Die Gleitzone umfasst ja derzeit schon die Einkommen zwischen 450 und 850 Euro. Und was man hier will, ist einfach nur, sie von null auf 850 Euro auszuweiten. Praktisch geht es also darum, dass die Arbeitgeber im unteren Einkommensbereich die Sozialversicherungsbeiträge allein tragen und mit zunehmendem Einkommen würde dann der Betrag der Arbeitnehmer in Stufen ansteigen, bis sie bei 850 Euro die volle Parität erreicht haben. Das wäre insofern auch ein Anreiz für die Unternehmen, diesen Übergang, von dem wir immer reden, aus gering- fügiger Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung tatsächlich vorzunehmen. Gleichzeitig müsste man die steuerlichen Regelungen ändern.
Die Pauschalbesteuerung bis zu 450 Euro führt ja heute dazu, dass eine Ausweitung der Arbeitsverhältnisse auf sozialversicherungspflichtige Teilzeit gar nicht attraktiv ist, auch nicht für die Betroffenen, denn oberhalb der Verdienstgrenze setzt die individuelle Besteuerung des Gesamtvermögens ein, was wiederum dazu führt, dass die Beschäftigten erheblich mehr verdienen müssten, um
auf die gleiche oder gar eine höhere Nettolohnsumme zu kommen. Das ist im Übrigen das, was immer mit der sogenannten Minijobfalle angesprochen wird.
Und deswegen, um das zu umgehen, schlagen die Gewerkschaften vor, das sogenannte Faktorverfahren verbindlich einzuführen, weil damit eben dieses Problem der pauschalen Besteuerung aufgelöst werden könnte. Sie werden dann in das allgemeine Steuersystem integriert. Dafür braucht man angemessene Übergangsfristen, das ist richtig. Um die Steuerbelastung für erwerbstätige Ehepaare wirklichkeitsnäher vorzunehmen, sollte der erste Schritt, eben das Faktorverfahren Steuerklasse 4/4, verpflichtend werden. Es sorgt nämlich, anders als die ungleiche Verteilung der Steuerlast in den Klassen 2 und 5, bei Ehepaaren für eine gleichmäßige Verteilung der Steuerbelastung entsprechend der individuellen Verdiensthöhe.
Herr Renz, das ist der Punkt, wo es darum geht, perspektivisch geringfügige Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung zu überführen.
Das Faktorverfahren ist bereits heute geltendes Recht, derzeit aber freiwillig. Und weil hier auch angesprochen wurde, Rentner und Studierende – ja, da gibt es heute schon steuerrechtliche Ausnahmen. Schüler könnten im Rahmen einer Taschengeldregelung weiterhin sozialabgabenfreie Einkommen in einem bestimmten Rahmen erzielen.
Das gemeinsame Positionspapier von Gewerkschaften, Frauenrat und Sozialverband macht deutlich, dass es eben nicht ausreicht, Minijobber besser über ihre Rechte aufzuklären. Wer die Übergänge aus geringfügiger in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
der muss die Minijobs gesetzlich neu regeln und der darf nicht nur Kosmetik betreiben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2750. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? –
Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2750 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Rechtswidrige Kürzungen bei Schulen in freier Trägerschaft zurücknehmen, Drucksache 6/2741.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechtswidrige Kürzungen bei Schulen in freier Trägerschaft zurücknehmen – Drucksache 6/2741 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag reiht sich ein in eine ganze Serie von parlamentarischen Initiativen zur Unterstützung von Schulen in freier Trägerschaft. Anlass für diese zahlreichen Initiativen war die Ende August 2013 erlassene Erste Verordnung zur Änderung der Privatschulverordnung, die das Verfahren für die Beantragung der staatlichen Finanzierungshilfen für Schulen in freier Trägerschaft durch Personalausgabenzuschüsse und die Gewährung selbiger grundsätzlich neu regelt und die zu immensen finanziellen Kürzungen an den Schulen in freier Trägerschaft führt.
So gab es im Herbst auf Antrag meiner Fraktion eine Anhörung zu den Finanzhilfen für berufliche und allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft, in der Juristen und auch die Vertreter des Verbandes der Privatschulen und der Arbeitsgemeinschaft Schulen in freier Trägerschaft sowohl auf das fragwürdige Zustandekommen der Änderung als auch auf die gravierenden finanziellen Folgen aufmerksam machten.
… der Antrag der CDU-Fraktion „Schulen in freier Trägerschaft – ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Bildungslandschaft“,
der viele schöne Worte enthielt und den wir ebenfalls im Herbst des vergangenen Jahres in diesem Hohen Haus diskutierten.
(Torsten Renz, CDU: Das war ein Antrag der Koalition. Wir waren zwar initiativ, aber wir haben die SPD mit im Boot gehabt. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)
In der letzten Woche veröffentlichten wir nun ein Rechtsgutachten zur Änderung der Privatschulverordnung, welches wir in Auftrag gegeben hatten bei Herrn Profes
sor März, einem Verfassungsrechtler der Universität Rostock. Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Juristen, die alle mit umfangreichen Argumenten dargelegt haben, warum diese Verordnung rechtswidrig ist. Bislang hat kein einziger Jurist in dieser Angelegenheit bestätigt, dass die Verordnung rechtskonform sei.
Ich kenne auch kein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zu dieser Änderungsverordnung, Herr Butzki. Wir haben dazu allerdings bisher auch kein einziges rechtliches Argument gehört, das gegen die mehr als 60-seitige rechtsgutachterliche Stellungnahme, die wir in der letzten Woche veröffentlichten, sprach. Herrn Butzki fällt dazu lediglich ein: „Alter Wein in neuen Schläuchen“.
Ja, es stimmt, teilweise kennen wir die Argumente, aber Sie haben es bisher nicht für nötig gehalten, sich damit auch nur ansatzweise auseinanderzusetzen.
Und wenn Herr Dr. Nieszery in einer Pressemitteilung oder in einer Pressemeldung nun einfach ganz lapidar mitteilt, dann müssen die Betroffenen halt klagen, muss ich schon sagen, ich finde das einen sehr bedenklichen Weg, den die Regierungsfraktionen hier einschlagen oder den zumindest eine Regierungsfraktion hier einschlägt,
Gleichzeitig erlässt der Bildungsminister eine offenkundig rechtswidrige Verordnung und wartet dann anscheinend darauf, dass irgendjemand in diesem Land es auf sich nimmt, vor Gericht zu ziehen und gegen das Land seine Rechte einzuklagen.
Die Landesregierung hat sich von Anfang an an Recht und Gesetz zu halten und deswegen hätte ich von der SPD-Fraktion im Vorfeld dieser Debatte doch eine ernsthaftere Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Gutachten erwartet. Man darf ruhig auch einmal einräumen, dass man sich vergaloppiert hat, so wie bei dieser Verordnung.
möchte ich noch einmal kurz die Geschichte der Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft in diesem Bundesland erläutern, weil sie vielleicht nicht allen Abgeordneten tatsächlich gegenwärtig ist und weil es wichtig ist, dass Sie sich diese Geschichte vergegenwärtigen, bevor Sie über unseren heutigen Antrag abstimmen.