Protocol of the Session on April 9, 2014

Rechtsprechung ist das, was die Richterinnen und Richter im Verhandlungssaal tun müssen. Darüber hinaus sind Gerichte aber auch öffentliche Stellen, in denen Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden. Das

ist der entscheidende Punkt. Sieht man sich die Regelungen zur Unterstützung von Volksbegehren an, dann liest sich ganz deutlich heraus, dass ein Gebot der öffentlichen Einrichtungen darin besteht, derartige Begehren zu unterstützen, unabhängig davon, ob sie sich nun direkt unter den Paragrafen 3 oder 12 subsumieren lassen. Bekräftigt wird das Ganze dann auch von der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU. Da stelle ich doch die Frage, wie sich das mit derartigen Weisungen verträgt.

Also wenn Sie, liebe Kollegen der Koalitionsfraktionen, keine Bürgerbeteiligung wollen,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Doch.)

dann sollten Sie so etwas auch nicht in Ihre Koalitionsvereinbarung schreiben.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das stimmt doch gar nicht.)

Wenn Sie es wirklich ernst mit dem meinen,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das tun wir.)

was Sie dort schreiben, dann sollten Sie nach Wegen und Möglichkeiten suchen, wie eine Unterstützung von Volksbegehren durch alle öffentlichen Einrichtungen erfolgen kann,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aber nicht durch Rechtsbruch, Frau Borchardt.)

anstatt Ihrer Justizministerin zu erlauben, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, eine stärkere Bürgerbeteiligung zu verhindern.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Na, na, na, na, na!)

Es ist sicher richtig, dass es keine Norm gibt, die besagt, dass Gerichte Unterschriftenlisten für Volksbegehren auslegen müssen. Es mag auch sein, dass es keine rechtliche Handhabe für die Gerichte gegen eine Verbotsverfügung des Justizministeriums gibt. Aber es steht dem Justizministerium und der Demokratie überhaupt nicht gut zu Gesicht, wenn all das, wo es keine expliziten Vorschriften gibt, als rechtsfreier Raum betrachtet wird, in dem die Regierung schalten und walten kann, wie sie will, um parteipolitische Interessen durchzusetzen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Frau Borchardt, das ist eine abenteuerliche Interpretation. Abenteuerlich!)

Meine Damen und Herren, diese Verfügung hat auch positive Seiten.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ich denke, Sie sind Juristin?!)

Erstens. Viele Bürgerinnen und Bürger sind durch dieses medienwirksame Verbot auf das Volksbegehren aufmerksam gemacht worden.

Zweitens. Das Engagement in den Kreisen hat sich verstärkt. Viele parteiübergreifende Initiativen von den Parteien DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über Ortsgruppen und Kreisverbände der SPD und der CDU bis hin zu Vereinen und Verbänden engagieren sich, um das Volksbegehren zum Erfolg zu führen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist doch toll.)

Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, täten gut daran, die rechtlichen Möglichkeiten nicht zu behindern. Ich frage Sie: Wovor haben Sie Angst?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Vor Ihnen nicht. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Das ist heute auch wieder deutlich geworden in der Aussprache. Selbstverständlich kann uns manches Volksbegehren, was auf den Weg gebracht werden könnte,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Es geht hier nicht um Angst. Es geht um die Umsetzung des geltenden Rechts, Frau Borchardt, um nichts weiter geht es.)

vielleicht politisch nicht passen, aber es liegt an uns, an den demokratischen Kräften dieses Landes, mit Argumenten gegen ein für uns unmögliches Volksbegehren zu argumentieren

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wieso ist das plötzlich unmöglich?)

und die Bürgerinnen und Bürger von einer Unterschrift abzuhalten. Sich auf irgendwelche formellen Bezüge zurückzuziehen, halten wir, die Fraktion DIE LINKE, für sehr sonderlich.

(Zurufe von Manfred Dachner, SPD, und Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Im Sinne Ihrer Koalitionsvereinbarung bitte ich Sie, dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zuzustimmen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ganz sicher nicht.)

Meine Fraktion wird zustimmen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ganz sicher nicht.)

Das ist keine Überraschung, Herr Dr. Nieszery.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ganz sicher nicht.)

Danke, Frau Borchardt.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski von der NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der GRÜNEN ist Lichtjahre weg von jeder Realität. Kein Mensch braucht Sammel- und Verteilstellen für das Volksbegehren in den Gerichten. In den betroffenen Städten, ich weiß es von Anklam und nehme mal an, das ist anderswo genauso, wimmelt es von Sammel- und Verteilstellen. Jeder Friseurladen, jede Bäckerei, jede Fleischerei, jedes Restaurant ist eine Sammel- und Verteilstelle. Überall liegen die Unterschriftenlisten aus, überall kann man unterschreiben, die werden wohl auch schon gesammelt. Das ist alles organisiert, keiner braucht mehr die Gerichtssäle und die Richter und der Richterbund brauchen sie auch nicht.

Die Richter als Privatpersonen haben das Recht, sich in ihrer Freizeit gegen die Gerichtsstrukturreform zu äußern, was sie auch machen. Der Richterbund hat dieses Recht auch, nimmt es auch wahr, betreibt das Volksbegehren ja auch. Letztens war der stellvertretende Vorsitzende des Richterbundes in der Stadtvertretung in Anklam und hat dagegen heftig vom Leder gezogen. Diese Möglichkeiten sind vorhanden.

Dass man jetzt noch die Unabhängigkeit der Justiz als Institution kompromittiert, indem man zulässt, dass in den Justizgebäuden, in den Gerichtsgebäuden politisch einseitige – wie richtig sie auch immer sein mögen – Unterschriftenlisten ausgelegt werden, ist nicht nötig und das ist in der Tat auch schädlich. Die nächste Stufe wäre dann, dass man den Richtern gestattet, vielleicht auf ihren Roben Buttons zu tragen: „Gerichtsstrukturreform, nein danke“, „Atomkraft, nein danke“, „Fracking, ja bitte“ und so weiter –

(Beifall und Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

dann hätte man am Ende eine total politisierte Justiz.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Witz komm raus, du bist umzingelt!)

So leid es mir tut, ich muss zähneknirschend einräumen, dass die Justizministerin in diesem Fall tatsächlich recht

hat. Ich kann mich aber damit trösten, dass ich den GRÜNEN sagen kann, dass sie totalen Blödsinn gefordert haben. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Texter von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Herr Suhr, ich muss schon sagen, Sie haben sich ja unheimlich viel Mühe gegeben, um überhaupt in den Annalen und Archiven irgendetwas zu finden, was Ihre Argumentation in der Richtung unterstützen würde,

(Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

aber ich glaube nicht, dass Ihnen das wirklich gelungen ist, aber gut.

Meine Damen und Herren, die Teilnahme an einem Volksbegehren ist eines der vielen demokratischen Rechte der wahlberechtigten Bürger unseres Landes, die ihnen offenstehen. Es steht jedem Bürger frei, sich daran zu beteiligen oder eben auch nicht. Damit sich aber jedermann frei entscheiden kann, ist jede staatliche Einflussnahme oder Parteinahme, egal in welche Richtung, auszuschließen.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Genauso ist es.)