Protocol of the Session on December 12, 2013

Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksa- che 6/2419 zuzustimmen wünscht, den bitte ich nun um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2419 bei gleichem Stimmverhalten ab- gelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Aufklärung von NS-Raubkunst in Mecklenburg-Vor- pommern vorantreiben, Drucksache 6/2395. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2566 vor.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Aufklärung von NS-Raubkunst in Mecklenburg-Vorpommern vorantreiben – Drucksache 6/2395 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/2566 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Berger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Fall des Münchner Kunstsammlersohnes Cornelius Gurlitt hat die öffentliche Aufmerksamkeit auf ein bislang nur unzureichend aufgeklärtes Kapitel der deutschen Geschichte gelenkt.

Bis heute ist der Verbleib vieler Tausend Kunstwerke und anderer Kulturgüter ungeklärt, die ihren rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümern von den Nationalsozialisten unrechtmäßig enteignet beziehungsweise geraubt wurden. ln vielen Privatsammlungen, aber auch in den Depots öffentlicher Museen beziehungsweise Archive wird noch heute NS-Raubkunst vermutet, denn nur wenige Institutionen in Deutschland haben bislang wirklich Aufklärungswillen und auch den Mut gezeigt, haben ihre Bestände untersucht, haben nach den rechtmäßigen Eigentümern geforscht und dann auch die geraubten Kunstwerke zurückgegeben beziehungsweise Entschädigungen dafür gezahlt. Auch in Mecklenburg-Vorpom- mern haben Einrichtungen solche Anstrengungen unternommen, aber längst nicht alle und vor allem nicht alle umfassend.

Wir als bündnisgrüne Fraktion beschäftigen uns nicht erst seit heute mit dem Problem der NS-Raubkunst in Mecklenburg-Vorpommern. Schon im Februar haben wir dazu eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Die entscheidende Frage lautete: „ln welchen Museen, Bibliotheken, Archiven, Depots und anderen über Kulturgüter

verfügenden Einrichtungen des Landes … mit Landesbeteiligung oder mit maßgeblicher Landesförderung … wurden die Bestände … auf mögliches NS-Raubgut geprüft …?“.

Die Antwort der Landesregierung zeigte deutliche Lücken bei der bisherigen Forschung. Vollständig geprüft wurden demnach die Bestände der Barlach-Stiftung und es haben mit Bundesmitteln der Arbeitsstelle für Provenienzforschung ausführliche Recherchen im Staatlichen Museum Schwerin stattgefunden. Dabei kam es auch bereits zu einzelnen Rückübertragungen. Abgeschlossen werden konnten diese Recherchen jedoch nicht. Das Museum weist darauf hin, dass die Herkunft von Kulturgütern, die in den Jahren 1933 bis 1945 in die Bestände gelangt sind, eine ausgesprochene Forschungslücke darstellt.

Über diese beiden Einrichtungen hinaus ist wenig geschehen. Die Bestände der Stiftung Mecklenburg wurden bislang gar nicht geprüft. Fälle von NS-Raubgut sind hier aufgrund der Sammlungshistorie vermutlich nicht in größerer Anzahl zu finden, jedoch ausschließen kann es niemand.

An vielen Universitäten in der Bundesrepublik ist in den letzten Jahren die Sensibilität für dieses Thema gestiegen, denn von den Nationalsozialisten wurden auch viele Buchsammlungen geraubt. Die Zahl der Bände geht in die Millionen.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Universitätsbibliotheken in Leipzig, Göttingen, Hamburg, Berlin und anderen Städten haben daher Rechercheprogramme eingeleitet, um ihre Bestände grundlegend zu überprüfen. Dabei sind sie auch vielfach fündig geworden und eine Reihe von Bänden konnte auch den Eigentümern zurückübereignet werden. Ob aber in den Archiven, Bildersammlungen und Bibliotheken der Universitäten Mecklenburg-Vorpommerns entsprechende Recherchen stattgefunden haben, darüber konnte die Landesregierung in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage nichts sagen. Sie konnte lediglich mitteilen, dass ihr keine Fälle von Raubkunst bekannt seien. Und genau das ist ja das Problem. Wenn man nicht nachfragt, wird einem natürlich auch nichts bekannt. Und wenn man die Bände nicht erforscht, findet man natürlich auch keine Raubkunst.

Wir können zumindest ein bisschen weiterhelfen. Es gab bereits Forschungen zu Beständen der Universitätsbibliothek in Rostock. Man findet dazu mehrere wissenschaftliche Publikationen. An ihnen kann man sehr gut ablesen, dass diese Arbeiten natürlich sehr aufwendig, aber auch notwendig sind. Da gibt es an den Universitäten noch einiges zu tun und diese Forschungen sollten durch das Land unterstützt werden.

Für das Pommersche Landesmuseum in Greifswald sieht die Landesregierung gar keine Notwendigkeit einer Bestandsprüfung. Eine genaue Begründung wird dafür in der Antwort zur Kleinen Anfrage leider nicht gegeben. Man verweist nur allgemein auf das Gründungsdatum der Stiftung. ln der Tat wurden die Bestände des Landesmuseums erst 1999 von der Stiftung Pommern in Kiel nach Greifswald verlagert, aber für die Frage, ob sich in den Beständen Fälle von NS-Raubkunst finden, ist es völlig irrelevant, wann die Kunstwerke ins Land gekommen sind. Dies wäre nur dann entbehrlich, wenn eine solche

systematische Prüfung bereits vorher in Kiel stattgefunden hätte. Darüber konnte die Landesregierung aber leider keine Auskunft geben.

Nach unseren Erkenntnissen hat die Stiftung Pommern keine umfassende Herkunftsforschung vorgenommen. Sie steht also für Greifswald noch aus. Dies gilt insbesondere, wenn man an die Geschichte eines Teils der Sammlungsbestände denkt. Sie stammen zum Teil aus dem damaligen Pommerschen Landesmuseum in Stettin. Dieses wurde 1945 geschlossen und die Bestände sind über Coburg nach Kiel gewandert und dann im Jahr 1999 nach Greifswald. Während der NS-Zeit kam es aber gerade in dem Raum um Stettin zur Enteignung von jüdischen und anderen Kunsteigentümern und -eigentümerinnen. Ein Teil dieses Raubguts ging nachweislich an Stettiner Museen und gelangte darüber dann anschließend auch in die Bundesrepublik und auch in die ehemalige DDR. Das heißt natürlich nicht automatisch, dass auch im Pommerschen Landesmuseum in Greifswald NS-Raubkunst zu finden ist, aber die Bestandsgeschichte dieses Museums ist ein hinreichender Anlass aus unserer Sicht, dies doch einmal verantwortlich zu überprüfen.

Die fehlende Herkunftsrecherche ist übrigens nicht allein ein westdeutsches Phänomen. Auch in den Depots von Museen der DDR lagerten erkannt und unerkannt geraubte Kunstwerke in großer Anzahl. Deswegen müssen auch die Kunstwerke in die Provenienzforschung einbezogen werden, die sich im Besitz des Landes befinden und im brandenburgischen Kunstarchiv Beeskow lagern.

Im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege gab es nach Auskunft der Landesregierung bisher nur anlassbezogene Überprüfungen. Wie viele Anlässe es jedoch gab, wurde uns nicht mitgeteilt. Allein die Bildersammlung im Landeshauptarchiv umfasst mehrere Tausend Exemplare. Bei Weitem nicht alle sind für eine Prüfung relevant, aber ein Teil eben doch, und ein Bundesland, finden wir, sollte genau wissen, was in seinen Archiven schlummert. Durch Werkverträge, Forschungsaufträge, historische oder kunsthistorische Dissertationsprojekte sollte auch hier die Provenienzforschung vorangetrieben werden. Natürlich befindet sich Kunst in Mecklenburg-Vorpom- mern nicht nur in Landesbesitz. Auch kommunale Museen verfügen über zum Teil große Sammlungen, in denen auch Bestände ungeklärter Herkunft lagern oder ausgestellt sind.

Viele Menschen im Land wissen gar nicht, dass die größte Sammlung sogenannter entarteter Kunst im Besitz der Hansestadt Rostock ist. Juristisch gilt der Rostocker Bestand zwar nicht als NS-Raubkunst, er zeigt aber, dass Kunstwerke mit fragwürdiger Provenienz auch in den Kommunen zu finden sind. Wir wollen daher, dass das Land die Aufklärung in den Kommunen unterstützt und bei Bedarf auch Privatbesitzerinnen und -besitzer berät, wenn diese Verdachtsmomente ihrer eigenen Sammlungen prüfen möchten.

Meine Damen und Herren, ich denke, die Forschungslücken in Mecklenburg-Vorpommern sind sehr deutlich geworden, und ich möchte daran erinnern, dass Deutschland mit der „Washingtoner Erklärung“ eine Selbstverpflichtung geleistet hat, diese Forschungen zu intensivieren. Und auch wenn diese Selbstverpflichtung völkerrechtlich nicht bindend ist, so ist sie es doch moralisch. Die geringen Initiativen der Bundesrepublik sorgen inzwischen sogar für internationale Kritik. Wir werfen der Lan

desregierung hier ausdrücklich nicht Versagen vor oder völlige Untätigkeit,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Vielen Dank.)

sondern wir wollen sie mit unserem Antrag darin bestärken, ihre bisherigen Anstrengungen deutlich zu intensivieren.

In den letzten Tagen und Wochen ist außerdem noch einmal deutlich geworden, dass es auch rechtliche Lücken beim Thema „NS-Raubkunst“ gibt. So verhindern unter anderem Verjährungsfristen einen Rechtsanspruch auf Rückerstattung. Hier herrscht also Handlungsbedarf. Ich freue mich, dass die Linksfraktion sich mit unserem Antrag gerade in dieser Frage produktiv auseinandergesetzt hat. Dazu sage ich in meiner Erwiderungsrede noch etwas.

Wir sind uns in jedem Fall aber einig, dass hier Handlungsbedarf besteht. Und nicht nur wir, auch der Bundesgerichtshof hat die aktuelle rechtliche Situation unlängst als Fortsetzung des NS-Unrechts bezeichnet. Es gibt also noch einiges aufzuarbeiten und daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Brodkorb.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Schwabinger Kunstfund von rund 1.000 Kunstwerken rückte in den vergangenen Wochen das Thema „NS-Raubkunst“ in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Die nationale und inter- nationale Diskussion und Berichterstattung zu diesem Thema wurden sehr ausführlich in den Medien kommuniziert. Dabei spielte nicht nur die rechtliche Dimension, sondern auch die moralische Seite eine große Rolle. Der Bund hat sich zu seiner in Artikel 74 Grundgesetz verankerten Verantwortung bekannt und parallel zum Ermittlungsverfahren eine qualifizierte Taskforce von Experten für Provenienzrecherche unter der Leitung der früheren Amtschefin beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Frau Ingeborg Berggreen-Merkel eingesetzt. Frau Berggreen-Merkel war bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand auch stellvertretende Beiratsvorsitzende der Berliner Arbeitsstelle für Provenienzrecherche und -forschung.

Mit der Einsetzung der Taskforce wird das Know-how aller bei Bund und Land beteiligten Einrichtungen einbezogen. Die Bundesrepublik Deutschland nimmt damit die Verantwortung für die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen im Sinne der „Washingtoner Erklärung“ von 1998 und der gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände von 1999 wahr.

Auch die möglichen Koalitionspartner von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene haben dieses sehr wichtige The

menfeld erkannt und in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Sollte der Koalitionsvertrag am Ende umgesetzt werden, werden die Mittel für die Provenienzforschung verstärkt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem auf Drucksache 6/2395 beantragten Thema geht es nicht nur darum, Kunstgegenstände, die sich möglicherweise noch in Einrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern befinden, zurückzugeben. Es geht vor allem darum, dass mit den NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern Familiengeschichten verbunden sind, die brutal durch die Nationalsozialisten zerstört wurden. Es geht nicht nur um den materiellen Wert von Gemälden, Büchern, Briefen oder Urkunden, sondern um die unschätzbare emotionale Bedeutung, die diese Dinge für die Erinnerung an das Schicksal von Personen, Familien und Gemeinden besitzen. Die Geschichte der geraubten Kunstwerke ist so immer auch die Geschichte von Menschen, die verfolgt, gedemütigt, vertrieben oder ermordet wurden.

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat

sich mit der Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz, vom 14. Dezember 1999 zu ihrer Verantwortung bekannt.

Die relevanten Kulturbestände, die seit den 1930erJahren in das heutige Staatliche Museum gelangt sind, werden seit den 1990er-Jahren auf mögliche jüdische Vorbesitzer überprüft. Zwei große Forschungsprojekte am Staatlichen Museum Schwerin unter Leitung der Arbeitsstelle für Provenienzrecherche und -forschung in Berlin ergaben, dass die Zahl der Kunstwerke lückenhafter Provenienz zurzeit 760, darunter circa 500 Münzen und Medaillen, und die Zahl der Kunstwerke ungeklärter Provenienz 144 beträgt. Die nachweislich enteigneten Kunstwerke wurden restituiert. Die Verdachtsfälle wurden bei der auch vom Land Mecklenburg-Vorpommern finanzierten Koordinierungsstelle Magdeburg gemeldet und in deren Datenbank Lost Art veröffentlicht.

Bei den Verdachtsfällen handelt es sich um solche Fälle, die aufgrund der nationalen und internationalen Archiven zur Verfügung stehenden Unterlagen nicht geklärt werden konnten. In diesen Fällen hilft eine erneute Erforschung jedoch nicht weiter, weil die fehlenden Akten entweder verschwunden sind oder in den für öffentliche Stellen nicht zugängigen Privatbeständen liegen. Hier kann nur die Publikation der Kunstwerke letztendlich zu einer Rückgabe führen, wenn sich die rechtmäßigen Eigentümer aufgrund der Publikation mit dem Staatlichen Museum in Verbindung setzen.

Selbstverständlich, sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, wird jedem konkreten Bestandshinweis im Einzelfall nachgegangen. Bislang jedoch führten die Überprüfungen erhaltener Hinweise stets zu einem negativen Ergebnis. Die Landesregierung hat mit der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/1590 bereits die Detailfragen zu den Landeseinrichtungen und Stiftungen hinsichtlich der NS-Raubkunstthematik umfangreich beantwortet. Die Landeseinrichtungen sind diesbezüglich sensibilisiert. Seitdem gibt es keine neuen Erkenntnisse. Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich an der Finanzierung der von Bund und Ländern getragenen und eingangs bereits erwähnten Koordinierungsstelle in Mag

deburg. Wir halten damit ein Beratungsangebot für Kunstbesitzende bei der Herkunftsermittlung beziehungsweise bei Restitutionsbemühungen bereit.

Die Koordinierungsstelle in Magdeburg veröffentlicht die Ergebnisse der Provenienzrecherche in ihrer Internetdatenbank Lost Art. Seit 2008 existiert die Arbeitsstelle Provenienzrecherche und -forschung in Berlin, die Museen, Bibliotheken und Archive dabei unterstützt, Kulturgüter zu identifizieren, die in der NS-Zeit den rechtmäßigen Eigentümern entzogen wurden. Sie erhält jährlich Zuwendung aus dem Bundeshaushalt und wird durch die von den Ländern getragene Kulturstiftung der Länder finanziert. Weiterhin wurden zur Unterstützung der Recherche eine Handreichung und eine Checkliste „Provenienzrecherche“ erstellt. Die Handreichung und weitere Quellen sind für die Öffentlichkeit im Internet verfügbar gemacht worden.

Wie Sie sehen, wird das Land Mecklenburg-Vorpommern seinen eingegangen Verpflichtungen gerecht und beteiligt sich an der Aufklärung des Verbleibs von Kulturgütern, die den Eigentümern aufgrund der Verfolgung durch die Nationalsozialisten entzogen wurden. Und auch weiterhin wird die Landesregierung so verfahren, dass Einrichtungen des Landes und der öffentlichen Hand angehalten werden, Verdachtsmomenten nachzugehen und auch im Blick auf die Archivbestände entsprechend wachsam zu sein, um im Falle eines Verdachtes die dafür vorgesehenen Verfahren einzuleiten und sich der bestehenden Hilfseinrichtungen beziehungsweise Unterstützungssysteme zu bedienen. Insofern, meine Damen und Herren, kann aus meiner Sicht der Antrag auf Drucksache 6/2395 abgelehnt werden.

Die Bundesregierung hat bereits mit dem Bericht zum Kulturgutschutz in Deutschland vom 26. April 2013 eine umfassende Bestandsaufnahme des Kulturgutschutzrechts in Deutschland vorgenommen und angekündigt, eine Novellierung des Rechtsbereichs vorzunehmen. Dieses soll in der Zusammenführung der bisherigen Gesetze in einem einheitlichen Kulturgutschutzgesetz erfolgen.

Der eingangs bereits erwähnte Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene hat die „Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes“ als ein „den Kulturgutschutz stärkendes, kohärentes Gesetz“ aufgenommen.

Die EU wiederum bereitet derzeit eine Novellierung der einschlägigen Richtlinie mit der Bezeichnung „93/7 EWG“ vor. Die notwendige Umsetzung der geänderten EURichtlinie in nationales Recht soll ab 2014 mit der Novellierung des deutschen Kulturgutschutzrechts verbunden werden. Mein Haus beteiligt sich aktiv an dieser Diskussion und dieser Prozess sollte aus meiner Sicht abgewartet werden.

Und, meine Damen und Herren, die Abgeordnete Berger unterbreitete insbesondere den Vorschlag, dass die Landesregierung die Hochschulen stärker bei der Provenienzforschung unterstützt. In der Tat ist nicht auszuschließen, dass sich an den Hochschulen auch entsprechendes Raubgut befindet. Ich werde daher die Anregung der Abgeordneten Berger dahin gehend aufgreifen, die Hochschulen darum zu bitten, bei der Vergabe von Landesgraduiertenstipendien solche Anträge besonders zu berücksichtigen, die sich auch mit der

Aufklärung dieser Problematik beschäftigen und sich gegebenenfalls auch mit entsprechenden Archivbeständen der eigenen Universitäten und Hochschulen befassen. Und ich kann mir am Ende eigentlich keinen, jedenfalls unter diesen Umständen, schöneren Fall vorstellen, als dass Promovenden einer Universität zur Geschichte der Universität und ihrer Archivbestände entsprechend einen Beitrag leisten, für Aufklärung zu sorgen und insgesamt unsere Verpflichtung, die wir durch die „Washingtoner Erklärung“ eingegangen sind, einzuhalten. Insofern, Frau Berger, ich nehme an, es ist auch in Ihrem Sinne, dass wir in dieser Hinsicht uns noch einmal mit den Hochschulen verständigen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Liskow.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Der Minister hat ja zu 99,9 Prozent genau das gesagt, was ich hier auch niedergeschrieben habe –