Sie führen hier vermeintlich das Wort für selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer, die frei sein sollen in ihren unternehmerischen Entscheidungen, in ihrem Handeln und frei von den Fesseln der bürokratischen Willkür. Selbstständiges freies Handeln beschränken Sie aber darauf, dass Sie bestimmen, was freies, selbstständiges Handeln ist.
Den Menschen, die nach Europa und nach Deutschland kommen, sprechen Sie das selbstbestimmte freie Handeln grundsätzlich ab.
Falls Sie es vergessen haben, auch ein Teil der Opfer des NSU waren Blumenhändler, Änderungsschneider, Obsthändler, Kioskbesitzer, Internetcafébetreiber, also Selbstständige.
Offenbar haben Sie auch vergessen, welchen Schaden Ihre geistigen Väter dem deutschen Unternehmertum zugefügt haben. Neben dem Mord an Unternehmerinnen und Unternehmern, die nicht ins Bild passten, kam es zum Verfall der deutschen Kaufmannsmoral, zur Beschneidung der Eigentumsrechte, zu erzwungenen Geschäftsaufgaben, zu Konfiszierungen, zu Rassismus und Raub. Es kam zur Gewöhnung an die Diskriminierung und Vertreibung von Juden und Andersdenkenden.
Die Korruptionsanfälligkeit stieg, Herr Köster. Summa summarum konnte von freiem Unternehmertum in Zeiten des Nationalsozialismus wohl kaum die Rede sein.
Da Sie sich niemals nachdrücklich davon distanziert haben, ist Ihr heutiges Agieren auch doppelzüngig.
Die Geschichte hat uns demokratische Fraktionen in diesem Haus gelehrt, wachsam zu sein und uns im Kampf gegen rechten Populismus und rechte Demagogie nicht auseinanderdividieren zu lassen.
Das finde ich wirklich übel, Herr Foerster, dass Sie hier die Opfer, die Mordopfer, die dem NSU zugeschrieben werden, und die im Dritten Reich verfolgten Juden instrumentalisieren und ausschlachten, nur weil Ihnen nichts einfällt an Argumenten gegen das, was wir hier vorbringen.
Die holen Sie immer wieder aus dem Sack und damit zeigen Sie, dass das nur leere Rituale sind, nur verlogenes Geschwafel, an dem Sie sich festhalten, und dass Sie das in keiner Weise innerlich vertreten –
genauso wenig, wie Sie das in der DDR gemacht haben, als Sie in den Konzentrationslagern Sachsenhausen etwa die Verbrechen des NS-Regimes thematisiert haben, aber verschwiegen haben, dass Ihre eigenen kommunistischen Sowjetfreunde da selbst das Konzentrationslager weiterbetrieben hatten. Das wurde alles unter den Teppich gekehrt und auch die Verbrechen der Roten Armee in Demmin haben Sie unter den Teppich gekehrt. Sie interessieren Mordopfer und Opfer von Gewalttaten überhaupt nicht, sondern nur das, was in Ihre komische Steinzeitideologie passt. Zur Sache haben Sie gar nichts gesagt.
Dann möchte ich noch etwas hinzufügen, ganz egal, ob Sie das hier ablehnen oder nicht, und ganz egal, was die Bundesregierung macht: Selbst wenn die Bundesregierung sagt, ja, wir finden diese Idee trotzdem gut, wir machen das jetzt zu einem konsensualen Standpunkt und wir bestimmen, dass Selbstständige nur noch zwei Jahre lang Hartz-IV-Leistungen kriegen, dann werden sie
das ganz schnell zurücknehmen müssen, wenn sie nicht einen mittleren Aufstand riskieren wollen. Denn was die Leute aus Sachsen-Anhalt, die sich das ausgedacht haben, nicht bedacht haben, ist, dass wir gleichzeitig noch vorhaben, den flächendeckenden Mindestlohn einzuführen.
Nun ist es vielleicht bei den LINKEN, in deren Propaganda so, zu behaupten, dass jeder Unternehmer, der den Mindestlohn bisher nicht zahlt, ein böser Ausbeuter wäre. Das stimmt aber nicht. Es sind viele kleine Gewerbetreibende dabei – Frisöre, kleine Blumenhändler, auch kleine Pflegedienste, die diesen Mindestlohn einfach nicht zahlen können.
Einige von denen sind jetzt schon Aufstocker und andere würden dann Aufstocker werden, denn durch den Mindestlohn steigen ihre Lohn- und ihre Betriebsausgaben und damit geraten sie in die Aufstockerzone hinein. Wenn Sie jetzt gleichzeitig auch noch bestimmen, dass kleine Selbstständige nur noch zwei Jahre Hartz-IVLeistungen beziehen können, dann werden diese ganzen kleinen Frisöre, Blumenhändler, Pflegedienste, die ihre Angestellten nicht mehr bezahlen können, ohne Hartz-IVLeistungen zusätzlich zu benötigen, dann müssen sie alle dichtmachen.
Das sind nicht nur 250.000, die jetzt als Selbstständige, die Hartz-IV-Leistungen aufstockend kriegen, erwähnt werden. Da sind noch mal genauso viele dabei, die in die Aufstockerzone geraten durch die erhöhten Lohnkosten. Dann haben Sie ein Massensterben von kleinen Läden
und das führt auch dazu, dass die Versorgung der Bevölkerung durch Dienstleistungen gerade im ländlichen Bereich extrem gefährdet ist. Unter den Betroffenen sind dann allerdings auch ihre kostbaren ausländischen Mitbürger und Änderungsschneider,
die auch auf die Straße gehen werden. Das ist ja noch meine Hoffnung: Da nicht nur Deutsche, sondern auch Ausländer betroffen sind, werden Sie am Ende dann doch einknicken, wenn 100.000 kleine türkische Änderungsschneider gegen diesen Mist protestieren. – Vielen Dank.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/2940. Wer dem zu- zustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/2940 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU, der Fraktion DIE LINKE und Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bei keinen Stimmenthaltungen.
Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 22: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Wasserrettung und Ausbildung der Notfallsanitäter jetzt regeln, die Drucksache 6/2932.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Wasserrettung und Ausbildung der Notfallsanitäter jetzt regeln – Drucksache 6/2932 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Nach den zahlreichen teils tödlichen Badeunfällen im vergangenen Jahr wurden den Rettungsschwimmern landauf, landab durch die Koalitionspolitiker bessere Bedingungen versprochen. So versprach im Oktober beispielsweise unsere Landtagspräsidentin und Präsidentin des Tourismusverbandes Sylvia Bretschneider, dass die Leistungen der Wasserrettung bis zum kommenden Jahr in das neue Rettungsdienstgesetz des Landes aufgenommen werden.
Dieses sollte den Landtag nach dem Gesetzgebungs- plan der Landesregierung im Frühjahr erreichen. Der Beginn der Badesaison steht unmittelbar bevor, aber die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern steht immer noch aus. Die Wasser- retter haben bis zum heutigen Tag noch keine klaren Regelungen zu ihren Kompetenzen und zu ihrer Finanzierung.
Wenn das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern für Urlauber auch künftig attraktiv sein will und wenn Urlauber und Bewohner sichere Badefreuden genießen sollen, dann brauchen wir die Integration der Wasserrettung in das Rettungsdienstgesetz. Vorfälle wie im vergangenen Jahr dürfen sich nicht wiederholen. Deshalb fordern wir, dass die Landesregierung die lange überfällige Regelung der Wasserrettung jetzt vorzieht. Es darf nicht noch eine Saison ungenutzt verstreichen.
Mit dem vorliegenden Antrag fordern wir ebenfalls, dass die Ausbildung der Notfallsanitäter von der Landesregierung unverzüglich auf den Weg gebracht wird, damit auch in unserem Bundesland der Rettungsassistent geht und der Notfallsanitäter kommt. Denn so sieht es das im Mai 2013 im Bund beschlossene Gesetz für die höchste nicht ärztliche Qualifikation im Rettungsdienst vor.
Das Rettungswesen steht gerade auch in MecklenburgVorpommern vor großen Herausforderungen. In einer alternden Gesellschaft steigt die Zahl der Rettungseinsätze rapide. Grund ist auch die Erhöhung des medizinischen Versorgungsbedarfs, besonders im ländlichen Raum. Es bedarf auf dem Gebiet der Notfallmedizin enormer Anstrengungen. Es muss in Personal und Material investiert werden!
Hier ist das neu geschaffene Notfallsanitätergesetz, welches zum 1. Januar 2014 in Kraft trat, nur eine erste Antwort auf die wachsenden Anforderungen an das Rettungswesen. Der Wandel vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter hat begonnen. Nur in MecklenburgVorpommern, dem Gesundheitsland Nummer eins, besteht beim aus dem Jahr 1993 stammenden Rettungsdienstgesetz, welches zuletzt 1998 geändert wurde, erheblicher Handlungsbedarf. Das ist der Landesregie
rung seit Jahren bekannt. Bereits Sozialminister Erwin Sellering und auch seine Nachfolgerin Manuela Schwesig kündigten schon vor Jahren eine Modernisierung des Rettungsdienstgesetzes an.
Seit der Verabschiedung des Notfallsanitätergesetzes im Bundestag am 22. Mai 2013 wissen wir, dass die Landesregierung die Ausbildung der Rettungsdienstmitarbeiter neu regeln muss, da bundesweit der Beruf des Notfallsanitäters eingeführt wurde. Ihre Ausbildung ist nun in weiterem Umfang als bisher an andere Gesundheitsberufe angelehnt. Sie erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren, bisher waren es zwei. In der Notfallsanitäterausbildung werden Theorie und Praxis besser verknüpft.