Nur so kann sich der demokratische Willensbildungsprozess frei entfalten. Die politische Willensbildung beginnt beim Volk und wendet sich hin zu den staatlichen Organen. In genau diesem Prozess befinden wir uns gerade.
Mit dem gestarteten Volksbegehren werden aber nicht nur Unterschriften gegen die beschlossene Gerichtsstrukturreform gesammelt, sondern es wird zugleich auch ein Abbild des politischen Willens innerhalb des Volkes in Bezug auf die Gerichtsstrukturreform ermittelt. Wie dieses Bild letztlich aussehen wird, ist noch offen. Nach meinen Informationen, ich habe heute mal auf den Seiten des Richterbundes nachgeschaut, sind bisher 10.738 Unterschriften eingegangen – zugegeben, das ist wohl der Stand vom 28.03., das ist schon ein paar Tage her,
Aber es ist natürlich auch so, dass es sehr viele Stellen gibt, wo diese Unterschriftenlisten ausliegen. In meiner Heimatstadt ist es in der Tat so, dass an ganz vielen Stellen diese Unterschriftenlisten zugänglich sind – von der Apotheke bis hin zu Ärzten oder wo auch immer.
Meine Damen und Herren, wie bereits erwähnt, muss der Prozess der Willensbildung frei von jedem staatlichen
Einfluss bleiben, egal, um welches Thema es sich handelt, solange es sich mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbaren lässt.
Wenn man das Volksbegehren ganz nüchtern betrachtet, wird man nicht umhinkommen, dass die Unterschriftensammlung nicht zum beruflichen Aufgabenfeld der Justiz gehört, sondern demokratisch-politischer Natur ist. Das ist ja hier beispielsweise durch meine Kollegin Frau Drese auch schon ausgeführt worden. Sobald ein Bürger aber in einem öffentlichen Justizgebäude mit einem politischen Aufruf konfrontiert wird, entsteht doch zwangsweise der Eindruck, dieser Aufruf erfolge im dienstlichen Auftrage der Behörde oder sei Ausdruck hoheitlichen Handelns. In diesem Moment aber würde die Willensbildung des Einzelnen nicht mehr frei von jeglichem staatlichen Handeln sein.
Die Teilnahme an einem Volksbegehren ist vergleichbar mit der Teilnahme an Wahlen, die unbestritten dem privaten Bereich zuzuordnen sind. Die Weisung der Justizministerin stellt deshalb gerade keinen Eingriff in die Ausübung demokratischer Bürgerrechte dar.
Es ist so, das ist mir bekannt, das ist hier schon angesprochen worden, dass beispielsweise Unterschriftenaktionen von der Gewerkschaft der Polizei in der Vergangenheit stattgefunden haben. Aber all diese Dinge, all diese Unterschriftensammlungen, haben samt und sonders außerhalb der polizeilichen Räumlichkeiten stattgefunden.
Das ist genau richtig und das gehört sich so. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Justiz, denn es ist und bleibt das Recht eines jeden Bürgers – und damit meine ich auch jeden Angehörigen der Justiz, wir reden hier nicht nur von Richtern oder Rechtspflegern, sondern es gibt ja auch noch eine ganze Reihe mehr Mitarbeiter in der Justizverwaltung –, außerhalb seiner Dienstzeit von seinem Bürgerrecht auf demokratische Teilhabe Gebrauch zu machen.
Abschließend möchte ich noch darauf aufmerksam machen, dass es in Zukunft Begehrlichkeiten wecken könnte, auch das ist hier mehrmals angesprochen worden, wenn eine Unterschriftensammlung in den Dienstgebäuden der Justiz zugelassen werden würde. Es könnten Rufe laut werden, die Dienstgebäude für Unterschriftensammlungen zu Themen der verschiedensten politischen Richtungen zu öffnen. Die Justizministerin hat darauf hingewiesen, das entspricht dem Gleichheitsgrundsatz, wenn man diese Unterschriftensammlung für das Volksbegehren in Justizgebäuden zuließe, müsste man es an anderer Stelle bei anderen Begehrlichkeiten ebenso tun.
Den Wertungswiderspruch, weshalb es in einer Sache zulässig sein sollte, bei einem anderen Thema aber nicht, kann niemand auflösen. Auf das staatliche Neutralitätsgebot will ich jetzt wirklich nicht weiter eingehen, das ist hinlänglich erörtert worden. Und die Wertung, liebe Frau Kollegin Borchardt, die Sie da getroffen haben, die Umdeutung dieses Neutralitätsgebotes, kann man in Wirklichkeit nicht nachvollziehen.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich immer, wenn Kollegen gespannt sind auf das, was kommt. Das kam jetzt in den Zurufen mehrfach. Ich fürchte, ich werde Ihre Erwartungen nicht ganz rechtfertigen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das war ja schon bei der Einbringungsrede so. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)
Aber das hat eher etwas mit Ihrer Vorbehaltshaltung zu tun, die Sie zu Beginn eines solchen Redebeitrages haben.
Lassen Sie mich zunächst, Herr Texter, auf das eingehen, was Sie am Anfang Ihrer Rede gesagt haben. Ich habe in der Tat versucht, und das will ich jetzt auch an dieser Stelle tun, die Frage zu stellen – angesichts der Tatsache, dass Sie auf die zahlreichen Unterschriften- listen hingewiesen haben, die in Ihrer Heimatstadt ausliegen –, ob Sie denn schon zu den Unterzeichnern gehören, so, wie sich das teilweise bei den unterschiedlichen Veranstaltungen andeutete, denn ich erinnere mich gut daran, dass Sie sachinhaltlich durchaus eine erhebliche Kritik hatten.
Ich weiß, dass bei der entsprechenden Abstimmung zu der Frage – Frau Kuder hat hier noch mal auf die Seriosität und auf die Tiefe, die Erfassungstiefe in Vorbereitung dieser Reform hingewiesen – zumindest einzelne CDU-Abgeordnete nicht vollständig überzeugt werden konnten
Auch das gehört zu einer Demokratie, Herr Nieszery, wie Sie abweichendes Stimmverhalten interpretieren.
An einem anderen Punkt haben Sie ja gerade vor wenigen Tagen über eine Presseerklärung deutlich gemacht …
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist was ganz anderes und das wissen Sie auch, oder? Das ist was ganz anderes.)
da gewichten Sie unterschiedlich. Wenn das aus Ihrer eigenen Fraktion kommt, dann reagieren Sie anders, als wenn das aus der Koalitionsfraktion der CDU kommt.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ein ganz anderes Spiel, das wissen Sie ja. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Ich will aber eines deutlich machen, dass sich offensichtlich mein Demokratieverständnis in der Tat von dem der SPD-Fraktion unterscheidet. Frau Drese, Sie haben das Beispiel mit den Studiengebühren gebracht. Sie haben unterstellt: Würde eine solche Initiative einen anderen Inhalt haben, der uns nicht passt, …
… wäre unsere Reaktion genau umgekehrt. Nein, anders wird ein Schuh daraus. Ich bin dafür, dass Menschen, dass Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit haben, bewusst demokratische Entscheidungen zu treffen. Das bedeutet auch, dass sie sich bewusst zu einer Frage verhalten können, auch zu der Frage, ob sie etwas unterzeichnen oder nicht unterzeichnen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wo liegt denn da der Unterschied zwischen Ihnen und der SPD? Erklären Sie das mal! – Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Ich halte es für keinen geeigneten Weg, ihnen die Möglichkeiten einzugrenzen, indem ich interveniere,
wenn sich die Justiz oder Angehörige der Justiz dazu entscheiden, auch Amtsräumlichkeiten zu nutzen, um Listen auszulegen.