Es ist auch deshalb überaus wichtig, das Vertrauen der Bevölkerung in die Politiker, die in diesem Landesparlament und in dieser Landesregierung wirken, und in die Politik zu stärken.
Aber wenn ich richtig orientiert bin, bezogen auf die Anmerkung gerade, sind wir doch jetzt im Landesparlament Mecklenburg-Vorpommern.
Wir wollen daher mit einem Beschluss dieses Landtages für einen sogenannten Ehrenkodex ein deutliches Signal geben, dass wir diese Bedenken ernst nehmen, dass wir die öffentliche Kritik konstruktiv aufnehmen und dass wir uns Rahmenbedingungen setzen, die einer kritischen Überprüfung der Öffentlichkeit jederzeit standhalten können. Wir hoffen daher auf Ihre Unterstützung zu unserer Forderung an die Landesregierung, eben diesen Ehrenkodex zu verabschieden, mit dem sich die Mitglieder der Landesregierung dazu verpflichten, jede Form der Einflussnahme zu unterlassen, die zur eigenen Bevorzugung oder zu einer Bevorzugung von Angehörigen und sonstigen Dritten führen kann.
(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Heinz Müller, SPD: Das hätte ich mir auch gewünscht. Dann hätte es diesen Antrag aber nie gegeben.)
auch im Sinne, dass die Sensibilität, Herr Müller, für derartige Besetzungsfragen eine besonders große ist. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Caffier ist ja schon auf dem Weg. Also es redet jetzt der Minister für Inneres und Sport Herr Caffier.
Herr Kollege Abgeordneter, zum Thema Sensibilität kann ich nur sagen, dass zu dieser Thematik, solange das Land Mecklenburg-Vorpommern besteht, in den jeweiligen Landesregierungen, ob die schwarz-gelb waren, ob die rot-rot waren, ob die rot-schwarz sind, immer die notwendige Sensibilität an den Tag gelegt worden ist. Und wenn Sie möglicherweise mal in die Regierung kommen, haben Sie zu der Thematik auch eine neue Betrachtungsweise, deswegen würde ich gerne in meinen Ausführungen darauf auch noch mal eingehen.
Der vorliegende Antrag bemüht schon in seinem Titel sehr poetische Worte. Nicht nur von Objektivität, sondern sogar von einem Ehrenkodex ist da die Rede. Auch wenn mancher bei einem solchen Wort wohl an anderes denkt als an Einstellungsverfahren, denn darüber reden wir, so soll dadurch wohl ausgedrückt werden, welche hohen Ansprüche an die Grundsätze der Personalauswahl im öffentlichen Dienst grundsätzlich gestellt werden. Der Antrag zielt darauf, dass wir uns für ein ehrliches, für ein transparentes Verfahren bei der Auswahl und Einstellung von Landesbediensteten einsetzen. Die Landesregierung soll sich in diesem Zusammenhang zur Objektivität verpflichten und den Landtag über Interessenkonflikte informieren. So weit, so gut.
Gegen diesen Anspruch ist überhaupt nichts einzuwenden, Herr Kollege Suhr. Aber, meine Damen, meine Herren, um diesem zu genügen, bedarf es Ihres Antrages nicht, denn Grundsätze für eine uneigennützige und ehrliche Personalauswahl bestehen schon lange. Sie stehen im Grundgesetz, sie stehen in der Landesverfassung und sie stehen in Mecklenburg-Vorpommern auch in Spezialgesetzen. Diese werden kontinuierlich, dank der Unterstützung des Parlaments, auch dort behandelt und auch dementsprechend fortgeschrieben.
Die ständige Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder hat sich beispielsweise erst im letzten Jahr mit einem umfangreichen Papier auseinandergesetzt, das Grundlagen und Instrumente der Personalauswahl bei Stellenbesetzungsentscheidungen zusammenfasst. Selbstverständlich wird darin auch auf die sorgfältige Formulierung von Anforderungsprofilen, auf Auswahlkriterien und Eignungstests eingegangen – für uns alle eigentlich nichts Neues.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, wer noch keine Kenntnis von den Empfehlungen dieses Berichts hat, sei es zum Grundsatz der Bestenauslese, zur Erstellung von Anforderungsprofilen und zur Beachtung von Verfahrensgrundsätzen bei der Auswahlentscheidung, dem würde ich gerne eine Ausfertigung zur Verfügung stellen, damit Sie sich damit auch befassen können.
Alle die Punkte, zu denen Ihr Antrag heute auffordert, sind in diesem Papier enthalten und werden in den Bereichen der Landespersonalverwaltung in den Ministerien auch eingehalten.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ihnen geht es doch mit dem Antrag gar nicht um die ganz normale Stellenbesetzung, sondern um eine ganz konkrete Personalie, die dem Leitungsbereich eines Ministeriums zugeordnet ist. Zu diesem Punkt kann ich Ihnen nun meine Zustimmung und die Zustimmung der Kollegen nicht signalisieren.
Es stimmt, dass es bei der Besetzung von Stellen im Leitungsbereich der verschiedenen Ministerien Besonderheiten gibt. Das war so, das war von Anfang an so und das wird auch weiterhin so sein. Und das ist auch so gewollt, denn gerade bei diesem Personenkreis ist eine besondere Nähe zur jeweiligen Hausspitze erforderlich.
Die Mitglieder der Landesregierung sind bei der Erfüllung unserer Aufgaben auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Leitungsstäben angewiesen, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Dieses geht noch weit über das übliche Verhältnis zu Mitarbeitern der Landesverwaltung hinaus.
Nicht umsonst enthält deshalb unsere neue Laufbahnverordnung für den allgemeinen Dienst eine Ausnahme von der grundsätzlichen Pflicht zur Stellenausschreibung bei den Stellen der persönlichen Referentin und Referenten. Das ist so gewollt, das hat das Parlament auch so gewollt und das ist eine richtige und, wie ich finde, eine kluge Entscheidung.
Vergleichen Sie das vielleicht mit den wissenschaftlichen Referenten, die in den Fraktionen wertvolle Unterstützung für die Arbeit im Plenum leisten. Kann es da eine Auswahl ohne Rücksicht auf Vertrauensverhältnisse geben? Das kann ich mir auch in Ihrer Fraktion nicht vorstellen.
Ziel muss es sein, jemanden zu finden, zu dem ich ein besonderes Vertrauensverhältnis habe oder in dem Fall die Fraktion ein besonderes Vertrauensverhältnis hat und der zugleich – zugleich, das betone ich – auch über das notwendige Fachwissen verfügt. Für diesen kleinen Personenkreis des engsten Leitungsstabs können daher eben nicht die gleichen Maßstäbe für die Art der Auswahl gelten wie bei den anderen Landesbediensteten.
Ich verwahre mich deshalb auch im Namen meiner Regierungskolleginnen und -kollegen gegen den hier unterschwellig provozierten Eindruck, wir würden mit dieser Praxis unehrenhaft handeln. Ich habe Ihnen gerade ausgeführt, dass ich eben nicht unehrenhaft handele, sondern auf der Grundlage dessen, was die Gesetzlichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern zulassen.
Wenn Sie eine Definition des Begriffes „Ehrenkodex“ suchen, finden Sie den Hinweis in der Übersetzung auf Wohlverhalten und Verhaltensregeln, zu denen sich die Mitglieder von Berufsgruppen und -ständen verpflichten. Einerseits ist damit eine Unterwerfung verbunden, ande
rerseits schreibt ein solcher Kodex auch Privilegien für seine Mitglieder vor. Und nichts anderes ist hier bei uns im Land Mecklenburg-Vorpommern passiert.
Grundsätzlich gibt es Regeln und Gesetze, die bei der Stellenbesetzung zu beachten sind, das ist auch gut und richtig so. Ausnahmen sind eben aus gutem Grund für die persönlichen Referentinnen und Referenten des Ministerpräsidenten und der Ministerinnen und Minister zugelassen. Und auch bei diesem Personenkreis gibt es gute sachliche Gründe für eine Einstellung, dessen können Sie sich sicher sein.
Einen Ehrenkodex brauchen wir dementsprechend heute nicht zu beschließen, denn was Sie damit anstreben, gibt es schon lange in Mecklenburg-Vorpommern. Wir alle haben uns verpflichtet, bei der Besetzung von Stellen Regeln einzuhalten, die aber eben auch Ausnahmen kennen. Sowohl diese Regelungen als auch die Ausnahmen haben sich über viele Jahre hier in diesem Land bewährt. Ich sehe daher keinen Grund, dass Ihrem Antrag zuzustimmen ist, und sehe auch keinen Grund für Versäumnisse von Kolleginnen und Kollegen innerhalb der Landesregierung bei der Stellenbesetzung. Hier ist immer akkurat und korrekt gehandelt worden, das wird auch so in Zukunft bleiben. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich den Text dieses Antrages – ich habe ihn hier mitgebracht – gelesen habe, habe ich ähnliche Gedanken gehabt, wie sie offenkundig den Innenminister hier geleitet haben. Ich habe mir gesagt, das passiert doch – vielleicht nicht ganz bis ins Detail in der vorgeschlagenen Weise, aber im Wesentlichen – in diesem Land Mecklenburg-Vorpommern, seitdem es dieses Land gibt, und das ist auch gut so.
Und erst als ich die Begründung gelesen habe, habe ich gesehen, worauf der Antrag ganz offenkundig zielt: Es geht hier um eine einzelne Personalie. Und Sie möchten diese einzelne Personalentscheidung, die in der Lan- desregierung getroffen worden ist, skandalisieren, um daraus Ihren politischen Honig zu saugen. Das ist des Pudels Kern.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, Sie werden mir gestatten, dass ich als gelernter Deutschlehrer mir Ihren Text mal etwas genauer angucke, und zwar den Text der Begründung. Da heißt es, dass dort eine Referentin eingestellt worden ist, dass dies auf öffentliche Kritik gestoßen ist, und dann kommt der Satz: „Mit diesem Antrag soll die Landesregierung dazu veranlasst werden, zukünftig objektive Kriterien zur Grundlage von Personalentscheidungen zu machen“, will heißen, bislang legt die Landesregierung keine objektiven Gründe für eine Personalentscheidung an, sondern andere, nicht sachgemäße, subjektive.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, was sagen Sie da eigentlich über eine Mitarbeiterin, über deren Qualität Sie, glaube ich, keinerlei Aussage treffen können?
Sie sagen, es waren keine objektiven Gründe, die dazu geführt haben, dass diese Mitarbeiterin eingestellt worden ist. Und was führen Sie als Begründung an? Sie führen als Begründung an,
dass diese Frau in Ihrem Privatleben eine Beziehung zu einem Regierungsmitglied hat. Ist das etwa strafbar? Ist das ein Grund, jemanden von öffentlichen Ämtern auszuschließen?
Ist das ein Grund, jemanden bei einer Stellenbesetzung nicht zu berücksichtigen? – Wohl kaum, meine Damen und Herren.