sondern wir sind dafür, dass wir die von mir aufgezeigten Wege gehen, und dann können wir hier auch selbstverständlich diese Ergebnisse gemeinsam auswerten. Im Moment bringt es uns nichts. Wir lehnen die Dringlichkeit ab.
Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung um diesen Tagesordnungspunkt abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gewässer als Lebensadern der Landschaft entwickeln, Drucksache 6/3063. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3119 vor.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gewässer als Lebensadern der Landschaft entwickeln – Drucksache 6/3063 –
Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Gewässer als Lebensadern der Landschaft entwickeln“, unter dieser Überschrift greifen wir Bündnisgrüne ein Thema auf, das uns in mehrfacher Hinsicht besonders berührt.
Es geht im Kern um die Ziele: die Wiederbelebung der Agrarlandschaft, die mit 63 Prozent der Landesfläche unser Bundesland so sehr prägt, es geht um den Ausbau des Biotopverbundes für die Arten des Offenlandes und es geht um den Schutz unserer Flüsse, Seen und der Ostsee vor Düngemitteln und Pestiziden. Um es gleich vorwegzusagen: Unsere Badegewässer sind gut, glücklicherweise. Wir und unsere Urlaubsgäste können mit gutem Gefühl im Meer und in unseren Seen schwimmen gehen. Doch darum geht es heute nicht.
Wie Sie sehen, haben wir unseren Antrag mit einem Änderungsantrag präzisiert. Mit dem Änderungsantrag regen wir an, dass der Gewässerrandstreifen außerhalb von Ortschaften „mindestens“ zehn Meter breit sein sollte. Wir hatten nur zehn im Ursprungsantrag. Wir haben auch gesehen, dass es nicht nur Verordnungen sind, über die man so etwas lösen kann, die uns hier weiterhelfen, und schlagen den Begriff „Regelungen“ als allgemeineren Begriff vor.
Dieses Thema ist ein Thema, das den Landtag und das ganze Land schon über mehrere Jahre in abwechslungsreichen Nuancen immer wieder beschäftigt hat. Ich habe hier einmal die gehaltenen Reden aus dem Jahr 2006 durchgelesen. Es waren Reden von Herrn Ringguth, von Frau Schlupp und von Herrn Caffier zu finden. Es gab Zwischenrufe von vielen, die auch heute wieder hier im Plenum sitzen. Ich denke, das Thema ist für viele von Ihnen kein Neuland.
Sie haben in der Folgezeit, und das war gerade in der letzten Wahlperiode, also mit dem Willen der Großen Koalition, dann tatsächlich den Paragrafen im Landeswassergesetz gestrichen, der einen solchen Gewässerrandstreifen beinhaltete, das ist der Paragraf 81. Hier war der 7-Meter-Abstandsstreifen als Regelung festgeschrieben. Durch den Wegfall des Paragrafen 81 gelten in Mecklenburg-Vorpommern nunmehr die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, ein Bundesgesetz,
und dementsprechend sind es in der Regel zwar immerhin noch fünf Meter, da könnte man sagen, das sind ja nur zwei Meter weniger, doch das Land hat über die Wege von behördlichen Anordnungen die Möglichkeit, hier noch geringere Abstände zuzulassen.
Und so sieht das jetzt nach unseren Recherchen zurzeit aus: Wenn wir uns die Cross-Compliance-Regelung angucken, dann haben wir einen Abstand, der bezieht sich auf Stickstoffdünger, der liegt bei drei Metern. Dann haben wir einen 5-Meter-Abstand. In diesem Abstand ist es verboten, das Grünland umzubrechen, standortgerechte Bäume zu entfernen, und man darf nicht standortgerechte Bäume nicht anpflanzen.
Man darf wassergefährdende Stoffe nicht anwenden, es sei denn, es handelt sich um Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, die dürfen in diesem Streifen durchaus ausgebracht werden. Und dann, je nachdem, was auf der Rezeptur des verwendeten Herbizides oder sonstigen Pestizides steht, sind es Abstandsmengen von fünf, zehn oder zwanzig Metern. Das richtet sich auch noch nach der Wetterlage und der Hangneigung.
Werte Damen und Herren, wie soll bei dieser Regelvielfalt eine funktionierende Kontrolle durchgeführt werden? Wie sollen sich der Landwirt, die Landwirtin überhaupt genau an jede Regel halten können? Wir haben bei unserem Fachgespräch zum Thema Pestizide die Stellungnahme vom BUND aus Berlin, von Herrn Brückmann, dazu gehört. Eigentlich ist es ganz selten der Fall, dass alle Regelungen eingehalten werden können, denn entweder ist das Wetter, der Hang, das Pestizid oder die Bedingung, die sonst nicht erfüllt wird, gar nicht gegeben. Es sind wenige Tage im Jahr, wo überhaupt alle Regeln eingehalten werden könnten. Wäre in so einem Fall nicht eine klare und für alle gut sichtbare, kontrollierbare Regelung in Bezug auf das, was erlaubt ist, viel, viel einfacher, eine Rückkehr zu einem klaren Gewässerrandstreifen? Unsere Antwort ist: Ja, das wäre nicht nur einfacher einzuhalten, das wäre besser zu kontrollieren und das wäre auch eine Hilfestellung für die Gewässer auf ihrem Weg in einen „guten Zustand“.
den haben Sie sicherlich schon oft gehört. Wir Bündnisgrüne wollen diesen jetzt bestehenden gesetzlichen Spielraum, um nicht zu sagen, dieses Konglomerat verschiedenster Regelungen zugunsten eines tatsächlichen Gewässerschutzes und zugunsten eines wirklichen Schutzes der Ufer so beenden. Wir wollen eine landesweite Mindestbreite von zehn Metern, Mindestbreite, wie gesagt, von zehn Metern festgeschrieben sehen. Diese Gewässerrandstreifen sollten dann frei bleiben von Pestiziden, frei von Dünger und von Ackernutzung.
Sie denken vielleicht jetzt, mit dem Greening wird alles gut, aber leider sind ja die ökologischen Vorrangflächen nicht so gestrickt, dass dort die Ausbringung von Pestiziden und Dünger verboten wurde. Das ist eine tragische Entwicklung.
Die Streichung des Paragrafen 81 vor einigen Jahren, meine Damen und Herren, war schon damals eine Fehl
entscheidung, als dieses Gesetz in unseren Augen vor allem auf Druck des Bauernverbandes in diese wahrlich ungute Richtung geändert wurde. Ich habe mir die Anhörungsstellungnahmen angeguckt. Sehr viele Verbände waren der Meinung, diese sieben Meter sollten erhalten bleiben. Dennoch ist es nun dazu gekommen, dass Sie mit der Regierungsmehrheit der Großen Koalition den Paragrafen komplett gestrichen haben.
Diese Fehlentscheidung muss schleunigst revidiert werden. Es ist in unseren Augen überfällig, die Schutzstreifen an den Ufern stehender und fließender Gewässer wieder so einzuführen, dass man wirklich einen Abstand hat zwischen dem Ufer einerseits, was empfindlich ist, und dem Arbeitsbereich der industriellen Landwirtschaft andererseits, sodass wir einen tatsächlichen Schutz der Gewässerlebensräume haben.
Wir diskutieren heute hier um zehn Meter, andere Umweltverbände oder andere Vertreter sagen, das muss noch viel mehr sein, es müssen richtig große Gewässerentwicklungsstreifen sein von zwanzig Metern und mehr. Ich glaube, wir werden dazu heute auch noch einiges hören.
(Andreas Butzki, SPD: Machen Sie fünfzig Meter, zwanzig sind doch viel zu wenig! Oder hundert, ja. – Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)
Es kommt eben nicht nur auf die eingangs erwähnte Badewasserqualität an. Intakte Gewässer haben eine große Palette mess- und nachweisbarer Eigenschaften.
Wenn wir jetzt mal schauen, wie die Eigenschaften sind. Im Regierungsportal findet man, das ist wirklich eine Quelle hier aus dieser Landesregierung, ich zitiere: „In Mecklenburg-Vorpommern verfehlen bei landesweiter Betrachtung fast alle Fließgewässer- und Küstengewässer-Wasserkörper … den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial.“ Die Seite habe ich aufgerufen am 30.06., das sind also ganz aktuelle Daten, die zeigen, dass wir ein großes Problem haben. Wir haben ein großes Problem mit unseren Gewässern in Mecklenburg-Vorpommern. Es sind nicht nur morphologische Defizite, dass die Ufer nicht die Form haben, wie es besser wäre für das Gewässer, sondern hauptsächlich ist es die Überernährung durch Pflanzennährstoffe, die Düngung aus der landwirtschaftlichen Praxis.
Spätestens hier wird klar, wir brauchen eine weitere, deutlichere Reduktion der Schadstoff- und Nährstofffrachten in den Flüssen und hier können die Randstreifen einen wichtigen Beitrag leisten. Sie sind sicherlich nicht alles, sie können nicht alles erledigen, aber sie können einen ganz wichtigen Beitrag leisten und sie haben diese wunderbare Mehrfachfunktion. Sie können nicht nur in Bezug auf die Nährstoffe einen Beitrag leisten, sie haben auch als Lebensraum und für das Landschaftsbild eine positive Wirkung. Diese Randstreifen stoppen oder bremsen den Oberflächenabfluss. Die im Randstreifen wachsenden Pflanzen könnten einen Teil der überschüssigen Nährstoffe aufnehmen, sie könnten eine Filterwirkung ausüben und einen Schutzstreifen für Pestizide bieten. Wie gesagt, die industrielle Landwirtschaft ist der
Hauptverursacher für den oben zitierten durchweg schlechten Zustand unserer Küstengewässer, wenn man auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie schaut.
Und jetzt schauen wir ja nur auf die Gewässer, die für die EU-Wasserrahmenrichtlinie relevant sind. Wir schauen gar nicht auf die unzähligen kleineren Gewässer, die Sölle, die so typisch sind für Mecklenburg-Vorpommern. Hier sei nur mal kurz erwähnt, dass die Rotbauchunke Bombina bombina bei uns vorkommt und deutschlandweit vom Aussterben bedroht ist.
Auch für diese Art wäre eine verbesserte Gewässerqualität, die wir mit dem Randstreifen anstreben, sehr hilfreich. In Deutschland, wie gesagt, ist die Art vom Aussterben bedroht. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Erhaltungszustand laut Antwort zu meiner Kleinen Anfrage auf der Drucksache 6/2099 „unzureichend“.
Die Menschen spielen eine wichtige Rolle in Bezug auf das Landschaftsbild, auf die touristische Wirkung solcher Randstreifen. Dazu komme ich jetzt, Herr Lenz.
Meine Damen und Herren, wenn wir wieder breite Gewässerrandstreifen haben, in einer Mindestbreite von zehn Metern, dann können wir wirklich mehreren Zielen näher kommen. Wir können natürlich die Artenvielfalt im Offenland erhöhen,
wir können aber auch die Akzeptanz der modernen Landwirtschaft durch die Bevölkerung erhöhen, denn dieses Landschaftsbild würde sich dann mit Strukturen wieder deutlich auflockern,
und wir hätten natürlich eine Verringerung der Belastungssituation mit den sogenannten diffusen Nährstoffen.
Wir hätten eine leichtere Zugänglichkeit der Ufer, auch für Pflegearbeiten der Wasser- und Bodenverbände – da erinnere ich an die Rede von Herrn Minister Backhaus auf dem Verbandstreffen Anfang des Jahres –, und wir hätten eine Erhöhung der Chancen, die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen. Wir hätten auch eine Verringerung der Folgen von Wassererosion.
Einige mögen es bereits erkennen: Ja, wir wollen die Regelungen, die es als Paragraf 81 einmal gab, die wollen wir in einer den heutigen Bedingungen angepassten
Neuformulierung wieder in Kraft setzen. Wir sehen hier auch Öffnungsklauseln, denn die Länder können abweichende Regelungen erlassen. Wir warten ja auf eine Novelle vom Landeswassergesetz, wir sehen also auch formaljuristisch wirklich Möglichkeiten, hier eine neue Regelung einzuführen, und wir können uns auf das Bundesnaturschutzgesetz beziehen, wo unter Paragraf 21 Biotopverbund und Biotopvernetzung gefordert werden.