Sie können davon ausgehen, dass dieses mit Hochdruck geschieht. Trotzdem wird die Auswertung der Papiere und der sichergestellten Daten
Seit dem 1. Dezember 2011 läuft darüber hinaus die Öffentlichkeitsfahndung. Den in diesem Zusammenhang eingehenden Hinweisen ist genauso sorgfältig nachzugehen wie der Frage, ob die Terrorzelle möglicherweise weitere Straftaten begangen hat. Insgesamt sind dafür beim BKA rund 430 Ermittler eingesetzt, die durch Mitarbeiter aus den Landeskriminalämtern verstärkt werden, natürlich auch aus unserem Bundesland.
Im Zuge dieser umfangreichen Ermittlungen wird aufzuklären sein, ob und wo es möglicherweise, und das ist eine berechtigte Forderung von Herrn Ritter und von uns allen, zu Versäumnissen gekommen ist und wie es der Terrorzelle gelingen konnte, über 13 Jahre hinweg unentdeckt in der Illegalität zu leben.
Die Ermittlungen des Generalbundesanwaltes fördern ständig neue Erkenntnisse zutage. Diese erlauben zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine endgültige Bewertung des Sachverhalts und des Handelns einzelner Behörden beziehungsweise der Versäumnisse in einzelnen Behörden. Erst die gründliche Aufarbeitung und eine sachliche Auseinandersetzung werden eine abschließende Bewertung von vermeintlichen Mängeln in der Arbeit der Sicherheitsbehörden erlauben. Spekulationen oder Vermutungen ohne Kenntnisse aller Umstände helfen hier wenig.
Insofern ist es aus meiner Sicht dringend notwendig, dass mögliche Versäumnisse sowohl mit aller gebotenen Konsequenz, aber auch mit aller gebotenen Sachlichkeit aufgedeckt, aufgearbeitet und möglicherweise geändert werden. Um dies zu gewährleisten, wurde auf der IMK in Wiesbaden ebenfalls eine Bund-Länder-Kommission ein- gesetzt, die mögliche Fehler untersuchen soll.
das Bundesinnenministerium ist beauftragt, diese Kommission zusammenzustellen, und erhält sowohl von A- und B-Ländern die dafür notwendige Kompetenz und Unterstützung. Das Gremium wird …
Das Gremium wird Zugang zu allen – ich betone das ausdrücklich –, zu allen relevanten Informationen der Ermittlungsbehörden bekommen. Dazu gehören auch die Ermittlungsbehörden aus Mecklenburg-Vorpommern. Trotzdem dürfen und sollen wir nicht abwarten. Die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden wird insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung des Rechtsextremismus und Terrorismus weiter verbessert werden und sie muss auch weiter verbessert werden. So wurde ebenfalls in Wiesbaden die Einrichtung eines „Abwehrzentrums Rechts“ beschlossen.
Beteiligen werden sich unter anderem das Bundesamt für Verfassungsschutz, das BKA und verschiedene Länderbehörden. Auch hier wird Mecklenburg-Vorpommern seinen Anteil dementsprechend leisten beziehungsweise leistet ihn bereits.
Ich persönlich unterstütze auch ausdrücklich die schnelle Einführung einer bundesweiten Datei zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und den Aufbau eines gemeinsamen „Abwehrzentrums Rechts“,
wie wir auf der Konferenz beschlossen haben. Diese neue Verbunddatei wird Daten des Verfassungsschutzes, des Bundeskriminalamtes, der Kriminalämter der Länder und der Polizei zusammenfassen. In der Antragsbegründung wird ausgeführt, rechtsextremistischen Einstellungen und Handlungen muss entschieden entgegengetreten werden. Genau das ist das Ziel der hier angeführten Maßnahmen.
Bereits vorhandene Ergebnisse über rechtsextremistische Gewalttäter und Strukturen sollen besser zusammengeführt und vor allem ausgewertet werden. Ich habe die Erwartung, dass die Sicherheitsbehörden dadurch effizienter zusammenarbeiten, Bekämpfungsansätze frühzeitig erkennen und entsprechende operative Maßnahmen zeitnah und schnell umgesetzt werden können. Es geht hier eben nicht darum, Bürgerrechte einzuschränken, sondern zu verhindern, dass sich solche Geschehnisse wie im Zusammenhang mit der NSU wiederholen, oder dass sie bereits im Ansatz,
bereits im Ansatz unterbunden werden können. Ich halte daher die Einführung der zentralen Datei nach dem Muster der Antiterrordatei für unerlässlich
und würde hier die Kollegen von der Fraktion DIE LINKE noch mal bitten, ihre Haltung zu überdenken, denn im Kampf gegen Rechtsextremismus galt es immer unter den demokratischen Fraktionen,
Was die sogenannte Extremismusklausel angeht, lieber Kollege Ritter, hat die Landesregierung bereits vor zehn Monaten klar und deutlich formuliert, dass sie den Satz eins der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geforderten Einverständniserklärung für richtig hält. Die Landesregierung hält weiterhin an ihrer Position fest, dass die Sätze zwei und drei nicht hilfreich sind, das Vertrauen zwischen Trägern und Partnern zu befördern. Die Position dazu ist hinlänglich bekannt und hat sich auch nicht geändert.
Sie sehen also, meine Damen und Herren, dass die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem rechtsextremistischen Terror sehr ernst genommen werden. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, sowohl die notwendige Aufklärung zu betreiben als auch die Beteiligten und die Zusammenarbeit zu optimieren. Genau zu diesem Zweck wurden auf der letzten IMK die von mir ausgeführten entsprechenden Beschlüsse zur Organisation der Zusammenarbeit gefasst. All dies geschieht bereits und ich werbe hier für eine breite Unterstützung durch das Parlament der demokratischen Fraktionen.
Insofern bin ich auch dankbar, denn in der Tat ist in Mecklenburg-Vorpommern schon über viele Jahre der Ansatz bekannt – und deswegen war ja von uns ausgehend auch immer die Unterstützung für ein Verbotsverfahren eingeleitet worden –, dass die NPD mit kämpferisch aggressiven Mitteln versucht, die Gesellschaftsordnung zu verändern. Dazu bedurfte es nicht nur erster Ereignisse der NSU, sondern der Ereignisse, die hier im Land bereits vorliegen.
Deswegen glaube ich, dass wir hier gut daran tun, eine gemeinsame Linie zu fahren und uns nicht durch einzelne Anträge auseinanderdividieren zu lassen. Und deswegen glaube ich, die Landesregierung, die sie tragenden Fraktionen werden alles tun, um solche Straftaten in Zukunft zu verhindern. Ich glaube allerdings auch, dass am Ende der Aufarbeitung der Ergebnisse durch den Generalbundesanwalt die Länder und der Bund gut daran tun, ihre Organisationsstrukturen dahin gehend zu prüfen, ob Fehler gemacht worden sind, ob dafür Leute verantwortlich sind,
(Udo Pastörs, NPD: Aufforderungen zu Straftaten, Aufforderungen zu Terrormaßnahmen. Das ist belegt!)
ob dafür Verantwortung übernommen werden muss und ob wir auch über andere, effektivere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung
sie einführen müssen und dementsprechend hier auch Hand in Hand mit den jeweiligen Behörden versuchen, dies für die Zukunft zu verhindern.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Da ist aber einer nervös da drüben. – Rainer Albrecht, SPD: Ja, sehr nervös.)