wenn sie an der richtigen Stelle platziert sind. Denn natürlich entscheidet die Lage einer solchen etwas artenreicheren Fläche – was wir ja immer noch hoffen, was es geben könnte –, entscheidet die Lage – ganz wichtig – über ihre Bedeutung, wenn sie dann so liegt, dass sie als Verbindungs- und Trittsteinbiotop genutzt werden könnte. Deswegen haben wir hier dennoch, obwohl es ein später Zeitpunkt ist, das ist richtig … Aber es ist noch nicht zu spät, die Feinregelungen kommen ja noch.
Der EPLR ist jetzt entschieden, dann geht es zur EUKommission und danach werden noch die Richtlinien daraus. Im Nachfeld, wenn die Kommission das genehmigt hat, werden die Richtlinien gestrickt und dann wieder vom Begleitausschuss beschlossen. Von daher sehe ich den Zeitpunkt in Bezug auf die ökologischen Vorrangflächen, und darauf bezieht sich der Antrag, nicht auf die AUM, schon richtig gewählt.
Ich möchte noch mal aus der Antwort zitieren, die das Ministerium selbst gegeben hat auf unsere Kleine Anfrage auf der Drucksache 6/2099. Ich zitiere, da hieß es: „Im Zuge der Novelle des Landeswassergesetzes ist vorgesehen, dass die oberste Wasserbehörde durch Rechtsverordnung Gebiete an beiden Seiten von Fließgewässern 1. und 2. Ordnung ausweisen kann, in denen eine eigendynamische Gewässerverlagerung zugelassen oder geduldet und damit eine nachhaltige und naturnahe Gewässerentwicklung entsprechend den Zielen des Be- wirtschaftungsplans und zur Durchführung des Maß- nahmenprogrammes ermöglicht wird (Gewässerentwick- lungskorridore). Über die Rechtsverordnung können etwaige Nutzungsbeschränkungen gebietsspezifisch
was wir mit unserem Antrag noch mal anstupsen wollen, denn das, was die Kleine Anfrage als Antwort hervorbringt, ist genau das, was wir hier auch sagen. Eigentlich müssten Sie unserem Antrag daher zustimmen, da das ja Ihre eigene Antwort ist.
Noch mal ein Gedanke zur Gestaltung dieser Gewässerrandstreifen. Wir sind der Meinung, diese Randstreifen sollten wirklich sichtbar sein, sichtbar für alle, die dort arbeiten. Dann kann die Feldbearbeitung dort stoppen, denn man weiß, wo der Streifen liegt, und es wird sich positiv auf das Landschaftsbild auswirken. Ob die Ausgestaltung dieser Randstreifen mit oder ohne Gehölzen stattfindet, das kann man schön nachgucken in den gutachterlichen Landschaftsrahmenplänen, wo genau festgelegt wurde, welche Räume eher für strukturarme Tier- und Pflanzenarten offen gehalten werden sollen, denn es gibt Vogelarten, die lieben die freie Sicht,
die würden also in einer hecken- und gehölzreichen Landschaft nicht mehr auftreten. In diesen Bereichen, wo Wiesenvögel oder Gänse ihre Nahrung suchen oder wo der Kiebitz brütet,
da bietet sich die Ausgestaltung dieses Randstreifens in Form von Dauergrünland an. Genau so etwas findet man auch in den gutachterlichen Landschaftsrahmen- plänen. So haben wir einerseits die gewünschte optische Wirkung, aber wir haben auch die freie Sicht für die Vögel.
Und die mit Gehölzanpflanzungen – das ist ja unsere oberste Priorität – entstehende Kammerung der Landschaft, die Belebung der Monotonie der großen Schläge, die in bestimmten gutachterlichen Landschaftsrahmenplänen genau definiert ist – wo wir eine Strukturarmut haben –, das ist ein ganz wesentlicher Effekt dieser Uferrandstreifen, den wir befördern wollen, denn so können wir auch die verloren gegangene Akzeptanz der Landwirtschaft wieder reparieren. Wir können da entgegenwirken.
Da, wo wir Vogelgesang in der Luft hören, wo Gehölze die Ackerlandschaft auflockern, da hat das suchende Auge wieder einen Halt und einen Anreiz, die Landschaft zu genießen. So viel zu den Randstreifen und zu BadenWürttemberg.
Nun noch mal kurz zu den Verbänden, die damals ganz stark dafür gekämpft haben, dass die sieben Meter bleiben. Da gehören der Landesanglerverband dazu, der NABU, der BUND, aber auch der Landkreistag und der Städte- und Gemeindetag. Alle diese Verbände haben damals dafür gekämpft, dass die sieben Meter erhalten bleiben, dass der Paragraf 81 bleibt. Und wer hat dagegen gekämpft? Das wissen wir alle – der Bauernverband.
Ich denke, das, was die Große Koalition hier an den Tag legt, ist eine Bauernverbandspolitik, und das ist kein repräsentatives Bild der Verbände, die hier im Land eine Rolle spielen. Daher ziehen wir unseren Antrag, so, wie es dauernd gesagt wird, keinesfalls zurück. Wir werben weiterhin für diesen Antrag und ich werbe für Ihre Zustimmung.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3119 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3119 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung durch alle anderen Fraktionen abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3063 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3063 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung durch alle anderen Fraktionen abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrages der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE – 100 Prozent Gleichstellung jetzt! Hissen der Regenbogenfahne als Zeichen für Toleranz, Akzeptanz und Solidarität auf öffentlichen Gebäuden generell erlauben!, auf Drucksache 6/3104.
Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE 100 Prozent Gleichstellung jetzt! Hissen der Regenbogenfahne als Zeichen für Toleranz, Akzeptanz und Solidarität auf öffentlichen Gebäuden generell erlauben! – Drucksache 6/3104 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ja, die letzten zwei Wochen hat uns immer wieder eins bewegt, nämlich das Hissen oder Nichthissen der Regenbogenfahne. Wir als BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und dann auch DIE LINKE haben gesagt, da müssen wir hier parlamentarisch Zeichen setzen. „100 Prozent Gleichstellung jetzt!“ sollte nicht nur eine Worthülse sein, sondern es sollte auch gut sichtbar sein.
Unser Antrag, den wir hier stellen, gliedert sich in drei Punkte. Der erste stellt fest, dass wir die Gleichstellung von homo-, bi- und transsexuellen sowie intersexuellen Frauen und Männern, Menschen voranbringen möchten. Dazu möchte ich die „Süddeutsche Zeitung“ vom 30.06. einmal zitieren. Und zwar hat die CDU-nahe KonradAdenauer-Stiftung dort festgestellt, ich zitiere: „Mutter – Vater – Kind?“, das war gestern, sozusagen als Überschrift. Aber was ist dort zu lesen? Da möchte ich einen Punkt nennen, der vielleicht die Debatte hier heute voranbringt und auch den Innenminister zum Umdenken führt. Ich zitiere: „Landläufig verstehe man unter Familie aber zu fast 90 Prozent auch homosexuelle Paare, Patchworkkombinationen oder Alleinerziehende. Es sei eine ,zentrale Schwäche‘ der Politik, der Vielfalt des Familienlebens nicht ausreichend gerecht zu werden, so die Erkenntnis.“ Zitatende. Das heißt, auch die CDUnahe Konrad-Adenauer-Stiftung gibt dort eigentlich einen Weg vor.
Worum geht es nun? Es geht um eine Fahne, die sechs Farben trägt. Sie hatte einmal sieben, aber wir diskutieren zurzeit über sechs Farben. Das ist rot für das Leben, orange für die Gesundheit, gelb für die Sonne, grün für die Natur, blau für Harmonie und violett für den Geist. Und diese sechs Farben, früher sieben, haben eine lange Tradition. Es fing schon an im Jahre 1525 mit der Fahne Thomas Müntzers. In den Bauernkriegen in und um Mühlhausen in Thüringen versammelte Müntzer 7.000 Mann unter der Regenbogenfahne zum Aufstand gegen die Fürsten. Das steht für Gleichheit.
1961 war die Fahne in der italienischen Friedensbewegung Pace. Wir erinnern uns alle. 2003 hing diese Fahne mit sieben Farben und steht heute für Frieden. 1968 – das wird vielen von Ihnen bekannt sein – sind es die Farben der Schwulen und Lesben, nämlich sie wurde erstmals getragen zur Trauerfeier für die Filmschauspielerin Judy Garland. Mit ihrem Lied „Over the rainbow“, das wir alle aus dem Musical „Der Zauberer von Oz“ kennen, beschwört das Land etwas, nämlich Freiheit. Und dann 1978 die Fahne der Lesben- und Schwulenbewegung, erstmals 1979 auf dem Protest- und Trauermarsch für den ermordeten Harvey Milk, der ein schwul lebender Stadtrat von San Francisco war. Da steht sie für Vielfalt.
Wir in Mecklenburg-Vorpommern sind ein Land der Toleranz, der Vielfalt und der Weltoffenheit, nur an einem scheitert es: Es ist ein Fähnchen mit sechs Farben. Das finde ich, mit Verlaub, schwierig.
In Schwerin seit dem 02.06. Und es gibt ein Heft zu den Schweriner Kulturtagen, darin steht, auch das möchte ich zitieren: „Mit dem Hissen der Regenbogenfahne vor dem Schweriner Rathaus werden auch 2014 die CSD-Kultur- tage eröffnet.“ Über zwei Wochen weht sie dort als Symbol für Weltoffenheit und Akzeptanz. Ich selbst war bei der Flaggenhissung dabei, Kollege Foerster auch, und wir können uns immer noch davon überzeugen, sie hängt.
Sie wurde auch gehisst in Wismar. Da ist sie in der letzten Woche geklaut worden. Jetzt hängt mehr oder weniger...
In Boizenburg ist etwas passiert, wo wir sagen, wie weit sind wir denn davon entfernt. In Boizenburg ist diese Fahne letzte Woche abgenommen worden und die Deutschlandfahne hing auf Halbmast.
Ich denke, das sind Zeichen dafür, wie weit wir mit Toleranz, Vielfalt und Weltoffenheit sind, und es ist ein Zeichen dafür, dass wir weltoffen sind.
Ich möchte noch einmal auf den Schweriner CSD zurückkommen. Da gibt es ein Grußwort des Schirmherrn Erwin Sellering. Erwin Sellering stellt fest, ich zitiere: „Homosexualität ist in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabuthema, gerade im ländlichen Raum.“ Ja, das scheint so zu sein.
Deswegen hoffe ich, dass am 5. Juli vor der Staatskanzlei die Regenbogenfahne weht, weil auch dort wird der CSD vorbeiführen.
Ich denke, es wäre ein schönes Zeichen, wenn diese Fahne dort weht und wenn wir vielleicht auch perspektivisch eine Fahne bei uns vor dem Landtag haben.