Das nennen wir mal sprichwörtlich „aushalten“, weil dann die Behandlung etwas intensiver und auch schmerzintensiver wird.
Zweifelsohne wird man sich in den weiteren Entwicklungen auch über die Vergütung dieser zahnärztlichen Leistungen unterhalten müssen. Aber das ist folgerichtig und wie gesagt immer noch deutlich preiswerter, als die Spätfolgen fehlender gesundheitlicher Vorsorge auf- zufangen.
Mir bleibt also, der Landesregierung für ihre Vorleistung in Bezug auf die J1 zu danken und die Entwicklung in der Vernetzung frühkindlicher Gesundheits- leistungen engagiert zu begleiten und zu beobachten. Das hatte ja auch die Ministerin in ihren Ausführun- gen gesagt, dass Sie auf der nächsten GMK versucht, für diesen Antrag Unterstützung zu bekommen von den anderen Bundesländern. Wir stimmen deshalb dem Unternehmen BGDG zu und auch der Entschließung. – Danke.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben wir jetzt nicht anders erwartet.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Umsetzung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Patientenversorgung war landesrechtlich bis zum 25. Oktober 2013 zu regeln. Aber in offensichtlicher Tradition kommt der Gesetzentwurf auch diesmal zu spät.
Nun zur Entschließung aller demokratischen Fraktionen im Sozialausschuss: Es soll perspektivisch die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen verbessert werden. Das ist gut. Der Vollständigkeit halber aber muss erwähnt werden, dass diese Entschließung auch das Ergebnis einer Anregung der Linksfraktion ist.
In diesem Zusammenhang möchte ich an den Antrag der LINKEN in der vorletzten Landtagssitzung zum Thema Zahngesundheit erinnern. Bei der vorliegenden Entschließung handelt es sich allerdings nur um einen Minimalkonsens. Dieser Kompromiss geht jedoch in die richtige Richtung und wird daher durch uns geteilt.
Unsere Forderungen waren weitgehender, denn nach unserer Auffassung sollte sich die Landesregierung bei einer möglichst umfassenden Gesundheitsprophylaxe von Kindern und Jugendlichen nur von fachlichen Er- wägungen leiten lassen. Das bewährte Erinnerungs- verfahren bei den Vorsorgeuntersuchungen sollte erweitert werden. Außen vor sollten fiskalische oder sonstige Erwägungen bleiben. Höhere notwendige Kosten, die eine bessere Gesundheitsprophylaxe nach Aussagen der meisten Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung verursachen, müssen dann als hierfür notwendige Mittel den Kommunen auch überwiesen werden. Mit dieser Position konnten wir uns im Sozialausschuss nicht durchsetzen.
Ich sage es hier aber noch einmal: Die Auffassung der Landesregierung, dass durch dieses Gesetz den Landkreisen und kreisfreien Städten keine sonstigen Kosten im Sinne des Konnexitätsprinzips anfallen, teilen wir nicht. Es werden zusätzliche Kosten entstehen. Unsere Position ist hier eindeutig: Wer bestellt, muss bezahlen. Wir werden die Umsetzung auch diesbezüglich kritisch begleiten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Einführung eines Erinnerungsverfahrens in das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst für die sogenannte J1-Vorsorgeuntersuchung ist richtig. Auch eine Verknüpfung der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen mit den U-Untersuchungen ist nicht nur sinnvoll, sondern offenbar unverzichtbar. Stattdessen liegt lediglich hier heute eine Entschließung von SPD, CDU, LINKEN und GRÜNEN vor, die kaum widersprüchlicher sein könnte.
Die auch von den LINKEN und den GRÜNEN beantragte Entschließung ist eine Lobeshymne auf die scheinbar gute Arbeit der Landesregierung.
In der Entschließung heißt es unter anderem, dass sich die Zahngesundheit bei Kindern und Jugendlichen stetig verbessert.
In Wirklichkeit aber befindet sich die Milchzahnkaries bei Kindern auf hohem Niveau. Jedes zweite Kind hat schon Karieserfahrungen. Jedes fünfte Kind in MecklenburgVorpommern hat Karies.
Umsetzungen, die dringend notwendig sind, bleiben vorerst aus. Es wird noch viel Zeit in Anspruch nehmen,
bis eine verbindliche Regelung existiert. Die Bundeszahnärztekammer weist zu Recht darauf hin, dass frühkindliche Zahnschäden entgegen dem allgemeinen Kariesrückgang ein wachsendes Problem darstellen. Karies gilt als häufigste chronische Erkrankung bei Kindern im Vorschulalter. Hier besteht Handlungsbedarf.
Aber es gibt noch viele andere Probleme im Gesundheitsbereich. So informierte der Landkreistag, dass viele Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge nicht mehr flächendeckend durchzuführen sind aufgrund der eingeschränkten personellen Ausstattung im Gesundheitsamt. Es werden in Mecklenburg-Vorpommern noch schwerwiegende Probleme im Gesundheitswesen auftreten. Sie von den angeblich demokratischen Parteien sehen diese Probleme nicht und aus diesem Grunde werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will es mal so formulieren: Da die Debatte zum jetzigen Zeitpunkt etwas an Kontur verloren hat und sich eher ins Allgemeine verlagert hat,
möchte ich nicht die Gunst der späten Geburt, aber die Gunst der späten Rede dazu nutzen, noch mal kurz zusammenzufassen, worum es in dieser Zweiten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes geht.
Punkt eins: Die Formulierung der Landesnorm über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung,
also die verpflichtende Information der Patientinnen und Patienten durch die Gesundheitsdienstleister, die Verwaltungszusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Behörden der EU-Mitgliedsstaaten und vor allem auch die Pflicht für Gesundheitsdienstleister zum Vorhalten einer Berufshaftpflichtversicherung und die Regelung zur Überwachung derselben durch die Kammern oder bei nicht verkammerten Berufsgruppen durch die jeweiligen Gesundheitsämter – dies alles zum Wohle der Patientinnen und Patienten, erster Punkt.
Zweiter Punkt: Da geht es um die hier auch viel diskutierte Ergänzung des ÖGDG, um das Erinnerungssystem für die Jugend- und Vorsorgeuntersuchungen J1.
Das ist eine logische Folge des LAGuS-Pilotprojektes, das auch für die 12- bis 14-jährigen Jungen und Mädchen eine Erinnerung an die Vorsorgeuntersuchung eingeführt hat. Und siehe da, im Ergebnis dieses Pilotprojektes konnte die Teilnahmequote an der J1 von je
weils nur 37 Prozent in 2008, in 2009 und in 2010 auf immerhin 44 Prozent in 2011 und 46 Prozent in 2012 angehoben werden.
Diese Erinnerung soll nun, und daher werbe ich auch um breite Zustimmung zum vorliegenden Gesetz, in den Regelbetrieb übergehen. Das ist wichtig, damit uns nicht nur im U-Bereich keine Kinder, sondern damit uns auch im J-Bereich keine Jugendlichen durch das Netz fallen und insbesondere solche nicht, deren soziales Umfeld gegebenenfalls die eigene Fürsorgepflicht und die Gesundheitserziehung insgesamt vernachlässigt.
Und dann gibt es einen dritten Punkt in diesem Gesetzespaket, der ja auch der kommunalen Familie wichtig ist, das ist die Schaffung der Möglichkeiten für die Kommunen, Kosten für die Badegewässerüberwachung den Betreibern dieser Gewässer aufzuerlegen.
Auch wenn man das vielleicht nicht jedem Wortbeitrag entnehmen konnte, alle diese Punkte waren schon in der Ersten Lesung weitgehend unstrittig und auch die durchgeführte Anhörung – das haben wir alle erleben können – hat ergeben, dass die Sachverständigen ihrerseits breite Unterstützung für das Vorhaben signalisiert haben. Insofern kann man im Rahmen der Zweiten Lesung erst mal festhalten, es gibt breite Zustimmung für den unveränderten Gesetzentwurf. Darüber freue ich mich auch im Namen der SPD-Fraktion sehr und ich danke allen Beteiligten für die zügige und sehr konstruktive Beratung.
Meine Damen und Herren, noch einmal kurz zurück zum Erinnerungssystem für die U-Untersuchungen, jetzt für die J1. Bei allem Optimismus über das Funktionieren dieses Erinnerungssystems dürfen wir natürlich uns selbst nicht darüber hinwegtäuschen, dass die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen nur eine, wenngleich wichtige Momentaufnahme und auch nur ein Instrument in einem ganzen Instrumentenkoffer sind
und auch nur sein können. Insgesamt bedarf es, und das hat die Anhörung noch mal sehr deutlich gezeigt, nach wie vor und vor allen Dingen dauerhaft einer ganzheitlichen Herangehensweise bei der Gesundheitserziehung und bei der Sicherstellung des Kindeswohls,
die dicht an den Lebenswelten, Frau Ministerin ist darauf eingegangen – Elternhaus, Krippe, Kita, Schule –, genau dort ansetzt und dort unterstützt, dort informiert und dort, wenn es brennt, auch eingreifen kann. Das war der zentrale Gegenstand unserer Beratungen in der Anhörung, danach im Sozialausschuss, und der hat letzten Endes zu dieser heute viel diskutierten gemeinsamen Entschließung geführt.
Die umfassende Bedeutung der Kindergesundheitsziele wird daher auch in Punkt 3 der besagten Entschließung,