Protocol of the Session on March 12, 2014

Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht ausgereift und auch nicht notwendig, da die Bereitstellung von Informationen in unserem Land bereits geregelt ist und gut funktioniert. Die geforderten Maßnahmen schießen weit über das Ziel hinaus. Sie würden einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen, ohne einen angemessenen größeren Nutzen zu bringen.

Der vorgelegte Gesetzentwurf, das ist in der Tat richtig, beruht auf dem Hamburgischen Transparenzgesetz und das Hamburgische Transparenzgesetz kann nicht eins zu eins in unserem Flächenland umgelegt werden. Das funktioniert einfach nicht, da die Strukturen, die wir hier in unserem Lande haben, eben gänzlich andere sind als dort. Wir haben es hier mit einer Vielzahl von Städten und Gemeinden und einer Landkreisstruktur zu tun.

Neben Kosten und Konnexität stellen sich auch die Fragen, was das Land den Kommunen vorschreiben kann, auch hinsichtlich der Behandlung kommunaler Eigenbetriebe und so weiter. Mit der Einführung des geforderten Informationsportals und der umfassenden Veröffentlichungspflicht würde ein gänzlich neuer Umgang mit staatlichen Informationen vollzogen, der nicht unproblematisch ist. Das Informationsportal soll über das Internet allgemein ohne Gebühren zugänglich sein. Daraus würde die Aufgabe folgen, praktisch sämtliche Nachweise staatlichen Handelns zu veröffentlichen.

Damit würde aber deutlich über das Ziel hinausgeschossen, denn wer soll das machen. Schauen Sie sich doch mal die Homepages einiger Gemeinden an! Da können Sie froh sein, wenn der Veranstaltungskalender aktuell ist. Die Bereitstellung aller Informationen im Internet würde einen riesigen Arbeitsaufwand verursachen, da nicht nur die Informationen, an denen ein Bürger Interesse zeigt, sondern sämtliche Informationen für eine Veröffentlichung bearbeitet werden müssten.

Auch in rechtlicher Hinsicht müsste die Möglichkeit der Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung der über das Informationsportal zugänglichen Informationen geprüft werden. Nicht nur deshalb ist die Aussage, dass den laufenden Kosten für die Umsetzung der Veröffentlichungspflicht und den Betrieb des Informationsportals Einsparungen aufgrund der wegfallenden Antragsbearbeitung gegenüberstehen, vollkommen unseriös. Die mit dem Gesetzesvorhaben verbundenen finanziellen Auswirkungen werden nicht beziffert beziehungsweise dargestellt. Das Problem sind hier nicht die bescheidenen

Einsparungen, sondern die hohen Ausgaben. Die kontinuierliche ständige Aktualisierung und das permanente Sichten und Überprüfen der Informationen würden neben der eigentlichen Aufarbeitung einen enormen Aufwand verursachen, von den dann notwendigen erheblichen Erweiterungen im IT-Sektor ganz zu schweigen.

Zudem ist das Problem der Konnexität zu beachten. Werden die Kommunen verpflichtet, Informationen zu veröffentlichen, sind dabei nach der Landesverfassung gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der ihnen dadurch entstanden Kosten zu treffen. Davon steht in Ihrem Entwurf so gut wie überhaupt nichts, wie das passieren soll.

Im Jahr 2006 wurde in Mecklenburg-Vorpommern ein Transparenzgesetz, nämlich das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet.

(Heinz Müller, SPD: So ist es.)

Damit wurde dem wachsenden Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach Information und Transparenz der öffentlichen Verwaltung Rechnung getragen. Mit diesem Gesetz wurde in wesentlichen Feldern der öffentlichen Hand die Grundlage für ein transparentes Handeln geschaffen, und die Bürgerinnen und Bürger nutzen es auch. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist der Zugang zu staatlichen Informationen unabhängig von einer persönlichen Betroffenheit geregelt.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Der Landtag hat im Jahr 2011 dieses Informationsfreiheitsgesetz umfassend evaluiert und neben inhaltlichen Änderungen auch entfristet. Bereits heute ist die Informationsfreiheit durch die staatlichen Stellen in unserem Land gewährleistet. An unserer ablehnenden Haltung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf hat sich daher nichts geändert. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Frau Wippermann.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Sehr geehrte Frau Wippermann, Glückwunsch zu dieser Rede, denn Sie haben in dieser Rede viele Fragen aufgegriffen und formuliert, die es Wert gewesen wären, sie in den Ausschüssen zu diskutieren. Aber wir wissen, dass es zu wesentlichen neuen Erkenntnissen zwischen der Ersten und der Zweiten Lesung, also zwischen dem 4. September des letzten Jahres und dem heutigen Tag nicht kommen konnte. Der Landtag sollte nicht zu diesen neuen Erkenntnissen gelangen. Der Landtag sollte die Fragen, die Frau Wippermann hier zu Recht formuliert hat, nicht miteinander diskutieren, denn die Landtagsmehrheit hat bekanntlich die Überweisung auch dieses Gesetzentwurfes abgelehnt,

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auch eine Form von Einbeziehung.)

und noch ganz unter dem Eindruck der Aktuellen Stunde stehend, sage ich, das ist keine Einladung an die Opposition zur aktiven Mitarbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und so war es uns als Landtag eben nicht möglich, offene Fragen, Probleme oder auch tatsächliche beziehungsweise vermeintliche Defizite des Gesetzentwurfes mit Expertinnen und Experten vertiefend zu diskutieren und mögliche Lösungen zu finden, denn ich glaube nicht, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Meinung ist, dass der Gesetzentwurf schon bis zum letzten Punkt und Komma ausreichend hinterfragt und dargestellt ist, weil wir Veränderungen gegenüber immer offen sind. Das unterscheidet uns als demokratische Oppositionsfraktionen eben auch von den Koalitionären, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, da der vorliegende Gesetzentwurf somit weiterhin eine Außerkraftsetzung unseres Informationsgesetzes zur Folge hätte, auf unrealistische Kostenannahmen beruht und das Konnexitätsprinzip weitgehend ausblendet, wird meine Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen können, weil wir nicht die Möglichkeit hatten, genau diese Fragen, die auch Frau Wippermann hier zu Recht gestellt hat, miteinander zu diskutieren und zu einer Lösung zu führen. Wir werden uns also bei der Endabstimmung zu diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten.

Damit teilen wir aber ausdrücklich nicht die beiden Hauptbedenken, die aus der Landesregierung beziehungsweise aus den Reihen der Koalition gegen ein Transparenzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern vorgetragen wurden. So ein Gesetz darf nicht daran scheitern, werte Kollegin Tegtmeier, wie Sie es in der Ersten Lesung dargestellt haben, dass es bei derzeit 127 bestehenden Kommunalverwaltungen nicht praktikabel sei. Wir unterstellen also hier, dass die Kommunalverwaltungen etwas nicht leisten könnten, und deswegen lassen wir es mal ganz sein. Das kann doch kein Lösungsansatz sein!

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das wäre nämlich ein Vorwand, aber kein Argument. In einem Gesetz einen Misstrauensbeweis gegenüber Landes- und Kommunalbediensteten zu erkennen, das ist nur dann möglich, Herr Innenminister und Herr Kollege Ringguth, wie in der Ersten Lesung auch dargestellt, wenn ein Gesetz vom Staat her, statt vom Bürger her gedacht wird. Vom Staat her, statt vom Bürger her – das unterscheidet uns auch in der Herangehensweise, weil der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist vom Bürger her gedacht und nicht vom Staat.

Aber wenn man vom Staat her denkt, müsste man auch zu neuen Erkenntnissen kommen, denn der NSASkandal sollte uns das Gegenteil lehren. Aber auch hier gibt es keine Bereitschaft bei den Koalitionsfraktionen, überhaupt im Ansatz darüber nachzudenken, etwas zu verändern.

Eine derartige Sichtweise jedenfalls widerspricht den Intentionen der 8. Internationalen Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten. Aber diese Konferenz fand nun leider vom 18. bis 20. September 2013 in Berlin statt und damit nach der Ersten Lesung unseres Gesetzentwurfes. Aber auch das hätte ein Grund sein können, diesen Gesetzentwurf in die Ausschüsse zu überweisen.

Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen und auch verehrter Herr Innenminister, das Motto dieser Konferenz lautete nun aber nicht: „Transparenz – ein Misstrauensbeweis gegenüber dem öffentlichen Dienst“, nein, die Berliner Erklärung dieser Konferenz zur Stärkung der Transparenz auf nationaler und internationaler Ebene hatte eine ganz andere Überschrift, die lautete, ich zitiere: „Transparenz – der Treibstoff der Demokratie“. Dieses Treibstoffes wollen wir uns nicht bedienen, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil Sie a) den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen und b) eine Behandlung dieses Gesetzentwurfes abgelehnt haben.

Und weil es so ist, weil die Informationsfreiheitsbeauftragten ihre Erklärung unter die Überschrift gestellt haben: „Transparenz – der Treibstoff der Demokratie“, werden wir auch weiter an diesem Thema arbeiten. Im Datenschutzbeirat sollte dieses Thema erneut aufgegriffen werden, aber auch hier im Parlament, weil eine alleinige Debatte im Landesdatenschutzbeirat – das haben mir die bisherigen Beratungen gezeigt – uns nicht sehr viel weiterhilft, weil wir bislang nur sehr wenige Empfehlungen an unseren Landesdatenschützer geben konnten. Und ob diese dann überhaupt Anwendung in der Landespolitik finden, das steht noch auf einem ganz anderen Blatt. Also Landesdatenschutzbeirat Ja, aber eine weitere dringende Befassung hier im Parlament mit diesem Thema, denn: Transparenz ist der Treibstoff der Demokratie! – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Petereit.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die jetzigen Regelungen zum Zugang zu öffentlichen Informationen sind problembehaftet, keine Frage. Ehrlicherweise räumten das auch einige Redner in der Ersten Lesung hier ein.

Die vorliegende Gesetzentwurfskopie der GRÜNEN mag vielleicht gut gemeint gewesen sein, löst diese Probleme jedoch nicht. Ihr Begehren macht nur neue Baustellen auf, und dies dazu verbunden mit Kosten und Einnahmeausfällen, die in keinem Verhältnis stehen. Am greifbarsten ist dieser Irrsinn, dieser dann entstehende Irrsinn am Beispiel der Geo- und Vermessungsdaten nachzuvollziehen. Der Durchschnittsbürger wird diese Daten nicht brauchen. Allein Unternehmen werden diese dann gern und auch kostenlos in Anspruch nehmen und damit wirtschaften.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist doch Quatsch.)

Die Kosten dafür trägt der Steuerzahler und die Gewinne verbleiben privat.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Schauen Sie ins Geoportal der Hansestadt Rostock!)

Wir würden es begrüßen, wenn das jetzige Informationsfreiheitsgesetz verbessert würde – angefangen bei der Abschaffung der drohenden Kosten, die mit einer Anfrage verbunden sind. Und ebenfalls aus dem vergangenen Jahrhundert ist der Formzwang schriftlich und mit Unterschrift. So was muss auch unkompliziert auf elektronischem Wege möglich sein. Sie als Gesetzgeber hier haben ja auch in die Hände geklatscht, als alle Abgeordnete mit iPads versorgt worden sind, weil damit angeblich Papier gespart werden sollte. Es wäre also nur konsequent, diese Papiersparmaßnahmen überall umzusetzen. Lernerfolg durch Wiederholung!

Das Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpom-

mern ist derzeit eine Mogelpackung, ein Täuschungsmanöver, ein scheindemokratisches Gesetz für eine gespielte Demokratie, denn die Einschränkungen beim Zugang zu Informationen sind derart umfangreich und schwammig, dass man im Grunde nur von Obrigkeitsgnaden überhaupt an Informationen kommt. Wenn man da nicht antworten will, verweist man wahlweise auf den Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung, den Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses, den Schutz bezogener Daten oder den Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Irgendetwas passt eigentlich immer.

Ich darf Ihnen an dieser Stelle mal die Stichworte „Bürgernähe“ und „Teilhabe“ geben. Diese Wörter benutzen Ihresgleichen gerne im blumigen Wahlkampf und in Sonntagsreden. Wenn auch nur ein Fünkchen davon ernst gemeint wäre, kämen Sie gar nicht umhin, das Informationsfreiheitsgesetz zu überarbeiten. Da Sie sich mehrheitlich gegen die Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes sperrten und damit die Vertiefung der Problematik an sich schon verhinderten, ist nicht davon auszugehen, dass Sie das Informationsfreiheitsgesetz anfassen werden.

Mecklenburger und Pommern, die weder daran interessiert sind, sich von Behörden vorführen zu lassen

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

noch ihre Gebührenbescheide dafür zu bezahlen, nutzen solange weiterhin und gerne das Angebot von uns Landtagsabgeordneten der NPD. Wir geben die Anfragen unserer Landsleute gern als Kleine Anfrage weiter in den Geschäftsbetrieb. Den Gesetzentwurf zu dem sogenannten Transparenzgesetz hier werden wir in der vorliegenden Form ablehnen, weil er übers Ziel hinausschlägt. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Silkeit.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Da ich an der letzten Debatte und der Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfes nicht beteiligt war, habe ich ganz einfach mal die Gelegenheit genutzt, mich anhand der einschlägigen Landtagsprotokolle über die Diskussion zu informieren, und ich muss schon sagen, Sie haben sich am 4. September hier eine ziemlich hitzige Debatte geliefert. Insofern tut es ganz gut, dass es heute etwas ruhiger zugeht, allerdings, muss ich sagen, auch nicht ganz unkritisch.

Wenn ich die Kritik des 4. Septembers reflektiere, dann reichte diese von Frau Tegtmeier mit „zu weit gesprungen und abgestürzt“ bis zur Bewertung des Gesetzentwurfs durch den Innenminister als „niedlich bis naiv“. Einig waren sich aber alle Kritiker darin, dass es erhebliche rechtliche, organisatorische und finanzielle Probleme im Gesetz- entwurf gegeben hat. Und auffällig war ebenfalls, dass Herr Saalfeld während der Debatte auf keinen dieser Kritikpunkte einging. Ich muss ganz ehrlich sagen, das war in der heutigen Debatte auch nicht viel anders. Sie haben ein, zwei Worte zu Hamburg gesagt. Sie haben auf...

(Heinz Müller, SPD: Gabs da Hoffnung, dass er heute mehr sagt?)

Ja, ja, es gab keine Probleme in Hamburg, überhaupt nicht. Merkwürdigerweise operierten GRÜNE selbst damit, dass ihre Klientel sie auf Schwierigkeiten hinwies, ich glaube, im Mai, Herr Saalfeld. So war es jedenfalls auf Ihrer Seite zu lesen.

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)