Protocol of the Session on January 30, 2014

Und, Herr Ringguth, Sie können sich gut daran erinnern, meine ich, dass wir uns noch am Vortag der Abgabefrist für diesen Antrag verständigt hatten, Sie zwar auf einiges hingewiesen hatten, auf Interna, aber zu verstehen gegeben haben, dass wir den Antrag gemeinsam einbringen können. Wir waren schon bass erstaunt, dass das nicht zustande gekommen ist als eine Initiative der SPD, der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN. Ich frage mich, warum Sie diesen Weg gehen. Sie hätten sich doch keinen Zacken aus der Krone gebrochen.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Und, Herr Albrecht, ich würde schon sagen, es sind drei Dinge, die ich hier kritisieren möchte.

(Rainer Albrecht, SPD: Inhalt!)

Das eine ist der Wortbruch. Wortbruch ist an der Stelle wirklich unanständig.

(Rainer Albrecht, SPD: Oh nee!)

Das Zweite ist, dass es demokratiepolitisch problematisch ist. Und das Dritte ist, und das kritisiere ich zutiefst,

dass diese Initiative des Landeskulturrates – dem Sie ja auch angehören, Herr Ringguth – an dieser Stelle parteipolitisch vereinnahmt wird. Ich hoffe nicht, dass das Schule macht. Ich hoffe, dass wir da zu einer anderen Kultur des Umgangs kommen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wie den Internetseiten des Künstlerbundes Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen ist, existiert eine Regelung zur Unterstützung bildender Künstler in Deutschland bereits seit den Anfängen des 20. Jahrhunderts, geleitet von der Überzeugung, dass Kunst nicht nur in Museen und Ausstellungen zu sehen sein soll, sondern unbedingt auch Teil des öffentlichen Lebens sein muss. Und aus dem Willen heraus, Kunst zu fördern, wurde im Jahr 1950 der Beschluss des Deutschen Bundestages gefasst, bei allen Bauten des Bundes einen Prozentsatz der Baukosten für die Beteiligung bildender Künstler einzusetzen.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche herausragende Kunst-amBau-Werke entstanden, die teils von sehr renommierten Künstlern, teils von weniger bekannten Künstlern stammen. Zusammengenommen bilden sie, wenn auch auf viele Standorte verteilt, einen überaus umfangreichen und qualitätsvollen Sammlungsbestand zeitgenössischer Kunst.

Zuständig für die Umsetzung der baugebundenen Kunst in Mecklenburg-Vorpommern ist der BBL, der bei der Auswahl der Künstlerinnen und Künstler von sachverständigen und fachkundigen Juroren unterstützt wird. Gemäß den geltenden Richtlinien gehören diesem Sachverständigenausschuss jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter des Finanzministeriums, des Bildungsministeriums und des Fachressorts sowie zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Künstlerbundes Mecklenburg-Vorpom- mern und die Leiterin beziehungsweise der Leiter des zuständigen Geschäftsbereichs des BBL an.

Diese interdisziplinäre Zusammensetzung von Fachleuten veranschaulicht zum einen die besondere Bedeutung, die der Kunst am Bau für die Öffentlichkeit zukommt, denn Kunst am Bau kann ganz unmittelbare Wirkungen beim Betrachter erzielen, zugänglich und sichtbar für alle, jederzeit, streitbar und herausfordernd gegenüber jedermann. Kunst am Bau macht aufmerksam, provoziert eine spontane und unvoreingenommene Auseinandersetzung mit Inhalt, Technik, Material und ästhetischen Wirkungsweisen. Kunst am Bau kann den Bauwerken eine besondere Identifikation verleihen oder ihnen eine eigenständige Interpretationsebene hinzufügen. Kunst am Bau ist nicht nur eine intellektuelle Anregung, sondern auch eine baukulturelle Visitenkarte unseres Landes. Herr Donig sprach eben genau in dieser Hinsicht Gleiches aus.

Das enge Zusammenwirken der verschiedenen Ressorts in Sachen Kunst am Bau ist ein deutliches Zeichen für die gemeinsame Aufgabe, gesellschaftliche Verantwortung für die Kunst zu übernehmen. Dies gilt es, auch im Sinne der Künstlerinnen und Künstler wieder ins Bewusstsein zu rücken und weiter auszubauen. Auch hierfür sollte unserer Meinung nach der vorliegende Antrag dienen. Mit dem Anliegen, Kunst am Bau als Ausdrucksmittel der Baukultur in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken, verbindet sich also auch die Hoffnung, den kunstschaffenden Menschen eine bessere Perspektive zu geben.

Durch die konsequente Anwendung der Richtlinie für den Landesbau Mecklenburg-Vorpommern im Bereich „Kunst am Bau“ und die Empfehlung an die Kommunen, diese Richtlinie bei eigenen Hochbaumaßnahmen entsprechend anzuwenden, könnten neue und mehr Arbeitsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler im Land entstehen. Der Wettbewerb um die besten Ideen würde weiter angekurbelt werden. Es könnten mehr Präsentationsflächen für Kunstwerke entstehen. Gestaltete öffentliche Räume würden für die Menschen im Land attraktiver.

Wie begehrt und unbedingt notwendig dieses Förderinstrument für die Künstlerinnen und Künstler ist, möchte ich an dieser Stelle an einem Beispiel aus dem Jahr 2012 veranschaulichen: Der BBL Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsbereich Rostock, führte in jenem Jahr für vier Bauprojekte der Universität Rostock Wettbewerbe durch, die offen und bundesweit ausgeschrieben wurden. Für die Kunst, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Gebäude und dessen Nutzung steht, konnten dabei insgesamt 182.000 Euro ausgegeben werden. Die Wettbewerbe trafen auf ein reges Interesse. Insgesamt gingen 376 Bewerbungen zur Teilnahme an den drei Wettbewerben für die Institutsgebäude auf dem Campus Südstadt ein.

Sehr geehrte Damen und Herren, Kunst am Bau und Architektur sind öffentliche Künste, sie sind allgemein zugänglich und dauerhaft präsent, sie sind Ausdruck künstlerischen und technischen Vermögens und Spiegel des kulturellen Selbstverständnisses. Die Sicherung und die Pflege der Kunstwerke sind deshalb auch für das Land Mecklenburg-Vorpommern von grundsätzlicher Bedeutung. Es sollen an dieser Stelle daher noch weitere Fragen gestellt werden, zum Beispiel: Wie kann der in den vergangenen Jahrzehnten aufgebaute Kunstbestand für die Zukunft erhalten werden und was ist zu tun, um Schäden und Verluste zu vermeiden? Welcher Umgang mit der architekturbezogenen Kunst der DDR ist heute in Mecklenburg-Vorpommern angemessen und wie gehen wir mit diesem kulturellen Erbe um? Und eine letzte, vielleicht visionäre Frage: Wäre es nicht auch denkbar, eine solche Richtlinie zur Kunst am Bau für die mit privaten Mitteln finanzierten Hochbauten zu erlassen, die von großem öffentlichem Interesse beziehungsweise öffentlicher Wahrnehmung sind, möglicherweise in Form einer freiwilligen Verpflichtung?

Kurzum, es gibt für mich und unsere Fraktion keine Argumente gegen den Inhalt dieses Antrages, der von Anfang an auch eine Herzensangelegenheit der Fraktion DIE LINKE war. Sicher könnte er nach unserem Geschmack an der einen oder anderen Stelle etwas verbindlicher formuliert sein, aber auch kleine Schritte in die Richtung sind gute Schritte, weil vernünftig. Daher werden wir den Antrag trotzdem unterstützen und ihm gern zustimmen. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Waldmüller von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die CDU Mecklenburg-Vorpommern hat sich damals, und das, denke ich, wissen Sie noch, in ihrem Wahlprogramm zur Landtags

wahl 2011 ausdrücklich für die Bedeutung der Baukultur in Mecklenburg-Vorpommern ausgesprochen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Es war auch höchste Zeit.)

Unser Programm enthielt ein klares Bekenntnis zu der gebauten Kultur in den Dörfern und Städten unseres Bundeslandes. Wir haben uns ausdrücklich dafür ausgesprochen, die Baukultur in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin zu fördern und zur Pflege wertvoller Gebäude beizutragen. Dieses Bekenntnis fand sich später auch im Koalitionsvertrag. Die Initiative „Baukultur MecklenburgVorpommern“ sollte weiter gefördert werden. Die Pflege der Baukultur solle auf Basis eines breiten Dialogs stattfinden. Dieser breite Dialog zwischen Politik, Bildung, Tourismus und Wirtschaft findet unter anderem im Landeskulturrat statt, der von der Koalition am 5. März 2012 einberufen wurde, so, wie es unser Koalitionsvertrag in Ziffer 231 auch vorsieht.

Der Landeskulturrat hat unter anderem am 24. September 2012 in seiner Empfehlung die Praxis der Landesregierung begrüßt, „bei jedem“ geeigneten Landesbauvorhaben die „Richtlinie ‚Kunst am Bau‘“ weiterhin „anzuwenden. Er sieht in dieser Praxis nicht nur das Bemühen, Kunst- und Kulturschaffenden neue Tätigkeitsmöglichkeiten zu eröffnen, sondern auch die Absicht, Kunst und Kultur im öffentlichen Bewusstsein zur Geltung zu bringen.“

Kurzum, es gibt ein klares Bekenntnis der CDU zur Baukultur, das Sie unter anderem in unserem Wahlprogramm sehen. Sie sehen, dass es in der Koalitionsvereinbarung verankert ist. Zudem wurde mit dem Landeskulturrat ein Gremium geschaffen, das konkrete Handlungsempfehlungen zur weiteren Anwendung der Richtlinie „Kunst am Bau“ gegeben hat, die nun auch der heute vorliegende SPD-Antrag aufgreift.

Wir werden die dialogorientierten Initiativen zur weiteren Verbesserung der Baukultur in Mecklenburg-Vorpom- mern natürlich auch weiterhin unterstützen und deswegen tragen wir die heutige Initiative unseres Koalitionspartners gerne mit. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Danke.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Berger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPD-CDU-Koalition hat sich mit dem Thema „Kunst am Bau“ befasst.

(Heinz Müller, SPD: Stimmt.)

Das ist zunächst einmal löblich. Die letzte Parlaments- initiative im Bereich Kulturpolitik aus den Reihen Ihrer Fraktionen liegt bereits ein Jahr zurück. Insofern durften wir also gespannt sein, wie Sie die Anregung des Landeskulturrates aufgegriffen und umgesetzt haben und welche Vorschläge Sie nun dem Parlament unterbreiten.

Und in der Tat, Sie haben anscheinend Ihren gesamten Mut als Abgeordnete zusammengenommen und wollen

die Landesregierung nun bitten, die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Kunst am Bau fortzusetzen. Außerdem solle sich der Landtag dafür aussprechen, dass das Land seine – immerhin eigene – Richtlinie nicht evaluiert, nicht verbessert, sondern anwendet, konsequent anwendet.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Bravo!)

Ich frage mich manchmal wirklich, wie die Koalition zu ihren Formulierungen kommt. Es scheint bei Ihnen eine Art Wettbewerb zu geben, wer die harmloseste und weichgespülteste Worthülse in einen Antrag bekommt.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Sie sind aber heute böse am frühen Morgen.)

Das ist Ihnen in diesem Antrag wieder aufs Trefflichste gelungen. Denn was meinen die Punkte 1 und 2 Ihres Antrages eigentlich? Alles so weitermachen wie bisher? Dafür braucht es aus unserer Sicht keines Landtagsantrags.

(Manfred Dachner, SPD: Sie sind der „Weiße Riese“.)

Oder befürchten Sie, dass die Landesregierung sich nicht an ihre eigenen Verordnungen hält und hinter diesem Antrag verbirgt sich in Wahrheit ein verkappter Misstrauensantrag an die eigene Landesregierung?

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Was Sie alles rauslesen!)

Die Frage nach dem „Weiter so!“ lohnt sich aber in jedem Fall, denn das Land Mecklenburg-Vorpommern steht bei der Förderung der Kunst am Bau bei seinen Landesbauten so gut da, dass der Status quo mit einem Landtagsantrag noch einmal bekräftigt werden kann. Wenn ich so frage, ahnen Sie schon die Antwort: Wir als Bündnisgrüne sehen die aktuelle Situation natürlich nicht so rosig.

Meine Damen und Herren, das Bundesverkehrsministerium hat im Jahr 2011 eine umfangreiche Synopse zur Kunst am Bau herausgegeben, wo die unterschiedlichen Bundesländer miteinander verglichen werden beziehungsweise die Situation in den unterschiedlichen Bundesländern intensiv beleuchtet wird. Man kann nämlich nicht einfach die Prozentsätze in den einzelnen Richtlinien vergleichen, weil sich diese Sätze von Land zu Land in den einzelnen Teilbeträgen der Gesamtbaukosten unterscheiden. Auf Seite 14 der Studie gibt es dazu eine interessante Tabelle. Dort wird anhand von konkreten Beispielbauten gezeigt, welches Land tatsächlich wie viel Geld für die Kunst am Bau ausgibt. Und bei welchem Bundesland – nun raten Sie – ist dieser Betrag am geringsten? – In Mecklenburg-Vorpommern.

Ich will Ihnen ein paar Beispiele nennen: Bei einem Neubau mit Gesamtkosten von 2 Millionen Euro würden zum Beispiel in Rheinland-Pfalz 40.000 Euro für Kunst am Bau ausgegeben, in Mecklenburg-Vorpommern sind es 17.500 Euro. Bei einem 10-Millionen-Bau stünden in Hessen sogar 210.000 Euro für Kunstwerke zur Verfügung, in Mecklenburg-Vorpommern sind es 39.000.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na immerhin. – Helmut Holter, DIE LINKE: Da muss man endlich bauen.)

Wir haben vorhin gehört, in Mecklenburg-Vorpommern wurden in den letzten Jahren, in den letzten drei Jahren, 230.000 Euro insgesamt ausgegeben, Hessen gibt für einen einzigen Bau 210.000 Euro für Kunst am Bau aus.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Hier wurde auch das Pappmaschee erfunden, weil wir schon immer sparsam waren. – Beifall Minister Lorenz Caffier)

Die Ranglisten können sich je nach Beispielbau durchaus etwas verschieben. Mehrere Länder haben ihre Kunst-am-Bau-Finanzierung zurzeit auch eingestellt beziehungsweise dafür mehr Geld in die direkte Kulturförderung investiert. Aber festzuhalten ist, MecklenburgVorpommern bewegt sich, und das wohlwollend betrachtet, am unteren Ende des Mittelfeldes und der Finanzanteil von Kunst am Bau ist in vielen Bundes- ländern sogar um ein Vielfaches höher, Sie haben es gehört: 39.000 Euro in Relation zu 210.000 Euro. Mecklenburg-Vorpommern muss nicht überall Spitzenplätze belegen, aber ein Grund zum Feiern sind die aktuelle Regelung und die aktuelle Verordnung wahrlich nicht.

In Punkt 3 des Antrages stellen Sie dann immerhin die erste und vor allem auch einzige Forderung auf. Geprüft werden soll, „ob auch“, ich zitiere „bei sonstigen, mit Mitteln der öffentlichen Hand geförderten Hochbauten ‚Kunst am Bau‘ Berücksichtigung finden kann und ob dazu gegebenenfalls gesetzliche und untergesetzliche Regelungen erforderlich sind“.

Die Antwort auf den ersten Teil der Frage kann ich Ihnen geben: Ja, natürlich kann Kunst am Bau auch dort Berücksichtigung finden. Es wäre aber schön gewesen, wenn Sie als Antragsteller präzisiert hätten, was denn das konkrete Ziel Ihrer Prüfung sein soll. Geht es um eine Verpflichtung oder geht es um eine Kannbestimmung? Sollen in der neuen oder eventuell zu entstehenden Verordnung die gleichen Eckwerte gelten wie bei den Landesbauten? Sollte das Land die Zusatzkosten bei der Investitionsförderung dann zumindest anteilig oder komplett berücksichtigen?