(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Es geht doch nicht um eine zusätzliche Untersuchung. – Julian Barlen, SPD: Ja, wir haben Ihnen das doch gerade erklärt.)
Herr Schubert, Herr Barlen, Frau Gajek, dass Sie die desaströse Situation auch noch zu rechtfertigen versuchen.
(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ja. – Julian Barlen, SPD: Haben Sie nicht zugehört? – Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frau Ministerin hat ihre Taktik an der Stelle ja geändert. Vor einigen Tagen war in der Zeitung zu lesen, ich zitiere nicht wörtlich, sondern so aus dem Gedächtnis, es war zu lesen, sie wisse sich auch keinen Rat mehr. Nach
etwas über 100 Tagen schon ratlos zu sein, ist bedenklich. Sie wisse keinen Rat mehr, die Eltern sollten doch zum Kinderarzt gehen, das würden dann die Krankenkassen bezahlen. Also das ist doch keine Lösung! Das ist doch keine Lösung!
Heute ist die Taktik andersrum gelaufen. Heute wurde so getan, als würde DIE LINKE den öffentlichen Gesundheitsdienst angreifen.
Mitnichten machen wir das, Frau Ministerin, sehr geehrte Damen und Herren, mitnichten. Was wir anprangern, ist der unzureichende Gesetzesvollzug vonseiten der Landesregierung.
(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Die Wahrheit tut immer weh.)
Kommen wir dazu, dann möchte ich das gerne mal herleiten: Warum ist das so ernst und warum wird das unsererseits mit einer solchen Schärfe vorgetragen?
Körperliche Unversehrtheit, Gesundheit, körperliches, seelisches, soziales Wohlergehen haben Verfassungsrang.
hat in dieser Gesellschaft prioritären Wert. Das betonen wir immer wieder, da sind wir uns doch wohl einig.
Die Durchsetzung der entsprechenden Rechtsvorschriften obliegt der öffentlichen Verwaltung. Und jetzt komme ich mal zu unserer Landesverfassung, zu Artikel 69, ich zitiere: „Die öffentliche Verwaltung wird durch die Landesregierung, die ihr unterstellten Behörden und die Träger der Selbstverwaltung ausgeübt.“ Durch die Lan
desregierung! Artikel 70 Absatz 1 baut darauf auf und sagt: „Die öffentliche Verwaltung ist an Gesetz und Recht gebunden.“
So, und wenn wir uns jetzt das Gesetz zum Öffentlichen Gesundheitsdienst anschauen, und zwar die Passage, um die es geht, die nicht verändert wurde, und die Schulpflegeverordnung, die das dann noch mal runterbricht und die Umsetzung klar definiert, da gibt es solche Wörter wie „sollen“, „könnte“ oder „wenn die Mittel ausreichen“. Solche Worte gibt es nicht! Es ist eine zwingende Regelung. Zwingend steht die Landesregierung in der Pflicht, dieses Gesetz umzusetzen!
Es gibt nur einen Zirkelschluss, dass man sagt, im übertragenen Wirkungskreis ist es an die Kreise und kreisfreien Städte übergeben worden.
Aber sich beiseite, Herr Liskow, sich in die Büsche zu schlagen und zu sagen, also der öffentliche Gesundheitsdienst ist zuständig und im Übrigen würden wir den öffentlichen Gesundheitsdienst madig machen, das geht voll nach hinten los,
(Egbert Liskow, CDU: Das haben wir doch gemacht. – Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Das haben Sie nicht gemacht, Herr Liskow.)
weil die Landesregierung letztendlich auch die Fachaufsicht, die staatliche Aufsicht für die Aufgabenerfüllung im übertragenen Wirkungskreis hat. Das wiederum verlangt sowohl die Verfassung als auch die Kommunalverfassung.
Also es geht genau um den Punkt, dass die Landesregierung, Herr Glawe, hier versagt. Wenigstens das mal anzuerkennen, das wäre doch wohl das Mindeste, was Sie hier leisten könnten!
(Torsten Renz, CDU: Das ist ja eine klassische Parteitagsrede, was Sie hier machen, eine Parteitagsrede für Frau Oldenburg.)
Das ist keine Parteitagsrede, sondern ich prangere an, dass Sie das Thema verniedlichen, dass Sie es bagatellisieren.
Herr Barlen, jetzt machen wir aber nicht noch mal eine Nacharbeit Ihrer Reden, die sind sehr wohl angekommen.
Ich beziehe mich auch noch mal auf die Antworten auf die Kleine Anfrage. Da wird also mit Sorge registriert … Wissen Sie, was wir mit Sorge registrieren? Dass es Befunde gibt, die Sie ganz einfach nicht ernst genug nehmen.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die sind doch auch vorher schon da, wenn sie bei der U3 bis 9 waren.)
Der Sachverständigenrat im Gesundheitswesen, Frau Gajek, hat 2009 ein Sondergutachten angefertigt speziell zur Kindergesundheit.