Nein, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mir geht es wirklich nur darum, das deutlich zu machen. Deswegen bin ich noch mal hier an das Rednerpult gegangen und vor dem Hintergrund bin ich Ihnen im Grunde dankbar dafür, Herr Kollege Suhr, dass Sie diese Fragen gestellt haben.
Aus meiner Sicht ist es Aufgabe der Politik dieses Landes, deutlich zu machen, dass einerseits vor dem Hintergrund der Probleme, der wirtschaftlichen Probleme, die dieses Land hat, der volkswirtschaftlichen Probleme, die dieses Land hat, insbesondere im Bereich der Fachkräftesicherung, aber auch vor dem Hintergrund, dass es unsere Aufgabe als Politik ist, jungen Menschen früh genug einen Hinweis darauf zu geben, dass berufliche Ausbildung, berufliche Bildung nicht zwangsläufig darauf hinauslaufen muss, dass man studiert, sondern dass es durchaus sinnvolle, erfüllende, zufriedenstellende Perspektiven, Alternativen gibt, dass dies eigentlich der Fokus dieses Antrages ist. Ich hoffe, dass ich zumindest damit deutlich genug geworden bin, und ich würde mich freuen, Herr Kollege Suhr, wenn Sie und Ihre Fraktion dem Antrag dann insofern auch Ihre Zustimmung geben würden. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Ausbildungssystem in Deutschland heißt duales Ausbildungssystem und zum Duo gehören bekanntlich immer zwei.
Deswegen würde ich das, was Sie jetzt gerade argumentiert haben, Herr Schulte, nicht so unterstützen. Da bin ich in der Tat bei Herrn Renz, weil ich nicht aufwiegen kann die betriebliche gegen die berufsschulische Ausbildung.
Die gehören beide eng miteinander verflochten zu- sammen. Darauf habe ich nun verzichtet, weil ich das
mit der betrieblichen Ausbildung als Voraussetzung verstanden habe. Und mir kam das in Ihrem Antrag zu kurz, deswegen habe ich sehr explizit über Berufsschulen gesprochen.
Wir haben doch alle die Erfahrungen gemacht in unserer langjährigen Tätigkeit. Habe ich eine vollzeitschulische Ausbildung, fehlt den Berufsschülerinnen und Berufsschülern die berufliche, die Betriebspraxis. Wir haben auch die Erfahrung mit der überbetrieblichen Ausbildung, weil wir wissen, dass so mancher kleine ausbildende Betrieb nur sehr Schmalspur, das ist gar kein Vorwurf, sondern das ist die Art des Unternehmens, nur Schmalspur ausbilden kann in der betrieblichen Praxis – deswegen überbetriebliche Ausbildung, dass tatsächlich das Berufsbild in der Gänze vermittelt wird.
Wir haben ja die außerbetriebliche Ausbildung gehabt. Auch da gibt es die Erfahrung, dass eben der Betrieb, also die Abläufe in einem regulär am Markt tätigen Unternehmen gar nicht erlernt werden können, weil der Charakter des Ausbildungsbetriebes, diese Einrichtung des Bildungsträgers eben so ist, wie es ist.
und deswegen will ich da mit einer gewissen Vorsicht herangehen. Genauso wie Herr Waldmüller stehen auch wir zu dem Prinzip der dualen Ausbildung. Da beißt die Maus keinen Faden ab, das gehört dazu. Das wollte ich bloß noch mal zur Klarstellung sagen, aber ich meine nicht, dass wir jetzt ständig und immer erklären müssen, und das jetzt nicht mit Blick auf Ihre Rede, sondern dass wir erklären müssen, wie wichtig uns das ist. Ich glaube, das haben wir hier mehrfach gesagt.
Ich will etwas sagen: Ich bin Herrn Suhr auch sehr dankbar, dass er unseren Änderungsantrag erläutert hat. Das ist genau in dem ersten Punkt uns wichtig, dass wir nicht festschreiben den Status quo und auf dem Level weitermachen, sondern wir müssen ein Stück zulegen: Das waren ja auch die Fragestellungen, die ich in meiner ersten Rede hier aufgeworfen habe: Was soll denn ganz konkret passieren? Und wenn wir hier zulegen wollen, dann werden wir was tun müssen.
Bei dem, was wir tun müssen, sind wir – vielleicht nicht in der Zielrichtung, aber wie man dahin kommt – unterschiedlicher Auffassung. Deswegen haben wir in dem zweiten Punkt gesagt, staatliche Ausbildungsplätze, weil wir das Prä tatsächlich bei den staatlichen Berufsschulen setzen.
Einige von uns waren ja bei dem Parlamentarischen Abend bei dem Bundesverband der privaten Anbieter in der Pflege.
Da ist sehr deutlich geworden, das Angebot an staatlichen Ausbildungsplätzen für Pflegerinnen und Pfleger und Pflegehelferinnen und Pflegehelfer ist zu gering.
(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber hier steht, alle. – Udo Pastörs, NPD: In allen. In allen, haben Sie geschrieben.)
In allen Berufsfeldern. Na ja, ich bin der Meinung, in allen Berufsfeldern, weil ich hier eine Verantwortung des Staates tatsächlich sehe. Darüber können wir ja unterschiedlicher Auffassung sein, das habe ich gemerkt, aber das ist unsere Position. Das ist die, die wir aufgeschrieben haben, und deswegen will ich das hier nur deutlich machen.
Es geht nicht darum, die privaten Berufsschulen irgendwie zu beschneiden, sondern die Frage ist, ob die staat- lichen Berufsschulen tatsächlich das ermöglichen können. Die Diskussion dreht sich doch darum, wie viel Schulgeld muss jemand, der an der privaten Berufsschule seine Ausbildung erfährt, tatsächlich zahlen. Die Frage ist doch: Wird das kompensiert oder gibt es eine Möglichkeit, an einer staatlichen Berufsschule den Beruf zu erlernen? Wir reden über Fachkräfte und wir wollen Fachkräfte. Und da sehe ich den Staat und das Land Mecklenburg-Vorpommern unmittelbar in der Verantwortung. – Danke schön.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2877 abstimmen. Hier- zu ist seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt worden, die Ziffern 1 und 2 des Änderungsantrages einzeln abzustimmen.
Wer also der Ziffer 1 des Änderungsantrages auf Drucksache 6/2877 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2877 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.
Wer der Ziffer 2 des Änderungsantrages auf Drucksa- che 6/2877 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2877 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und NPD, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/2830 zuzustimmen wünscht, den bitte ich nun um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/2830 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – EEG-Novelle muss Kommunal- und Bürgerbeteiligungsmodelle stärken – nicht ausbremsen, Drucksache 6/2821.
Antrag der Fraktion DIE LINKE EEG-Novelle muss Kommunal- und Bürgerbeteiligungsmodelle stärken – nicht ausbremsen – Drucksache 6/2821 –
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem heutigen Tagesordnungspunkt befassen wir uns nun bereits zum zweiten Mal mit der EEG-Novelle. Es dürfte Sie auch nicht überrascht haben, dass Sie von uns einen Antrag zur Teilhabe von Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern vorgelegt bekamen. Neben dem Grundsatz, dass wir die Energiewende für dringend erforderlich halten und deshalb so schnell wie möglich umgesetzt haben wollen, ist für uns die Frage oder besser gesagt die Antwort auf die Frage am wichtigsten: Was haben die Menschen davon?
Um auf die Debatte von gestern einzugehen: Es ist für meine Fraktion von Bedeutung, dass unser Klima geschützt wird und dass die Energieversorgung verlässlich gewährleistet werden kann. Aber dazu will ich nicht noch mal reden. Jetzt geht es mir zum einen darum zu fragen, ob die Energie für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbar ist und bleibt und zum anderen – das ist der Hauptgegenstand unseres Antrages –, wie können Kommunen und Bürgerenergiegesellschaften von der Energiewende profitieren.
Unser Antrag kommt auf den Tisch, weil wir prophezeien, dass die Kosten durch das Vorgehen des Ministers Gabriel keineswegs gedämpft werden. Nicht nur das, die Ungerechtigkeit bei der Belastung wird nicht aufgelöst, das erkennen die Menschen sehr deutlich. Umfragen zeigen, dass die Energiewende von über 80 Prozent der Bevölkerung als notwendig erachtet und auch gewollt ist, dass aber auch knapp 70 Prozent äußerst unzufrieden sind, wie sie gestaltet wird und dass sie keinen Einfluss darauf haben.
In Mecklenburg-Vorpommern gab es in der Tat frühzeitig Menschen und Politiker, die erkannt haben, dass die erneuerbaren Energien für die Menschen hier im Land eine einzigartige Chance darstellen. Es hat sich eine Industrie entwickelt, für die Häfen ergeben sich daraus neue Möglichkeiten, für die arg gebeutelte Werftindustrie zeichnet sich damit auch ein Lichtstreif am Horizont ab, zahlreiche Landwirte haben sich ein zweites Standbein aufgebaut – also eine ganze Reihe von Arbeitsplätzen ist entstanden. Auch davon haben viele Menschen natürlich etwas. Die weiteren Ausbauzahlen sind dafür ganz entscheidend.
Ob aber diese Chancen auch bei den Menschen in den ländlichen Räumen ankommen, hängt von deren Möglichkeiten der Teilhabe ab, ob es tatsächlich gelingt, Wertschöpfung zu generieren, Energieerzeugung in regionale Wirtschaftskreisläufe zu integrieren. Deshalb halten wir es auch für richtig, dass diese Frage, was die
Kommunen und Bürgerinnen und Bürger davon haben, als zentral betrachtet wird. Gerechtigkeit bei der Verteilung der Lasten und Teilhabe der Kommunen und Bürgerinnen und Bürger sind entscheidend für die Akzeptanz der Energiewende und deren Belastungen.
Ich erkenne sehr wohl an, dass sich die Landesregierung auf diesem Feld müht. Bevor der Ministerpräsident zum Energiegipfel nach Berlin gefahren ist, hat er das in Interviews extra betont. Als er wiederkam, war davon keine Rede mehr, wahrscheinlich, weil dieses Signal in Berlin nicht gehört wird. Punkte wie die zwingende Direktvermarktung, die Ausschreibung als neues Förderinstrument, der „atmende Deckel“ sind Regelungen, mit denen kommunale und Bürgerenergiegesellschaften nicht zurechtkommen können – schon aufgrund der Vielzahl der Beteiligten, die mit einbezogen werden wollen und sollen. Diese Regeln dienen den Interessen der großen Energieerzeuger. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern hat ausführlich und sehr einleuchtend beschrieben, warum Kommunen die Verlierer sein werden, wenn es so kommt, wie von Minister Gabriel vorgesehen.
Mecklenburg-Vorpommern steht gerade vor einer weiteren großen Herausforderung. Die Debatten zur Neuausweisung von Windeignungsgebieten zeigen, dass hier noch manche Hürde zu überspringen ist. Das Land hat sich dafür entschieden, den Regionalen Planungsverbänden und damit den Kommunen das letzte Wort zu erteilen. Das finden wir richtig. Wir erleben eine sehr harte Auseinandersetzung um die Kriterien, nach welchen solche Eignungsgebiete ausgewiesen werden sollten. Wir erleben Gemeinden, die unbedingt einen Windpark haben wollen, für die aber aus den verschiedensten Gründen keiner vorgesehen ist. Wir erleben Gemeinden, die mit den Vorschlägen einverstanden sind, aber wir erleben auch heftigsten Widerstand von Anhängern aller demokratischen Parteien in zahlreichen Gemeinden.
Ich sage es noch einmal: Gerechtigkeit bei der Verteilung der Lasten und Teilhabe der Kommunen und Bürgerinnen und Bürger sind entscheidend für die Akzeptanz der Energiewende und deren Belastungen. Der Städte- und Gemeindetag hat mithilfe des Landes eine Kommunalberatungsstelle eingerichtet, um den Gemeinden bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Interessen zu helfen. Ich habe immer die Feststellung von Arp Fittschen im Ohr, die er gebetsmühlenartig vorträgt, die Gemeinde muss keinen ausgeglichenen Haushalt haben, es genügt, dass ein Projekt rentierlich ist.
Es ist gut, dass das Innenministerium das inzwischen klargestellt hat – lange hat es gedauert. Aber der Zwang zur glaubhaften Darstellung der Rentabilität, die uns sehr wichtige demokratische Verfasstheit von kommunalen und Bürgergesellschaften sind Fakten, die einen langen Diskussionsprozess erfordern, das heißt, sie sind hoffnungslos verloren, wenn die neuen Instrumente aus dem EEG 2.0 greifen. Die Verfahren sind heute schon langwierig und kompliziert. Die Gemeinden sind trotz der Hilfe überfordert. Und es ist nicht in jeder Gemeinde jemand zu finden wie Bertold Meyer, der Bürgermeister von Bollewick. Den Leuten ist immer weniger klar, ob und was sie davon haben, und vielen ist es inzwischen auch egal. Was also tun?
Zunächst erst mal ist es mir wichtig, dass Investoren im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern behutsam
sind, dass sie nicht wie Heuschrecken über sie herfallen und sich Flächen sichern wollen, bei denen noch lange nicht klar ist, ob dort jemals ein Windrad stehen wird. Kommunale- und Bürgerbeteiligungsmodelle brauchen Unterstützung aus Berlin, nicht noch höhere Hürden, um die Kosten zu dämpfen durch eine solidarische Finanzierung, die die Lasten nicht nur den kleinen und mittleren Unternehmen und den privaten Verbrauchern aufbürdet. Der Neubau und die Aufrüstung der Netze gehören aus unserer Sicht in öffentliche Hand und sollen aus Steuermitteln finanziert werden. Wir brauchen einheitliche Netzentgelte, aber darüber sprechen wir ja noch.