Protocol of the Session on April 10, 2014

Ehrenrühriges. Viele Landesregierungen tun das von sich aus selbst. Ich möchte da auf das Bundesland Bremen verweisen, wo es gang und gäbe ist, dass die Landesregierung beziehungsweise das Landesparlament umstrittene Rechtsvorschriften dem Verfassungsgericht vorlegt und um Prüfung bittet. Die Landesregierung und auch das Landesparlament tun das, um Rechtsfrieden zu schaffen und vor allem auch jahrelange Gerichtsprozesse von den Betroffenen fernzuhalten und unnötig zu machen, denn ein Normenkontrollverfahren ermöglicht es, in einem relativ kurzen Zeitraum Gewissheit darüber zu erhalten, ob die umstrittene Änderung der Privatschulverordnung nun verfassungskonform ist oder eben nicht.

Eine schnelle Klärung der Rechtsgrundlage ist auch bei den Schulen in freier Trägerschaft notwendig, denn inzwischen gibt es bereits erste Kürzungsbescheide auf Grundlage der neuen Verordnung. Inzwischen mussten die Schulen ihre Schulgelder anheben. Andere Schulen beginnen, die Klassen zu vergrößern. Viele Schulen haben bereits Klagen angekündigt. Wir haben inzwischen Nachrichten...

(Torsten Renz, CDU: Haben Sie da konkrete Beispiele?)

Ich habe konkrete Beispiele, die kann ich Ihnen nachher nennen, Herr Renz.

Wir haben inzwischen Nachrichten von mehreren Anwälten, die die Schulträger gerichtlich vertreten werden, aber die Landesregierung weiß natürlich genau, wie lange die Verfahrensdauer vor den Verwaltungsgerichten ist. Bei den letzten wichtigen Verfahren hat das mehr als sieben Jahre gedauert, bis ein abschließendes Urteil ergangen ist, sieben Jahre, in denen den Schulen teilweise große Mengen an Geld verloren gehen. Wir wollen aber nicht, dass die grundsätzlich geschützte freie Schulwahl für Familien mit kleineren und mittleren Einkommen in den nächsten Jahren zunächst stark eingeschränkt wird, ehe dann ein Gericht möglicherweise diese Verordnung kippt, denn wenn die Landesregierung mit ihrer Rechtsauffassung unterliegt, ist die Einschränkung dieses Grundrechtes auf freie Schulwahl für eine ganze Schülergeneration, und damit meine ich zehn Jahre, nicht mehr rückgängig zu machen. Das finden wir unverantwortlich und wollen wir verhindern.

Möglicherweise spekulieren Sie, Herr Brodkorb, auch darauf, dass Sie in sieben Jahren gar nicht mehr Minister sind und für die dann getroffene Gerichtsentscheidung keine Verantwortung mehr zu übernehmen brauchen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Er ist doch kein Pessimist. – Torsten Renz, CDU: Bleiben Sie mal beim Wesentlichen!)

Wir möchten Sie aber ermuntern, sich jetzt Ihrer Verantwortung zu stellen und Ihre Rechtsauffassung überprüfen zu lassen. Die Landesverfassung hat genau für diese Situation eine Möglichkeit eröffnet und diese sollten Sie nutzen.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Spätestens hier wird die juristische Frage selbstverständlich zur politischen, weil Sie trotz aller absolut umfassend

vorgetragenen Bedenken namhafter Juristen an Ihren Kürzungen bei den Schulen in freier Trägerschaft festhalten und damit Eltern, Schülerinnen und Schüler und Schulen ohne weitere Prüfung vor gravierende Probleme stellen.

Und es ist auch eine politische Frage, wenn Sie in Pressemitteilungen behaupten, dass das Oberverwaltungsgericht mit seinen Urteilen aus dem Jahr 2012 eine verbindliche Auslegung des aktuellen Schulgesetzes vorgenommen habe, denn die Wahrheit ist, dass das Oberverwaltungsgericht zur aktuellen schulgesetzlichen Regelung der Finanzzuweisung in seinen Urteilen überhaupt kein Wort verloren hat. Sie behaupten das einfach, und zwar aus genau einem einzigen Grund, damit Sie das eben politisch nicht begründen müssen, wenn Sie diese Unterstützung der freien Schulen nach und nach absenken.

Die ehrliche Variante wäre es gewesen, dafür eine neue, rechtskonforme gesetzliche Regelung vorzulegen und diese hier im Landtag und mit den Betroffenen im regulären parlamentarischen Verfahren zu diskutieren und zu beraten. Dann hätten Sie Ihre Kürzungspolitik auch politisch vertreten und verantworten müssen, und zwar gemeinsam mit Ihrem Koalitionspartner. Dass das wahrscheinlich nicht möglich ist, ist Ihnen genauso klar und darum gehen Sie jetzt hier diesen rechtlich unsicheren Weg.

Und wissen Sie, Minister Brodkorb, Sie haben hier beim letzten Mal den Eindruck erweckt, Sie bedauerten, dass Sie förmlich gezwungen seien, eine solche Verordnung zu erlassen, dass sie nicht vergnügungssteuerpflichtig sei und Ihnen hier die Hände gebunden wären. Wir sollten uns aber einfach mal die OVG-Urteile anschauen, und zwar alle. Hier war ja bisher immer von zwei Urteilen im Jahr 2012 die Rede, es gab aber im Au- gust 2012 noch ein weiteres Urteil des Oberverwaltungsgerichtes.

Hier hatte ein Berufsschulträger gegen die Berechnung der Finanzzuschüsse geklagt. Der Träger hat gewonnen, das Land musste fast 200.000 Euro nachzahlen. Interessant ist dabei, wie das Land in dem Berufungsverfahren seine Rechtsposition begründet hat, und ich zitiere: „Dem Schulgesetz sei eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Kappungsgrenze in Höhe eines Prozentsatzes der tatsächlichen Aufwendungen zu entnehmen.“

Ich will Ihnen kurz erläutern, was dieser Satz bedeutet. Er bedeutet ganz einfach, dass das Bildungsministeri- um nicht erst durch die OVG-Urteile zum Erlass dieser Verordnung gezwungen wurde. Was heute in der neuen Verordnung steht und zu Kürzungen führen wird, war schon vor den OVG-Urteilen das politische Ziel der Landesregierung. Und nur so erklärt sich auch, warum sich der Bildungsminister an Urteile gebunden fühlt, die für das geltende Schulgesetz gar nicht mehr funktio- nieren.

Und darum noch einmal: Wenn es Ihre Politik ist, die Finanzzuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft erneut zu senken, dann stehen Sie auch öffentlich und politisch dazu! Wir Bündnisgrüne halten dieses Vorgehen jedoch juristisch und politisch für falsch. Wenn die Landesregierung aber dennoch der Auffassung ist, dass sie trotz aller juristischen Gegenargumente eine Verordnung erlassen kann, die genau das Gegenteil des heutigen

Schulgesetzes besagt, dann sollte sie auch im Sinne ihrer eigenen Glaubwürdigkeit das Verantwortungsbewusstsein besitzen, diese Auffassung höchstrichterlich bestätigen zu lassen.

Anders als die Kollegin Oldenburg von der Linksfraktion sind wir Bündnisgrünen im Übrigen der Ansicht, dass es sehr wohl die Aufgabe dieses Parlamentes ist, die Einhaltung von Recht und Gesetz durch die Landesregierung zu kontrollieren.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Genauso steht es nicht zuletzt in Artikel 20 unserer Landesverfassung: „Der Landtag … kontrolliert die Arbeit der Landesregierung und der Landesverwaltung.“ Und die parlamentarische Opposition – das steht in Artikel 26 – „hat insbesondere die Aufgabe, eigene Programme zu entwickeln und Initiativen für die Kontrolle von Landesregierung und Landesverwaltung zu ergreifen...“

Wir haben diese Initiative ergriffen, nämlich indem wir diesem Landtag und der Landesregierung das in Artikel 53 unserer Verfassung verankerte Instrument des Normenkontrollverfahrens für eine schnelle und abschließende Lösung dieser komplizierten Situation vorschlagen. Dies gehört zu den ureigensten Aufgaben einer Parlamentsfraktion und wir würden uns freuen, wenn sich die demokratischen Fraktionen unserer Initiative anschließen würden.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Berger.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat jetzt der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Brodkorb.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, ich bitte um Verständnis dafür, dass meine Rede sehr kurz sein wird. Das liegt einfach daran, dass wir diese Debatte inhaltlich bereits ausführlich geführt haben. Das möchte ich nicht alles wiederholen und bei den Kolleginnen und Kollegen, für die das jetzt nicht so das Leib- und Magenthema ist, für besondere Herausforderungen sorgen, was die zeitliche Inanspruchnahme angeht.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Ihre Bemerkung oder Ihre Unterstellung, das, was wir jetzt praktizieren, wäre ein Kürzungsprogramm bei freien Schulen, weise ich in aller unemotionalen Sachlichkeit zurück, weil es einfach falsch ist. Sie wissen, dass zwei Urteile des Oberverwaltungsgerichtes uns dazu verpflichten, erstens die Verwendung der Mittel der freien Schulen zu überprüfen

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben mir, glaube ich, nicht zugehört. Das tun sie nicht. Das ist Ihre Interpretation.)

und zweitens die freien Schulen außerdem dazu zu verpflichten, weil es im Schulgesetz steht, dass die Gelder, die sie erhalten, nur für Personalkosten zu verwenden sind. Und das hängt beides zusammen. Man kann nämlich das eine nur nachweisen, wenn man das andere tut. Insofern handelt es sich nicht um eine Kürzung, sondern es handelt sich um ein Überprüfungsverfahren. Dabei kann sogar rauskommen, dass der eine oder andere Träger freier Schulen mehr Geld bekommen kann, als er beansprucht hat,

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Es gab doch schon erste Kürzungsbescheide, Herr Brodkorb.)

und es kann auch andere Schulen geben, wo das nicht der Fall ist, nämlich dort, wo nicht nachgewiesen werden kann …

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sie haben doch schon erste Kürzungsbescheide geschickt. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ganz ruhig, Frau Berger!)

Ich habe eine Frage, Frau Berger:

(Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Haben Sie Interesse daran, dass wir eine parlamentarische Debatte führen? Wenn Sie sozusagen ein Streitgespräch möchten, lade ich Sie nach dem Tagesordnungspunkt noch mal dazu zu einem Kaffee ein. Ansonsten könnten Sie ja auch versuchen, einfach eine parlamentarische Rede zu ertragen.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wenn sie der Wahrheit entspricht, ja.)

Muss man nicht machen, Frau Berger, könnte man aber mal versuchen, also …

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wenn sie der Wahrheit entspricht, gern. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Oooh!)

Also jetzt bitte ich, aus dem Dialog auszutreten, Herr Brodkorb.

(Torsten Renz, CDU: Herr Brodkorb soll austreten?! – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Nein, nicht austreten, also in den Dialog eintreten. Und was habe ich gesagt?

(Heiterkeit bei Heinz Müller, SPD: In was soll er eintreten?)

Also aus dem Dialog austreten und die Debatte weiterführen.

Herr Brodkorb, Sie haben das Wort.

Selbstverständlich, Frau Präsidentin, ich war auch schon fertig damit.

(Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Das heißt, es ist ein Überprüfungsverfahren. In diesem Überprüfungsverfahren kann beides herauskommen. Es kann dabei herauskommen, dass ein Träger mehr Geld bekommt, als er bisher bekam, weil er einen Anspruch auf höhere Finanzbeträge hat. Nach meiner Kenntnis gibt es solche Fälle auch. Es kann aber natürlich auch das Gegenteil der Fall sein, nämlich dann, wenn die Mittel, die zur Verfügung gestellt werden, nicht für Personalkosten in dem gesetzlich vorgeschriebenen Sinne verwendet werden. So, das ist aber das Einzige, was ich inhaltlich sagen möchte. Dadurch, dass Sie das hier immer wieder wiederholen, wird es nicht wahrer.

In der Sache ist es so, das Normenkontrollverfahren kann entweder durch die Landesregierung oder durch das Parlament angestrengt werden. Jetzt haben Sie ja schon selbst berichtet, dass Sie hierfür im Parlament nicht die nötige Mehrheit finden, nicht mal eine Mehrheit von über 50 Prozent, sondern nicht mal das Drittelquorum erreichen. Insofern hat der Landtag hier offenbar nicht die Absicht, sich mit der Frage so zu beschäftigen, wie Sie das für gut befinden.