Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte diese Ausfälle gegenüber meiner Person, die von zwei Personen hier getätigt worden sind – einmal hier von der Spitze der GRÜNEN-Fraktion, aber auch von Herrn Ritter –, wie folgt zurückweisen:
Erstens, die GRÜNEN sind die Letzten, die mir als Person eine Nähe zu scheußlichen Straftaten nachsagen sollten, da sie einen Parteivorsitzenden hatten, der die sogenannte „Putztruppe“ anführte, Joschka Fischer, Abkürzung: Proletarische Union für Terror und Zerstörung.
Herr Ritter, es ist guter Brauch und auch geboten, dass immer dann erst Schuldige benannt werden können und Täter benannt werden können, wenn nach einem rechtsstaatlichen Verfahren
unabhängige Richter Leute als Täter bezeichnen und dann auch verurteilt haben. Und wenn ein ehemaliger roter Hetzer
wie Sie als Politoffizier für Gewalt plädiert hat, auch beim G-8-Gipfel indirekt, dann ist das beschämend, dass Sie sich hier hinstellen …
(Der Abgeordnete Udo Pastörs beendet seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Jetzt habe ich aber Angst, Herr Pastörs!)
Ihr Abstimmungsverhalten kundzutun, aber keine Statements abzugeben. Ich erteile Ihnen dafür einen Ordnungsruf. Das ist Ihr zweiter Ordnungsruf und ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie beim nächsten Ordnungsruf eine Wortentziehung erhalten.
Ich möchte noch darauf aufmerksam machen, dass in der Mittagspause die Baukommission tagt – zur Erinnerung –, und wir treffen uns dann in 60 Minuten wieder.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ehrenkodex und Objektivität bei Stellenbesetzung. Das ist die Drucksache 6/173.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ehrenkodex und Objektivität bei Stellenbesetzung – Drucksache 6/173 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das, was wir mit dem vorliegenden Antrag einfordern, ist eigentlich etwas ganz Selbstverständliches, denn die Forderung, dass die Landesregierung ein einheitliches Verfahren zur Stellenbesetzung anwenden soll, welches nach fachlichen wie auch nach gesetzlichen Kriterien ausgerichtet ist und welches gewährleistet, dass Auswahl- und Einstellungsentscheidungen auf einer objektiven Grundlage beruhen, sollten wir eigentlich alle als Selbstverständnis des Handelns der Landesregierung voraussetzen.
Ich rechne geradezu damit, Herr Nieszery, dass nachher wahrscheinlich vonseiten der Landesregierung behauptet wird, es sei Realität. Ich komme da im Verlaufe meines Vortrages gleich zu einer anderen Bewertung, aber das bitte etwas später.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das habe ich auch erwartet. Sonst hätte sich ja ein anderer hier hingestellt.)
Wir sind bisher auch mit aller Selbstverständlichkeit davon ausgegangen, dass vor Ausschreibung einer zu besetzenden Stelle in jedem Fall ein Stellenprofil entwickelt wird und die Qualifikationen, also die Kenntnisse, Fähigkeiten, Fach- und Führungserfahrungen, die von
den jeweiligen Stelleninhabern erwartet werden, vorab festzulegen sind. Und wir sind nicht zuletzt, und das will ich ausdrücklich betonen, mit aller Selbstverständlichkeit davon ausgegangen, dass Stellen grundsätzlich in geeigneten Medien öffentlich auszuschreiben sind. Dies sollte übrigens insbesondere für die Stellen erfolgen, die einem besonderen Verantwortungsbereich unterliegen. Diese eigentlich selbstverständliche Erwartung ist aber nicht erfüllt worden.
Nun scheint aber genau dies im Rahmen des Verfahrens zur Besetzung einer Stelle mit besonderem Verantwortungsbereich im Finanzministerium nicht geschehen zu sein,
Sehen Sie, da bin ich gar nicht auf dem Holzweg an der Stelle und möglicherweise scheiden sich da die Geister bezogen auf die Frage, was richtig ist oder was nicht richtig ist.
Uns ist übrigens nicht erschlossen, ob dies nur in diesem Einzelfall geschehen ist oder ob die ausschreibungslose Besetzung derartiger Stellen in der Landesregierung gängige Praxis ist. Vielleicht kann der Innenminister – Herr Caffier ist ja angekündigt zur Stellungnahme der Landesregierung – da später in der Debatte noch Aufklärung leisten.
Verehrte Damen und Herren, in jedem Fall deutet sich an, dass Personalentscheidungen der Landesregierung offensichtlich nicht Kriterien unterliegen, die wir bisher als selbstverständlich und im Sinne von Objektivität und Transparenz auch als unabdingbar erforderlich angesehen haben. Wir wollen mit diesem Antrag die Landesregierung daher dazu veranlassen, zukünftig objektive Kriterien zur Grundlage von Personalentscheidungen zu machen und diese auch transparent zu gestalten.
Aber, sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen noch einen Schritt weiter gehen. Wir wollen über einen sogenannten Ehrenkodex zu einer Selbstverpflichtung gelan
gen, die Bevorzugungen ausschließen soll. Ich will auch dies kurz begründen. Ich glaube, dass im Hause unstrittig ist, dass Offenheit und Transparenz wichtige Grundlagen für unser politisches Handeln sind. Dies sollte umso mehr gelten, weil ich glaube, das ist keine falsche Einschätzung, sondern eine inzwischen gängige, verbreitete, weil viele Menschen gegenüber der Politik und den politischen Vertretern und Vertreterinnen zunehmend vorsichtig und misstrauisch geworden sind.
Es ist auch deshalb überaus wichtig, das Vertrauen der Bevölkerung in die Politiker, die in diesem Landesparlament und in dieser Landesregierung wirken, und in die Politik zu stärken.