wäre.
Und wenn ich nach Niedersachsen gucke, Herr Foerster, was da tatsächlich gelaufen ist: Also erst einmal, auf Landesebene war es kein Runder Tisch, da war es eine interministerielle Arbeitsgruppe. Und wenn Sie sagen, in den Kreisen gibt es Runde Tische, da sage ich: Gut, da können die Runden Tische auch sehr gut funktionieren, weil genau in den Kreisen ist man nahe dran. Da hat man diesen Überblick, den man ja insgesamt nur wirklich sehr schwer erhält. Das ist auch am 19.08. in der Landespressekonferenz durch die Gewerkschaft gesagt worden, dass die objektive Lage sehr schwer einzuschätzen wäre.
Die Akteure des Arbeitsmarktes in Mecklenburg-Vor- pommern, mit der Ministerin, ich würde mal sagen, sogar an der Spitze, tauschen sich regelmäßig aus und haben dieses Problem nicht nur erkannt und nicht nur verinnerlicht, sondern sind wirklich bemüht – das nehme ich meiner Ministerin ohne Weiteres ab –, gerade Strategien im Bereich des Machbaren auf Landesebene zu versuchen. Man muss ja immer auch gucken, was ist wirklich machbar, wo können wir hier ansetzen.
Diese Strategien – wenn man davon umfassend reden möchte, wird es darauf hinauslaufen – können natürlich nur im ständigen Austausch entwickelt werden. Eines zusätzlichen Runden Tisches oder einer zusätzlichen Runde bedarf es dazu nicht. Und ich glaube auch, da ist ein Webfehler drin, weil, wenn man den Arbeitgeberverbänden vorwirft, und das ist bei Ihren Ausführungen doch eigentlich Grundtendenz gewesen, dass da immer so ein bisschen Generalvorwurf mit drin ist, dass der Missbrauch doch sehr weit verbreitet ist, dass viele Arbeitnehmer das als Generalvorwurf, dass …
sich in so eine Runde zu setzen, weil dieser Vorwurf von Ihnen gerade, Herr Foerster, doch ziemlich heftig im Raum steht.