Protocol of the Session on December 15, 2011

Entschuldigung.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Frage 23 zu stellen.

Frau Präsidentin! Ich stehe zunächst mal hier, um noch eine Nachfrage zu stellen, wenn ich darf.

Dann stellen Sie bitte eine Zusatzfrage.

Herr Minister, ist denn absehbar, zu welchem Zeitpunkt die Landesregierung ihre Entscheidungsfindung zur Berufung eines Kernenergiebeirates abgeschlossen hat?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Weihnachten. – Helmut Holter, DIE LINKE: Zum Geburtstag.)

Sehr zügig, ja, Kollege Abgeordneter. Und wenn ich von sehr zügig rede, heißt das bei uns, dass es innerhalb der nächsten vier Wochen dazu eine Entscheidungsfindung gibt.

Herzlichen Dank.

Dann bitte ich Sie jetzt, die Frage 23 zu stellen.

Sehr geehrter Herr Minister!

23. Wie steht die Landesregierung zur Forderung

zahlreicher Institutionen und Einzelpersonen, die eine Schließung der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Jürgenstorf fordern?

Herr Kollege Abgeordneter, derzeit stehen im Land zehn kommunale Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber zur Verfügung. Da davon ausgegangen wird, dass die gegenüber den Vorjahren erhöhte Zugangsentwicklung anhalten wird, sollen und müssen diese zehn Unterkünfte – von diesen zehn Unterkünften sind vier in Oberzentren und fünf in Mittelzentren – erhalten bleiben. Dies gilt aufgrund der Größe und Akzeptanz bei der Bevölkerung auch für die Gemeinschaftsunterkunft in Jürgenstorf im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Tatsache, dass es sich hierbei nicht um eine Unterkunft in einem zentralen Ort handelt, ändert an der Grundaussage, auch der Akzeptanz, letztendlich nichts.

Die Forderung von einzelnen Flüchtlingsorganisationen, Institutionen, Initiativen und Einzelpersonen zur Schließung dieser Unterkunft fußt insbesondere auf der Begründung, dass die Lage der Gemeinschaftsunterkunft die Integration und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von vornherein erschwert. So wird mit dieser Aussage der Eindruck erweckt, dass sich diese Einrichtung fernab jeder Zivilisation befindet. Wenn diese Aussage so richtig wäre, würden auch die einheimischen Menschen, die in Jürgenstorf oder in anderen Dörfern unseres Bundeslandes leben, im Zustand der Isolation leben. Auch wenn das städtische Leben sicherlich kurzweiliger und das Leben auf dem Lande reizarmer sein mag,

(Heinz Müller, SPD: Na ja, nicht immer.)

ist das Leben außerhalb der Städte nicht als Leben in der Isolation zu diskreditieren.

Des Weiteren gibt es keine zwingenden Gründe für eine Schließung. So entspricht die Gemeinschaftsunterkunft den Vorschriften der Verordnung über Mindestanforderungen an Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften. Die Betreibung erfolgt durch die Malteser Werke gGmbH im Auftrag des Landkreises Seenplatte als Träger der Einrichtung. Dabei handelt es sich um einen modernen sozialkaritativen Dienstleister, der als Tochter der Deutschen Malteser unter anderem auch Kernkompetenzen in den Bereichen Soziales, Migration und Prävention entwickelt hat.

Durch den in Jürgenstorf gelegenen Kindergarten werden grundsätzlich auch die Kinder von Asylbewerbern und ehemaligen Asylbewerbern mit Duldung aufgenommen. Die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen aus der Gemeinschaftsunterkunft werden in der Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen beschult, die über gute Erfahrungen in der Integration und Sprache dieser Zielgruppe verfügt. Auch die ärztliche Versorgung ist in vollem Umfang gewährleistet. Soweit eine Behandlung außerhalb von Jürgenstorf erforderlich ist, werden die Fahrkosten vom Kreissozialamt übernommen.

Personen, bei denen aus bestimmten Gründen eine Unterbringung außerhalb der Unterkunft zwingend erforderlich ist, werden auch heute nach wie vor auf Antrag dezentral untergebracht. Aus diesen Gründen, die ich gerade erläutert habe, ist eine Schließung der Einrichtung in Jürgenstorf derzeit nicht vorgesehen.

Ich habe eine Nachfrage: Herr Minister, schließt die Landesregierung denn vor dem Hintergrund der Kritik zahlreicher Flüchtlingsinstitutionen oder Flüchtlingsverbände aus, diese Kritik aufzunehmen und nach einer geeigneten Räumlichkeit, die zentraler gelegen ist, zu suchen?

Also zunächst möchte ich erst mal festhalten, dass nicht das Land für die Einrichtung zuständig ist, sondern die Landkreise Träger sind.

Zweitens haben wir die Hinweise schon dahin gehend aufgenommen, dass es vor Ort schon mehrere Treffen – auch mit meinem zuständigen Abteilungsleiter – mit den zuständigen kreislichen Einrichtungen gegeben hat, dass zusätzliche Ärzte und andere Einrichtungen innerhalb des Gremiums aufgenommen worden sind und dass wir nach wie vor, sollte es Mängel geben, die es abzustellen gilt, auch darauf drängen werden.

Als Fachaufsichtsbehörde ausschließen würde ich

grundsätzlich gar nichts, aber derzeit sehe ich keine Notwendigkeit, den Kreis zu beauflagen, in einem anderen Ort eine Einrichtung zu suchen.

Danke schön.

Ich sehe eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Pastörs. Bitte, Herr Pastörs, stellen Sie Ihre Zusatzfrage.

Danke schön, Frau Präsidentin.

Herr Minister! Nach unseren Informationen werden neun Sprachen gesprochen in der Hauptschule, wo diese Kinder unterrichtet werden, und Sie sprachen von großer Erfahrung. Was hat man darunter zu verstehen, in den Klassen mit neun unterschiedlichen Sprachen zu Deutsch, große Erfahrung? Können Sie das präzisieren?

Ich werde es dahin gehend präzisieren, dass die Lehrerinnen und Lehrer dieses Landes, in dem Fall die Lehrkräfte in Stavenhagen, die dementsprechende Sozial- und Bildungskompetenz mit einbringen, um auch Schüler in den Schulprozess zu integrieren, die eben in solchen Unterkünften derzeit dabei sind, in den Asylbewerberheimen, dementsprechend aufgenommen und in die Bundesrepublik Deutschland, in Mecklenburg-Vorpommern integriert zu werden. Dieses erfolgt mit Unterstützung der Schulen, sofern a) schulpflichtige Kinder vorhanden sind und b) diese auch dort zum Unterricht kommen.

Zusatzfrage.

Ich sehe eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Pastörs. Bitte, stellen Sie Ihre Frage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

In welcher Sprache kommuniziert die Lehrerschaft während des Unterrichtes mit diesen unterschiedlichen Nationen beziehungsweise mit den Kindern aus unterschiedlichen Sprachräumen?

Herr Abgeordneter Pastörs, in Mecklenburg-Vorpommern gilt als Grundsprache die

deutsche Sprache. Dementsprechend wird auch in einer Schule die deutsche Sprache als erste Grundsprache gelehrt, gelernt und auch gelebt, natürlich neben möglichen anderen zweiten oder dritten Fremdsprachen. Das ist eine Selbstverständlichkeit.

Und die beherrschen die Lehrer auch, die Dritt- und Viertsprachen?

Herr Pastörs, eine weitere Zusatzfrage ist nicht zulässig.

Ich sehe keinen Anlass, dass Sie die Lehrer dieses Landes diskreditieren. Dementsprechend kann ich die Anschuldigung und den Vorwurf nur zurückweisen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bitte nun den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 24 zu stellen.

Herr Minister!

24. Wie ist die Rechtsauffassung der Landesregie

rung zu der Frage, ob der Ausschluss von Zuschauern von einer Kreistagssitzung im Rahmen einer Ordnungsmaßnahme bei Beibehaltung der Pressepräsenz die Wirksamkeit von im weiteren Verlauf der Kreistagssitzung gefassten Beschlüssen berühren kann?

Herr Abgeordneter, nach Auffassung der Landesregierung kann nur ein rechtswidriger Ausschluss von Zuschauern die Wirksamkeit von Kreistagsbeschlüssen berühren. Erweist sich die mit dem Ausschluss der Zuschauer einhergehende Beeinträchtigung des Öffentlichkeitsgrundsatzes dagegen als rechtmäßig, weil sie eine verhältnismäßige Maßnahme zur ordnungsgemäßen Durchführung der Sitzung darstellt, wird die Wirksamkeit der Beschlüsse nicht infrage gestellt. Kommt der Kreistagspräsident als Inhaber des Hausrechts somit während der Kreistagssitzung nach pflichtgemäßem Ermessen zu der Einschätzung, dass die ordnungsgemäße Fortführung der Sitzung angesichts schwerer Störungen nur noch durch eine Räumung des Zuschauerraumes gewährleistet werden kann, stellt diese Räumung eine verhältnismäßige und damit auch rechtmäßige Maßnahme dar.

Anders wäre ein Zuschauerausschluss zu beurteilen, wenn es beispielsweise nur wenige gravierende Störungen gibt, also kurzzeitige Unmuts- oder Beifallsbekundungen, oder einzelne Störer unproblematisch von nicht störenden Zuschauern unterschieden werden können, sodass es möglich ist, lediglich diese Zuschauer aus dem Sitzungssaal zu verweisen.

Insofern kann eine Differenzierung von störenden und nicht störenden Personen geboten sein und auch vorgenommen werden. Diese kann man dann insofern auch auf Ihre Ausgangsfrage anwenden und zwischen Medienvertretern, die Berichterstattung machen, und anderen Vertretern dementsprechend vornehmen.

Eine Zusatzfrage: War im konkreten Fall Vorpommern/Greifswald nach Ihrer Auf

fassung das Vorgehen des Kreistagspräsidenten dann verhältnis- und rechtmäßig?

Jawohl.

Ich bitte nun den Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, die Fragen 25 und 26 zu stellen.