Protocol of the Session on July 4, 2014

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Zur Begründung hat sie irgendwas erzählt von Vielfalt, Toleranz, Weltoffenheit und Buntheit. Sie sollte vielleicht mal einen Ratgeber schreiben mit dem Titel „Durchs Leben kommen mit nur vier Phrasen“.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Herr Guttenberg wird sich fragen, warum er sich überhaupt die Mühe gemacht hat, eine Doktorarbeit abzuschreiben, Karriere geht auch noch viel einfacher. Frau Schwesig nennt die ganze Affäre auch von oben herab eine „Provinzposse“. Mecklenburg-Vorpommern ist für sie nur noch eine Provinz. Ganz schön abgehoben nach nur einem Jahr Berlin!

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Es gibt auch eine Hausordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

In Paragraf 17 heißt es: „Es ist untersagt, Spruchbänder, Flugblätter, Flaggen, Plakate oder andere Informations- beziehungsweise Demonstrationsmaterialien mit politischem oder sonstigem Inhalt im oder am Landtagsgebäude zu zeigen oder zu verteilen. Dies gilt nicht für die den Fraktionen zugewiesenen Räumlichkeiten, soweit sich die Sichtbarkeit der Materialien ausschließlich auf die ihnen zur alleinigen Nutzung übertragenen Räume erstreckt, sich nicht nach außen oder in die angrenzenden Flurbereiche auswirkt und nicht an die Öffentlichkeit richtet.“

Trotzdem lese ich in der Zeitung, dass die GRÜNEN am 22. Juni 15 Regenbogenflaggen am Schweriner Schloss hissen ließen. Näheres stand da nicht drin. Es waren

auch keine Fotos dran. Wenn sie wirklich nach außen sichtbar waren, wäre das ein Verstoß gegen die Hausordnung gewesen. Auch das kommt mir etwas eigenartig vor, nur als kleine Anmerkung.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das wurde gerügt. Hat Ihnen das der Geschäftsführer nicht gesagt? Reden Sie nicht miteinander? Kriegt einen Haufen Geld für seinen Posten. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Die Vorschrift enthält aber auch eine Gummiregelung, dass die Präsidentin Ausnahmen gestatten kann. Vielleicht wurden ja Ausnahmen gestattet, kann ja sein. Ich will das nur mal ansprechen. Was mir zur Verfügung steht, sind nur die Zeitungsberichte, sonst wurde nichts dazu gesagt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Und Ihr Kamerad Köster hat Sie nicht informiert? Das ist ja eine Sauerei.)

Wenn man es rein rechtlich betrachtet, geht es hier um den Begriff „Flaggen privater Organisationen“. Das ist noch nicht mal ein unbestimmter Rechtsbegriff. Das ist ein ganz klar definierter Rechtsbegriff. Ist, wie der Innenminister zu Recht sagt, die Regenbogenflagge eine solche, dann ist sie nach der Beflaggungsverordnung nicht genehmigungsfähig. Warum er das Hissen der Flagge dann trotzdem hinnimmt, das blieb zumindest bis gestern sein Geheimnis. Allerdings hat er gesagt, als Alternative zur Durchsetzung der Flaggenordnung bevorzugt er Ordnungsmaßnahmen. Er will also Ordnungsmaßnahmen verhängen, vielleicht ein saftiges Ordnungsgeld gegen die Stadt Schwerin verhängen.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Schwerin hat nicht mal das Geld für Flaggenmasten, wie Frau Gramkow gesagt hat. Wenn das Ordnungsgeld eine gewisse Höhe erreicht, könnte es sein, dass Schwerin dadurch endgültig pleitegeht

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

und Caffier die Zwangsverwaltung übernehmen muss.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Machen Sie sich keine Hoffnungen!)

Mal sehen, ob er sich das antut. Aber es wäre schon wünschenswert, wenn da ein ordentliches Ordnungsgeld verhängt werden würde, denn es ist nun mal ein Verstoß gegen die Flaggenordnung und die ist geltendes Recht.

Wollte man das im Übrigen anders sehen, dass das also genehmigungsfähig wäre, die Regenbogenflagge, wäre da noch, und das wurde gestern auch schon gesagt, der Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten. Jede andere private Organisation müsste dann auch ihre Flaggen an öffentlichen Gebäuden anbringen dürfen, könnte das auch einklagen – Sportvereine, Karnevalsvereine, Zeugen Jehovas, das heißt, alle die, die eine Flagge haben –, dann wären die öffentlichen Gebäude permanent unter Flaggen verborgen. Oder man sagt, die Regenbogenflagge wäre mehr als eine Flagge einer xbeliebigen privaten Organisation, ein Symbol für Vielfalt, das über den privaten Organisationen stünde. Aber was zeigt denn mehr Vielfalt?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Bloß die Farbe Braun fehlt in der Flagge, und das zu Recht. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Was zeigt mehr Vielfalt? Ein Bild, das einen Mann und eine Frau zeigt, oder eines, das zwei Männer zeigt? Ein Mann und eine Frau, das ist ganz klar mehr Vielfalt, da mehr Unterschiedlichkeit. Das ist einfache Grundkurs- logik.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Noch vielfältiger wird es, wenn dann auch noch Kinder auf dem Bild wären. Ein Bild nur mit Männern

(Peter Ritter, DIE LINKE: Pfui! Iii!)

oder nur mit Frauen darauf ist eintönig,

(Udo Pastörs, NPD: Schwulen Männern.)

nicht vielfältig. Es ist eintönig.

(Udo Pastörs, NPD: Und unappetitlich. – Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Iii, pfui Teufel! – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

Man könnte auch behaupten, die Regenbogenflagge sei ein Symbol für den Kampf gegen Diskriminierung und Benachteiligung. Aber wer wird denn in der Gesellschaft wirklich diskriminiert? Wenn ein Homosexueller sich um einen Job bewirbt, kann der Arbeitgeber mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass der Betreffende keine Kinder hat und auch keine haben wird. Zwar gibt es, wie Frau Schwesig nicht müde wird zu betonen, in Deutschland 70.000 Kinder, die in sogenannten Regenbogenfamilien leben, also bei schwulen oder lesbischen Erziehungsberechtigten oder bei Conchita Wurst,

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

aber in Deutschland leben, Stand 2011, insgesamt 10,83 Millionen Kinder unter 14. Also die meisten Kinder leben in langweiligen Nichtregenbogenfamilien, ganz langweiligen Alltagsfamilien, die offenbar nicht weiter von Interesse sind in diesem Staat.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

Der Homosexuelle hat also höchstwahrscheinlich keine Kinder, deswegen kriegt er den Job viel eher als ein Alleinerziehender, denn er ist für die Wirtschaft rund um die Uhr verfügbar, der Alleinerziehende nicht.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Och!)

Es gibt circa 1,6 Millionen Alleinerziehende, davon 90 Prozent Frauen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Haben Sie Kinder, Kamerad Andrejewski? – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

die 2,81 Millionen Kinder betreuen. 41 Prozent dieser alleinerziehenden Familien

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sind Sie alleinerziehend? Wissen Sie, worüber Sie reden? Nee, ne?!)

leben von Arbeitslosengeld II – sie leben also in Armut – und weitere 24 Prozent sind Aufstocker. Ich bezweifle, dass so viele Homosexuelle in Armut leben. Die meisten sind Gutverdiener und gelten auch als werberelevante Gruppe.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Das sind die wahren Verdammten dieser Erde und dieser Gesellschaft, die Alleinerziehenden. Wenn der Homosexuelle zu den wenigen Alleinerziehenden unter seinen Leuten gehören sollte, dann würde er den Job nicht bekommen, aber nicht weil er homosexuell ist, sondern weil er alleinerziehend ist und weil Kinder stören.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

So ist das nämlich in dieser großartigen Gesellschaft.

Neben Alleinerziehenden gehören auch kinderreiche Familien zu denen, die diskriminiert werden. Sie müsste man eigentlich auf Händen tragen, denn sie tragen dieses Volk und diese Gesellschaft. Aber man legt ihnen Steine in den Weg, wo es nur geht. Stattdessen werden auf einen Sockel gehoben die Homosexuellen. Die sind aber nicht benachteiligt. Die sind nur laut.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Eigentlich wollten Sie über Strafmaßnahmen gegen Frau Gramkow reden, jetzt geht es nur um Familienpolitik. – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

Die machen jede Menge Lärm auf ihrem Christopher Street Day und leider ist es so, dass in dieser Gesellschaft diejenigen Vorrang haben, die sehr viel Lärm machen,

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

aber nicht diejenigen, die wirklich den Staat und das Volk tragen

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Was hat denn das mit Beflaggung zu tun?)