Protocol of the Session on September 17, 2014

Diese Zeilen, Frau Borchardt, stammen nicht von uns, sondern aus dem 7-Punkte-Programm der CSU.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Und was soll uns das jetzt sagen? – Peter Ritter, DIE LINKE: Ja und? – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Es sind Ihnen gleichgeartete Parteifreunde. Wir als NPD haben unzählige Male die Wiedereinführung von Grenz

kontrollen gefordert. Diese Zahlen und Fakten verdeutlichen einmal mehr, dass die NPD mit ihrem heutigen Antrag genau richtig liegt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Und deshalb fordere ich in meinem Namen, im Namen meiner Fraktion namentliche Abstimmung.

(Zurufe von Heinz Müller, SPD, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Also erst mal schließe ich die Aussprache,

(Heinz Müller, SPD: Das ist gut.)

weil mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen.

Und die Fraktion der NPD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zur Drucksache 6/3247 die namentliche Abstimmung beantragt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Ich bitte Sie, sich zu Ihren Plätzen zu begeben, damit vom Präsidium aus das Stimmverhalten eines jeden Mitglieds des Landtages zu erkennen ist. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorgangs von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.

Ich bitte nunmehr den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das ihre oder seine Stimme nicht abgegeben hat?

(Die Abgeordneten Rainer Albrecht, Stefanie Drese und Dr. Norbert Nieszery werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Also dann haben jetzt alle ihre Stimme abgegeben.

Damit schließe ich die Abstimmung und ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Ich unterbreche für circa zwei Minuten.

Unterbrechung: 17.26 Uhr

__________

Wiederbeginn: 17.27 Uhr

So, dann eröffne ich wieder die Sitzung und möchte das Abstimmungsergebnis bekanntgeben. An der Abstimmung haben insgesamt 50 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 4 Abgeordnete, mit Nein stimmten 46 Abgeordnete und es enthielt sich niemand. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/3247 abgelehnt.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 12: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Vergleichbare Lern- und Unterrichtsbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern schaffen, die Drucksache 6/3255.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Vergleichbare Lern- und Unterrichts- bedingungen für alle Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern schaffen – Drucksache 6/3255 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Oldenburg von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Mecklenburg-Vorpommern haben die Schulen die Wahl, ob sie zwei oder eine oder gar keine Klassenarbeit in Biologie oder Physik schreiben. In Mecklenburg-Vorpommern haben die Schulen die Wahl, ob sie drei Stunden Deutsch in Klasse 7 unterrichten oder vier oder zwei. In Mecklenburg-Vorpommern haben die Schulen die Wahl, ob sie einem Kind mit einem Notendurchschnitt von 1,5 oder 2,0 oder 3,0 die Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium geben oder ob es gleich gar keine schulinternen Festlegungen gibt. In Mecklenburg-Vorpommern unterscheidet sich die Wertigkeit der Zensuren von Schule zu Schule. In Mecklenburg-Vorpom- mern unterscheiden sich sogar die Prüfungsprädikate bei identischen Noten von Schule zu Schule je nachdem, wie sie berechnet werden, denn mehrere Wege sind möglich. In Mecklenburg-Vorpommern unterscheiden sich die Bewertungsmaßstäbe der schriftlichen Englischprüfung vom Bewertungsmaßstab der schriftlichen Mathematikprüfung und diese beiden wiederum unterscheiden sich vom Bewertungsmaßstab, den das Bildungsministerium zu Beginn des Schuljahres erlassen hat – Bewertungen, die weit entfernt sind von Vergleichbarkeit.

(Zuruf und Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

In Mecklenburg-Vorpommern unterscheiden sich sogar die Zugangsvoraussetzungen für Schulabschlüsse. In Mecklenburg-Vorpommern unterscheidet sich die Stundenzuweisung der Schulen derart voneinander, dass es nicht möglich ist, den Schülerinnen und Schülern gleiche Unterrichts- und Förderbedingungen zu gewähren.

(Udo Pastörs, NPD: Gelebte Vielfalt.)

Sehr geehrte Damen und Herren, das sind keine vergleichbaren Unterrichts- und Lernbedingungen. Unser Schulsystem ist noch ein ganzes Stück davon entfernt, den Kindern und Jugendlichen vergleichbare schulische Voraussetzungen zu gewähren. Jährlich werden an den Schulen genau zu diesen so unterschiedlichen inhaltlichen und organisatorischen Unstimmigkeiten in den Lehrerkonferenzen Beschlüsse gefasst. All diese Überlegungen und Festlegungen haben stets die Schaffung optimaler Bedingungen für den Unterricht und für die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zum Ziel. Und doch sind es genau diese Anstrengungen der Kolleginnen und Kollegen, die eben eines nicht vermögen: eine chancengleiche und gerechte Bildung an ihrer Schule und erst recht nicht über die Grenzen der eigenen Schule hinaus, da es eben nicht möglich ist, Vergleichbarkeit herzustellen.

In Mecklenburg-Vorpommern fehlt es an Kriterien, an denen sich die pädagogischen Entscheidungen der Lehrkräfte orientieren. Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler brauchen aber dringend landeseinheitliche Maßstäbe für die Stundenverteilung, die Leistungsnachweise und die Zensierung, denn diese Bedingungen sind die Grundlage dafür, dass das Lernen

zwischen den Schulen in Schwerin, Rostock oder Neubrandenburg vergleichbar ist, ohne auf individuelles und kluges pädagogisches Handeln und Entscheiden zu verzichten.

Gegenwärtig können die Lehrkräfte keiner Mutter und keinem Vater erklären und sogar nicht einmal den Kolleginnen und Kollegen der Nachbarschule, warum die Leistungen eines Kindes an jeder Schule anders bewertet werden, warum die Lernerfolge eines Kindes nicht mit denen eines anderen Kindes vergleichbar sind. Jährlich fassen Hunderte Schulen Dutzende Beschlüsse über die Anzahl der Klassenarbeiten, die Verteilung der Lernkontrollen, über die Notengebung, über die Entscheidung der Kurseinstufungen, über die Anzahl der Kurzkontrollen, über die Bewertung der Schülerinnen und Schüler, die den Berufsreifekurs oder den Mittlere-Reife-Kurs belegen, über, über, über.

Das ist keine Vergleichbarkeit, das ist kein Markenzeichen von Selbstständiger Schule.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

So entstehen Tausende von unterschiedlichen Vorgaben und Festlegungen, die aber nicht die pädagogische Freiheit oder Vielfalt widerspiegeln, sondern die einfach zeitraubend und nervenaufreibend sind. Dadurch fehlt dann die Zeit, sich über die eigene Unterrichtsgestaltung, über die pädagogische Qualität und über die individuelle Förderung der Kinder auszutauschen. Selbstständig kann eine Schule nur agieren, wenn das Fundament jeder Schule stabil ist, und dazu gehört eine Stabilität in der Stundenausstattung, in den Grundlagen der Benotung,

(Torsten Renz, CDU: Selbst das Fundament wackelt.)

in der Stundenverteilung sowie in den Regelungen zum Übergang in andere Bildungsgänge.

Sehr geehrte Damen und Herren, zu Beginn des Schuljahres wurde die Leistungsbewertungsverordnung für die allgemeinbildenden Schulen eingeführt. Das ist ein erster notwendiger Schritt gewesen. Allerdings bleibt diese Verordnung in den Anfängen und regelt nur eins: einen vermeintlich einheitlichen Bewertungsmaßstab – vermeintlich, weil er eine Orientierung darstellt, vermeintlich, weil er nicht mit den Maßstäben der Englisch- und Mathematikprüfungen übereinstimmt, vermeintlich, weil er die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler nicht beachtet.

Das ist zwar ein Anfang, aber der Antrag meiner Fraktion richtet sich auf die Ergänzung und Konkretisierung unter anderem dieser Vorschrift, denn sie beinhaltet nur einen Bruchteil der notwendigen Regelungen. Wenn man genau hinschaut, legt sie fast nur fest, was bereits schon vorher in Verwaltungsvorschriften geregelt war. Somit sind wir auch mit dieser Verordnung weit entfernt von einer für das gesamte Land geltenden Regelung und weit entfernt von einer einheitlichen Leistungsbewertung. Die Note jeder Schülerin und jedes Schülers setzt sich damit unterschiedlich zusammen und von Schule zu Schule herrscht Uneinigkeit.

Sehr geehrte Damen und Herren, eine andere große Baustelle, die wir ebenfalls bearbeiten müssen, ist die Kontingentstundentafel. Sie ist meines Erachtens die

Ursache für die momentan noch unüberwindbaren, uneinheitlichen und nicht vergleichbaren Unterrichtsbedingungen. Bis zum Schuljahr 2008/2009 war in Mecklenburg-Vorpommern ganz nachvollziehbar, transparent und landesweit einheitlich der Umfang der jeweiligen Wochenstunden für die jeweiligen Fächer in den entsprechenden Jahrgangsstufen festgelegt. Egal, an welcher Schule das Kind lernte, es hatte zwei Stunden Biologie in Klasse 7, zwei Stunden Geschichte in Klasse 6. So konnte auch die Schule gewechselt werden, Familien konnten umziehen, denn die Bedingungen waren identisch, niemand kam ins Stolpern, dieser Weg war eben.

Zum Schuljahr 2009/2010 wurde aber dieses bewährte System eingerissen. Man baute an einer Kontingentstundentafel, die niemandem nützt, nur schadet. Die Stundentafel stellt kein Kontingent bereit, sondern erlaubt lediglich, Fächer in ihrem bisherigen Umfang zu reduzieren und dadurch ein Kontingent zu erhalten. Damit kann man dann wieder die Stunden aufstocken, die zuvor abgezogen worden sind, oder man überlegt sich fächerverbindende Projekte oder neue Unterrichtsfächer.

So nahm die Entwicklung von Hunderten schulinternen Stundentafeln ihren Lauf und wir stehen vor der Situation, dass man innerhalb eines Landkreises nicht unbeschadet umziehen kann, denn die eine Schule hat sich entschlossen, in Klasse 7 zwei Stunden Chemie zu unterrichten, die andere nur eine. Dafür hat diese dann aber zwei Stunden Biologie, hingegen wurde an der anderen nur eine Biologiestunde unterrichtet.

Und noch bedenkenswerter wird es beim Stundenumfang der Hauptfächer, denn die Kontingentstundentafel ermöglicht eine Verschiebung in den Jahrgansstufen 7 bis 10 von insgesamt vier Stunden Deutsch, drei Stunden Englisch und fünf Stunden Mathematik in das sogenannte Kontingent. Acht Stunden wurden aus dem naturwissenschaftlichen Bereich und sieben Stunden aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich verschoben. So stärken wir weder die Lesekompetenz noch die MINTFächer. Wer wahllos Unterrichtsstunden in ein irgendwie zu verwendendes Kontingent steckt, verringert dadurch die Unterrichtsqualität, hebelt die Vergleichbarkeit aus und schwächt den gesamten Bildungsprozess.

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktion möchte auf all diesen Gebieten transparente und vergleichbare Bedingungen für jede Schülerin und jeden Schüler erreichen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf zu prüfen, welche Regelungen getroffen werden müssen, um eine verlässliche Gestaltung der Lernbedingungen und der Leistungsbewertung endlich sicherzustellen. Wir müssen nicht über einheitliche Lernbedingungen zwischen den Bundesländern diskutieren, wenn zwischen Rostock-Lütten Klein und Rostock-Lichtenhagen keine Vergleichbarkeit gegeben ist.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Brodkorb.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!