Protocol of the Session on July 2, 2014

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung tiergesundheitsrechtlicher Bestimmungen (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/2721 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses (6. Ausschuss) – Drucksache 6/3090 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/3115 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/3116 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/3117 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Krüger für die Fraktion der SPD.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Sehr geehrte Frau Präsiden- tin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Durchführung tiergesundheitsrechtlicher Be- stimmungen schaffen wir ein Regelwerk, das in Umsetzung des Tierseuchengesetzes des Bundes notwendig ist. Das bisher geltende Ausführungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird durch das neue Gesetz zur Durchführung tiergesundheitsrechtlicher Bestimmungen ersetzt. Dabei geht es vor allem darum, schon geltende Bestimmungen, die bei uns sowohl im Gesetz, aber auch in Verordnungen festgeschrieben sind, hier in einem Gesetz zusammenzufassen. Es geht also darum, dass politisches Handeln in eine neue Form gegossen wird. Das Gesetz fasst vor allem zusammen – was einen Bürokratieabbau bedeutet, aber auch eine Erleichterung für all diejenigen, die mit dem Gesetz umgehen müssen.

Vor dem Hintergrund hat meine Fraktion auch dem Vorschlag des Ausschussvorsitzenden zugestimmt, der heute hier auf eine Aussprache verzichten wollte. Die GRÜNEN-Fraktion hat das anders gesehen, das ist das gute Recht der GRÜNEN-Fraktion. Insofern haben wir heute die Aussprache, das ist auch okay. Ich gehe davon aus, dass die GRÜNEN-Fraktion vor allem deshalb diese Aussprache haben wollte, weil sie Änderungsanträge im Agrarausschuss hatte, die am Ende abgelehnt worden sind. Auf diese Änderungsanträge möchte ich eingehen. Einer davon liegt uns heute hier als Änderungsantrag vor und ich will in der Folge auch direkt auf diese Änderungsanträge eingehen.

Zum einen haben die GRÜNEN beantragt, in Paragraf 4 Nummer 1 die Wörter „und epidemiologischen Befunden“ einzufügen. Dieser Punkt ist aber bereits im Gesetz enthalten, denn in Paragraf 4 heißt es, ich zitiere: „Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei ist zuständige Untersuchungseinrichtung für die Durchführung von amtlichen oder amtlich angeord- neten Laboruntersuchungen … zur epidemiologischen Bewertung der Verbreitung von Tierseuchen“.

Und, meine Damen und Herren, epidemiologische Bewertungen kann man erst dann durchführen, wenn es zuvor epidemiologische Untersuchungen gegeben hat. Insofern ist das hier schon gegeben. Zudem ist im Gesetz klargestellt, dass die Mitarbeiter, was die Epidemiologie betrifft, auch eine spezielle Ausbildung haben müssen. In Paragraf 5 steht festgeschrieben, ich zitiere: „Beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei ist ein Tierseuchenbekämpfungsdienst als ständige Einrichtung vorzuhalten. Die hier tätigen Tierärztinnen und Tierärzte müssen über eine spezielle Fachkunde auf dem Gebiet der veterinärmedizinischen Epidemiologie verfügen.“ Dieser Punkt ist enthalten und insofern haben wir diesen Punkt auch zurückgewiesen.

Zum Zweiten beantragten die GRÜNEN, dass in Para- graf 9 die Nummer 3 gestrichen wird. Das ist ein Antrag, der hier auch als Änderungsantrag noch mal vorliegt. Da geht es um die Tierseuchenkasse. Wir können danach Tiergesundheitsdienste einrichten. Wir halten die Tiergesundheitsdienste für ganz wichtige Einrichtungen. Die Tiergesundheitsdienste sind etwas, was präventiv wirkt

und was wir für dringend notwendig halten. Ich empfehle in diesem Zusammenhang, mal einen Blick ins Internet zu werfen, da sind die beiden Gesundheitsdienste – Rindergesundheitsdienst und Schweinegesundheitsdienst – auch entsprechend mit Auftritten vertreten. Dort findet man eine ganze Reihe von präventiven Informationen.

Hier mal zwei Überschriften aus dem Schweinegesundheitsdienst. Dort steht beispielsweise eine Abhandlung: „Die Gruppenhaltung der Sauen – hohe Kosten und tiergesundheitliche Risiken?“ Ich glaube, das ist ein Punkt, der für uns alle wichtig ist, weil wir diese Gruppenhaltung wollten und natürlich auch die Landwirtinnen und Landwirte am Ende mitgenommen werden müssen. Oder die zweite Abhandlung, die hier steht: „Nicht immer muss es gleich ein antibiotischer Wirkstoff sein!“, auch das ist etwas, was für uns ganz wichtig ist und was wir hier in den Debatten schon mehrfach hatten. Ähnliche Abhandlungen finden sich auch im Rindergesundheitsdienst.

Aus unserer Sicht ist diese Prävention eine ganz wichtige Aufgabe und diese ganz wichtige präventive Aufgabe sollte erhalten bleiben. Ich werbe einfach bei den GRÜNEN dafür, dass es diese Gesundheitsdienste auch in Zukunft noch geben soll.

Dann gibt es weitere Änderungsanträge bei den GRÜNEN. Es gibt den Antrag, dass in Paragraf 11 die Ziffern 1 und 2 ersetzt werden sollen. Das verstehe ich als Angriff auf die Bäuerinnen und Bauern, das will ich ganz klar so sagen. Denn die Vertretung der Bäuerinnen und Bauern ist nicht nur, das ist klar, aber vor allem der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern, und auch im Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern sind beispielsweise viele Ökobauern vertreten.

Sehr geehrte Damen und Herren, was Sie hier machen: Sie haben zehn Verbände vorgeschlagen, davon sind sechs eher ökologisch ausgerichtet, das heißt, die Mehrheit der Landwirtinnen und Landwirte wäre damit dann nicht mehr vertreten in dem, was Sie hier vorschlagen. Zudem schlagen Sie vor, dass die Landrätinnen und Landräte nicht mehr entsprechend mitbestimmen können. Auch das halte ich für einen Fehler, denn gerade, wenn es um Krisensituationen geht, dann sind die am Ende mit im Boot. Also das finde ich falsch, was Sie hier vorschlagen, deswegen werden wir das auch zurückweisen.

Ihr dritter Antrag, da geht es um den Haushalt. Sie wollen, dass die Tierseuchenkasse unter die Landeshaushaltsordnung genommen wird. Meine Damen und Herren, das ist bereits heute der Fall. Die Landeshaushaltsordnung gilt bereits für diese Einrichtung. Insofern, glaube ich, hat sich dieser Antrag erledigt und auch deshalb werden wir diesem Antrag nicht zustimmen können. Im Ausschuss hat es dann noch zwei Anträge gegeben von der Fraktion der LINKEN, inhaltlich für mich nachvollziehbar. Es ging um die Wanderungsbewegung von Bienen, um Bienengesundheit. Ein wichtiges Thema, allerdings, …

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Ja, Kollege Müller, ein wichtiges Thema.

… allerdings war eine Zustimmung an dieser Stelle nicht möglich, da es sich hier um ein Ausführungsgesetz handelt und wir mit dem Ausführungsgesetz nicht über das

eigentliche Bundesgesetz hinausgehen können. Der zweite Punkt war zum Bürokratieabbau, da gilt das Gleiche, was ich eben gesagt habe.

Meine Damen und Herren, ich habe eingangs gesagt, dass das Gesetz vor allem das zusammenfasst, was an Regeln momentan schon da ist. Einige neue Regeln gibt es aber doch, insbesondere zum vorbeugenden Schutz vor Tierseuchen, deren Bekämpfung und Überwachung. Vor allem ist zu nennen, dass hier erstmalig ganz explizit die Einrichtung von Krisenzentren zur Bekämpfung von gefährlichen Tierseuchen im Land, bei den Landkreisen und bei den kreisfreien Städten festgeschrieben wird. Und, Frau Dr. Karlowski – da schließt sich der Kreis –, deswegen glaube ich, dass die Landräte und Oberbürgermeister an dieser Stelle einfach mit im Boot bleiben müssen. Aber, wie gesagt, auch damit vollziehen wir Teile des Rechts bereits nach, die bei der Europäischen Union beziehungsweise in Paragraf 30 Absatz 2 des Tiergesundheitsgesetzes vorhanden sind. Wir schaffen damit landesgesetzliche Grundlagen und wir schaffen vor allem Rechtssicherheit.

Zum Abschluss will ich noch auf das, was wir das „rückwirkende Inkrafttreten“ nennen, eingehen. Wir haben uns die Prüfung dieses Punktes nicht einfach gemacht und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir uns mit der rückwirkenden Inkraftsetzung auf dem Boden des Rechts befinden. Die Rückwirkung muss deshalb erfolgen, weil das Bundesgesetz bereits zum 1. Mai in Kraft getreten ist und das alte Bundesgesetz, auf das unser bisheriges Ausführungsgesetz Bezug nimmt, damit weggefallen und außer Kraft getreten ist. Damit die Rechtsbezüge vorhanden sind, damit wir das Ganze heilen können, deshalb muss die rückwirkende Inkraftsetzung hier entsprechend beschlossen werden. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Besten Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Professor Dr. Tack.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus der Befassung des Gesetzentwurfes im Agrarausschuss möchte ich zwei Fragen in meinem kurzen Beitrag hervorheben. Die eine betrifft die Frage der Konnexität.

Während der Ausschussberatung war die Problematik der Konnexität nur von meiner Fraktion, und da auch nur in Bezug auf die Bienensachverständigen angesprochen worden. Bei der Abfassung meines Ihnen ebenfalls vorliegenden schriftlichen Berichtes des Agrarausschusses ist aber aufgefallen, dass sowohl die Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände als auch des mitberatenden Innenausschusses darüber hinausgehen. So hat der Landkreistag darauf hingewiesen, dass diese durch den Verweis auf das Tierseuchenbekämpfungshandbuch und das Krisenfallverwaltungsprogramm des Tierseuchennachrichtensystems – man kann es auch ganz kurz sagen –, TSN, ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand ausgelöst wird, für den nach Paragraf 72 Absatz 3 ein Ausgleich geschaffen werden muss, anderenfalls würde die Konnexität greifen.

Der Städte- und Gemeindetag ist da noch weiter gegangen und hat für den Fall, dass die Formulierung nicht

gestrichen wird oder die Nutzung des TSN auf freiwilliger Basis erfolgen soll, gleich einen Formulierungsvorschlag angeboten, der lautet: „Unverhältnismäßige Kosten von einzelnen Landkreisen oder kreisfreien Städten bei der Durchführung werden auf Antrag vom Land erstattet.“ Da beides nicht zum Tragen gekommen ist, schlage ich Ihnen vor, der Anregung des Innenausschusses zu folgen, der vorgeschlagen hat, die Landesregierung aufzufordern, nach drei Jahren einen Bericht vorzulegen und mitzuteilen, ob konnexitätsrelevante Tatbestände aufgetreten sind,

(Heinz Müller, SPD: Genau.)

die gegebenenfalls eine Nachzahlung an die Kommunen erfordern würden.

Das Ganze würde dann in eine Ziffer II zu unserer Beschlussempfehlung münden. Ziffer I wäre dann nach dem Einleitungssatz „Der Landtag möge beschließen, den Gesetzentwurf mit nachstehender Maßgabe anzunehmen …“, und Ziffer II, „folgender Entschließung zuzustimmen: Die Landesregierung wird aufgefordert, nach drei Jahren einen Bericht vorzulegen und mitzuteilen, ob bei der Umsetzung des Gesetzes zur Durchführung tiergesundheitsrechtlicher Bestimmungen konnexitätsrelevante Tatbestände aufgetreten sind, die eine Nachzahlung an die Kommunen erfordern.“ Wenn Sie dieser, wie gesagt, einvernehmlichen Empfehlung des Agrarausschusses folgen könnten, dann wären wir in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Die zweite Frage, auf die ich hier eingehen will, betrifft eine Entschließung, die meine Fraktion im Rahmen dieser Gesetzesbehandlung eingebracht hat. Es geht dabei um Imker und die Bienen. Wir haben in der Beratung des Gesetzes mit Freude zur Kenntnis genommen, dass mit dem Gesetzentwurf die Sünden des Dritten Gesetzes zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau aus dem Jahr 2006 zumindest teilweise ausgeräumt wurden und der Bienensachverständige wieder eine Rolle spielt. Der Bienensachverständige ist in Zeiten sich leider weiter ausbreitender Bienenkrankheiten aus unserer Sicht eine unerlässliche Institution, die wir auch gern als Mussbestimmung im Gesetz gehabt hätten. Aber es ist gut, dass wir jetzt wenigstens wieder die alte Kannbestimmung haben.

Es geht uns aber insbesondere bei der Bienenwanderung – das ist die Verbringung und Aufstellung von Bienenvölkern und ihrer Behausungen, der Kästen oder der Beuten, an anderen Orten – um weiterführende Regelungen. Wir wollen, dass eine Anzeigepflicht für die Bienenwanderung schon in einem Radius von 30 Kilometern greift, und nicht erst bei Überschreitung der Kreisgrenzen. Meine Damen und Herren, wir haben heute Landkreise, in denen man 100 und mehr Kilometer zurücklegen kann, ohne an die Grenzen zu stoßen. Die Ausbreitung der Bienenseuchen wie die Varroamilbe oder die Amerikanische Faulbrut hält sich nicht an Kreisgrenzen. Deren Ausbreitung muss kleinräumiger kontrolliert und beobachtet werden. Das sah auch der Landesimkerverband in seiner Stellungnahme so.

Ein weiterer Punkt war für uns, die Aufmerksamkeit der Landesregierung auf die noch ungeklärte Frage der gegenseitigen Anerkennung von amtlich ausgestellten Gesundheitszeugnissen für Bienenvölker zu richten. Auch wenn unser Entschließungsantrag abgelehnt wurde, gibt

es diesen Handlungsbedarf. Wir werden also am Thema dranbleiben. Aber ich kann heute für meine Fraktion sagen, wir werden diesem Gesetz zustimmen. Wir werden es an dieser Ablehnung von unseren Vorschlägen nicht scheitern lassen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Thomas Krüger, SPD)

Um das Wort gebeten hat nun der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz ist sicherlich eines, was für die Landwirtschaft von größter Bedeutung ist. Wenn wir uns anschauen, wie ist das Seuchengeschehen zurzeit auf dieser Erde, dann ist es nach wie vor vorhanden. Ich wünsche uns nicht, dass wir schneller, als wir glauben, davon ereilt werden, aber ich will Ihnen das an ein paar wichtigen Zahlen noch mal ein Stückchen vor Augen halten.

Wir haben die Afrikanische Schweinepest in Italien, auf Sizilien, wir haben in Lettland einen aktuellen Fall, der uns große Sorgen bereitet, wir haben im Übrigen die Klassische Schweinepest gleichzeitig in Lettland – das ist alles nicht weit weg! Wir haben die Situation, dass wir den Nachweis der Blauzungenkrankheit nach wie vor in Griechenland, in Spanien und Italien haben, im Übrigen gerade auch in extensiv gehaltenen Strukturen. Oder wir nehmen zur Kenntnis, dass die Geflügelpest, insbesondere aufgrund der niedrigpathogenen Situation, nach wie vor in Italien und in den Niederlanden vorhanden ist. Im Übrigen, auch darauf möchte ich explizit hinweisen, in der Türkei ist die Maul- und Klauenseuche, eine der schwierigsten Fälle bei den Bekämpfungsstrategien, akut. 187 Fälle haben wir dort. In Rumänien ist die infektiöse Anämie bei Einhufern seit Jahren im Umlauf – 406 Fälle allein in diesem Jahr.

Das mag den einen oder anderen vielleicht nicht interessieren, das ist traurig, aber wenn eine Seuche ausbricht, dann wird das schwerwiegendste Folgen für die Land- und Ernährungswirtschaft haben und damit für einen der wichtigsten Wirtschaftszweige, die wir in diesem Land haben. Deswegen geht der Appell hier noch mal ausdrücklich an die landwirtschaftlichen Unternehmen, an all diejenigen, die sich mit Tieren befassen, die solche hygienischen Maßnahmen einzuhalten haben, letzten Endes dafür zu sorgen, dass möglichst die Tierseuchenkasse der Solidargemeinschaft, in der wir heute eine Rücklage von 13,5 Millionen Euro haben, nicht in Anspruch genommen werden muss.

Deswegen sage ich hier auch noch mal ausdrücklich, selbstverständlich war es sinnvoll, dass wir Tiergesundheitsdienste entwickelt haben. Im Übrigen ist das in der Landwirtschaft hochgradig anerkannt worden. Über 250 Beratungsgespräche haben allein im letzten Jahr zu diesem Thema stattgefunden mit dem Ziel, tatsächlich den Tierbeständen Hilfestellungen zu geben und damit unter dem Strich neben den seuchenhygienischen Maßnahmen auch für die Tiergesundheit und damit für mehr – für mehr, ausdrücklich für mehr – Tierwohl in der Landwirtschaft zu sorgen. Deswegen verstehe ich den Antrag der GRÜNEN überhaupt nicht, und dass Sie Ihr Feindbild gegenüber dem Bauernverband haben, das ist ja Allge

meinwissen und in Deutschland mittlerweile auch einschlägig bekannt.

Ich sage hier auch noch mal vor dem Hintergrund des gestern beschlossenen ELER-Planes: Die Landwirtschaft und die Ernährungswirtschaft, die ländlichen Räume sind das Rückgrat der wirtschaftlichen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern und deswegen brauchen wir die Landwirtschaft zum Wohle dieses Landes. Ich wünsche mir sehr, dass wir zurückkehren zu einem straffen Gesundheitsvorsorgesystem. Das hatten wir schon mal besser im Griff in Deutschland.

Nicht zuletzt wurde in dem Zusammenhang das Bundestierseuchengesetz geändert und nicht zuletzt schreiten wir auch mit diesem Gesetzesvorhaben in diese Richtung, nämlich die Harmonisierung der Tierseuchenbekämpfung innerhalb der Europäischen Union damit zu untersetzen. Für mich ist neben der effektiven Bekämpfung von Tierseuchen natürlich der Erhalt der Tiergesundheit das Primat. Wenn es den Tieren gut geht und wir schnell erkennen, dass in den Beständen Probleme herrschen, dann kriegen wir auch solche hoffentlich nicht stattfindenden Probleme möglichst schnell auf die Reihe.

Das Tiergesundheitsgesetz – im Übrigen ist das eine neue Formulierung des Bundes – ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Damit sind wir eines der ersten Bundesländer, die die Anpassung an bundesdeutsches Recht und damit europäisches Recht nicht nur namentlich, sondern auch mit der Initiative untersetzen, das heißt, damit werden die Vollzugsaufgaben der Tierärztinnen und Tierärzte klar strukturiert.

Im Übrigen, wenn Sie sich gerne mal mit anderen Bundesländern auseinandersetzen möchten: Wir haben einen großen Vorteil, dass wir die Dienst- und Fachaufsicht über die Tierärzte und über das LALLF in Mecklenburg-Vorpommern haben, und deswegen glaube ich auch, dass wir vor dem Hintergrund des Druckes und der Erfahrungen, die wir in der Vergangenheit gesammelt haben, relativ gut aufgestellt sind. Die Tierseuchenkasse ist eine Solidargemeinschaft der Tierhalterinnen und Tierhalter und sie ist damit ein wichtiger Platz im vorhandenen System. Die bisherigen Strukturen innerhalb unseres Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern haben sich bewährt und sollen auch in der Zukunft so zum Tragen kommen.

Jeder, der sich mit der Landwirtschaft und der Ernährungswirtschaft auseinandergesetzt hat, der kennt die leidvollen Erfahrungen zu DDR-Zeiten, als wir die Schweinepest hatten oder den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche – ich kann mich jedenfalls noch gut daran erinnern –, und auch nach der Wende, in den 90er-Jahren mit der Klassischen Schweinepest oder natürlich 2006 mit der Vogelgrippe und der Geflügelpest.