und wir müssen am Ende auch darüber nachdenken, ob der eine oder andere B-Plan geändert werden muss, ein neues Verfahren entwickelt werden soll. Daher stehen wir weiter zur Verfügung als Fachaufsicht gegenüber den Landkreisen und den unteren Bauaufsichtsbehörden. In dem Sinne, so verstehe ich diesen Antrag, werden wir daran arbeiten, damit wir Ihnen hoffentlich dann auch in etwas, na ja, längerer Zeit ein Ergebnis präsentieren können, das dazu führt, dass die Baunutzungsverordnung geändert wird.
Das heißt aber dann trotzdem immer noch, den Einzelfall weiter zu begleiten, denn die Baunutzungsverordnung wird am Tag X in Kraft gesetzt mit der Änderung und die alten Dinge müssen trotzdem im Einzelfall betrachtet und begleitet werden. Dazu lade ich gerne den Bürgerbeauftragten noch mal ein. Ich sage noch mal: Ich halte nicht viel davon, immer über die Presse informiert zu werden. Wir sind nicht mutlos im Wirtschaftsministerium und, das kann ich Ihnen versprechen, das werden wir auch nicht werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jochen Schulte ist jetzt im Augenblick nicht im Saal, aber ich mag für meine Fraktion an dieser Stelle sowohl an Herrn Schulte, der ja diesen Prozess koordiniert hat, wie auch an die anderen Kollegen der demokratischen Fraktionen den Dank zurückgeben. Das war, finde ich, in der Tat eine konstruktive Runde, wobei, Herr Waldmüller, ich nicht so ganz teile die vorsichtige Zurückhaltung und völlig akzeptierte Kritik hinsichtlich des Aufrechterhaltens oder Wiedereinbringens des Antrages auf Moratorium.
Ich erinnere mich gut an die Debatte, die wir hier hatten, mit der Intervention des Ministerpräsidenten, ich habe das selber als Sternstunde des Parlaments bezeichnet noch in der gleichen Sitzung, sehe das auch nach wie vor so, weil hier zum ersten Mal tatsächlich zelebriert wurde, was möglich ist in dem Moment, wenn in einer komplexen Problemlage die demokratischen Fraktionen zusammen agieren können. Das können Sie gerne so fortsetzen, dann kommen möglicherweise auch gute Ergebnisse raus.
Die Entschließung zu diesem Antrag greift wichtige Dinge auf, aber wie andere Redner und Rednerinnen schon vor mir dargestellt haben, wir sind bei Weitem nicht am Ende der Debatte. Wir sind nicht am Ende der Debatte, weil die Wahrscheinlichkeit – der Wirtschaftsminister hat darauf hingewiesen –, dass eine Bundesratsinitiative von Erfolg gekrönt ist, weil sie die entsprechende Mehrheit erzielt, derzeit nicht absehbar ist und weil der zweite „Königsweg“, um das Problem global zu lösen oder zu einer globaleren Lösung zu kommen und nicht wegzukommen von der Einzelfallentscheidung, nur über eine höchstrichterliche Rechtsprechung möglich ist. Und erst wenn man die hätte und sie so aussehen würde oder sich anlehnen
würde an das, was hier vom Oberverwaltungsgericht entschieden worden ist, gäbe es vermutlich den Willen auch anderer Bundesländer, da zu einer Veränderung der Baunutzungsverordnung zu kommen.
Ein wichtiger Punkt, glaube ich, ist aber die Frage. Was passiert denn jetzt, wenn das eintritt, was hier schon mehrere prognostiziert haben? Wir haben keine Änderung der Baunutzungsverordnung, wir haben keine höchstrichterliche Rechtsprechung, wir haben Landkreise, ich denke da zum Beispiel an den Landkreis Rostock, die auch die Handreichung so interpretieren, dass das zumindest im Status Quo noch nicht dazu führt, dass die Konflikte zwischen Ferienhausnutzern oder Eigentümern von Ferienwohnungen auf der einen Seite und Dauerwohnern in ausreichendem Maße beseitigt werden, und wir haben, glaube ich, profunde Kritik – das hat eine Rolle gespielt in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses – an der Qualität der Handreichung. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass sich der Wirtschaftsausschuss nach der Evaluierung durch das Wirtschaftsministerium erneut mit dieser Handreichung beschäftigt.
Es ist wichtig, dass das geschieht, was Regine Lück vorhin angesprochen hat, nämlich, dass wir tatsächlich auch vor Ort darauf drängen, dass die Probleme oder die Ermessensspielräume durch die unteren Bauaufsichtsbehörden ausgeräumt werden und konfliktreduzierend agiert wird. Und es ist auch wichtig – das ist hier in der Debatte noch nicht angesprochen worden –, dass eine Empfehlung aus der Handreichung in der Tat in den Kommunen umgesetzt wird, nämlich überall dort, wo B-Pläne bestehen, in denen allgemeine oder reine Wohngebiete ausgewiesen sind und wo es derzeit noch nicht zu Konflikten gekommen ist, aber gleichwohl Ferienwohnungen rechtswidrigerweise betrieben werden, dass da die betroffenen Gemeinden in der Tat planungsrechtlich so agieren, dass sie dies ausnahmsweise zulassen, wenn sie das denn wollen. Wir haben eine fatale Entwicklung in diesem Land, dass überall dort erst reagiert wird, wenn tatsächlich geklagt wird oder wenn angezeigt wird. Und das ist in der Tat ein Zustand, den ich nicht als glücklich empfinde.
Aber noch mal zum Schluss: Der Prozess war, wie ich finde, mustergültig. Das Ergebnis ist ein gutes Zwischenergebnis, es wird uns weiter beschäftigen. Ich bin ziemlich sicher, wir werden uns intensiv noch mit dem Thema auseinandersetzen in den nächsten Sitzungen, ich vermute, auch hier im Parlament. Aber wir sollten es von der Art und Weise her so tun, wie wir es, finde ich, zu diesem Thema zwischen den demokratischen Fraktionen getan haben. – Ich danke Ihnen sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es gehört, alles wunderbar gelaufen. Wir haben tolle Arbeit geleistet im Ausschuss und jetzt auch hier in der Debatte. Nur allein im Kern verändert sich gar nichts. Wir haben nach wie vor ein großes Problem, was wir formalrechtlich hier überhaupt gar nicht lösen können, das haben wir gehört. Wir haben das Problem auch im Ausschuss nicht lösen können, weil die formalrechtlichen Sachverhalte klar sind.
Erstens. Wir haben die Situation, dass rechtswidrig Ferienwohnungen betrieben werden und wir hier Bundesrecht haben, nach dem das nicht geschehen darf.
Zweitens. Wir haben die Situation, dass die Leute, die in diesen Gebieten ein Haus gebaut haben oder die dort als Mieter wohnen, im Vertrauen auf das Recht dort ihr Geld investiert haben, um sich etwas zu erfüllen, von dem sie träumten: ein kleines Häuschen, Eigentum. Und die Mieter, die in diesen Gebieten Mietwohnungen angemietet haben, die haben dort die Wohnung genommen, weil auch sie davon ausgegangen sind, dass hier die rechtliche Situation Sicherheit bietet.
Und genau das versuchen Sie jetzt hier, Herr Wirtschaftsminister, zu konterkarieren, indem Sie sagen, wir müssen über eine Bundesratsinitiative dafür sorgen, dass das alles nicht mehr gilt. Das heißt also, Sie wollen hier etwas schaffen, im Nachhinein schaffen, und damit Leuten, die im guten Glauben investiert haben, dort in diesen Gebieten eine Situation kredenzen, möchte ich mal sagen, die sie vorher überhaupt gar nicht auf der Rechnung haben konnten, weil die Gesetze klar aussagen, dass das nicht geschehen darf. Punkt. Das ist der erste Punkt.
Ich habe hier in der Debatte von keiner Seite gehört, dass auch gerade durch das ins Kraut schießende Vermieten von Ferienwohnungen und das Errichten von Ferienhäusern die Wohnsituation der relativ schlecht bezahlten Menschen in diesen konzentrierten, ich möchte mal sagen, touristischen Zentren, katastrophal ist. Usedom hatte ich genannt. Ich hatte da auch meinen Bekannten angeführt, der dort ein kleines Hotel führt und der sagt, für uns – für die Hoteliers – ist es immer schwieriger, wenn immer mehr Ferienwohnungen kommen, mit unseren Investitionen überhaupt noch zurechtzukommen, weil im Schnitt die Hotels mit einer Eigenkapitalstruk- tur von unter 15 Prozent dort diese Hotels betreiben müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben das Anheizen der Mietpreise auch durch diesen illegalen Zustand und es ist keine Lösung, wie das hier angedeutet wurde, dass das Wirtschaftsministerium Handlungsleitfäden herausgibt, weil das das Problem nicht löst. Und es ist auch keine Lösung, wenn man ganz bestimmte Verfahren ruhen lässt, aussetzt oder erst gar nicht beginnt, weil damit auch die Leute, die zukünftig Ferienwohnungen errichten wollen, in eine Situation gebracht werden, dass sie vielleicht ihre Investition verlieren, weil am Ende durch Ihre Bundesratsinitiative beim Bund sich gar nichts bewegt, weil ganz einfach da die Einsicht hoffentlich herrscht, dass wir hier eine Zersiedelung von klaren Richtlinien, formalrechtlichen Richtlinien nicht durchsetzen können.
Das ist natürlich hart für die Leute, die investiert haben in Ferienwohnungen, aber es kann nicht die Grundlage sein, dass für eine relativ überschaubare Gruppe von Investoren auf dem Rücken der kleinen Häuslebauer und der Mieter zugunsten einer kommerziellen Anheizung hier ein Nachteil einer Gruppe, der Mehrheit wahrscheinlich, entsteht, die im guten Vertrauen auf geltendes Recht dort privat investiert hat, um ihre Ruhe zu haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir machen bei diesem faulen Kompromiss nicht mit, weil das nichts anderes ist als ein Prolongieren eines Zustandes und damit ein Vortäuschen, dass hier eine Lösung kommt
mithilfe des Wirtschaftsministeriums und mithilfe dieses sogenannten Hohen Hauses – mitnichten, weil die Kompetenz, die gesetzgeberische Kompetenz, überhaupt gar nicht in den Ausschüssen liegt, nicht hier in den Fraktionen liegt und erst recht nicht im Landtag.
Insofern, was Sie hier machen, ist mal wieder ein Rumgeeier. Sie täuschen eine formalrechtliche Kompetenz vor und Sie täuschen vor, dass Sie hier etwas konkret verändern könnten, was objektiv nicht vorhanden ist. Und das wissen die Leute, die Ferienwohnungen gebaut haben, ganz genau. Deswegen versuchen die natürlich, fachliche, rechtliche Kompetenz nicht bei Ihnen zu suchen, nicht hier im Landtag zu suchen, sondern bei Juristen und Gerichten, was wir sehr unterstützen.
Ich empfehle auch den Häuslebauern und den Mietern, die mittlerweile schon 8, 9, 10 Euro zahlen müssen durch diese touristische Situation, zum Beispiel auf Usedom und auch in Kühlungsborn, dass die den gleichen formalrechtlichen Schritt tun, durchklagen, dass wir am Ende wieder eine klare Rechtsposition haben, wonach dann die Häuslebauer wissen, worauf sie sich einlassen, die in Zukunft bauen wollen, und die, die in der Vergangenheit gebaut haben, auch ihre Rechtssicherheit bekommen.
Was Sie hier abziehen, ist Sand in die Augen der Menschen streuen. Sie wollen sie bei der Stange halten. DIE LINKE versucht das – ich wundere mich, dass DIE LINKE das Mietargument nicht gebracht hat –, die CDU sowieso, die will ja Everybody’s Darling sein, und von den GRÜNEN rede ich jetzt mal nicht, weil die nehme ich mit der Argumentation, die wir von ihrem Fraktionsvorsitzenden hier eben gehört haben, gar nicht ernst. Wir lehnen das ab, nicht, weil wir kein Verständnis für die Häuslebauer und die Ferienwohnungserrichter haben, sondern weil Sie hier einen Betrug an Ihren Wählern betreiben wollen. Da machen wir als oppositionelle Nationalisten nicht mit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Nachdem mein Fraktionskollege Jochen Schulte einige Ausführungen zur rechtlichen und wirtschaftlichen Problematik zum Antrag der LINKEN-Fraktion und zur Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses gemacht hat, möchte ich Ihr Augenmerk noch auf zwei weitere wichtige Aspekte in diesem Zusammenhang lenken. Zum einen wäre da die städtebauliche Entwicklung beziehungsweise die Entstehung und Verhinderung von städtebaulichen Missständen zu nennen und zum anderen ist die wohnungspolitische Sicht mit Blick auf die Bezahlbarkeit von Mietwohnungen im Auge zu behalten.
Meine Damen und Herren, aber der Reihe nach. Woran liegt es, dass das über Jahrzehnte gewachsene Nebeneinander von Einwohnern und Gästen in unseren Tourismusgebieten an der Ostsee so nicht mehr existiert? Vielleicht daran, dass in den letzten Jahren in zunehmendem Maße immer mehr Ferienwohnungen und Häuser neu gebaut oder umgenutzt wurden. Das heißt, das gute Nebeneinander von Dauerwohnen und Ferienvermietung hat sich in bestimmten Orten, Ortslagen oder auch B-Plan-Gebieten derart verschoben, dass die Ein
darum auch die Klagen an die unteren Bauaufsichtsbehörden. So fordert zum Beispiel die Initiative „Wohnen in Nachbarschaft“ die konsequente Umsetzung des sich aus der Baunutzungsverordnung und aus weiteren baurechtlichen Vorschriften sowie aus den bekannten einschlägigen Urteilen ergebenden Verbots der Nutzung von Wohnraum in Reihen- und allgemeinen Wohngebieten zum Zwecke der Ferienvermietung ein. Diese Initiative bezieht sich auf ihr Wohngebiet Holmblick/Grömitzer Ring im Ostseebad Kühlungsborn, um nur ein Beispiel zu nennen. Die entsprechenden Schreiben sind Ihnen, meine Damen und Herren, ebenfalls zugegangen.
Mit der Zunahme von Feriengästen, welche in Ferienwohnungen und -häusern untergebracht werden, sind die betreffenden Gemeinden und Ortsteile in den Sommermonaten sehr stark belastet, da die Infrastruktur dafür nicht immer ausreichend vorhanden ist. Das betrifft nicht nur die Straßen, Wege und Parkplätze, sondern auch die Wasserver- und -entsorgung sowie die Müllentsorgung.
In der Urlaubssaison quellen diese Orte über und im Spätherbst und Winter sind diese Orte teilweise verwaist, zu erkennen an den vielen dauerhaft geschlossenen Jalousien. Auch die Architektenkammer mahnt seit Jahren diese städtebaulichen Missstände an. Meine Damen und Herren, deshalb ist es unbedingt notwendig, dass die kommunale Selbstverwaltung gerade wegen der Vielfältigkeit der Gebietsstrukturen im Einzelfall die weitere und auch die zukünftige Nutzung von Ferienwohnungen beurteilen und bearbeiten muss.
Und ein zweites Augenmerk, das in diesem Zusammenhang nicht außer Acht gelassen werden darf, ist die zunehmende Zweckentfremdung von Mietwohnungen.
Leider müssen wir hier zur Kenntnis nehmen, dass in den letzten Jahren immer mehr Dauerwohnraum zu Ferienwohnraum umgenutzt wurde, auch in meiner Heimatstadt Rostock, im Ortsteil Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide. Eine weitere allgemeine Legalisierung von Ferienwohnungen weckt somit nur neue Begehrlichkeiten, das heißt, weitere Mietwohnungen werden zu Ferienwohnungen.
Gerade in unseren Tourismusschwerpunkträumen finden Menschen, die dort arbeiten und leben, kaum noch bezahlbaren Wohnraum. Für die Servicekräfte, Auszubildende in der Gastro- und Hotelbranche führt das zu großen Problemen. Der Fachkräftemangel vergrößert sich zunehmend. Auch hier kann nur ein Miteinander in der kommunalen Selbstverwaltung dazu führen, dass jede Gemeinde die eigene Situation unter Berücksichtigung der spezifischen Gemeindestruktur prüft und die Situation im Interesse aller bewertet und umsetzt. Das heißt, dass neben vorrangig touristisch geprägten Teilen in den Urlaubsorten auch einzelne Ortsteile ausgewiesen bleiben oder zukünftig werden, die dem privaten Alltagsleben, der in diesen Orten dauerhaft lebenden Bevölkerung und damit ihrem Ruhebedürfnis vorbehalten sind.
auch nur als Kompromisslösung angesehen werden. Die Handlungsempfehlungen des Wirtschaftsministeriums sind hier ebenfalls eine Hilfestellung, können aber keine abschließende Regelung sein. Nicht das Land, sondern die Kommunalakteure im Benehmen mit den unteren Bauaufsichtsbehörden werden letztlich entscheiden müssen, ob und welche Möglichkeiten bestehen, Korrekturen an Bebauungsplänen vorzunehmen. Natürlich sollte dann immer nur anhand der konkreten Gestaltung des Einzelfalls vor Ort dieses eingeschätzt werden. Der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses stimmt die SPD-Fraktion zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Wirtschaftsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer der Ziffer I der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 6/3280 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Wirtschaftsausschuss aufgrund der Beschlussfassung zu Ziffer I, den Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2967 für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschluss- empfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksa- che 6/3280 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Direkte Beteiligung und Zustimmungspflicht des Landtages bei Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms einführen, Drucksache 6/3253.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Direkte Beteiligung und Zustimmungspflicht des Landtages bei Fortschreibung des Landes- raumentwicklungsprogramms einführen – Drucksache 6/3253 –
Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete und Vizepräsidentin Frau Lück.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits im Dezember 2011 brachte ich einen Antrag ein, das Landesplanungsgesetz zu ändern. Im Punkt 5 dieses Antrages forderten wir, die Zustimmungspflicht des Landtages zum Landesraumentwicklungsprogramm aufzunehmen. Heute starte ich diesen Versuch erneut.
Im Ergebnis der Kabinettsbefassung am 25. Februar 2014 gab es unter anderem auch eine Änderung des Entwurfs,