Protocol of the Session on July 3, 2014

(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 4 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Hesse! Meine Frage:

4. Wie viele Anträge auf Zuschüsse für den gemeinsamen Urlaub von Familien (Individualzu- schüsse) wurden bislang gestellt und wie viele wurden in welcher Höhe genehmigt?

Guten Morgen, Frau Abgeordnete! Für Familienerholungsmaßnahmen stehen Mittel in Höhe von 100.000 Euro jeweils für 2014 und 2015 zur Verfügung. Das Antragsverfahren haben wir vereinfacht, unbürokratischer und familienfreundlicher gestaltet. Familien erhalten keine unmittelbaren Zuschüsse, sondern sie erhalten diese nun über mit solchen Verfahren vertraute Träger der Jugendhilfe und der Familienarbeit. Die entsprechende Richtlinie befindet sich derzeit in der Endabstimmung mit dem Finanzministerium.

Das heißt, bedürftige Familien brauchen künftig keine Punkte mehr zu sammeln und die Abrechnung erfolgt nicht mehr über die Privatperson, sondern über die Träger. Damit wollen wir erreichen, dass die Familienerholungsmaßnahmen mehr bedürftigen Familien mit ihren Kindern zugutekommen, denn die Träger sind dichter an den Familien dran.

Der Zuschuss des Landes soll altersunabhängig pro Person und Übernachtung 20 Euro betragen, wobei die Mindestreiselänge fünf Tage beträgt und maximal 21 Übernachtungen gefördert werden können. 14 Familien hatten einen Antrag nach dem alten Verfahren gestellt und sind schriftlich über das veränderte Verfahren informiert worden. Gegenwärtig sind drei Interessenbekundungen zu einer möglichen Antragstellung bei der zuständigen Mitarbeiterin eingegangen.

Da hätte ich eine Nachfrage: Welche Träger sind das und wie erfolgt die Auswahl der Träger?

Das würde ich schriftlich nachreichen.

Ach so, gut, danke.

Ich darf nun den Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bitten, die Frage 5 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin!

5. Wird die Landesregierung zur Ermittlung, ob eine Betriebsgenehmigung für das Kernfusionsexperiment Wendelstein 7-X erteilt werden kann, einem bisher seitens des Landesamtes für Gesundheit und Soziales erwogenen einmaligen Probebetrieb des Experimentes mit Messung der entstehenden ionisierenden Strahlung innerhalb und außerhalb der Torushalle zustimmen?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, zuständige Behörde für die Zustimmung zu einem möglichen Probebetrieb – das haben Sie bereits selbst ausgeführt – ist das LAGuS. Über einen möglichen Probetrieb wurde bisher nicht entschieden, denn derzeit liegen dem LAGuS keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit eines Probebetriebes vor.

Danke schön.

Danke, Frau Ministerin.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 6 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister! Frage:

6. Wie weit sind nach Kenntnis der Landesregierung die Pläne Polens zur Errichtung von Kernkraftwerken gediehen?

Ja, guten Morgen, Herr Andrejewski! Am 28. Januar 2014 hat der polnische Ministerrat das Kernenergieprogramm seines Landes beschlossen. Entsprechend den Regelungen für eine strategische Umweltprüfung hat Deutschland als konsultierter Mitgliedsstaat das Recht, dass dieses Programm gemeinsam mit einer zusammenfassenden Erklärung und den Maßnahmen zur Überwachung der Umsetzung bekannt gegeben wird. Die zusammenfassende Erklärung gibt Aufschluss darüber, wie die Umwelterwägungen der konsultierenden Mitgliedsstaaten einbezogen worden sind.

Das polnische Wirtschaftsministerium hat in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass sowohl das Kernenergieprogramm als auch die zusammenfassende Erklärung Ende Juli in deutscher Sprache vorgelegt werden.

Der derzeit bekannte Zeitplan der polnischen Regierung umfasst folgende Etappen:

vom 01.01.2014 bis 31.12.2016: Standortauswahl

und Vertragsabschluss für die Auslegung und Errichtung des ersten Kernkraftwerkes

01.01.2017 bis 31.12.2018: Ausführung des techni

schen Projektes und Erzielung der gesetzlich geforderten Genehmigung, also Stellungnahmen und Gutachten

die Etappe drei vom 01.01.2019 bis 31.12.2024: Bau

genehmigung, Errichtung des ersten Blocks des ersten KKWs und Inbetriebnahme

Etappe vier vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2030:

Fortsetzung des Baus und Fertigstellung des ersten Kernkraftwerkes, Baubeginn der folgenden neuen Blöcke des zweiten KKWs

Etappe fünf vom 01.01.2031 bis 2035: Fertigstellung

beziehungsweise Inbetriebnahme des zweiten KKWs, für das Jahr 2035 vorgesehen

Wenn Sie erlauben, will ich noch mal über die derzeit vorgesehenen Standorte ausführen. Also Polen nennt derzeit als mögliche Standorte für Kernkraftwerke oder

empfohlene Standorte, wie es ganz genau heißt, Kopań, Żarnowiec, Warta-Klempicz, Nowe Miasto. Von diesen wird insbesondere Warta-Klempicz favorisiert. Zur Geografie: Das liegt circa 150 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, der nächste Standort ist Frankfurt/Oder, auf der Geraden etwa waagerecht nach rechts, also durchaus im Einzugsbereich von Deutschlands Grenze und damit auch von Mecklenburg-Vorpommern. In unmittelbarer Grenznähe zu Deutschland liegen sieben sogenannte sonstige Vorschläge für Standorte. Das sind Stepnica 1 und 2, Pniewo, Krzymow, Debogora, Lisowo, Krzywiec und Wichowo sowie Gaski.

Eine Zusatzfrage: Ist bekannt, inwieweit die Republik Polen für diese Vorhaben EU-Mittel bekommen könnte oder bekommt?

Ist mir derzeit nicht bekannt, könnte ich aber, wenn es Sie interessiert, versuchen zu erfragen.

Ich bitte nun, den Ab- geordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, die Frage 7 zu stellen.

Herr Minister!

7. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung im Einzelnen über Straftaten, Straftäter und Linksextremisten im Zusammenhang mit den Gegenveranstaltungen zum Trauermarsch am 8. Mai 2014 in Demmin?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter Müller! Im Zusammenhang mit der Gegenveranstaltung zum Trauermarsch am 8. Mai 2014 in Demmin wurden bis zum 01.07.2014, also vorgestern, hier insgesamt acht Straftaten registriert. Drei Straftaten wurden als extremistisch bewertet. Es wurden insgesamt drei Tatverdächtige erfasst. Dabei erfolgt keine Unterscheidung zwischen Extremisten und Nichtextremisten.

Wie sahen die Straftaten im Einzelnen aus?

Entsprechend den derzeitigen Ermittlungen möchte ich hier dazu keine weiteren Ausführungen machen.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, die Frage 8 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Caffier!

8. Wie bewertet die Landesregierung den Vorwurf der Landeshauptstadt Schwerin, wonach das Land durch die Zwangssparmaßnahmen wichtige Bauprojekte in Schwerin, wie zum Beispiel die Sanierung von Brücken, gefährdet?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Ein derartiger angeblicher Vorwurf der Landes

hauptstadt ist mir nicht bekannt. Sollte er gegebenenfalls auch indirekt erhoben worden sein, wäre er unberechtigt, denn die Einsparvorschläge des beratenden Beauftragten der Landeshauptstadt Schwerin zur Haushaltskonsolidierung betreffen nicht die Investitionsplanungen der Stadt.