Also wir haben ganz konkret geschrieben, was wir uns wünschen, was in Zukunft die Kommune für Einflussmöglichkeiten haben soll.
Ja, sorry. Oben steht allgemein, wo wir sagen, das regen wir an zu überlegen, und dann schreiben wir in den Begründungstext, was wir uns konkret vorstellen. Da kann man ja im Einzelfall sagen, das würde ich nicht machen, das kann ich mir anders vorstellen. Wir haben es so offen formuliert, dass deutlich wird, in welche Richtung wir gehen wollen.
Nun ist leider Herr Eifler nicht anwesend, der hier eine große Brandrede dagegen gehalten hat, was ich ausdrücklich bedauere. Wenn Herr Eifler nämlich …
Wenn Herr Eifler richtig zugehört hätte als Wirtschaftsmensch aus der CDU, dann wäre ihm vielleicht aufgefallen, was hier überwiegend vorgetragen wurde, nämlich die Sache: Lasst die privaten Betreiber da einfach raus, dann seid ihr das Problem los! Macht das mit kommunalen Unternehmen! Ich bin auf keinen Fall gegen die kommunalen Unternehmen. Ich glaube auch, man kann jeden in jedem Ort und jeder Stadt nur beglückwünschen, wenn sie sagen, wir nehmen das in die eigene Hand. Manche können sich das aber finanziell nicht leisten.
Und die ganze Bioenergiedorfbewegung, diese Biogasanlagen werden überwiegend von privaten Betreibern betrieben und eben nicht von den konkreten Kommunen. Deswegen ist es wichtig, über das Risiko zu reden und nach Lösungen zu suchen, wie wir bei diesen privaten Biogasanlagen und den in der Regel privaten Nahwärmenetzen ein Zugriffsrecht der Kommune von Anfang an vorsehen, damit dieses Risiko nicht existiert. Das müsste eigentlich im Sinne der CDU sein, um einen Markt unterschiedlicher Anbieter zu erhalten.
Auch noch mal zum Thema Energiewirtschaftsgesetz: Dort sind Strom und Wärme sozusagen ausdrücklich gesichert. Das heißt selbstverständlich nicht, dass jeder in Deutschland ein Recht auf einen Gasanschluss hat, sondern nur derjenige, der einen Gasanschluss hat, weil die Kommune vor Ort das gebaut hat, ist in besonderer Weise davor geschützt, dass der Gasanbieter einfach pleitegeht und er dann plötzlich ohne Gas dasteht. Und genau diese Idee wollen wir auf die Fernwärme übertragen. Solange kein Fernwärmenetz existiert, gibt es da keinen Bedarf, also gibt es sozusagen keinen Bestandsschutz. Aber in dem Moment, wo das gemacht wird und ich mich im Vertrauen darauf, dass das dauerhaft existiert, anschließe, sollten die gleichen Regeln wie für das Gasnetz gelten, nämlich dass gesichert sein muss, im Insolvenzfall gibt es eine Notversorgung. Das halte ich für absolut sinnvoll.
Und übrigens, auch beim Gas ist es so, selbst wenn ich mein Gas von LichtBlick kaufe, physisch läuft kein Gas von LichtBlick da irgendwie mit durch.
Im Fernwärmebereich, da kann ich berichten aus dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock, gibt es eine Kartellbehörde des Bundes, die sich alle Fernwärmepreise genau anguckt, die die Preisgestaltung der Unternehmen genehmigt und die unter Umständen sagt: Sorry, ihr macht hier gerade eine Quersubventionierung, ihr bietet
wahnsinnig billig euren Strom an, übertragt ihr eure Kraftwerkspreise alle auf die Fernwärme? Das lassen wir euch nicht durchgehen! Deswegen werden auch Fernwärmepreise von den Kartellbehörden zurzeit sehr genau angeguckt. Und es gibt übrigens auch erste Ideen – das haben wir gerade in Rostock –, wo es private Leute gibt, die ein Geothermieprojekt vorantreiben wollen, die überlegen, sich Zugang zum Fernwärmenetz der Hansestadt Rostock zu verschaffen. Also auch diese Überlegungen sind im Moment im Fluss.
Ich glaube also, diese Regelung, die wir vorgeschlagen haben, ist absolut sinnvoll, sie sollte dringend gemacht werden. Wir haben in der Bioenergiedorfbewegung gerade überwiegend private Anbieter der Nah- und Fernwärme und deswegen ist ein Schutz der Beteiligten sinnvoll.
Ich kann noch mal deutlich unterstützend sagen: Alle die, die an bestehenden Netzen der Stadtwerke und so weiter hängen, müssen sich überhaupt keine Sorgen machen. Wir reden hier über eine winzig kleine Gruppe, die gefährdet sein könnte. Dafür haben wir eine Lösung vorgeschlagen. Selbst wenn Sie den Antrag ablehnen, hindert es Sie ja nicht daran, weiter darüber nachzudenken und etwas Positives aus diesem Antrag zu machen. Deswegen hätte ich mir sehr Ihre Unterstützung gewünscht.
Überweisung hast du beantragt. Ich denke, dass das da mit abgestimmt wird. Ich würde das sehr gut finden, weil wir uns dann mit dem Problem ganz konkret noch mal beschäftigen können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den An- trag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2922 zur federführenden Beratung an den Energieausschuss sowie zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen.
Im Rahmen der Debatte ist ein mündlicher Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellt worden, den ich noch mal verlese: In Ziffer II Nummer 2 sind die Wörter „einer flächendeckenden“ durch das Wort „der“ zu ersetzen. Kann ich davon ausgehen, dass wir diesen mündlich vorgetragenen Änderungsantrag ebenfalls überweisen? – Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenstimmen? – Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Fraktion DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der Fraktion der NPD und bei keinen Stimmenthaltungen.
Ich lasse zunächst über den mündlich vorgetragenen Änderungsantrag, in Ziffer II Nummer 2 die Wörter „einer flächendeckenden“ durch das Wort „der“ zu ersetzen, abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Stimmenthaltungen? – Damit ist der mündlich vorgetragene Änderungsantrag abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und Fraktion der NPD und bei keinen Stimmenthaltungen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2922. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2922 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Keine härteren Hartz-IV-Regeln für Selbstständige, die vorliegende Drucksache 6/2940.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bundesagentur für Arbeit hat einen Versuchsballon steigen lassen. Sie spielte der Presse einen Wunschkatalog zu und all diese Wünsche haben zum Inhalt, dass die Bundesagentur alles loswerden möchte, was ihr für ihren Geschmack zu viel Arbeit macht. Sie möchte sich das Behördenleben möglichst einfach und bequem gestalten.
Zum Beispiel soll es nur noch eine Einheitssanktion für die Nichtteilnahme an Maßnahmen und das Verpassen eines Termins geben. Bisher gab es zwei: 10 Prozent der Leistungen und 30 Prozent der Leistungen wurden gestrichen. Jetzt sollen es allgemein 30 Prozent sein – natürlich die schärfere Regelung. Beim Umzug in eine teurere Wohnung soll nur noch die Miete der günstigeren ursprünglichen Wohnung bezahlt werden, auch wenn der Umzug von der Sozialbehörde selber veranlasst worden ist, weil die ursprüngliche Wohnung angeblich zu groß gewesen sei.
Bei den Selbstständigen will man es sich ganz leicht machen. Die sollen pauschal nur noch maximal zwei Jahre lang Hartz-IV-Leistungen beziehen dürfen. Das beträfe im Augenblick circa 125.000 Menschen. Das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit Heinrich Alt sagte hierzu: „Hartz IV ist nun mal nicht dafür erfunden worden, unrentable Geschäftsmodelle dauerhaft durch die Allgemeinheit zu stützen.“
Das ist allerdings Schwachsinn, denn ein Selbstständiger, der vielleicht 100 Euro Aufstockung im Monat braucht, kostet die Allgemeinheit weniger, als wenn er nach der Zwangsabmeldung seines Gewerbes arbeits
los wird. Dann kostet er nämlich als Alleinstehender mit Kosten der Unterkunft und Krankenkasse vielleicht 700 bis 750 Euro – ein ganz schlechtes Geschäft, was die Bundesagentur hier vorschlägt. Und die Möglichkeit, einem Selbstständigen die Aufgabe des Geschäfts aufzuerlegen, wenn man ihm einen einträglicheren, seine Hilfsbedürftigkeit beendenden Job anbieten kann, gibt es ja jetzt schon.
Das ist ganz klar, dazu muss dieser konkrete Job aber auch da sein. Dann kann man dem Betreffenden sagen: Stell dich da vor, da verdienst du 500 Euro mehr, und wenn du angenommen wirst, dann machst du den Job auch, ansonsten werden dir deine Leistungen gestrichen. Nur wenn es keinen Job gibt, dann hilft das auch nicht viel. Es ist im Übrigen sogar möglich, dass man dem Lebensgefährten einer Hartz-IV-Bezieherin, der selber einen Job hat und aufgrund seines Einkommens gar nicht bedürftig wäre, auferlegt, dass er sich einen besser bezahlten Job suchen soll, dass er seinen Job kündigen soll und sich einen besser bezahlten suchen soll. All das geht. Dazu bräuchte man diese Neuerungen nicht.
Aber die Bundesagentur will generell, dass nach zwei Jahren Schluss ist mit Leistungen für Selbstständige. Von Aufstockern werden sie dann zu Beziehern der vollen Hartz-IV-Leistung, wenn man das Wort „voll“ in dem Zusammenhang benutzen mag. Dann stopft man sie noch in irgendwelche Maßnahmen, in denen man ihnen beibringt, ihren Tagesablauf zu strukturieren, was sie ohne Probleme konnten, solange sie ihren Laden noch hatten. Aber in der Tat, wenn sie ihn nicht mehr haben und langzeitarbeitslos sind, dann verlernen sie das auf die Dauer. Und dann kommen sie in die entsprechenden Kurse, die wahnsinnig sinnvoll sind, oder dürfen zehn Gabelstaplerfahrerscheine hinterhermachen.
Das wahre Motiv der Arbeitsagentur ist ganz einfach: Es erfordert nicht nur etwas Mühe, sondern auch ein wenig Qualifikation, die konkreten Leistungen für selbstständige Aufstocker auszurechnen. Von den Betriebseinnahmen sind die notwendigen Ausgaben in Abzug zu bringen, um den Gewinn ermitteln zu können. Dazu muss man Belege sichten und – wenn möglich – nicht verbummeln, was auch nicht so selten passiert in der Bürokratie. Man muss einschätzen können, was als Betriebsausgaben anerkannt werden kann und was nicht, und muss dann rechnen.
Das ist auch der Punkt, wo man Missbrauchsfälle, die es in der Tat gibt, abstellen kann. Es gibt in der Tat Spezialisten, die sich ein teures Büro mieten und vielleicht noch einen Porsche als Dienstwagen haben, das alles als Betriebsausgaben angeben und dann sagen, mein Gewinn reicht leider nicht, ich brauche Aufstockung, obwohl der Gewinn vielleicht sehr erheblich ist. Auch das kann man jetzt schon abwürgen, dann erkennt man das einfach nicht als Betriebsausgaben an. Aber da muss man sich den ganzen Kram natürlich ansehen, die Belege durchgehen und durchrechnen. Das will man einfach nicht. Die Behörde möchte sich keine Mühe machen.
Und was sich hinter der Phrase „weniger Bürokratie“ versteckt, ist ganz einfach: Sie möchte dadurch Arbeitskräfte einsparen. Sie wird dann Leute entlassen in großer Menge, denn es wird nicht so kommen, dass die in der Tat überlasteten Mitarbeiter alle in die Leistungsabteilung gehen, damit die Belege und die Bescheide nicht so
fehlerhaft sind, sodass immer noch 40 Prozent der Klagen vorm Sozialgericht durchgehen, sondern es werden einfach Leute entlassen. Die meisten Leute bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern haben auch nur Zeitverträge, sind Angestellte, sind nicht verbeamtet. Wenn man sie loswird, wird das Elend genauso weitergehen, bis die Bundesagentur sich neue Tricks einfallen lässt, um noch mehr Einsparungen durchzusetzen nach dem Motto: Wir wollen alles bestimmen, aber wir wollen nix dafür tun. Das ist in der Tat mehr als asozial. Und Fördern statt Fordern – das sollten die Bürokraten dieses Ladens mal an sich selbst versuchen.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Erneut legt uns die NPD-Fraktion einen Antrag vor, mit dem sie suggerieren will, dass sie sich für die sogenannten kleinen Leute, in diesem Fall für die Selbstständigen im Hartz-IV-Bezug, einsetzt. Dieser Versuch und auch das Thema sind nicht neu, auch nicht in diesem Landtag. Dass die demokratischen Fraktionen in diesem Hohen Hause zu Hartz IV und demzufolge auch zu dem aufgeworfenen Thema teilweise ganz unterschiedliche Positionen haben, ist hinlänglich bekannt.
Seit dem vergangenen Jahr gibt es eine Bund-LänderArbeitsgruppe, die Vorschläge zur Vereinfachung der Umsetzung von Hartz IV zusammenträgt und bewertet. Neben dem Bund und den Ländern sind auch die Bundes- agentur für Arbeit und die Kommunen an dieser Arbeit beteiligt. Diese Arbeitsgruppe will im Verlaufe dieses Jahres zu Ergebnissen kommen und wird der Bundesregierung dann entsprechende Vorschläge unterbreiten.
Meine Damen und Herren, wenn mit diesen geplanten Vereinfachungen oder mit anderen Neuregelungen die überbordende Bürokratie bei der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und ihre Familien abgebaut wird und wenn tatsächlich mehr Zeit für die Betreuung von Hilfebedürftigen dabei herauskommt, dann kann das für alle Beteiligten nur gut sein. Natürlich gibt es jetzt schon öffentlich gewordene Vorschläge, die zum Beispiel vom Paritätischen Wohlfahrtsverband als menschenfern kritisiert werden. Ich will auch gar nicht verhehlen, dass sich die Bundestagsfraktion der Bündnisgrünen gegen Verschärfungen bei den Sanktionen ausgesprochen hat und meine Bundestagsfraktion einige der Vorschläge auch für sehr problematisch hält. Neben der Arbeitsgruppe diskutieren auch die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern die Vorschläge. Ich gehe davon aus, dass der Bundestag, seine Ausschüsse und gegebenenfalls auch wir hier im Landtag das Thema noch einmal zu debattieren haben, wenn die Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse vorgestellt hat.
Zu dem speziellen Punkt, den sich die NPD heute aus dem Katalog der diskutierten Rechtsvereinfachungen herausgepickt hat, ist noch zu sagen, dass es sich um einen Vorschlag des Landes Sachsen-Anhalt handelt, der anders als andere bislang keine einhellige Zustimmung in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe gefunden hat. Er zählt damit also nicht zu den sogenannten konsensualen Punkten und es ist völlig unklar und aus heutiger Sicht eher unwahrscheinlich, dass er von der Bundesregierung überhaupt noch einmal aufgegriffen wird. Eine derartige Vorgehensweise würde jedenfalls den Sinn der eingerichteten Arbeitsgruppe konterkarieren.
Es wird Sie nicht überraschen: Wir demokratischen Fraktionen werden Ihren Antrag ablehnen, aber nicht nur aufgrund formaler Fragen, sondern weil wir gemeinsam davon überzeugt sind, dass es Ihrer Vorschläge und vor allem Ihrer politischen Gesinnung in diesem Land nicht bedarf, ja mehr noch, weil wir zutiefst davon überzeugt sind, dass diese politische Gesinnung unserem Land und seinen Menschen schadet.