Protocol of the Session on December 12, 2013

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, sehr verehrte Präsidentin, ich möchte mich recht herzlich für die Aufmerksamkeit bedanken.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Saemann.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/2436 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses – Subsidiarität – Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf eine Standard-Mehrwertsteuererklärung (COM(2013) 721 final), Drucksache 6/2437.

Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) Subsidiarität – Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf eine Standard-Mehrwertsteuererklärung (COM(2013) 721 final) – Drucksache 6/2437 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses Herr Detlef Müller.

Das Wasserglas war wohl noch von Herrn Saemann.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Bleibt ja in der Fraktion.)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Lieber Kollege Saemann, danke für den Schluck Wasser.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Du bist ja mit wenig zufrieden.)

Meine Damen, meine Herren, Ihnen liegt heute eine Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsaus

schusses vor – und das ist eine Premiere, meine sehr verehrten Damen und Herren –, in der es um die Subsidiarität geht, also um die Frage, ob die EU eine Sache regeln darf oder ob die Sache bei den Mitgliedsstaaten besser aufgehoben ist. Sie wissen, das ist bei uns ja eigentlich so geregelt, dass das zunächst einmal eine Frage des Bundesrates ist, aber auf der Grundlage der europäischen Verträge sind auch wir im Landtag zu konsultieren und als regionales Parlament mit Gesetzgebungsbefugnis dazu aufgerufen, uns zu positionieren.

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Worum geht es im konkreten Fall? Die EU-Kommission möchte eine sogenannte Standard-Mehrwertsteuererklä- rung europaweit einführen. Derzeit regelt jeder Mitgliedsstaat selbst, wie die Mehrwertsteuererklärung – bei uns ist es ja auch die Umsatzsteuererklärung beziehungsweise -voranmeldung – auszusehen hat.

Die EU möchte das also vereinheitlichen. Dazu will sie vorschreiben, dass eine Mehrwertsteuererklärung zukünftig maximal 26 Felder haben darf. Davon will sie den Mitgliedsstaaten 5 Felder vorschreiben und die restlichen 21 der Felder kann jeder der 28 Mitgliedsstaaten dann für sich selbst festlegen. Das würde zu dem seltsamen Ergebnis führen, das wurde ja hier auch schon so ein bisschen durch die Zwischenrufe genannt, dass es doch wieder 28 verschiedene Mehrwertsteuererklärungen

geben würde, und eine angebliche Vereinheitlichung, die doch wieder keine ist und die dann auch keine Erleichterung für die Unternehmen im europäischen Binnenmarkt werden würde.

Übrigens, ich weiß nicht, wer schon mal nachgezählt hat, ich habe mal versucht nachzuzählen, unser Formular in Deutschland für die Umsatzsteuervoranmeldung hat derzeit 43 Felder, wenn ich hier richtig gezählt habe. Und das bisherige Formular ist nach Auffassung der Landesregierung auch besser zur Betrugsbekämpfung geeignet als der europäische Vorschlag.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Im Ausschuss sind wir zu der Auffassung gekommen, dass die EU in diesem Bereich überhaupt keine Zuständigkeit hat. Das Verfahren der Besteuerung ist allein Sache der Mitgliedsstaaten. Die EU ist lediglich zuständig für den Erlass inhaltlicher Vorschriften im Interesse des Binnenmarktes, also für eine Harmonisierung etwa der Umsatzsteuer in einer bestimmten Bandbreite, nicht aber für das Verfahren der Erhebung dieser Steuer.

Wir haben uns im Ausschuss am 27. November von der Landesregierung dazu informieren lassen. Daraufhin haben wir uns kurzfristig und einstimmig im Ausschuss dazu entschieden, zweierlei zu tun: Wir haben erstens die Landesregierung aufgefordert, in der Bundesratssitzung am 29. November Subsidiaritätsbedenken geltend zu machen, und wir haben zweitens uns auf die Ihnen heute vorliegende Beschlussempfehlung verständigt.

Und in der Tat hat der Bundesrat zum vorliegenden Richtlinienvorschlag zwischenzeitlich am 29. Novem- ber 2013 im Plenum mehrheitlich eine Subsidiaritätsrüge und eine ausführliche inhaltliche Stellungnahme beschlossen. Auch der Bundesrat rügt die fehlende Regelungskompetenz der Europäischen Union.

Zuvor hatten sich schon die Landtage Baden-Württem- berg, Bayern, Hessen und Thüringen explizit gegen den Vorschlag ausgesprochen und entsprechende Beschlüsse gefasst, die dann auch der EU-Kommission zugeleitet worden sind. Und das schlagen wir Ihnen heute vor, wenn wir diesen Beschluss hier fassen, dass dann direkt Frau Präsidentin das der Europäischen Kommission auch zuleitet.

Unsere Beschlussempfehlung haben wir noch ganz kurzfristig dem für Steuerfragen zuständigen Finanzausschuss unseres Landtages mitgeteilt, damit auch er Stellung nehmen kann zu unserem Vorschlag. Der Finanzausschuss hat sich dann sehr kurzfristig, nämlich sofort in seiner nächsten Sitzung am 28. November, einen Tag also nach unserer Sitzung, mit unserem Vorschlag befasst und einstimmig erklärt, dass er unsere Beschlussempfehlung mittrage.

Insofern, und jetzt kommt mein Dank, Herr Kollege Koplin, an Sie noch mal herzlichen Dank dafür und auch an die Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses, dass Sie es noch am Rande der intensiven Schlussphase der Haushaltsberatungen hinbekommen haben, auch hierzu Stellung zu beziehen. Wie gesagt, herzlichen Dank.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: So sind wir.)

Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, ich bin vom Ausschuss damit beauftragt worden, hier noch etwas Grundsätzliches zu sagen, und das will ich auch sehr gerne tun: Es ist sozusagen ein Glücksfall, dass wir diesmal als Europaausschuss vor der abschließenden Bundesratssitzung am 29. November und als Plenum noch innerhalb der Fristen der Europäischen Union vor dem 2. Januar Stellung nehmen konnten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist so.)

Das Fristenkorsett zwischen Bundesrat und EU ist sehr eng. In vielen Fällen ist das mit dem Instrumentarium, das wir derzeit haben, gar nicht zu schaffen, das haben wir auch häufig genug besprochen. Und da haben wir uns schon gefragt, was denn die anderen Landtage, die sich regelmäßig gegenüber der Europäischen Kommission und gegenüber ihren Landesregierungen äußern, anders machen. Da gibt es aus unserer Sicht zwei Ansätze, nämlich eine Reihe von Bundesländern hat gesonderte gesetzliche Regelungen oder schriftliche Vereinbarungen, die das Verhältnis von Landesregierung und Landtag zu diesen Fragen ausdrücklich und ausführlich regeln. Und in fast allen anderen Landtagen, bis auf das Saarland und Schleswig-Holstein und eben auf unseren Landtag Mecklenburg-Vorpommern, haben sie eigene Mechanismen in ihren jeweiligen Geschäftsordnungen für diesen Fall. Entweder wird der für Europafragen zuständige Ausschuss mit der Abgabe einer Stellungnahme beauftragt oder er wird in Eilfällen zur Abgabe einer Stellungnahme dann ermächtigt, wenn eine Entscheidung des Plenums nicht rechtzeitig möglich ist.

Und da waren wir uns am 27. November im Ausschuss einig. Wir sollten in unseren Fraktionen und hier auch im Landtag darüber beraten, wie wir unseren rechtlichen Rahmen so optimieren können, dass es zukünftig nicht mehr nur eine Frage des Glücks oder des Zufalls ist, ob der Landtag in europäischen Angelegenheiten rechtzeitig agieren kann, denn es zeichnen sich weitere Regelungs

entwürfe der Europäischen Kommission ab, die für uns und unsere Kommunen bedeutsam werden könnten und zu denen wir uns rechtzeitig positionieren sollten. Darauf gehen wir auch in unserer Beschlussempfehlung ein.

Konkret steht zu befürchten, dass auch die öffentliche Hand und damit die Kommunen umsatzsteuerpflichtig werden könnten. Hier müssen wir aufmerksam hinsehen, auch um Belastungen von den Bürgerinnen und Bürgern und den Kommunen abzuwenden. Denn das hätte zum Beispiel zur Folge, dass auf jeden Parkschein, den der Bürger zieht, dann auch in Zukunft Umsatzsteuer anfallen würde. Wir müssen also hier, wie ich finde, am Ball bleiben. Darum bitte ich Sie im Namen des Ausschusses um die Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Müller.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/2437 zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Und die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/2437 einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung zur Umsetzung von Beschlüssen der 22. Ostseeparlamentarierkonferenz in Pärnu, Estland, vom 25. bis 27. August 2013. Das ist die Drucksache 6/2394.

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entschließung zur Umsetzung von Beschlüssen der 22. Ostseeparlamentarierkonferenz in Pärnu, Estland, vom 25. bis 27. August 2013 – Drucksache 6/2394 –

Und das Wort zur Begründung hat die Präsidentin Frau Bretschneider.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Advent ist ja eine Zeit, in der wir den Traditionen einen besonderen Raum geben. Das machen wir jetzt auch mit diesem Antrag, denn vor Ihnen liegt ein Entschließungsantrag zur Umsetzung der Beschlüsse der diesjährigen Ostseeparlamentarierkonferenz. Und da setzen wir auch eine Tradition fort, dass wir nämlich einen gemeinsamen Entschließungsantrag aller demokratischen Fraktionen hier einbringen und den Ergebnissen für die jeweilige Konferenz zugestimmt wird, die im Rahmen der Ostseeparlamentarierkonferenz durch die jeweilige Diskussion aus den unterschiedlichsten Foren dort zu einer Entschließung führt und dann von der jeweiligen Delegation des Landtages dort auch unsererseits eingebracht wurde.

Die 22. Konferenz hat auf Einladung des estnischen Parlaments vom 25. bis 27. August in Pärnu stattgefunden. Mehr als 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus nationalen und regionalen Parlamenten haben sich dort zum Thema „Nachhaltige Innovation für ein wettbewerbsfähiges Wirtschaften in der Ostseeregion“ ausgetauscht und konkrete Handlungsempfehlungen und Forderungen erarbeitet.

Ich möchte an dieser Stelle den Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen, die auch diesen Entschließungsantrag mittragen, ausdrücklich für ihre aktive Mitwirkung an der Konferenz danken, in der Arbeitsgruppe und bei der Wahrnehmung der Sondermandate, die wir im Auftrag der Konferenz dort übernommen haben. Namentlich gilt dies für die Delegierten des Landtages – die Vizepräsidentin Frau Silke Gajek und die Kollegen Detlef Müller, Jochen Schulte als maritimer Berichterstatter, Wolf-Dieter Ringguth, Jürgen Seidel und Dr. André Brie. Sie alle haben dazu beigetragen, dass wir unsere Positionen in der Arbeitsgruppe und der Jahreskonferenz erfolgreich einbringen konnten.

Hinter diesem hohen Engagement bei den Ostseeparlamentariern, im Rahmen der HELCOM, im Zusammenhang mit der Integrierten Meerespolitik und im Zusammenhang mit der Arbeitsgruppe „Nachhaltiges Wachstum und Energieeffizienz“ steht die Erkenntnis, dass es für unser vergleichsweise kleines Land unabdingbar ist, in einem starken, grenzüberschreitenden Verbund unsere regionalen Interessen zu vertreten.

Das setzen wir im Ostseeraum um und das pflegen wir auch hier im Land. So besuchte uns erst in der vergangenen Woche der litauische Botschafter und informierte im Europa- und Rechtsausschuss zur EU-Ratspräsident- schaft seines Landes. In der gleichen Woche hatten wir das Baltic Sea Forum zu Gast, einen eingetragenen Verein, der intensiv Kontaktpflege im Ostseeraum betreibt und hier zu den für uns wichtigen Themen der Verkehrsinfrastruktur, der Hinterlandanbindung der Häfen und der Raumordnung auf See im Zusammenhang mit den Windparks vor unserer Küste beraten hat. Wir haben den Verein unter dem Vorsitz des Bundesministers a. D. Dr. Kurt Bodewig erstmals im Schloss zu Schwerin zu einer gemeinsamen Beratung mit Landtagsabgeordneten begrüßen können.

Unser Engagement muss konkrete Früchte tragen. Darum fordern wir die Landesregierung auf, sich auf regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene nachdrücklich für die Umsetzung der in der Resolution der Ostseeparlamentarierkonferenz enthaltenen Forderungen und Maßnahmenvorschläge einzusetzen und uns über den Stand der Umsetzung zu unterrichten. Dabei gehe ich davon aus, dass im Rahmen der Unterrichtung detailliert auf Fortschritte in der Umsetzung und zur weiteren Umsetzung künftig geplanter Maßnahmen eingegangen wird, so, wie dies in Bezug auf die Bundesebene kürzlich seitens des Auswärtigen Amtes erfolgt ist.

Im Kern ging es in Pärnu um Innovation. Innovation heißt Fortschritt und Neuerung, sich ändernden Vorzeichen zu stellen und ihnen gut gerüstet zu begegnen. Wie stark insbesondere auch das Gastland der diesjährigen Ostseeparlamentarierkonferenz in seiner politischen Schwer- punktsetzung darauf fokussiert ist, hat der lettische Staatspräsident in seiner Rede zu Beginn der Konferenz

eindrucksvoll dokumentiert. In dieser sich immer schneller wandelnden Welt ist Innovationskraft eine Kernkompetenz, um auch zukünftig erfolgreich zu sein. Und darum halte ich die vor Ihnen liegende Resolution für unser Land auch für so wichtig.

Und ein ganz konkreter Erfolg zeichnet sich bereits ab. Sie alle kennen die besondere Bedeutung des maritimen Sektors in unserem Land. Die von der BSPC geforderten Investitionen von Forschung und Entwicklung in neue Meerestechnologien sollten darum auch für uns alle ein Anliegen sein, für das wir uns mit Nachdruck einsetzen. Die Entwicklung von neuen sauberen Technologien ebenso wie die Nutzung der besten derzeit vorhandenen Technologien tragen dazu bei, die Sicherheit im Seeverkehr zu gewährleisten. Sie ermöglichen es uns auch in der Zukunft, die Ostsee als Lebens- und Wirtschaftsraum zu nutzen.