sich an einer inhaltlichen Debatte zu beteiligen, als dass Sie mir heute wie ein kleines trotziges Kind drei-, viermal den Stinkefinger gezeigt haben,
als um die inhaltliche Arbeit. Das ist mir allerdings dann zu wenig, um mich mit Ihnen auseinanderzusetzen, Herr Dr. Nieszery.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das nennt man den Schweriner Weg, Herr Ritter. Das ist der Schweriner Weg, Herr Ritter, klar.)
der meint, nur nach seinem Gusto dürfen wir handeln, und was ihm nicht passt, wird vom Tisch geweht.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Vielen Dank! Das ist richtig gut, was ihr da macht. Ganz toll! – Zuruf von David Petereit, NPD)
dass die „‚Leipziger Volkszeitung‘ … über einen Kompromiss zwischen dem SPD-geführten Bundesfamilienministerium und dem CDU-Bundesinnenministerium“ berichtet, beide „strebten grundsätzlich ein entspannteres Verfahren bei der Anwendung der ‚Extremismusklausel‘ an“.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wir müssen ja auch nicht alles tun, was Sie wollen, Herr Ritter, ne? – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Dann will ich aber doch noch mal auf eine Mitteilung des Bundesinnenministeriums verweisen. Am gleichen Tag, am 28. Januar, lesen wir in der „tageszeitung“, dass aus dem Bundesinnenministerium mitgeteilt worden ist, ich zitiere: „Es geht hier überhaupt nicht darum, irgendeine Demokratieerklärung abzuschaffen.“ Also doch nur eine Absichtserklärung? Ich warte auf den Moment, liebe Kolleginnen und Kollegen, wo der Regierungssprecher im Auftrag der Kanzlerin mitteilt: Es war nur ein persönlicher Debattenbeitrag von Frau Schwesig. Das wäre mir allerdings zu schade bei diesem wichtigen Thema.
dass es gut wäre, wenn sich dieser Landtag der Forderung, der wichtigen Forderung der Bundesfamilienministerin anschließt. Deshalb beantrage ich namens meiner Fraktion namentliche Abstimmung.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Tolle Rede, Herr Ritter! Toll!)
Herr Pastörs, ich erteile Ihnen für die persönliche Beleidigung des Fraktionsvorsitzenden der SPD einen zweiten Ordnungsruf. Und ich möchte Sie belehren und Ihnen sagen, welche Konsequenzen das bei einem dritten Ordnungsruf hat.
Durch die Fraktion DIE LINKE ist eine namentliche Abstimmung beantragt worden. Entsprechend unserer Geschäftsordnung Paragraf 91 Absatz 1 erfolgt zu dem Antrag auf Drucksache 6/2625 also eine namentliche Abstimmung.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Ich bitte Sie, sich zu Ihren Plätzen zu begeben, damit vom Präsidium aus das Stimmverhalten eines jeden Mitgliedes des Landtages zu erkennen ist. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.