Protocol of the Session on September 17, 2014

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Wald- müller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Tja, der Abschlusssatz: „Wir werden weiter dranbleiben“, Frau Lück, ich glaube, nicht nur Sie, sondern ich glaube, das ist ein Thema, was uns alle interessiert und dessen Fortgang natürlich auch für uns alle interessant ist. Nicht umsonst haben wir diesem Thema so einen großen Spielraum gegeben, weil es eben wichtig ist. Deswegen haben wir hier im Landtag fraktionsübergreifend die Überweisung gemacht in den Wirtschaftsausschuss mit der dazugehörigen Anhörung.

Lassen Sie es mich aber – Frau Lück, das muss ich dann schon sagen –, lassen Sie es mich vorher sagen, dass ich es schon als ein wenig ungewöhnlich empfunden habe, als die Oppositionsfraktionen einen neuerlichen Landtagsantrag zur Situation der Ferienwohnungen stellten, ohne – also vorher –, ohne diese Ergebnisse der Anhörung abzuwarten. Also Sie forderten mehr oder weniger wiederholt auf zum Gesetzbruch, weil Sie eben dieses Moratorium forderten.

(Regine Lück, DIE LINKE: Das ist ja Quatsch, mit dem Gesetzbruch. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das ist das neue Zauberwort.)

Und lassen Sie mich aber, da wir uns doch im Ausschuss geeinigt haben, lassen Sie uns dann doch vor dem Hintergrund der Ernsthaftigkeit der Situation, lassen Sie es mich ein bisschen diplomatischer sagen: Wichtiger erscheint mir, dass es uns unabhängig von diesem unfreundlichen Akt, so will ich mal sagen, gelungen ist, gegenüber der Expertise der Anzuhörenden dennoch

gemeinsam einen konstruktiven Beitrag zur Situation um die Ferienwohnungen zu leisten.

Meine Damen und Herren, die Anhörung hat zunächst einmal ganz klar ergeben, dass der Landesregierung bezüglich eines landesweiten einheitlichen Moratoriums aus rechtsstaatlicher Sicht die Hände gebunden sind. Den Königsweg, das ist ganz klar geworden, den gibt es nicht. Die CDU-Fraktion sieht sich da in ihrer Auffassung aus der Maisitzung vollumfänglich bestätigt.

(Vincent Kokert, CDU: Natürlich.)

Ich möchte in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Einschätzung von Professor Gerrit Manssen, ehemals an der Fakultät für Rechtswissenschaft an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität in Greifswald, heute an der Universität in Regensburg, verweisen.

(Vincent Kokert, CDU: Scheint ein kluger Mann zu sein.)

Professor Manssen kam nach intensiver Prüfung des Sachverhalts zu der Einschätzung, dass ein landesweites Moratorium den Besonderheiten der jeweiligen Einzelfälle nicht gerecht würde, und mehr noch, ein entsprechender Landtagsantrag, wie er gefordert wurde, fordere darüber hinaus zu rechtswidrigem Verhalten auf, denn er verstößt gegen Artikel 84 Absatz 1 des Grundgesetzes zur ordnungsgemäßen Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder.

Die Koalitionsfraktionen haben daher im Anschluss an die Anhörung erklärt, dass es mit der CDU und der SPD einen Verfassungsbruch nicht geben wird, auch weil die Anhörung noch einmal deutlich gemacht hat, dass die Regelungsmöglichkeiten in der Hand der Kommunen liegen. Aber auch das sind alles Einzelfallentscheidungen. Aber ich entnehme Ihren Worten, Herr Lück,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Frau Lück, dass Sie mittlerweile auch die Gesetzlichkeiten, die bestehen, anerkennen. Und Ihren Worten entnehme ich auch, dass Sie erkannt haben, wo die Verantwortung in der Tat liegt.

Meine Damen und Herren, schon weil diese Erkenntnis nun fraktionsübergreifend gereift ist, war die Anhörung wichtig. Die Anhörung war aber auch vor dem Hintergrund unserer gemeinsamen Beschlussempfehlung wichtig. Die Behörden unseres Landes haben geltendes und zwingendes Bundesrecht umzusetzen. Mit unserer Beschlussempfehlung wollen wir eine Unterstützung – und das ist wichtig – zur verhältnismäßigen Umsetzung geben. Der Handlungsleitfaden korrespondiert in vielerlei Hinsicht mit der Handreichung des Wirtschaftsministeriums.

Wir wissen, dass es auch nach der Veröffentlichung unserer Beschlussempfehlung und des Handlungsleitfadens insbesondere im Landkreis Rostock zu neuen Nutzungsuntersagungen gekommen ist. Insbesondere aus dem Landkreis Rostock kommen uns Fälle zu Ohren, wonach der mit dem Handlungsleitfaden und der Beschlussempfehlung aufgezeigte Ermessensspielraum,

den es nun auch mal gibt, nicht vollumfänglich genutzt wird. Und das nehmen wir sehr ernst. Ich selbst habe

mich mit einem Schreiben an den Landrat Constien gewandt und auf den Handlungsleitfaden und die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses noch einmal hingewiesen.

Ich sagte einleitend, dass die Behörden unseres Landes Bundesrecht umzusetzen haben. Bei dieser Umsetzung können Sie aber mit Augenmaß vorgehen. Und das ist auch in der Anhörung mehr als deutlich rausgekommen. Ich wundere mich, weil Herr Constien schließlich bei der Anhörung auch mit anwesend war.

Meine Damen und Herren, mit dem Handlungsleitfaden des Wirtschaftsministeriums und der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses wollen wir einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion leisten. Das ist uneingeschränkt zu befürworten. Ich hoffe, dass niemand in die Versuchung gerät, von diesem Weg abzuweichen, denn ich bin fest davon überzeugt, dass damit am Ende niemandem geholfen sein wird. Lassen Sie uns das Thema weiter begleiten, Frau Lück, gemeinsam! Lassen Sie uns schauen, welche Wirkungen der Handlungsleitfaden und unsere Beschlussempfehlung entfalten, bevor Sie ihn in Bausch und Bogen kritisieren! Lassen Sie ihn doch erst einmal wirken! Und lassen Sie uns vor allem gemeinsam an die Verhältnismäßigkeit und die Betrachtung des Einzelfalls appellieren. Der Ball liegt bei den Kommunen und dort ist die Verantwortung, und das werden wir weiter begleiten. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Vincent Kokert, CDU: Bravo!)

Das Wort hat jetzt der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Herr Glawe.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

(Vincent Kokert, CDU: Sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister!)

Lieber Fraktionsvorsitzender!

(Stefanie Drese, SPD: Nicht schlecht!)

Heute befassen wir uns zum wiederholten Male mit einer wichtigen, aber sehr kontrovers diskutierten Materie. Es geht um die weitere Zukunft einer stattlichen Anzahl von Ferienwohnungen. Es gab einen Antrag der Opposition mit einem erheblichen Diskussionsbedarf im Wirtschaftsausschuss. Dies brachte auch bei der Opposition am Ende die Erkenntnis, dass ein generelles Moratorium unzulässig ist. Frau Lück hat das ja eben noch mal bestätigt: Das Land kann keine Bundesgesetze brechen. Wir begehen keinen Verfassungsbruch, das kann man uns nicht zumuten, auch die Opposition nicht,

(Regine Lück, DIE LINKE: Hat kein Mensch gesagt.)

auch andere nicht, die sich berufen fühlen, immer neue Ratschläge zu geben.

Entscheidend ist, dass wir viele Urteile zu beachten haben und dass bei uns eine Debatte losgetreten wurde, die man sich vor drei, vier Jahren noch gar nicht vorstellen konnte. Wir haben mittlerweile Urteile, die aus dem Jahre 2007 stammen. Dementsprechend sieht die Ihnen

nunmehr vorliegende Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auch etwas anders aus.

Seit eh und je werden bei uns Ferienwohnungen an Feriengäste, vor allem in touristisch geprägten Gebieten, vermietet. Das soll auch in Zukunft so bleiben. In den touristisch geprägten Gebieten des Landes ist in der Vergangenheit viel gebaut worden und es sind zahlreiche Häuser und Wohnungen, und dabei auch Ferienhäuser und Ferienwohnungen, entstanden. Die Gemeinden haben vielfach über Bebauungspläne hierfür die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Insbesondere erfolgte die Festsetzung von reinen oder allgemeinen Wohngebieten. Die Vorschriften hierfür ergeben sich aus der Baunutzungsverordnung, und das ist die des Bundes. Sofern kein Bebauungsplan besteht, kann sich die Art der zulässigen Nutzung von Vorhaben ebenfalls nach der erwähnten Vorschrift richten, und zwar dann, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem Baugebiet der Baunutzungsverordnung entspricht.

Nunmehr haben mehrere Gerichte zu verschiedenen Fragestellungen der Ferienwohnnutzung Entscheidungen getroffen. Die Entscheidungen haben die Konsequenz, dass ein Nutzungsmix unzulässig ist, wie er hier bei uns in besonderer Weise auftritt, nämlich zeitweiliges Wohnen zu Erholungszwecken, also das Ferienwohnen einer- seits und dauerhaftes Wohnen andererseits. Zudem gibt es viele Beschwerden von Eigentümern der innerhalb der Baugebiete gelegenen Grundstücke. Sie fühlen sich durch die von den Feriengästen ausgehenden Aktivitäten in ihrer Wohnruhe gestört. Bei den bei den Landkreisen angesiedelten unteren Bauaufsichtsbehörden haben vielfach ordnungsbehördliche Verfahren stattgefunden. In verschiedenen Fällen haben sie gegenüber den Eigentümern Nutzungsuntersagungen ausgesprochen beziehungsweise angekündigt. Auch wurden teilweise Bußgeldverfahren eingeleitet. Es ist schon gesagt worden, in besonderer Weise im Landkreis Rostock.

Die Folge hieraus ist, dass eine Vielzahl von Ferienwohnungen nicht mehr legal vermietet werden kann. Es fehlt die erforderliche Genehmigung für eine Ferienwohnung und diese darf aus Rechtsgründen nicht erteilt werden. Damit sind sie mitten im Konflikt. Auf der einen Seite stehen private Vermieter, auf der anderen Seite fühlen sich Anlieger gestört, die nicht wie die Urlauber abends lange feiern können, sondern morgens früh arbeiten müssen. Das Wirtschaftsministerium hat nach Gesprächen mit den unteren Bauaufsichtsbehörden einen Handlungsleitfaden entwickelt und Anfang Juli diesen Jahres veröffentlicht. Und Sie, liebe Abgeordnete, haben damals darauf bestanden, dass es einen Rechtsrahmen, einen Handlungsleitfaden geben soll.

(Regine Lück, DIE LINKE: Das ist auch richtig.)

Genau.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Nun hat der Bürgerbeauftragte sich in besonderer Weise zu diesem Thema geäußert und er hat von Mutlosigkeit und anderen Dingen gesprochen. Das will ich jetzt nicht noch mal wiederholen. Mutlos ist das Wirtschaftsministerium nicht, das kann ich Ihnen versichern.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Wir können aber nur das machen, was die Gesetze zulassen. Ich bin jederzeit bereit, auch mit dem Bürgerbeauftragten die Themen zu besprechen. Aber wenn wir uns dann gegenseitig nur übers Mikrofon unterhalten, das halte ich nicht für den besten Weg.

Meine Damen und Herren, die Reaktionen waren, wie sie waren. Sie waren sehr unterschiedlich. Das war kaum anders zu erwarten. Zustimmung kam von denjenigen, die ihre Wohnruhe beeinträchtigt sehen. Kritisch äußern sich jeweils diejenigen, die Ferienwohnungen vermarkten wollen. Mit dem Handlungsleitfaden besteht eine Grundlage, auch bürgernah und einzelfallgerecht zu agieren. Dazu sind die unteren Aufsichtsbehörden durch das Wirtschaftsministerium ausdrücklich aufgefordert worden. Insofern sind die Ziffern 2 bis 5 des vorliegenden Antrages bereits durch das Wirtschaftsministerium begleitet und ihnen ist Rechnung getragen worden.

Der Vorschlag des Wirtschaftsausschusses zielt jedoch zuallererst auf die Änderung der Baunutzungsverordnung. Das ist ein wichtiges Thema. Bei der Baunutzungsverordnung handelt es sich um Bundesrecht. Dem Land Mecklenburg-Vorpommern bleibt daher hier nur die Möglichkeit, eine Bundesratsinitiative zu ergreifen. Wir müssen als Erstes eine Mehrheit im Bundesrat anstreben. Dass die Erfolgsaussichten nicht optimal sind, hat auch Frau Lück vorgetragen. Wir müssen dafür sorgen, dass wir Mehrheiten finden. Das Land Brandenburg hatte eine ähnliche Initiative vor ungefähr zwei Jahren auf den Weg gebracht, ist damit aber damals im Bundesrat gescheitert.

Nach wie vor wollen auch andere Länder, zum Beispiel Schleswig-Holstein, diese Dinge mit begleiten. Von daher scheinen weitere Partner da zu sein, aber der Weg ist steinig und es wird kein Sonntagsspaziergang für das Land Mecklenburg-Vorpommern werden. Nichtsdesto- trotz werden wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, um am Ende nach Möglichkeit eine Mehrheit im Bundesrat zu erreichen.

Ich will darauf hinweisen, dass wir auch bei dem Ferienkorridor als federführendes Land Mecklenburg-Vor-

pommern am Ende für alle, denke ich, einen Kompromiss erzielt haben mit 85 Ferientagen als Korridor ab 2018. Also das heißt, wir werden die Umsetzung des Beschlusses des Wirtschaftsausschusses ernst nehmen.

Andererseits muss man aber auch feststellen, dass der Landrat Constien des besagten Landkreises Rostock vom Bund eine Absage erhalten hat, die Baunutzungsverordnung für Ferienwohnungen zu öffnen. Der Bund hat ihm wenig Aussicht auf Erfolg mitgeteilt.

Meine Damen und Herren, Änderungen der Baunutzungsverordnung sind die entscheidenden Schritte, die wir gehen müssen. Andererseits werden wir natürlich weiter mit den Landkreisen, mit den Bauaufsichtsbehörden in Dialog treten, denn wir möchten, dass Ferienwohnungen auch weiter in Mecklenburg-Vorpommern am Markt bleiben können, deswegen auch die Einzelfallprüfung. Wir können nicht generell ein Moratorium erlassen und daher brauchen wir die Gespräche für den Einzelfall in den jeweiligen Gemeinden, wo das der Fall ist. Es gibt diese Beispiele, insbesondere Kühlungsborn oder Rerik seien hier genannt.

Andererseits müssen wir aber damit rechnen, dass auch der betroffene Bürger, der es anders sieht, jederzeit

klagen kann. Von daher brauchen wir den Dialog mit allen

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)