Protocol of the Session on April 9, 2014

Die umfassende Bedeutung der Kindergesundheitsziele wird daher auch in Punkt 3 der besagten Entschließung,

der sich die GRÜNEN und die LINKEN erfreulicherweise ja direkt angeschlossen haben, deutlich. Darüber bin ich sehr froh, das wird in Punkt 3 der besagten Entschließung noch mal hervorgehoben, und in diesem Zusammenhang ist auch die in Punkt 2 der Entschließung geforderte Abstimmung der zahnärztlichen mit der kinderärztlichen Untersuchung zu bewerten.

Und da passt es dann auch ins Bild, dass wir folgerichtig die Bemühungen auf Bundesebene unterstützen, Zahnvorsorgeuntersuchungen in das gelbe Kinderuntersuchungsheft aufzunehmen, um so besser diejenigen Kinder zu erreichen, deren Umfeld eine gesunde Lebensweise und eine aktive Gesunderhaltung der eigenen Zähne nicht in dem erforderlichen Maße vorlebt. Um die geht es uns insbesondere, denn auch diese Kinder und Jugendlichen haben, da sind wir uns hoffentlich alle einig, einen Anspruch auf einen sehr gesunden Start in ein eigenständiges und erfolgreiches Leben. Daher bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt noch einen dritten Punkt: das Badewasser.)

Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Barlen.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete und Vizepräsidentin Frau Gajek für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dass ich hier heute als Letzte rede, das gibt es ja auch nicht so oft. Das hatte eben schon ein bisschen zu Irritationen geführt.

(Julian Barlen, SPD: Abwarten.)

Abwarten.

Na mal gucken, ob wir noch in die Debatte einsteigen, aber ich denke, vieles ist gesagt worden zu den drei Punkten, die die heutige Gesetzesänderung beinhaltet. Ich möchte auch auf zwei Punkte zu sprechen kommen.

Einer, der bislang, finde ich, doch ein Stück weit zu kurz gekommen ist, ist die Umsetzung der EU-Richtlinie, denn regulär war vorgesehen, diese bis zum 25. Oktober 2013, also im vergangenen Jahr umzusetzen. Das hat nicht funktioniert. Ich denke, das ist auch eine Bitte und eine Aufforderung an das Sozialministerium, hier doch terminnäher zu arbeiten. Das ist nicht das erste Mal, und gerade das ÖGDG hat uns im vergangenen Herbst gezeigt, dass man eine Gesetzesänderung auch innerhalb von zwei Tagen durchpeitschen kann.

Von daher bin ich so ein Stück weit auch irritiert, aber Sie kennen ja die Debatte und die Inhalte der Anhörung, dass wir gesagt haben, das ÖGDG nur in diesen drei Punkten zu novellieren, reicht eben nicht, wir müssen in die Zukunft gucken. Denn wer der Anhörung folgen konnte, hat eins festgestellt: Es ist gelobt worden, dass wir dieses Gesetz haben. Dem wollen wir uns nicht verschließen. Natürlich gibt es eine große Anerkennung der Gesundheitsämter, die wir in unserem

Land haben, aber vergessen wir eines nicht: Es gab eine Kreisgebietsreform

(Heinz Müller, SPD: Ach!)

und auch die Gesundheitsämter sind diejenigen, die zusammengelegt wurden, weshalb sich die Frage stellt, gibt es nicht gerade durch den demografischen Wandel, gerade durch neue, andere Lebens- und Arbeitsbedingungen auch andere Herausforderungen für die Zukunft. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, hätte ich mir eben gewünscht.

Wir haben einen Entschließungsantrag in den Sozialausschuss eingebracht, der genau das zum Inhalt hatte, nämlich in die Zukunft zu gucken. Denn – DIE LINKE hatte gestern eine Pressemitteilung zu Amtsärzten – das ist nicht neu, auch dass die Koordinierung und Kooperation heute schon eine ganz andere Rolle spielt als noch vor fünf oder zehn Jahren. Darauf gibt das ÖGDG leider nach wie vor keine befriedigende Antwort, da werden wir auch nachlegen.

Ich denke, Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche ist ein Punkt, aber, wie gesagt, es gibt andere Punkte, nämlich die der älter werdenden Generation, es gibt die Punkte der regionalen Unterschiede und auch die der Mobilität. Das sind ebenfalls Aufgaben, die ein ÖGDG in den nächsten Jahren noch mal anders in den Blick nehmen muss.

Aber lassen Sie mich noch auf zwei Punkte eingehen, und das ist hier von der LINKEN vorhin angekündigt worden, auf die Frage der Finanzierung. Wir alle reden hier über Finanzierung. Kann das noch so geleistet werden? Ich denke, die Frage ist berechtigt und muss auch gestellt werden, aber in diesem Zusammenhang muss tatsächlich noch mal gefragt werden: Was sind die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes? Haben diese sich in den letzten 20 Jahren verändert – denn Sie erinnern sich, das Gesetz ist aus dem Jahre 1994 – oder müssen wir nicht gerade für die Zukunft gucken? Mir persönlich und meiner Fraktion reicht es eben nicht, eine U3 bis U9 ordnungspolitisch so zu regeln, dass die Kinder dort hingehen, und eine J1, wo man sagt, okay, sie kriegen ein Erinnerungsschreiben. Aber das sind immer Dinge, die sind ordnungspolitisch.

Ein öffentlicher Gesundheitsdienst hat andere Aufgaben, nämlich Prävention und Gesundheitsvorsorge, neben den amtsärztlichen und anderen Aufgaben natürlich. Aber ich denke, gerade dort besteht Nachholbedarf. In der Anhörung ist das doch ganz deutlich geworden, gerade wenn ich mich an die Gesundheitsamtsleiterin aus Hessen erinnere, die wirklich kontinuierliche Programme aufgelegt hat, Traineeprogramme, gerade für die Kitas. In der Anhörung ist gesagt worden, dass bestimmte Schuluntersuchungen so nicht mehr durchgeführt werden, dass in den Kitas nicht mehr die Zähne geputzt werden, das denke ich, sind doch Punkte, die wir weiter diskutieren müssen. Es kann uns nicht beruhigen, dass wir jetzt die U3 bis U9 in trockenen Tüchern haben und die J1 eben auch mit einem Erinnerungsschreiben, denn die Zahlen, Herr Barlen, sind ja so, dass sie sich nur um acht Prozent erhöht haben. Das ist nicht wirklich eine Leistung, auf die man stolz sein kann.

Ich wünsche mir von der neuen Ministerin, dass wir das ÖGDG noch mal in Gänze dahin gehend prüfen: Wie

sieht zukünftig Gesundheitsvorsorge aus? Wie sieht Prävention aus? Und ist dieses Gesetz, was wir jetzt noch haben, das, was wir brauchen, um perspektivisch Kindern, Jugendlichen, Familien, jungen Menschen, alten Menschen gerecht zu werden? Wir, das Gesundheitsland Nummer eins – das fiel ja heute noch gar nicht –,

(Heinz Müller, SPD: Dafür haben wir ja Sie.)

wir sind schließlich das Gesundheitsland Nummer eins und ich glaube, da reicht es nicht, eine J1 umzusetzen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Gajek.

Wir sind am Ende der Aussprache und wir kommen jetzt zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und zur Änderung anderer Gesetze auf Drucksache 6/2610.

In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Sozialausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/2864 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/2610. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung der Fraktion der NPD angenommen. Und eine Enthaltung bei der Fraktion DIE LINKE? Richtig.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/2610 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2610 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, überwiegende Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und zwei Stimmenthaltungen bei der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Sozialausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/2864 bei Zustimmung aller Fraktionen, außer der NPD, die sich der Stimme enthält, angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegt Ihnen auf Drucksacke 6/2871 ein Antrag zum Thema „Überbrückungsjahr für naturschutzgerechte Grünlandnutzung finanzieren“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Das ist der Fall.

Frau Dr. Karlowski, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag „Überbrückungsjahr für naturschutzgerechte Grünlandnutzung finanzieren“ ist dringlich, da Mitte Mai, am 14. Mai die bestehenden Verträge auslaufen und eine Finanzierungslücke für insgesamt 604 Betriebe besteht.

Wir haben diese Nachricht erst am 3. April – also nach Antragseinbringungsfrist – erhalten. Die Dimension der Betroffenheit wurde uns also erst nach der Frist vom 26.03. bewusst. Deshalb müssen wir jetzt, im April, ein Paket schnüren für die betroffenen Betriebe. Das wäre im Mai wesentlich zu spät, wenn wir das dort erst be- handeln. – Danke schön.

(Minister Dr. Till Backhaus: Fünf Jahre! Seit fünf Jahren!)

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Das ist der Fall.

Bitte schön, Herr Abgeordneter Krüger.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Dringlichkeit begründet sich immer dann, wenn ein Ereignis plötzlich auftritt und unmittelbar gehandelt werden muss. Da aber jedem Antragsteller mit der Bewilligung des Antrages mitgeteilt wird, dass die Förderperiode genau fünf Jahre dauert und auf fünf Jahre begrenzt ist, sehen wir keine Dringlichkeit, denn der Endzeitpunkt der Förderung ist mit fünf Jahren ja bekannt gewesen.

(Heinz Müller, SPD: Nicht so ganz überraschend.)

Es besteht auch kein Anspruch auf Fortsetzung einer Förderung, deswegen ist aus unserer Sicht die Dringlichkeit nicht gegeben. Betonen möchte ich aber auch, dass das Auslaufen der Förderung nicht flächendeckend auftritt, denn es haben ja nicht alle Betriebe genau vor fünf Jahren ihren Antrag gestellt.

Durch den verzögerten Prozess bei der EU entsteht hier in der Tat eine Finanzierungslücke, das bedauern wir genauso wie Sie. Defizite können aber nicht eins zu eins vom Land Mecklenburg-Vorpommern ausgeglichen werden. – Besten Dank.

Vielen Dank, Herr Krüger.

Wir stimmen jetzt über die Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage ab. Wer für die Erweiterung der Tagesordnung ist, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Bestimmungen des Landes

Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 6/2791.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Bestimmungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern (4. LBesÄndG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 6/2791 –

Das Wort zur Einbringung hat die Finanzministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Heike Polzin.