Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält es für eine sehr charmante Idee, Teile des Kulturerbes aus historischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen unter einen besonderen Schutz zu stellen. Das ist für uns einerseits Teil einer Anerkennungskultur, bedeutet aber für die Menschen, die sich diesem Kulturerbe in besonderer Weise verpflichtet fühlen, Möglichkeiten, mit dem Titel zu werben um potenzielle Besucher beziehungsweise Zuschauer, aber auch um mögliche Sponsoren – eben zum Erhalt dieses Kulturerbes.
Der Vergleich mit dem UNESCO-Weltkulturerbe zeigt allerdings auch, dass die bloße Aufnahme in diese Liste erst einmal wenig bringt, wenn die Länder – also bei dem UNESCO-Weltkulturerbe – diesen Schutzstatus nicht in nationales Recht transformieren. Das bedeutet für unser Land, dass die Prädikatverleihung an sich erst einmal noch nicht so viel bringt, wenn es nicht auch andere Dinge, andere Verpflichtungen mit einschließt – dazu gehören zum einen die Beteiligungsverfahren über die Festlegung der Vergabekriterien beziehungsweise zu den Vergabezyklen, das haben Sie ja alles in Ihrem Antrag aufgeführt –, sondern es geht auch um darüber hinausgehende Verpflichtungen. Und wie weit diese Verpflichtungen gehen können beziehungsweise gehen sollten, auch finanzieller Art oder wie auch immer, darüber möchte ich gerne gemeinsam mit Ihnen, Herr Koplin, aber auch mit den Vertretern der demokratischen Fraktionen im Bildungsausschuss diskutieren, weswegen ich eine Überweisung dahin beantrage.
Sehr geehrte Abgeordnete Berger, ich meine, Sie betteln ja darum, dass ich jetzt hier noch mal ans Mikrofon trete.
Falls es nicht alle Abgeordneten mitbekommen haben: Die Abgeordnete Berger hat gestern eine Pressemitteilung herausgebracht und ungefähr das erzählt, was sie hier gesagt hat. Ein paar Minuten später musste sie eine Korrekturpressemitteilung herausbringen,
(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben nur den Antrag angehängt. – Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wie niedrig kann man eigentlich sinken? – Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat noch Redezeit. Bitte beschränken Sie Ihre Zwischenrufe so, dass auch der Minister hier noch zu Wort kommen kann.
Es hätte ja zwei Möglichkeiten gegeben: Die eine wäre, wenn man etwas nicht versteht, dann hat man die Möglichkeit, bei uns im Haus anzurufen und nachzufragen.
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Nimmt eigentlich jedes Mal Ihre Selbstachtung daran Schaden?)
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Er Lügt, er lügt in einem Stück! – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
Ich habe jetzt schon mal angemerkt, dass hier der Minister das Wort hat, und möchte zusätzlich, wo ich jetzt einmal das Wort ergriffen habe, darauf hinweisen, dass hier bitte von persönlichen Beleidigungen Abstand zu nehmen ist.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das denke ich auch. Also das ist wirklich unter der Gürtellinie. – Andreas Butzki, SPD: Ordnungsrufwürdig. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Ich versuche Ihnen also jetzt zu erklären, was Sie oder Ihre Mitarbeiter hätten auch selbst recherchieren können.
Sie sprechen von zwei Haushaltstiteln, die insgesamt 9,494 Millionen Euro umfassen, wenn ich mich recht entsinne. Es geht um die Kulturförderung für den öffentlichen und den nicht öffentlichen Bereich. Richtig ist, dass aus diesen beiden Haushaltstiteln etwa 8,9 Millionen Euro abgeflossen sind – auch richtig. Falsch ist hingegen, dass 500.000 oder 600.000 Euro, die Differenz zwischen diesen beiden Beträgen nicht für Kulturprojekte ausgegeben worden ist. Das liegt daran, dass irgendwann jemand etwas erfunden hat, das wird in diesem Land seit Gründung des Landes praktiziert im Haushaltsrecht, und das heißt Deckungsfähigkeit. Ich weiß nicht, ob Ihnen das in den Haushaltsberatungen schon mal aufgefallen ist, dass Haushaltstitel untereinander deckungsfähig sind. Und wissen Sie, was der Sinn von Deckungsfähigkeit ist? Dass es die Möglichkeit gibt, die Haushaltstitel flexibel zu bewirtschaften. Sie haben also recht, ein bestimmter Betrag ist von diesen Haushaltstiteln nicht abgeflossen, weil er in andere Haushaltstitel übertragen wurde.
Ich nenne Ihnen gerne ein paar Beispiele: Da ist zum Beispiel das Künstlerhaus Lukas, das hat zusätzliche Förderung bekommen, übrigens ein freier Träger. Dann ist zum Beispiel der Kunstankauf erhöht worden durch das Land. Dafür gibt es einen eigenen Haushaltstitel. Ich weiß nicht, ob Ihnen das schon aufgefallen ist, dass das nicht in diesen beiden Haushaltstiteln ist, sondern dass es einen eigenen gibt, und da ist mehr Geld reingeflossen. Dann ist zum Beispiel das Historisch-Technische Museum in Peenemünde zusätzlich unterstützt worden.
Sie müssen sich, wenn Sie schon solche Rechnung vorlegen, einfach mal die Mühe machen, alle Haushaltstitel sich genau anzusehen und sich anzusehen, wie viel
Mittel dort mehr ausgegeben wurden als veranschlagt, und dann können Sie davon ausgehen, die Mittel sind irgendwo hergekommen. Wenn Sie die letzten 10 Jahre mal zurückrecherchieren, oder auch 20, werden Sie feststellen, das ist in jedem Jahr so. Im Übrigen, das können Sie in jedem Haus machen, im Bildungsministerium, im Wirtschaftsministerium – überall hat der Gesetzgeber weise Deckungsfähigkeiten ausgebracht,
Es sind also 9,494 Millionen vorhanden und es sind 8,9 über die beiden Haushaltstitel ausgereicht worden. Es gab in der Tat, das können Sie der Pressemitteilung auch entnehmen, einen Rest von 130.000 Euro. Das ist übrig geblieben. Und was ist mit diesen 130.000 Euro passiert? Das kann ich Ihnen sagen: 18.000 Euro davon, nein, 12.000 Euro, 11.153, glaube ich, sind davon zurückgegangen in den Landeshaushalt und die anderen 118.000 Euro hat das Finanzministerium übertragen. Das heißt, sie stehen uns im Jahr 2014 zusätzlich zur Verfügung.