Protocol of the Session on April 9, 2014

Viele wollen arbeiten und werden lediglich vor die Wahl gestellt, für einen Lohn zu arbeiten, der sie wiederum zum Bittsteller bei den Ämtern nötigt oder andernfalls gänzlich auf dem sozialen Abstellgleis zu landen – also viel heiße Luft um einen Themenbereich, bei welchem die Kritiker der Istsituation gleich auch die Verantwortung für die gesellschaftlichen Verwerfungen tragen. Und das sind Sie, meine Damen und Herren! Sie haben nach wie vor entweder die Ursachen vieler Probleme im Land einfach nicht begriffen oder versuchen, diese wenig gekonnt zu verschleiern.

Nun liegen also die Ergebnisse der von Ihnen geforderten Studie in Form einer Unterrichtung durch die Landesregierung vor. Was geschieht jetzt? Ach ja, in Kürze soll es einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde geben, allerdings mit vielen Ausnahmen.

Haben Sie eigentlich mal ausgerechnet, was der Mindestlohn für einen Arbeitnehmer mit einer 40-StundenWoche bedeutet? Dieser Stundenlohn sorgt dafür, dass die Arbeitnehmer ein Bruttomonatseinkommen von etwa 1.360 Euro erhalten. Und hiervon sollen die Bürger wirklich ihren Lebensunterhalt bestreiten?

Welche Maßnahmen aber vollzieht oder plant die Landesregierung zumindest, um der großen Armutsgefahr, der sehr viele Familien in Mecklenburg-Vorpommern ausgesetzt sind, etwas entgegenzusetzen? Nicht unerwartet steht an erster Stelle die Floskel von der Förderung der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beziehungsweise von Familie und Arbeit.

(Thomas Krüger, SPD: Das ist doch auch wichtig, oder nicht?)

Hierbei setzen die familienfeindlichen Pseudodemokraten vor allem auf die Fremdbetreuung der Kinder.

(Thomas Krüger, SPD: Das ist eine Verleumdung!)

Die vielen Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt, Herr Krüger, bleiben aber unangetastet. Mecklenburg-Vorpom- mern ist und bleibt, wenn Sie an der Regierungsgewalt weiter teilhaben, das Niedriglohnland der Bundesrepublik Deutschland. Durchschnittlich 24.000 Euro brutto jährlich erhält ein Vollzeitbeschäftigter in Mecklenburg-Vorpom- mern als Lohn. In Hamburg, nicht weit von hier, liegt dieser Durchschnittslohn um 50 Prozent höher, also bei 36.000 Euro im Jahr.

Ein Mindestlohn von nur 8,50 Euro brutto in der Stunde wird hieran gar nichts ändern. Um die Familien vor Armut zu bewahren, ist ein höheres Einkommen zwingend erforderlich. Die Arbeitnehmer in unserer Heimat haben gerechte Löhne verdient und diese gerechten Löhne muss die Politik endlich durchsetzen. Ihre Studie war, wie gesagt, überflüssig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Bernhardt von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Mit der Aufsetzung der Unterrichtung soll heute eine erste Diskussion stattfinden, wie das Ziel erreicht werden kann, Voraus

setzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Müttern und Vätern an einer existenzsichernden Form der Erwerbsarbeit zu schaffen,

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

die – und dieser Aspekt ist aus familienpolitischer Sicht ganz wichtig und darf meines Erachtens nicht außen vor gelassen werden – allerdings Raum für die Erfüllung familiärer Verpflichtungen sowie für Muße, Erholung und Freizeit lassen müssen.

Die Studie zeigt, dass wir bei den Voraussetzungen für gleichberechtigte Teilhabe noch einiges zu tun haben. In der heutigen Arbeitswelt werden hohe Anforderungen an Flexibilität und Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestellt. Bei diesen hohen Anforderungen stellt sich sofort die Frage nach der Kinderbetreuung sowie nach der Mobilität junger Eltern. Langzeitarbeitslose beziehungsweise Aufstocker, die in einer Beschäftigung in den primären Dienstleistungen tätig sind, wo geringe Vergütung, Wochenendarbeiten, Schichtarbeiten an der Tagesordnung sind, gerade für diese Gruppe – und so wird es in der Studie auch deutlich – ist es schwierig, Familie und Beruf zu vereinen.

Neben diesen Bedingungen im Arbeitsleben kommt die familiäre Situation dazu. In den letzten Jahren und Jahrzehnten gab es einen Wandel in den Familienstrukturen. Die Familie im herkömmlichen Sinn gibt es nicht mehr, sondern es gibt eine Vielzahl von alternativen Lebensformen und es gibt eine Tendenz zur multilokalen Mehrgenerationenfamilie. Ältere und jüngere Generationen wohnen nicht mehr am selben Ort, sondern sind häufig aufgrund von Gegebenheiten am Arbeitsmarkt räumlich getrennt. Dadurch wird die Funktionsfähigkeit familiärer Strukturen zusätzlich erschwert. Oftmals können junge Eltern bei der Kinderbetreuung nicht mehr auf Oma und Opa zurückgreifen, die die Kinder von der Kindertageseinrichtung oder von der Schule abholen. Gerade bei Langzeitarbeitslosen oder Alleinerziehenden ist das der Fall. Vor diesen Herausforderungen stehen junge Eltern.

Wir als Politiker, aber auch die Unternehmer sind gefragt, jungen Eltern gute Rahmenbedingungen für Familien herzustellen, damit sie Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren können. Dabei geht es in erster Linie um die Kinderbetreuung. Ja, wir haben in Mecklenburg-Vor- pommern ein gut ausgebautes Netz an Kindertagesbetreuung. Aber nichts ist so gut, dass man es nicht verbessern kann.

Wenn Eltern am Wochenende arbeiten müssen, stehen sie vor der Frage, wo ihre Kinder gut betreut werden. Gerade für Langzeitarbeitslose beziehungsweise Aufstocker ist es aufgrund der finanziellen Situation schwierig, die Wochenendbetreuung ihrer Kinder aus eigener Tasche zu zahlen. Staatliche Unterstützungen in diesem Bereich sind noch unzureichend. Deshalb geht es mehr als nur um Randzeitbetreuung, es geht auch um eine flächendeckende Wochenendbetreuung. Im Haushalt 2014/2015 wurden schon finanzielle Mittel für Lösungsansätze vorgesehen, unter anderem zur Verbesserung der beruflichen Integration von arbeitssuchenden Eltern sowie Geld für die Stärkung von Familien.

Lassen Sie uns deshalb federführend im Sozialausschuss und mitberatend in den anderen Ausschüssen die

notwendigen Schlussfolgerungen aus der Studie ziehen, wie wir junge Eltern in Mecklenburg-Vorpommern konkret unterstützen können, damit sie den Arbeits- und Familienalltag gut miteinander in Einklang bringen können. Deshalb, um es vorwegzusagen, beantragen wir die Überweisung in die Ausschüsse mit Ausnahme des Petitionsausschusses.

Noch einen Aspekt möchte ich anführen. Bei der Kinderbetreuung stürzen wir uns hauptsächlich immer auf die Kleinsten. Ich frage Sie aber, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen: Was ist mit den älteren, den über 10-Jährigen? Junge Eltern möchten auch ihre Großen in der Zeit, wo sie arbeiten, gut aufgehoben wissen. Zum Teil sind sie in den Schulen, aber was ist mit dem Freizeitbereich?

Mit der Neuausrichtung der Jugendarbeit an den ESFKriterien und somit der stärkeren Fokussierung auf den Übergang von der Schule in den Beruf wird es schwieriger, offene Jugendarbeit, gerade auch im ländlichen Raum, bereitstellen zu können. Angebote wie außerschulische Jugendbildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit und Kinder- und Jugenderholung werden immer weiter zurückgefahren.

Nun werden Sie mir wieder entgegenhalten, dass das die Angelegenheit der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist. Aber ich werde nicht müde, auch Sie, meine Damen und Herren der Landesregierung, an Ihre Pflicht zu erinnern, auf den gleichmäßigen Ausbau der Angebote hinzuwirken und die Jugendämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Lassen Sie uns deshalb weiter in den Ausschüssen diskutieren. Die Bereitschaft dazu konnte ich sowohl von Herrn Renz und Frau Gajek als auch von Frau Hesse vernehmen. Insofern bin ich optimistisch, in den Ausschüssen weiter darüber diskutieren zu können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Frau Bernhardt.

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, deshalb schließe ich die Aussprache.

In der Aussprache ist durch die Fraktion DIE LINKE die Überweisung an alle Ausschüsse bis auf den Petitionsausschuss und federführend in den Sozialausschuss beantragt worden. Das wird zunächst abgestimmt. Wer dem Überweisungsantrag zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um das Handzeichen. –

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Na, Herr Renz, da hatten Sie aber was anderes erzählt.)

Die Gegenprobe. –

(Bernd Schubert, CDU: Da war was anderes abgesprochen. – Helmut Holter, DIE LINKE: Der kann sich wieder nicht einigen.)

So, dann die Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsantrag abgelehnt, …

(allgemeine Unruhe)

Meine Kollegen, bitte!

… mit Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD.

Dann lasse ich jetzt noch mal über die Erledigung der Unterrichtung abstimmen. Also wer nach der jetzigen Aussprache meint, dass mit der Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 6/2666 die verfahrensmäßige Erledigung erklärt wird, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist diese Unterrichtung für erledigt erklärt, mit Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU und NPD, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei keinen Stimmenthaltungen.

So, ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 11: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Justizdienstgebäude als Sammel- und Verteilerstellen für das Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform zulassen, die Ihnen vorliegende Drucksache 6/2832.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Justizdienstgebäude als Sammel- und Verteilerstellen für das Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform zulassen – Drucksache 6/2832 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Suhr.

(Rainer Albrecht, SPD: Das ist Chefsache.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte, das wird die CDU-Fraktion freuen, mit einem Zitat aus einer Presseerklärung der Justizministerin vom 13.03.2014 beginnen: Zitat: „Aus Dienstgebäuden sind Privatangelegenheiten fernzuhalten. Das gilt insbesondere in Gerichtsgebäuden. Hier gilt es, die Neutralität der Justiz zu wahren. Der Aufruf einer privaten Initiative gegen die gesetzlich festgeschriebene Struktur der Gerichte steht im Konflikt mit dieser Neutralitätspflicht. Das Engagement im Rahmen des Vereins Pro Justiz bzw. im Rahmen des Richterbundes gehört nicht zum Dienstgeschäft. Deswegen dürfen Mitarbeiter in Dienstzeiten mit außerdienstlichen Geschäften auch nicht betraut werden. Jede Aktion im Zusammenhang mit dem Volksbegehren ist daher in Justizgebäuden zu unterlassen.“ Ende des Zitats.

(Beifall Heinz Müller, SPD)

Jetzt könnte man natürlich gerade als Oppositionsfraktion, die sich gegen die Gerichtsstrukturreform ausgesprochen hat, darauf reflexartig reagieren und die kritische Frage stellen: Was soll das denn? Das habe ich nicht getan, sondern ich habe den Versuch gemacht, mich der Frage zu nähern, was denn die Grundlage für das Handeln der Justizministerin sein könnte, welche ich politisch und inhaltlich nicht verstanden habe.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Vielleicht Vernunft?)

Auf Vernunft, Herr Kollege Ringguth, bin ich nicht sofort gekommen,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, siehste!)

und auch bei näherer Betrachtung konnte ich Vernunft an der Stelle nicht erkennen.

(Heinz Müller, SPD: Das verstehe ich nun wiederum nicht. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das versteht kein Mensch, aber er hat heute Geburtstag, Herr Suhr.)

Dazu komme ich zu einem späteren Zeitpunkt.

Aber ich habe mich dem zunächst, Herr Müller, Herr Ringguth, rechtlich genähert und man könnte möglicherweise aus dem Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes ableiten, da heißt es nämlich, die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Man könnte auch in die Grundgesetzkommentare hineingucken und ich will hier an dieser Stelle nur mal einen zitieren. Da heißt es bei Münch-Kunig, wieder Zitat: „Die rechtsprechende Gewalt muss unserem Grundgesetz zur Folge von einem neutralen Dritten ausgeübt werden. Dieser darf bei der Antwort auf die Frage, was rechtens ist, von keinem anderen Maßstab abhängig sein als dem vom Verfassungsgeber und gemäß dessen Ermächtigung gesetzten Rechts, das sogenannte Neutralitätsprinzip.“ Darauf nimmt die Justizministerin in ihrer Presseerklärung ja auch Bezug.

Soweit der Versuch zu verstehen, was die Landesregierung hier getrieben hat. Aber dann stellt sich in der Tat die Frage: Was hat das denn, nämlich dieses Neutralitätsprinzip, mit der Sammlung von Unterschriften für das Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform zu tun?