Die Opposition muss widerwillig und kopfschüttelnd Platz nehmen und hofft mit Blick auf die rechtsprechende Gewalt, dass dieser Spuk so schnell wie möglich beendet wird.
Erstens. Die versprochene verbesserte Transparenz im Bürgschaftsverfahren ist nicht das Papier wert, auf dem es steht. Das wissen Sie doch, Herr Gundlack und Herr Nieszery.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nein, das wissen wir nicht, Herr Holter. Das erklären Sie uns sicherlich. – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Es geht ja auch um Geschäftsgeheimnisse, Herr Holter, oder? Das müssten Sie doch eigentlich wissen.)
Zweitens. Die Werften werden entgegen des Gesetzes- titels nicht gefördert, sondern es wird ihnen sogar Schaden zugefügt.
Die Anhörungen haben klar belegt, dass nach aktuellem Stand nicht eine einzige Werft die gesetzlichen Voraussetzungen für die Förderwürdigkeit erfüllen dürfte.
Auch ist das Verfahren viel zu bürokratisch. Kurz gesagt, nicht eine Werft, nicht ein Zulieferer – die werden gar nicht berücksichtigt – der maritimen Wirtschaft wollen dieses Gesetz.
Drittens. Der von der Landesregierung gewollte Bürgschaftsrahmen reicht nicht aus, um die Zukunft der Werften hier in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern. Wir sind der Auffassung, alles, was rechtlich möglich und wirtschaftlich vernünftig ist, müssen wir als Land leisten.
Noch im letzten Haushalt hatte die Regierung ausführlich begründet, warum der damals noch geltende Bürgschaftsrahmen zur Förderung der Werften um 300 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro erhöht werden muss. Ein Jahr später soll das Land plötzlich 200 Millionen verkraften können. Wenn der Bund dabei ist, sind es 300 Millionen, 400 Millionen Landesmittel, wie wir gehört haben. Ich frage mich, wie wichtig der Koalition die Werften angesichts dieser 180-Grad-Wende wirklich sind.
Und viertens. Das Gesetz wird vor dem Verfassungsgericht Schiffbruch erleiden, davon bin ich überzeugt.
(Tilo Gundlack, SPD, und Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sie haben doch auch die Glaskugel. – Vincent Kokert, CDU: Toll!)
Dass solche typischen exekutiven Aufgaben einfach auf die Legislative verlagert werden, ist nicht nur aus grundsätzlichen politischen Erwägungen bedenklich.
Erschwerend kommt hinzu, dass nicht der Landtag als Ganzes, sondern ein Fachausschuss, namentlich der Finanzausschuss, entscheiden soll.
(Tilo Gundlack, SPD: Jo. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Dazu hat uns doch die Opposition aufgefordert.)
Meine Damen und Herren, in meinem Bild von dem Boot habe ich auch von einigen Koalitionären gesprochen, die wohl bereits ahnen, dass diese Entscheidung irgendwie nach hinten losgehen wird. Ich will das an einem Beispiel kurz erläutern, damit Ihnen klar wird, dass durch dieses Gesetz nicht nur die Opposition, sondern das Parlament als Ganzes und damit auch Abgeordnete der Koalition geschwächt und in ihren Rechten verletzt werden. Ich habe dafür ein kleines Stück geschrieben. Die Rolle des leisen, aber kritisch hinterfragenden Koalitionärs habe ich mit „Rainer“ besetzt,
die Rolle des rigide durchdrückenden und keinen Widerspruch duldenden Koalitionärs – Sie werden es erraten – mit „Norbert“. Der eine ist Mitglied des Finanzaus- schusses,
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Herr Holter, wir sind doch nicht in der Dichterstunde hier, oder? Dichtung und Wahrheit?)
„du, Norbert, ich habe gehört, die A-Werft beantragt eine Bürgschaft in Höhe von 150 Millionen. Ich bin dagegen. Ich halte solche Summen angesichts des Risikos für zu hoch.“
„Ich will dich deshalb nur vorwarnen, im Landtag werde ich mit Nein stimmen.“ Norbert: „Du, Rainer, das ist ja ganz nett von dir, mir Bescheid zu sagen, aber ehrlich gesagt, die Entscheidung fällt allein im Finanzausschuss.“
„Aber, Norbert, könnt ihr nicht wenigstens durch euer Stimmverhalten dokumentieren, dass es auch Kritiker im Parlament gibt, die das nicht wollen? Ich kenne noch weitere Abgeordnete der Koalition, die das auch so sehen.“
(Vincent Kokert, CDU: Also, Herr Holter, mir verschlägts die Sprache, wirklich. So was habe ich noch nicht erlebt, solange ich hier bin.)