Besonders wichtig ist uns der Umgang mit dem Sondervermögen, das das Land im Zuge des Landwirtschaftssondervermögensgesetzes aufgebaut hat. Dieses Gesetz, das 1993 verabschiedet wurde, hat ursprünglich mal das Ziel gehabt, eine Wiedereinrichtung bäuerlicher Betriebe und generell eine umweltverträglichere Landwirtschaft zu fördern. In all den Jahren wurde es aber durch mehrfache Änderungen derart modifiziert, dass es inzwischen zum Selbstbedienungsladen für allerlei Zwecke geworden ist, die die jeweils Regierenden für vordringlich erachten.
Manche Dinge finden wir auch sinnvoll, so zum Beispiel die Flexibilisierung im Umgang mit den EU-Fördermitteln, die bis zur Auszahlung aus Brüssel aus dem Sondervermögen an die Empfänger überall im Land vorausgereicht werden können. Anderes aber ist wiederum völlig überflüssig in unseren Augen und so nicht hinnehmbar, nämlich die Verwendung von Mitteln für ein Prestigeobjekt des Landwirtschaftsministers, für das Landgestüt Redefin.
Besonders verwerflich ist dabei, dass diese Mittel, immerhin bis zu 6 Millionen Euro, die für Baumaßnahmen
verwendet werden sollen, nicht wieder in das Sondervermögen zurückfließen sollen. Ein solches Vorgehen lehnen wir ab.
Das Landwirtschaftssondervermögen soll in erster Linie für eine umweltgerechte Landwirtschaft ausgegeben werden, und da wäre es beispielsweise eine sinnvolle Verwendung, in besonderen Härtefällen, wie wir sie mit den großen Niederschlagsereignissen im Jahr 2011 hatten, Schäden im Grünland von umweltgerecht wirtschaftenden Milchviehbetrieben auszugleichen. Das
Das Sondervermögen Landwirtschaft ist für die umweltgerechte Landwirtschaft – wie gesagt – und nicht für Baumaßnahmen an einem wirtschaftlich defizitären Landgestüt gedacht, meine Damen und Herren. Insofern tragen Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition,
die Verantwortung für einen wachsenden Unmut der Landwirte, die sich in Notsituationen im Stich gelassen fühlen, weil es offenbar Wichtigeres gibt, als die Betriebe in diesen Belastungssituationen zu unterstützen.
Das, meine Damen und Herren, sind einige zentrale Aspekte unserer Änderungsanträge zum Einzelplan 08. Da keines unserer Alternativkonzepte in den Beratungen in den Ausschüssen auf die Zustimmung vonseiten der Koalition gestoßen ist,
Die Unterrichtung allerdings zur Aufteilung der ELERMittel, die im Einzelplan 08 Ziffer II gefordert wird, die halten wir genauso wie Sie für notwendig und sinnvoll und hier stimmen wir zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte meine Wortmeldung vom Verlauf der Debatte abhängig ma
chen. Dadurch, dass ich hier stehe, denke ich, ist schon ersichtlich, dass es trotzdem einiges gibt, was ich vielleicht doch noch – zumindest aus Sicht der CDU-Fraktion und ich denke mal, für den Koalitionspartner ebenso – richtigstellen muss. Aber ich denke, und da bin ich Professor Tack auch sehr dankbar, weil die Debatte über die Beratungsabläufe in den Ausschüssen zum Haushalt doch immer recht unterschiedlich hier im Parlament reflektiert wurde, dass er für die Oppositionsfraktionen bestätigt hat, dass wir im Ausschuss einen konstruktiven Dialog geführt haben.
Ja, Frau Dr. Karlowski, Sie können da schlecht mitstreiten, weil, als wir abschließend über den Haushalt beraten haben, waren Sie ja nicht da.
(Beifall und Heiterkeit bei Egbert Liskow, CDU – Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Von daher müssen Sie das jetzt hier erst mal so stehen lassen, denn auf diese Debatte habe ich jetzt abgestellt und es lagen auch alle Anträge vor, die wir heute hier haben, das heißt, wir konnten uns fachlich damit aus- einandersetzen. Ich denke mal, wir haben nicht nur eine Finanzdebatte geführt, sondern auch eine inhaltliche Debatte. Da befinden wir uns in Übereinstimmung und das finde ich auch wichtig, dass das hier herausgestellt wird.
Nun wurden ja die Anträge, mit denen wir uns gar nicht auseinandersetzen, von den GRÜNEN im Finanzausschuss eingebracht. Mir sind sie nach der Beratung erst zur Kenntnis gelangt, und von daher will ich die Gelegenheit nutzen, doch noch einmal auf einige Missverständnisse in den Anträgen hinzuweisen.
Es ist ja von Herrn Krüger schon auf den Antrag eingegangen worden, der die Aufwandsentschädigung einschließlich Reisekosten für ehrenamtlich Tätige im Naturschutz zulasten der Ausgaben im Rahmen der Tätigkeit der obersten Jagdbehörde betrifft. Auf die Ausführungen von Herrn Krüger hin hat ja Frau Karlowski dann noch dazwischengerufen, wenn man den politischen Willen hätte, könnte man das ändern, denn es wäre offenbar möglich, diesen Titel anderweitig zu verwenden. Vielleicht muss man ganz deutlich sagen, dass die Jagdabgabe und die Jagdscheingebühren gesetzlich geregelt sind.
Wenn man sich die Mühe gemacht hätte, hätte man festgestellt, dass es im Paragrafen 16 des Landesjagdgesetzes steht. Es ist der Absatz 2, ich zitiere: „Die Jagdbehörden erheben eine Jagdabgabe. Das Aufkommen aus der Jagdabgabe steht der obersten Jagdbehörde zu, die es im Einvernehmen mit der Landesjägerschaft und dem Jagdbeirat zur Förderung des Jagdwesens verwendet.“ Es steht nicht drin, dass darüber das Parlament, der Agrarausschuss oder der Minister entscheiden, nein. Und selbst wenn man jetzt darauf abstellt, dass man dieses Gesetz ändern will, gibt es dann noch eine Abgabenordnung. In der Abgabenordnung ist geregelt, dass bestimmte Abgaben, die einer bestimmten Berufsgruppe oder einer bestimmten Gruppe besonders
auferlegt werden, auch zweckgebunden zu verwenden sind. Also diese Deckungsquelle funktioniert nicht.
Hätten wir den Antrag im Ausschuss gehabt, hätten wir darauf hinweisen können. Lediglich Fragen zu stellen, was es denn mit der Jagd auf sich hat, ohne die Intention dieser Fragen bekannt zu geben, führt eben dazu, dass wir uns im Parlament hier hinstellen müssen und Sie darauf hinweisen müssen, dass es eine solche Deckungsquelle gar nicht gibt, weil ein Gesetz dagegensteht.
(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Die Beratung im Finanz- ausschuss, die blenden Sie völlig aus.)
Also ich kann mir kaum vorstellen, dass auch alle Mitglieder des Finanzausschusses wissen, was im Landesjagdgesetz zur Jagdabgabe und zur Jagdscheinabgabe geregelt ist.
Im Agrarausschuss hätten wir uns darüber verständigen können, aber das will ich jetzt auch nicht weiter disku- tieren, sondern ich will zum nächsten Antrag kommen. Herr Krüger ist darauf schon eingegangen. Da geht es um die Durchführung von absatzfördernden und Imageveranstaltungen für – ich muss es jetzt nachlesen – die Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft, die dann zugunsten der dementsprechenden Aktivitäten im Bereich des Naturschutzes zurückgefahren werden sollen.
Ich denke, man kann es hier nicht oft genug sagen, Herr Krüger hat es auch gesagt, aber ich habe nicht das Gefühl, dass das tatsächlich angekommen ist: Geld, das man irgendwann mal ausgeben will, muss auch verdient werden. Und im Gegensatz zum Naturschutz, von dem mir nicht bekannt ist, dass er irgendwo zur Einnahmeverbesserung im Land beiträgt, führen die Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft Steuern ab. Sie führen Steuern ab, weil sie sich dem Wettbewerb stellen müssen und im Wettbewerb auch obsiegen müssen.
Es gibt ja dieses altbekannte Sprichwort, das nichtsdestotrotz auch richtig ist: „Wer nicht wirbt, der stirbt.“ Das heißt, die Unternehmen der Ernährungswirtschaft sind auf Werbung angewiesen, um weiterhin am Markt agieren zu können, um Einnahmen generieren zu können. Diese Einnahmen kommen schlussendlich irgendwo über Steuern dem Land wieder zugute