Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie immer bei Anträgen der NPD handelt es sich auch hier nur um viel heiße Luft.
Sinn des Antrages ist es wohl allein, kurz vor der Kommunalwahl ein Thema aufzurufen, von dem gehofft wird, die Menschen zu erreichen und zu punkten.
Ich kann wirklich nur hoffen und appelliere an die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, sich nicht von Worthülsen, die in Ihrer Fraktion ja schon inflationär im Umlauf sind, täuschen zu lassen und sich einmal genau anzusehen, was in diesem Antrag aufgeschrieben steht. Das genau habe ich nämlich getan.
(Michael Andrejewski, NPD: Was ist denn „Europa tut gut“? Eine Worthülse! – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
In Punkt 1 des Antrages werden ein Straßenerhaltungsprogramm für Mecklenburg-Vorpommern und ein Sanierungsprogramm für Mecklenburg-Vorpommern gefordert. Sehen Sie genau hin! Es ist nicht ein Straßenunterhaltungs- und Straßensanierungsprogramm, wie man beim schnellen Überfliegen des Antrages meinen könnte, gefordert. Nein, das Wort „Sanierungsprogramm“ steht dort allein und es fehlt der Ergänzungsstrich,
Aufgeschrieben steht somit hier ein Straßenunterhaltungsprogramm für Mecklenburg-Vorpommern und ein Sanierungsprogramm für Mecklenburg-Vorpommern. In der Begründung finden Sie dann aber nur Aussagen über Straßen.
Haben Sie von der rechten Fensterfront es gar nicht so gemeint, wie es hier aufgeschrieben steht, oder?
Dann möchte ich Ihnen erst einmal raten, sich etwas gründlicher mit der deutschen Grammatik auseinanderzusetzen,
Nur noch mal für Sie an der Fensterfront zur Erinnerung: Solche Kurse bieten übrigens die Volkshochschulen an.
Es geht Ihnen also, wie ich dann aus der Antragsbegründung geschlossen habe, um ein Straßenunterhaltungs- und Straßensanierungskonzept für Mecklenburg-Vor- pommern.
Sehr geehrte Damen und Herren, in MecklenburgVorpommern gibt es 1.964 Kilometer Bundesstraßen, 3.268 Kilometer Landesstraßen und 1.255 Kilometer Kreisstraßen. Hinzu kommen die Kommunalstraßen und die Brückenbauwerke. Für die Unterhaltung und Instandsetzung der Bundes- und Landesstraßen zuzüglich der Kreisstraßen wurden im vergangenen Jahr 19,9 Millio- nen Euro zur Verfügung gestellt. Bei den gemeindeeigenen Straßen handeln die Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwand..., -verwaltung,
wann sie wie viel und wofür Geld ausgeben. Daher müssen und vor allem wollen die Kommunen selbst entscheiden,
wie sie mit dem Geld umgehen und ob sie es für Straßensanierungen ausgeben oder für etwas anderes, wie zum Beispiel für Kitas oder Schulen.
Aus der gegenwärtig guten Finanzlage des Landes heraus hat die Koalition für die Kommunen gerade erst vor wenigen Wochen zusätzliche 160 Millionen Euro für die nächsten vier Jahre auf den Weg gebracht. Vergangenes Jahr hat die Koalition 100 Millionen Euro Soforthilfe zusätzlich für die kommunale Ebene zur Verfügung gestellt – Geld, welches die kommunale Ebene ganz frei und nach eigenem Ermessen einsetzen kann: für Schuldenabbau, Kitas oder eben Straßen, und das alles neben den Finanzzuweisungen nach dem FAG.
Ich finde, das ist eine starke Leistung unseres Bundeslandes und stärkt vor allem die kommunale Selbstverwaltung. So viel zum Punkt 1 Ihres Antrages.
Beim Punkt 2 Ihres Antrages geht es genauso unprofessionell wie unter Punkt 1 weiter. Es soll darauf geachtet werden, dass der Bauträger mit genügend Eigenkapital ausgestattet ist. Was immer Sie hier meinen, wissen Sie eigentlich, wer der jeweilige Bauträger ist? Das ist das Unternehmen, welches die Baumaßnahme ausführt.
Aber weshalb sollte sich der Bauunternehmer am Straßenbau beteiligen? Ist das etwa die Version der NPD von einer Straßenmaut?
Also musste ich wieder in die Begründung schauen. Von einem Bauunternehmen ist – sorry – keine Rede. Vielmehr sind, jetzt zitiere ich, „Landkreise und Kommunen nicht in der Lage, den Eigenanteil … beizusteuern“. Aha! Es geht gar nicht um die Bauunternehmen, es geht um die kommunale Ebene.
Das, was Sie wohl meinen, ist der Träger der Straßenbaulast, also die Gemeinden für Gemeindestraßen, die Landkreise für Kreisstraßen, das Land für Landesstraßen und der Bund für Bundesstraßen. Aber selbst, wenn man viele Augen zudrückt und die Begründung immer danebenlegt und auslegt, auslegt, auslegt, dann liest man wieder, Landkreise und Kommunen sind oftmals nicht in der Lage, den Eigenanteil beizusteuern.
Mir als ehrenamtlichem Bürgermeister und Vertreter der kommunalen Ebene tränen dabei die Augen: Landkreise und Kommunen!
Aber Landkreise sind doch Kommunen im Sinne der Kommunalverfassung. Der Bo…, Breg…, der Begriff „Kommune“
umfasst allgemein die Gemeinden sowie die übergeordneten Strukturen unterhalb der Landesebene, also auch die Landkreise. Sie haben also geschrieben „Landkreise“ und „Landkreise und Gemeinden“. Aha! Schönes Ding.