Aber ich habe nicht von Wertschöpfung gesprochen, sondern von Landeseinnahmen. Ich habe nicht gehört, dass irgendwelche Steuerein- nahmen mal durch die Naturschutzverbände erbracht wurden.
Ziel meiner Aussage ist ja, dass wir nicht nur ausgeben können, sondern auch einnehmen müssen, und wir nehmen über Steuern ein. Steuern zahlen aus meiner Sicht nicht die Naturschutzverbände, sondern
die Unternehmen aus der Land- und Ernährungswirtschaft. Ich denke mal, in diesem Punkt besteht dann wieder Einigkeit.
wie gesagt, das wäre vielleicht auch eine Diskussion gewesen, die man im Ausschuss hätte führen müssen, die wir hier so nicht führen können. Und wenn es offensichtlich den Bedarf gibt, hätte ich mir natürlich gewünscht, dass wir im Agrarausschuss dezidiert darauf eingehen könnten. Aber diese Möglichkeit haben wir nicht, von daher müssen wir es jetzt so stehen lassen oder, Frau Dr. Schwenke, Sie nehmen Ihre Redezeit in Anspruch und ich nehme meine Redezeit in Anspruch und wir holen das hier nach.
(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Es geht ja um die Haushaltsdebatte. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Ich komme zum nächsten Antrag der GRÜNEN. Da geht es um die Absenkung der Zuschüsse für die Sanierung von Gewässern und Bodenverunreinigungen und für die Sicherung der Trinkwasserversorgung zugunsten des Kapitels 0802 Titel 821.40 – Grunderwerb / dingliche Sicherung für Gewässerentwicklungsmaßnahmen.
Also ich muss ganz ehrlich sagen, ich bin ein Stück weit erschüttert über die Begründung, denn – ich will das mal verkürzen – Sie sagen ja, wir sollten uns nicht darum kümmern, dass wir Schäden in Trinkwassereinzugsgebieten beseitigen, sondern sollen lieber Prävention machen. Aber ich denke mal, jeder Mensch in Mecklenburg-Vor- pommern hat gleichermaßen den Anspruch auf einwandfreies Trinkwasser. Und jetzt stellen Sie sich hin und sagen, na ja gut, die Leute, die Probleme haben, die haben Pech gehabt, wir stecken das mal in Prävention rein.
Oh, ich zitiere – ich habe das alles hier, also Unfug ist es nicht –, ich zitiere aus der Begründung des Antrages: „Es sollten die öffentlichen Mittel jedoch im Bereich des Wasser- und Bodenmanagements vor allem für vorbeugende Maßnahmen ausgegeben werden, statt die kostenaufwendige Beseitigung von Schäden, die eine umweltbelastende Landwirtschaft zu verantworten hat, zu finanzieren.“ Nichts anderes sagt das.
(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Aber nicht zu 100 Prozent, das sehen Sie doch! Es geht doch um einen Teil dessen.)
Sie haben das hier so geschrieben und das lässt sich schlecht anders definieren. Und wie gesagt, wenn Sie jetzt mit mir diskutieren wollen – wir hätten es gerne im Ausschuss machen können. Ich bin schon darauf hingewiesen worden, wir haben die Zeit nicht, das hier inhaltlich zu diskutieren. Aber so, wie es hier steht, heißt es, wenn die Mittel nicht reichen, dann bleiben die, wo wir die Mittel weggenommen haben, eben mit ihrem belasteten Trinkwasser zurück.
Jetzt kommen wir mal zur Wolfskasse, das fand ich besonders spannend. Es gibt einen Titel, der nennt sich „Ausgleich für artenschutzbedingte Nutzungs- und Ertragsausfälle“. Darunter fällt natürlich auch der Wolf, aber nicht nur der Wolf, und ich weiß auch nicht, wo Sie Ihre 10.000 Euro für Wolfsschäden herhaben.
Wir haben, und da waren Sie sogar dabei, denn das war nicht die abschließende Debatte, den Mittelabfluss in diesem Titel abgefragt und konnten feststellen, dass der Mittelabfluss, der ja in 2013 noch nicht mal vollständig,
noch nicht mal vollständig vorlag, jetzt schon die Summe überzeichnet, die im Haushalt 2014/2015 eingestellt war. Also mit 10.000 Euro, da agieren Sie mit Zahlen, die durch nichts gedeckt sind, außerdem sind es nicht nur Wolfsschäden. Und wenn Sie dabei waren, bei der Debatte, dann werden Sie festgestellt haben, dass wir auch über eine überarbeitete Richtlinie gesprochen haben. Das heißt, die Tierarten, für die Entschädigungen gezahlt werden sollen, werden in dieser Richtlinie auch noch erweitert.
Das sind dann unter anderem auch Fledermäuse und nicht nur Wölfe. Vielleicht haben Sie mit den Fledermäusen weniger Probleme.
Also Frau Dr. Karlowski, ich habe geguckt, aber eine Wolfskasse gibt es nicht. Es gibt keine 10.000 Euro und auch die Schäden, die durch den Wolf entstanden sind, sind wesentlich höher, als Sie sie hier genannt haben.
Ich kann das belegen. Ich habe jetzt die Zahl nicht da, aber das ist kein Problem, das werden wir im Ausschuss nachholen. Ich denke mal, das sollten wir hier lassen.
Außerdem sind wir noch auf das Problem der devastierten Flächen eingegangen. So ein bisschen hat Professor Tack es als die „Beruhigungspille“ für die CDU bezeichnet. Also ich denke, es ist ein wichtiges Thema, da sind wir uns einig. Es ist ja nun nicht so, dass wir das nur zulasten des Landwirtschaftssondervermögens machen, sondern das ist auch geregelt. Wenn devastierte Flächen bereinigt werden für Kommunen oder im Ausnahmefall für Private, dann ist das an bestimmte Bedingungen geknüpft, und zwar, dass es eine Nachnutzung der Fläche gibt, und wenn man über diese Nachnutzung der Fläche auch noch Einnahmen erzielt, sind die zurückzuzahlen. Das heißt, es ist durchaus nicht ausgeschlossen, sondern sogar gewollt, dass aus der Maßnahme heraus sowohl Entwicklung stattfindet als auch Rückflüsse möglich sind. Von daher finde ich das ein bisschen,
Wir haben uns Gedanken gemacht, und nicht nur die CDU, sondern die Regierungskoalition dann schon, dass es einen entsprechenden Rückfluss für das Landwirtschaftssondervermögen gibt. Ansonsten waren wir uns da auch einig. Und von daher, denke ich mal, hat die Debatte gezeigt, dass es zumindest für den Agrarausschuss angeraten gewesen wäre, eine fachliche, inhaltliche Debatte im Ausschuss zu führen, denn es hat viele Widersprüche gegeben, die man im Verfahren hier in der Haushaltsberatung nicht bereinigen konnte.
Von daher würde ich mir wünschen, dass wir vielleicht in den nächsten Haushaltsberatungen diesem Anspruch mehr gerecht werden können, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich eröffne die Aussprache zum Einzelplan 09 sowie zu dem zum Einzelplan 09 zugehörigen Teil des Stellenplanes. Hierzu ist im Ältestenrat eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird in meinem Redebeitrag um zwei Punkte gehen. Zum einen, das wird Sie nicht verwundern, um die finanztechnische Widerspiegelung der Umsetzung des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes im Doppelhaushalt 2014/2015 und zum anderen – wenn wir dann die Debatte im Agrarausschuss führen, können wir das dort gern machen –,
Im Zusammenhang mit dem Stellenplan gestatten Sie mir einen Rückblick auf die Diskussion zum Haushaltsplan 04, also zum Stellenplan des Innenministers. Heute ist in der Zeitung zu lesen, dass, wie der Innenminister es bezeichnet, „bestimmte Kreise“ den Innenminister drängen, noch mehr Personal bei der Polizei abzubauen, und das ärgert den Innenminister.
Diese „bestimmten Kreise“ sind dann näher beschrieben als Finanzministerium und Landesrechnungshof, und da frage ich mich schon, wer hier die Prämissen in der Sicherheitspolitik in diesem Land setzt.