Protocol of the Session on September 17, 2014

nicht passiv auf eine rechtliche Klärung zu warten,

(Vincent Kokert, CDU: Natürlich, zu warten.)

sondern politisch zu handeln und das Richtige zu tun.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Das Richtige wäre gewesen, die Rechte der Schulen in freier Trägerschaft auf eine solide und nachvollziehbare Finanzierungsgrundlage zu stellen.

Anstelle der Passivität der Regierung forderte meine Fraktion am 11. Oktober, am 12. März und am 10. April, politisch dadurch zu handeln, dass die Träger der freien Schulen künftig pauschal ihre Finanzhilfen abrechnen können, um den überhöht bürokratischen Aufwand durch die geforderten Einzelnachweise nicht nur für die Träger, sondern auch für das Bildungsministerium selbst abzuschaffen.

(Torsten Renz, CDU: Es gibt heute nur Gewinner.)

Am 11. Oktober, am 12. März und am 10. April hat meine Fraktion darauf gedrängt,

(Torsten Renz, CDU: Es gibt nur Gewinner heute.)

das bisherige Durcheinander der Rechtsbegriffe „Personalkosten“ und „Personalausgaben“ durch eine exakte Definition für die Zahlung der Finanzhilfe und deren sachgerechter Verwendung zu ersetzen. In die Reihe der Änderungsnotwendigkeiten gehört auch die Anregung meiner Fraktion, die Schülerkostensätze endlich den tatsächlichen Bedarfen anzupassen und dann beispielsweise für drei oder fünf Jahre unter Berücksichtigung der Tarifentwicklung festzulegen.

Am 11. Oktober, am 12. März und am 10. April haben wir das Land aufgefordert, im Bereich der beruflichen Schulen in freier Trägerschaft die sachgerechte Höhe der Finanzierung, insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens und der Heilerziehung, zu überprüfen sowie den tatsächlichen Bedarfen anzupassen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: An welchem Tag war das noch mal? – Marc Reinhardt, CDU: War das jetzt der 12. oder 13. März?)

Sehr geehrte Damen und Herren, all die eben von mir genannten Forderungen sind entweder zusammenfassende Beschreibungen oder gar Zitate aus meinen Reden vom Oktober, März und April.

(Marc Reinhardt, CDU: Welche Tage waren das noch mal genau?)

Vor 14 Tagen verkündete der Bildungsminister in seiner Pressemitteilung nun die Umsetzung der Forderung der Opposition und der Träger der freien Schulen.

(Heiterkeit bei Vincent Kokert, CDU)

Ich zitiere: „‚Die Finanzhilfe für freie allgemein bildende und berufliche Schulen soll künftig nach einem festen Satz pro Schüler berechnet werden. … Geplant ist, die Fördersätze im Schulgesetz zu verankern.‘“

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

„‚Dadurch hätten die freien Schulen eine sichere Planungsgrundlage.‘ Die Schülerkosten- und Förderbedarfssätze sollen im Schulgesetz auf Basis der Berechnung für das Schuljahr 2014/2015 festgelegt werden. Ab dem Schuljahr 2015/2016 sollen sie in jedem Schuljahr um die Tarifentwicklung der Lehrer-Gehälter des Vorjahres angepasst werden. … Darüber hinaus soll der Verwendungszweck der Finanzhilfe geöffnet werden: Freie Schulen können demnach die Landesmittel für alle schulischen Zwecke mit Ausnahme der Sachkosten verwenden. … Außerdem will das Land die Verwendungsnachweisprüfung für die freien Schulen vereinfachen. … Ein detaillierter Nachweis der einzelnen Personalkosten soll nicht mehr erforderlich sein. … ,Freie Schulen sollen deshalb stärker finanziell gefördert werden, wenn sie in stark nachgefragten Gesundheitsberufen ausbilden.‘“

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

„,Der Finanzhilfesatz für diese beruflichen Bildungsgänge soll auf bis zu 80 Prozent steigen.‘“ Ende des Zitats.

Und trotzdem lautet der Titel der Pressemitteilung nicht: „Landesregierung lenkt ein dank den Demonstranten und der Opposition“, sondern die Schlagzeile lautet: „Mehr Geld und weniger Bürokratie – Privatschulfinanzierung soll neu geregelt werden“.

(Vincent Kokert, CDU: Sie wollen doch gar keine freien Schulen. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist schon wieder genauso ein Unsinn.)

Warum soll denn jetzt die Bürokratie verringert werden? Warum bekommen denn nun die freien Schulen mehr Geld?

(Unruhe bei Vincent Kokert, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Das mag parlamentarisch vielleicht irgendwo erheiternd sein, aber es hilft doch der Sache jetzt nicht, Herr Kokert.

(Vincent Kokert, CDU: Das ist ein bisschen oberlehrerhaft. – Marc Reinhardt, CDU: Ihre Rede meinen Sie jetzt, oder was?)

Na ja, da bin ich mir jetzt nicht so sicher, welche Rede mehr hilft – meine oder Ihre.

(Vincent Kokert, CDU: Das werden Sie noch sehen. – Torsten Renz, CDU: Sie sind sich sicher, Sie wollen es nur nicht sagen, Frau Oldenburg.)

Es ist doch gar nicht nötig, denn der Bildungsminister hat im September des vergangenen Jahres bei der Ankündigung

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Was genau?)

der Neuregelung der Zuweisung der Finanzhilfe betont, ich zitiere: „‚Freie Schulen, die ihren Lehrerinnen und Lehrern ein Gehalt zahlen, das genauso hoch ist wie jenes, das die Pädagogen an den öffentlichen Schulen erhalten, müssen keine Kürzungen befürchten.‘“ Ende des Zitats.

Wenn das nun der Wahrheit entspräche, dann wären viele Träger freier Schulen nicht von den Kürzungen betroffen. Wenn das der Wahrheit entspräche, dann hätten nicht 4.000 Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern am 2. Juni eindrucksvoll und geschlossen

(Vincent Kokert, CDU: Tja.)

die Straßen der Landeshauptstand gefüllt.

(Vincent Kokert, CDU: Wir haben Hilfe zugesagt und gehandelt, Frau Oldenburg. – Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Sehr geehrte Damen und Herren, nun also eine Novelle des Schulgesetzes, weil es keine Kürzungen gab,

(Vincent Kokert, CDU: Habe ich im Netz auch schon gesagt.)

und doch widmet sich die Koalition dem finanziellen Schaden, der durch die bisherige Rechtslage eingetreten ist.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Es gibt demnach einen finanziellen Nachteil auch für die Träger, die ihre Beschäftigten genauso vergüten, wie die Lehrkräfte an öffentlichen Schulen vergütet werden.

Dieser Änderung folgt die Koalition nicht transparent und nicht nachvollziehbar, denn dieser Teil der Neuregelung wird lediglich mit den Worten „Förderschulen sollen einen Verlustausgleich erhalten, damit ein Schulgeld für Eltern verhindert werden kann“ erwähnt. Dahinter verbirgt sich nichts anderes, als dass die durch das Beharren des Landes an der bisherigen Rechtslage resultierenden Kappungen, also Kürzungen der Finanzhilfe, rückgängig gemacht werden. Dieses Rückgängigmachen bezieht sich allerdings momentan nur auf die Förderschulen.

Selbstverständlich finden wir es richtig, die von uns kritisierte Rechtslage wenigstens nachträglich hinsichtlich ihrer finanziellen Wirkung auszugleichen. Aber hier muss die Koalition erklären, warum dies nur für einen Teil der Schulen in freier Trägerschaft vorgesehen ist, warum die anderen in die Röhre gucken sollen, obwohl sie doch auch nach Tarif zahlen.

Jedes Kind, egal, ob beeinträchtigt oder nicht, egal, ob an einer freien Schule oder an einer öffentlichen Schule, hat ein Recht auf gleiche und vergleichbare Unterrichtsbedingungen. Die derzeitige Vorgehensweise des Landes legt aber eher den Schluss nahe, dass entsprechende Angebote für Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ an staatlichen Schulen nicht flächendeckend vorhanden sind.

Es wird eine interessante Anhörung zu diesem Gesetzentwurf, interessant auch deshalb, weil mit großer Wahrscheinlichkeit Kritikpunkte meiner Fraktion sowie der Träger der freien Schulen geäußert werden, bei denen man wieder versuchen wird, diese Kritik und diese Forde

rungen in den Wind zu schlagen, um später – eventuell nach einem Jahr – mit ganz großem Wind diese Forderungen wieder einzufangen.

Zum Beispiel wird meine Fraktion Änderungen in der sachgerechten Festsetzung der gesetzlichen Schülerkostensätze fordern. Der Gesetzentwurf sieht fälschlicherweise vor, den Schülerkostensatz auf Grundlage des Schuljahres 2014/15 festzusetzen. Das ist aber ein falsches und auch ein fatales Signal, denn dieser Schülerkostensatz beruht auf den Personalausgaben des Vorjahres, also des Schuljahres 2013/14,

(Vincent Kokert, CDU: Wir wollen doch regelmäßig evaluieren. Das wissen Sie doch.)

und berücksichtigt weder die tarifliche Anpassung noch die Maßnahmen des 50-Millionen-Euro-Pakets.

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktion wird sich bei der Schulgesetzänderung nicht nur auf die Änderung der Finanzhilfe der Schulen in freier Trägerschaft beschränken. Keinesfalls darf es ausschließlich um die Verbesserung der Lage der beruflichen Schulen in freier Trägerschaft gehen, denn gerade die notwendige Erhöhung der Finanzhilfesätze, unter anderem für die Gesundheitsberufe, zeigt doch, dass Mecklenburg-Vorpom- mern sein in diesem Bereich reduziertes staatliches Angebot wieder vervollständigen und sichern muss.

Dieser Teil der dringend erforderlichen Änderungen kann zwar nicht mit der Novelle geregelt werden, entbindet die Regierung aber nicht vom Handeln. Was meine Fraktion allerdings bei dieser Schulgesetzänderung beantragen wird, ist, ein wesentliches Hindernis im Rahmen der beruflichen Ausbildung grundsätzlich zu beseitigen. Wir möchten die Schülerbeförderung für die Jugendlichen an öffentlichen beruflichen Schulen genauso kostenfrei gestellt haben,