„und diese Vorhaben zusätzlich“ – zusätzlich! – „mit eigenen Mitteln“, das heißt also mit Landesmitteln, „unterstützen –“
Ich erinnere also, seit 2007 sind die Länder allein zuständig für die soziale Wohnraumförderung. Das wissen nicht alle hier im Saal, aber die alten Hasen, die lange dabei sind, wissen das. Und die Länder bekamen zunächst bis einschließlich 2013 Unterstützung vom Bund. Von den jährlichen Bundesmitteln in Höhe von rund 518 Millionen Euro entfielen auf Mecklenburg-Vorpom- mern 21,3 Millionen Euro pro Jahr, die per Gesetz zweckgebunden eingesetzt waren.
Nun zahlt der Bund noch für 2019 die gleiche Summe an die Länder für die soziale Wohnraumförderung aus. Setzt das Land die Erwartung des Bundes um, würde dies eine Anhebung des Fördervolumens für die soziale Wohnraumförderung auf über 21 Millionen Euro jährlich bis 2019 bedeuten. Offenbar ist das weder den Medien noch allen hier im Saal bewusst.
Statt über 21 Millionen Euro im Jahr sollen gerade ein- mal 11 Millionen im kommenden Jahr und sogar nur 10,5 Millionen im Jahr 2015 ausgegeben werden.
Dabei soll laut Forderung des Bundes zusätzlich noch mit Landesmitteln aufgestockt werden – das steht ja im Koalitionsvertrag drin –, sodass Bund und Land zu gleichen Teilen die soziale Wohnraumförderung schultern sollen.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil der Bund trotz Zuständigkeit der Länder weiter Geld gibt, will der Bund kontrollieren, ob das Geld auch dort ankommt, wofür es gedacht ist. Deshalb sieht der Koalitionsvertrag die Einführung einer Berichtspflicht vor. Fakt ist, das Land riskiert die Rückzahlung der Bundesmittel.
Axel Gedaschko ging noch weiter und äußerte, ich zitiere: „Die Wohnraumförderung der Landesregierung geht politisch nicht zusammen mit bezahlbarem Wohnraum. Die Landesregierung macht etwas falsch.“ Zitatende. Deutliche Worte, wie ich finde.
Auch die ausführlichen Erläuterungen von Staatssekretär Dr. Rudolph auf der besagten Mitgliederversammlung in Göhren-Lebbin können diese folgenschwere Fehlentscheidung nicht schönreden. Daran ändert auch nicht, dass die Landesregierung die Verwendung von EUMitteln und eine Unterstützung durch das Landesförderinstitut prüft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch können wir umsteuern. Deshalb stellen wir heute den Antrag, das Sonderprogramm zu verdoppeln, um eine Komponente zum studentischen Wohnen zu erweitern, ohne dass die Darlehensförderung gekürzt wird. Das ist meiner Meinung nach eine sehr realistische und sehr sachliche Forderung. Sie müssen bei diesem Antrag keine neuen Schulden aufnehmen, Frau Finanzministerin, sondern nur die Bundesmittel von 21,3 Millionen Euro weiter durchreichen. Dann geht es den Wohnungsunternehmen, den Wohnungsgesellschaften, der Bauwirtschaft, den Kommunen und vielen anderen viel, viel besser, also statt Paukenschlag Triangel. So stand es doch heute auch in der Zeitung.
Ich kündige jetzt schon mal an, dass wir doch noch den Tagesordnungspunkt 15 aller Wahrscheinlichkeit nach,
Entschuldigung, den Einzelplan 15 doch heute noch beraten, denn wir haben es jetzt zehn nach fünf und um 18 Uhr ist hier erst in aller Wahrscheinlichkeit die Landtagssitzung beendet. Und von daher, denke ich, ist es in Anbetracht dessen, dass wir morgen weiterverhandeln, ein Angebot.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielleicht eins vorweg: Den Einzelplan 06 halten wir so, wie er dokumentiert ist, für sehr ausgewogen und für einen sehr durchdachten Haushaltsplan des Wirtschaftsministeriums. Und das zeigt ja auch, dass es zu diesem Einzelplan 06 nahezu keine Änderungsanträge gibt.
Wir haben allerdings, und das hat Frau Lück angesprochen, natürlich Handlungsbedarf gesehen bei der Wohn
raumförderung. Ich gehe darauf ein. Und das haben wir nicht nur gesehen, weil jetzt die Haushaltsverhandlungen waren, sondern wir haben ja bereits im Sommer intensive Gespräche mit den Wohnungsbauunternehmen und -verbänden geführt, und das nicht nur vor der Anhörung. Der Tenor, den wir dabei im Auge gehabt haben, war, dass die Ziele der Stadt- und Wohnungsmarktpolitik unmittelbar mit der Bevölkerungsentwicklung zusammenhängen. Es ist schon gesagt worden, Ziel ist es eben, älteren Menschen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu geben.
Ich verweise daher auf die Berichterstattung vom 18. Juli aus dem „Nordkurier“ sowie unsere eigenen Presseverlautbarungen. Und jetzt wird es in Zusammenhang gebracht von Frau Lück, dass wir es uns einfach gemacht hätten und das einfach dann LOP-gestellt hätten. Ich will mal vorwegschicken, Frau Lück, die Zweckbindung – es gab bislang die Zweckbindung – ist entfallen. Es ist eine Empfehlung und deswegen ist das Geld, was vom Bund kommt, eben im Land in den Finanzhaushalt eingegangen und wird dort umverteilt. Das hat aber nichts damit zu tun, dass es heute noch eine Zweckbindung gäbe. Das ist eben nicht der Fall, Frau Lück.
Vielleicht zum Werdegang: Warum haben wir das LOPgestellt, Frau Lück? Ich möchte darauf eingehen. Gerade aufgrund der Gespräche, die wir im Sommer geführt haben und so weiter, sind wir beizeiten von unserer Seite auf unseren Koalitionspartner zugegangen, und es ging um was ganz Besonderes, was notwendig war, um dem gerecht zu werden. Und es ist etwas Neues, etwas Besonderes. Es ging um einen Zuschuss. Ein Zuschuss heißt, dass dieses Geld dann weg ist.
Bei den Haushaltslagen, die wir haben, können Sie sich vorstellen, dass man dann mit einem Koalitionspartner sehr intensiv darüber sprechen muss, weil es immerhin um Landesgeld geht, was dann weg ist, was ein Zuschussbedarf ist. Und da ist es selbstverständlich, dass wir als CDU gesagt haben, wir brauchen ein Zuschussprogramm, wir wollen es in der und der Höhe. In dem Fall haben wir ein wenig länger gebraucht, das will ich ehrlich zugeben, bis wir uns intern einig geworden sind, aber das macht auch die Stärke einer Koalition aus, dass wir uns gegenseitig mit Argumenten überzeugen und somit unserem Wunsch nach einem Zuschussprogramm Folge geleistet wurde. Das war der Grund, warum wir es LOPgestellt haben, weil wir in der Tat zu diesem Zeitpunkt ja noch intensiv im Gespräch nicht nur mit dem Koalitionspartner waren, sondern auch mit dem Finanzministerium, mit dem Wirtschaftsministerium, mit dem Herrn Schulte im Wirtschaftsministerium gab es vorab Gespräche, und deswegen war es eine LOP-Stellung.
Ich habe Ihnen gerade den Werdegang erklärt, Frau Lück, und ich möchte Sie mal selbst zitieren in Ihrer
Pressemitteilung, die Sie dann geschrieben haben. Sie sprachen ja von Fehlentscheidungen und jetzt lese ich Ihnen Ihre eigene Pressemitteilung vor: „,Umso erfreulicher ist die jetzige Entscheidung der Koalitionsfraktionen, denn die Wohnungsbestände müssen dringend einer immer älter werdenden Bewohnerschaft angepasst werden‘, sagte Frau Lück. ,Im Interesse von mehr Barrierefreiheit und bezahlbarer Wohnkosten sei SPD und CDU der Punkt im Machtpoker gegönnt.‘“ Zitat- ende.
Wohnraum in Grund-, Mittel- und Oberzentren. Und es geht um alten- und behindertengerechten Ausbau, um Zuschuss für Lifte, für Aufzüge in Gemeinschaftseinrichtungen.
Und es geht darum, dass dadurch, dass wir Wohnungsbau betreiben müssen für die älter werdende Generation – und wenn wir dieses Zuschussprogramm nicht machen würden, würde es auch darum gehen –, die Umlagen auf die Mieter so hoch würden, dass das Leben im Alter eben nicht mehr bezahlbar wäre. Und darum geht es, also die Abschwächung letztendlich auch durch diese Maßnahmen, den Nichtanstieg der Mieten. Das ist eigentlich der Hintergrund, den man dabei hat. Da sind wir, denke ich mal, auf einem sehr guten Weg bei dem demografischen Wandel, den wir haben.