Und was da drinsteht, ist, dass ein erheblicher Teil, nämlich jedes fünfte Kind, unter psychosozialen Belastungen und gravierenden Ressourcendefiziten leidet, also deren Gesundheit ist beeinträchtigt, ein erheblicher Teil also.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Für einige Eltern schon, die mit ihren Kindern nicht zum Arzt gehen. Für die gibt es nur eine.)
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es geht doch darum, mehr in die Prävention und Vorsorge zu investieren. – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ach, das sind doch Äppel und Birnen!)
Es geht hier um zwei Dinge, erstens um die gesundheitlichen Belange zu eben diesem Zeitpunkt und zum anderen
unter demokratierechtlichen Gesichtspunkten: Nehmen wir Gesetze noch ernst oder nehmen wir sie nicht mehr ernst?
Und nun kommt ins Spiel, dass ein Großteil der Kinder, das ist ja ausweislich der Daten und Fakten, wir reden also nicht über irgendetwas oder über gefühlte Meinungen, sondern die Tabellen sagen aus, dass bis zu drei Viertel der Kinder überhaupt nicht vorgestellt werden. Das heißt, diese Kinder werden gar nicht mit diesen Belastungen und diesen Defiziten erkannt.
Das läuft dann später auf. Und was dann später aufläuft, Herr Schubert, ist nur noch die reine Nachsorge.
Der Sachverständigenrat im Gesundheitswesen kommt zu folgender Erkenntnis, Frau Schlupp, das möchte ich gerne zitieren: „Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung von Gesundheitschancen von Kindern und Jugendlichen sollten so früh wie möglich im Lebenslauf ansetzen. Die Logik des ‚Je früher desto besser‘ sollte mit der Maxime ‚Je breiter desto wirksamer‘ verbunden werden.“
Und jetzt kommt Folgendes ins Spiel, nämlich der Offenbarungseid der Landesregierung auf Landtagsdrucksache 6/2293 – Herr Schubert, diese Passage haben Sie in Ihrer Rede beim Zitieren der Antworten auf die Kleine Anfrage von Frau Oldenburg und mir galant umgangen –, dort heißt es: „Trotz intensiven Bemühens ist es den jugendärztlichen Diensten der Gesundheitsämter“ in der Kreisebene „nicht möglich, die schulärztlichen Untersuchungen in vollem Umfang durchzuführen.“ Und jetzt, bitte aufpassen: „Die Stellenpläne der Landkreise und kreisfreien Städte für den jugendärztlichen Dienst lassen dies nicht zu.“ Die Stellenpläne sind also schuld. Die Stellenpläne scheinen eine Naturgewalt zu sein,
eine eigene Rechtspersönlichkeit zu haben oder eine fremde Macht zu sein. Wer, Herr Glawe, bekommt denn als Rechtsaufsicht die Stellenpläne im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung auf den Tisch gelegt?
Es gibt eine „Aufgabenbeschreibung“ – von Ihrer Vorgängerin, Frau Hesse – „zur Qualitätssicherung und Leit- faden zur Ermittlung des Personalbedarfs der Gesundheitsämter“.
Wenn Sie also Stellenpläne vorgelegt bekommen und sehen, es gibt keine Umsetzung des Gesetzes, dann ist die Landesregierung in der Pflicht, diese Umsetzung des Gesetzes einzufordern
Ja natürlich, aber das ist etwas, was zusammenspielt, Frau Schlupp. Die Landesregierung muss es einfordern, weil es Gesetz ist. So ist es.
Und nun hat Herr Schubert natürlich das ernste Thema angesprochen, das große Problem: Es gibt nicht genug in den Gesundheitsämtern. Wenn dem so ist, dann kann man davor doch nicht kapitulieren! Man kann zum Beispiel temporär über Honorarverträge – das wird an anderen Stellen auch gemacht – Abhilfe schaffen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aber das funktioniert doch auch nicht, das wissen Sie doch. Das funktioniert doch nicht mit Honorarverträgen. Das wissen Sie doch alles als ehemaliger Gesundheitspolitiker.)
Was wir fordern, ist, dass Abhilfe geschaffen wird, dass Sie sich nicht mit diesem Zustand zufriedengeben.
Und es kann nicht sein, Frau Schlupp, dass Sie eine Gesetzesverletzung, um die es hier geht, auch noch rechtfertigen.