Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Beitrag von Caffier hat mir gezeigt, dass er gar nicht zugehört hat.
Zum anderen – Frau Drese ist darauf eingegangen, Herr Silkeit ist darauf eingegangen – ist im Koalitionsvertrag der Großen Koalition längst vereinbart, dass es eine Regelung geben soll. Das heißt, man würde unterstellen, dass selbst die Kollegen, die eigenen Parteikollegen im Bund, völlig falschliegen würden.
Wir haben heute die Initiative ergriffen, aber ich sage deutlich, dass wir dazu gern in den Ausschüssen weiter beraten und über verschiedene Aspekte genauer debattieren können. Auch CDU und SPD auf Bundesebene wollen mittlerweile eine gesetzliche Regelung für Übergangszeiten. Da frage ich mich: Was nun, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU?
Gegenüber der Öffentlichkeit wurde bereits seitens der Großen Koalition signalisiert, dass man gesetzliche Regelungen ins Auge fassen muss. Ich sehe keinen Grund, warum wir in Mecklenburg-Vorpommern nicht Vorreiter und somit auch ein gutes Beispiel für andere sein können.
Und, Frau Drese, Sie sind darauf eingegangen, als Sie sagten, man müsse die bundesgesetzlichen Regelungen erst abwarten, bevor man hier im Land handelt. Sie haben vernommen, dass zumindest Ihr Koalitionspartner nicht bereit ist, da mitzumachen.
Gesetzliche Regelungen brauchen wir schon deshalb, damit die Bestimmungen tatsächlich einen verpflich- tenden Charakter bekommen. Über die Dauer der Karenzzeiten lässt sich reden. Wichtig ist, dass ein festes Verfahren entwickelt wird und ein angemessener Zeitrahmen für Übergangszeiten festgelegt wird. Die Verteufelung von Karenzzeiten halte ich für völlig daneben.
Auf europäischer Ebene sieht der Verhaltenskodex eine Karenzzeit von 18 Monaten vor und daran orientiert sich wohl auch die SPD. LobbyControl und andere meinen, zwei bis drei Jahre wären sinnvoll, und selbst der FDPEU-Abgeordnete Theurer sieht die Kritik der EU an fehlenden Regelungen in Deutschland als völlig berechtigt und hält Karenzzeiten nach dem Vorbild der EU für absolut nötig.
Noch mal: Ausscheidende Regierungsmitglieder dürfen nicht in die Versuchung kommen, in den neuen Jobs ihre alten Verbindungen zum Vorteil ihres Arbeitgebers oder zum persönlichen Nutzen auszunutzen. Ich meine, nur die Einführung von gesetzlichen Karenzzeiten verhindert solche Interessenkonflikte. Im Grunde genommen schützen sie sowohl Regierungsmitglieder als auch Wirtschaftsunternehmen vor falschem Verdacht.
Was das Thema Karenzzeiten betrifft, ändern sich im Übrigen die Meinungen häufig, je nachdem, ob Parteien in der Regierung oder in der Opposition sind. Vielleicht kann sich die CDU noch daran erinnern: Als Exbundeskanzler Schröder damals zu Gazprom wechselte, hat sich die CDU heftig echauffiert und eine rechtliche Regelung eingefordert. Die FDP – auch interessant – hat
2004 in Berlin für die Senatorinnen und Senatoren eine fünfjährige Karenzzeit gefordert. Ich meine, dagegen sind wir durchaus bescheiden. Ich beantrage die Überweisung des Antrages. – Vielen Dank.
(Heinz Müller, SPD: Gute Frage. – Marc Reinhardt, CDU: Alle. – Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)
Gut, dann kommen wir zur Abstimmung. Zunächst lasse ich über den Überweisungsantrag abstimmen, der im Laufe der Debatte gestellt wurde, und zwar in den Innenausschuss,
Wer dem Überweisungsantrag zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? –
bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der Fraktion der NPD, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei keinen Enthaltungen.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2823. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. –
Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Da- mit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksa- che 6/2823 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der NPD, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und bei keinen Stimmenthaltungen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Rechtssicherheit schaffen – Änderung der Privatschulverordnung vom Landesverfassungsgericht prüfen lassen, Drucksache 6/2833.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechtssicherheit schaffen – Änderung der Privatschulverordnung vom Landes- verfassungsgericht prüfen lassen – Drucksache 6/2833 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen hier heute erneut über die Kürzung bei Schulen in freier Trägerschaft, die aus unserer Sicht und vor allem auch aus Sicht zahlreicher Juristinnen und Juristen rechtswidrig sind.
Der Bildungsminister hat hier beim letzten Mal die Auffassung vertreten, dass dies gar keine politische Angelegenheit sei, sondern sich vielmehr um eine juristische Frage handele, auf die weder die Landeregierung noch der Gesetzgeber Einfluss habe. Keine Macht der Welt, so der Minister, könne das Urteil eines Gerichtes außer Kraft setzen, außer ein anderes Gericht.
Wir wollen der Landesregierung heute genau diese Möglichkeit aufzeigen, indem sie die umstrittene Privatschulverordnung gemäß Artikel 53 unserer Landesverfassung dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegt. Dieser Antrag ist notwendig, weil sich die Regierungsfraktionen nicht dazu entschließen konnten, mit uns gemeinsam aus der Mitte des Landtages ein solches Normenkontrollverfahren anzustrengen und damit für das notwendige Quorum zu sorgen. Wir hatten ja im März als Ergebnis der Landtagsdebatte angekündigt, in dieser Frage auf Sie zuzugehen. Das haben wir getan. Doch obwohl zum Beispiel vonseiten der Fraktion der CDU mehrfach Bedenken erhoben wurden
gegen die Rechtskonformität der neuen Privatschulver- ordnung, waren Sie nicht bereit, zügig für eine rechtliche Klarheit zu sorgen. Das ist nicht nur für uns enttäuschend,
sondern sicherlich auch für viele Schulen in freier Trägerschaft, denen Sie ja häufig Ihre Unterstützung zugesichert haben.
Dabei ist ein Normenkontrollverfahren vor dem Landesverfassungsgericht weder etwas Schlimmes noch etwas
Ehrenrühriges. Viele Landesregierungen tun das von sich aus selbst. Ich möchte da auf das Bundesland Bremen verweisen, wo es gang und gäbe ist, dass die Landesregierung beziehungsweise das Landesparlament umstrittene Rechtsvorschriften dem Verfassungsgericht vorlegt und um Prüfung bittet. Die Landesregierung und auch das Landesparlament tun das, um Rechtsfrieden zu schaffen und vor allem auch jahrelange Gerichtsprozesse von den Betroffenen fernzuhalten und unnötig zu machen, denn ein Normenkontrollverfahren ermöglicht es, in einem relativ kurzen Zeitraum Gewissheit darüber zu erhalten, ob die umstrittene Änderung der Privatschulverordnung nun verfassungskonform ist oder eben nicht.