Ich möchte, bevor ich im Einzelnen zu den Inhalten des Zwischenberichts komme, drei Punkte hervorheben, die für die SPD-Fraktion von besonderer Bedeutung sind:
Das haben die Gutachten, die die Enquetekommission in Auftrag gegeben hat, gezeigt und darauf hat die Regierungskoalition auf Initiative der SPD-Fraktion schon reagiert,
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich denke, das war die CDU?! – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
indem sie für das Zuschussprogramm „Lifte und Fahrstühle, barrierearmes Wohnen“ 10 Millionen Euro in den Doppelhaushalt 2014/2015 eingestellt hat.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: War das nicht die CDU? – Peter Ritter, DIE LINKE: Das war die CDU.)
Damit können Fahrstühle und Lifte sowie die Reduzierung von Barrieren im Bestand der Wohnungsunternehmen und im selbstgenutzten Wohnungseigentum
(Peter Ritter, DIE LINKE: Da müssen wir doch jetzt erst mal drüber abstimmen. Wer wars denn, die CDU oder die SPD?)
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und nun streitet ihr euch darum, wer es war, ne? – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Angesichts der Haushaltslage und der zu erwartenden Einnahmen des Landes können wir uns zukünftig keinesfalls leisten, dort Geld auszugeben, wo kein seniorengerechtes Wohnumfeld vorhanden sein wird.
Das Resultat wäre dann später: leer stehende gut sanierte Wohnungen. Daher dürfen wir nur dort fördern,
wo langfristig eine infrastrukturelle Versorgung älterer Menschen sichergestellt ist. Voraussetzung für eine Förderung könnte langfristig beispielsweise ein sozialraumbezogenes integratives seniorenpolitisches Gesamtkonzept sein.
Und drittens. Wir dürfen nicht nur in Beton investieren. Als Anpassungsmaßnahmen an den demografischen
Wandel müssen wir in die Köpfe, in alternative Organisationsformen der Daseinsvorsorge, in Beratungen und ins Ehrenamt investieren.
Dort, wo endogene Entwicklungspotenziale vorhanden sind, müssen diese gefördert werden. Für das Arbeitsfeld „Wohnen im Alter“ schlagen wir beispielsweise Wohnberatung und ein Stadt-, Dorf- und Quartiersmanagement vor.
Meine Damen und Herren, aus dem sehr lesenswerten Analyseteil des Zwischenberichtes möchte ich an dieser Stelle nur einige Fakten vorstellen, um die eingangs erwähnten großen Herausforderungen für den Bereich „Wohnen“ zu umreißen.
In der Anhörung der Kommission zur Einkommens- und Vermögenssituation Älterer wurde das derzeitige Ausmaß von Altersarmut diskutiert. Klar ist, dass aufgrund sinkender finanzieller Leistungsfähigkeit der Bevölkerung in Zukunft immer mehr ältere Menschen nicht in der Lage sein werden, eigene Vorsorge zu treffen.
Da es mehr Hochaltrige geben wird, wird auch die Zahl der Mobilitätseingeschränkten und der Pflegebedürftigen steigen.
Es fehlen aber jetzt schon Wohnungen, in denen diese Menschen selbstständig leben beziehungsweise zu Hause versorgt werden können. Eine Schätzung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe für die Enquetekommission geht davon aus, dass derzeit für diesen Personenkreis circa 35.000 Wohnungen fehlen.
Unser Ziel für dieses Themenfeld „Wohnen im Alter“ ist – und ich glaube, auch das ist Konsens hier im Haus –, dass Senioren ein langes selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit ermöglicht werden soll. Zur Erreichung dieses Ziels sind drei Hürden zu überwinden. Neben dem Mangel an barrierefreiem Wohnraum sind dies
ein fehlendes seniorengerechtes Wohnumfeld und mangelndes Problembewusstsein beziehungsweise fehlende Informationen. Zu allen drei Bereichen enthält der Bericht erste Maßnahmenempfehlungen:
Die Wohnsituation für ältere Menschen hat sich in den letzten Jahren unter anderem durch umfassende Investitionen im Rahmen der Städtebau- und Wohnraumförderung verbessert. Insbesondere durch das seit 2002 aufgelegte Programm „Stadtumbau Ost“ wurde auf die spezifischen Herausforderungen ostdeutscher Länder eingegangen. Die derzeitige Wohnsituation älterer Menschen ist in Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend.
Meine Damen und Herren, durch die Anpassung in der Landesbauordnung müssen Regelungen für den Neubau von barrierefreiem Wohnraum geschaffen werden. Auch darf der Ausbau alternativer Wohnformen nicht behindert werden. Das heißt, für besondere Wohnformen müssen geeignete Rechtsnormen entwickelt werden, um die berechtigten Anforderungen an den Brandschutz und die Personenrettung praktikabel zu lösen. Weiter muss die Konzentration der bisherigen Wohnbauförderung insbesondere auf dem Umbau zu weitgehend barrierefreiem Wohnraum liegen. Die Nachhaltigkeit der Investitionen ist ebenso sicherzustellen wie die Einbeziehung der Städtebauförderung.