Protocol of the Session on November 15, 2013

Lassen Sie mich auf einige Punkte des Antrages eingehen. Als Erstes: Ich finde es nicht so gut, dass DIE LINKE mit dem Antrag der nächsten Woche des Altenparlamentes vorgreift, weil ich denke, das Altenparlament wird

hier die Situation diskutieren und einen Antrag verabschieden. Und von daher, denke ich, kann man vielleicht zukünftig da auch ein wenig anders mit umgehen.

Das Zweite: Der Minister hat gesagt, Konzepte sind notwendig. Ja, das wissen wir alle. Und es ist, finde ich, schon beeindruckend, dass 1998 ein Konzept auf den Weg gebracht wurde und dass man doch dann 2011 einen Geriatrieplan auf den Weg gebracht hat. Wenn ich jetzt aber sehe, wie sich unsere Situation im demografischen Wandel darstellt, also wie viele Menschen jetzt über 65 sind – wir haben das ja in der Enquetekommission täglich und haben ja dann auch die Themen immer wieder auf der Agenda –, ist es schon fraglich, wenn ich a) so unterschiedliche Zahlen der Ärzte höre, denn, Herr Schubert, meines Wissens hat der Minister vorhin von 78 Ärzten gesprochen.

(Bernd Schubert, CDU: Nein, dann müssen Sie richtig zuhören. – Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU)

Wir haben es oben so verstanden, dann...

(Torsten Renz, CDU: So schlecht ist die Akustik ja nun auch nicht hier.)

Wie? Ja, vielleicht sind die Ohren dann auch nicht mehr ganz so da.

(Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

Na gut. Aber ist ja jetzt egal, um die Zahl der Ärzte brauchen wir uns jetzt nicht zu streiten.

(Torsten Renz, CDU: Ein Grund mehr, einen neuen Plenarsaal zu bauen.)

Ich glaube, es kommt auf die Richtung an. Denn es wurde hier eben von der Selbstverwaltung gesprochen und ich erinnere dann tatsächlich noch mal an die Debatte zur häuslichen Krankenpflege. Da hat sich Politik auch eingemischt. Ob das immer so in Ordnung ist, ist eine Frage, aber die Frage ist, wie wichtig ist uns dieser Bereich der älter werdenden Generation.

Und wenn das Altenparlament nächste Woche hier einen Antrag einbringt, dann müssen wir davon ausgehen, dass die geriatrische Versorgung nicht den Bedarfen entspricht, und insbesondere – und das ist wieder etwas, was wir, glaube ich, auch schon gebetsmühlenartig immer wieder sagen – im ländlichen Bereich. Wir haben in den Städten noch eine Versorgung, aber das, was die Herausforderung ist, ist der ländliche Bereich.

Aber wenn wir nun 58 Ärztinnen und Ärzte haben, haben die auch ein Problem, denn ganz, ganz viele in unserem Land, gerade die Hausärztinnen und Hausärzte, unterliegen auch dem demografischen Wandel. Ich denke, das ist neben der Bezahlung der ärztlichen Versorgung ein zweiter Aspekt, der gerade für Mecklenburg-Vorpommern Fakt ist. Und ich denke...

(Heinz Müller, SPD: Fakt ist Fakt.)

Wie? Fakt ist Quatsch? Nein.

(Heinz Müller, SPD: Nein, „Fakt“ habe ich gesagt, der Fakt ist Fakt.)

Ach so, der Fakt ist Fakt. Da sind wir uns dann ja auch einig.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Das ist ja toll.)

Von daher wäre es dann von der Argumentation her so, dass Sie dem ersten Punkt zustimmen. Von daher werde ich für meine Fraktion dann doch die getrennte Abstimmung der Punkte I und II beantragen, da ich denke, dass Sie mir doch da zustimmen werden, ich zitiere, „dass es in Mecklenburg-Vorpommern einen Mangel an geriatrisch qualifizierten Ärztinnen und Ärzten in der ambulanten me- dizinischen Versorgung gibt sowie kein flächendeckendes Angebot an ambulanter geriatrischer Rehabilitation“. Von daher würde ich mich freuen, wenn Sie dem zustimmen.

Der zweite Punkt, und das ist ja auch in diesem ersten Punkt, Punkt I des Antrages drin, da geht es um die ambulante geriatrische Rehabilitation. Und dort stehen wir seit Jahren vor einer Herausforderung. Wir haben, und das wurde letztens sehr eindrücklich in der Enquetekommission noch mal gesagt, die Probleme, dass gerade die Frauen und Männer, die im ländlichen Bereich wohnen, eben nicht zu bestimmten Angeboten kommen. Und wir haben da bis heute keine gängigen Lösungen, denn auch eins, und das ist auch Fakt – „Fakt“ ist heute mein Lieblingswort –, …

(Heinz Müller, SPD: Ja, eben.)

Genau.

(Heinz Müller, SPD: Auch das ist ein Fakt, dass das ein Lieblingswort ist.)

… das ist, denke ich, etwas, wo wir alle zusammenarbeiten müssen: Wie wird Mobilität, wie wird Infrastruktur der Zukunft aussehen? Und ich denke, wir sollten und müssen nächste Woche im Altenparlament sehr wohl zuhören, was die Damen und die Herren hier an Forderungen an uns, an den Landtag, aber, ich denke, eben auch an die Enquetekommission haben. Denn „Rehabilitation vor Pflege“ ist für uns alle Motto,

(Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

„ambulant vor stationär“ auch, das sind immer schöne Worte, aber sie müssen untersetzt werden. Wir sehen beide Punkte als notwendig an und werden als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deshalb auch dem Gesamtantrag zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Stramm.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Da es hier offensichtlich, was die Zahlen anbelangt, doch relativ unterschiedliche Auffassungen gibt, verweise ich auf die Drucksachennummer 6/2106, das ist nämlich meine Kleine Anfrage. Und daraus ergeben sich die genauen Zahlen, Herr Schubert.

Und zwar: Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 58 Geriater, diese Zahl hat auch der Bildungsminis

ter in seiner Rede richtigerweise genannt, und es gibt 16 ambulant niedergelassene Geriater, das ist die Zahl, die ich in meiner Rede benannt habe. Und wenn wir dann noch Ihre 23 berücksichtigen, die Sie angesprochen haben, aus der Kleinen Anfrage der damaligen Abgeordneten Irene Müller,

(Zuruf von Bernd Schubert, CDU)

dann sage ich Ihnen, die Zahl ist auch richtig, wir hatten nämlich schon mal 23 niedergelassene ambulante Geriater in Mecklenburg-Vorpommern. Also die Zahl hat sich tatsächlich verringert. Aber wie gesagt, Sie sind ja der Auffassung, dass man damit eine flächendeckende Versorgung sicherstellen kann.

Und Sie sind ja auch der Meinung, dass man mit drei ambulanten geriatrischen Komplexbehandlungen, also mit drei Orten, wo das möglich ist, eine flächendeckende Versorgung sicherstellen kann. Aber wie gesagt, das reicht eben halt nicht. Wenn man in einem Antrag alle verschiedenen Probleme und Versorgungsstrukturen von der Klinik bis zur Rehabilitation, bis zur ambulanten Versorgung in einen Topf schmeißt, dreimal umrührt, dann kommt nicht unbedingt das Richtige dabei heraus, Herr Schubert.

Aber eines vorausgeschickt: Mecklenburg-Vorpommern war bei der ambulanten geriatrischen Komplexbehandlung sogar mal Vorreiter. Meines Wissens gibt es dieses Angebot nur noch in Sachsen-Anhalt. Das Angebot in unserem Land deckt jedoch keinesfalls den Bedarf. Wir brauchen mehr geriatrische Versorgung und das hat Herr Heydorn ja auch hier so gesagt.

Die Ursachen des Defizits in der ambulanten geriatrischen Versorgung sind vielfältig. Sie reichen von ungenügender Wahrnehmung des Problems bis zu falschen Strukturentscheidungen. So müssen die Krankenkassen die Leistungen der Geriatrie finanzieren, die Nutznießer dieser Leistungen sind jedoch die Pflegekassen. Oder ein anderes Beispiel: Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen gibt es eine eigene Facharztausbildung, für die Behandlung von geriatrischen Patienten reicht bis heute eine 60-Stunden-Fortbildung.

Diese und andere Fehlentwicklungen sind jedoch nicht unser Gegenstand hier heute und auch nicht Gegenstand meines Antrages. Sie sind auf der Bundesebene zu korrigieren. Die Politik hat aber auch Einflussmöglichkeiten hier in Mecklenburg-Vorpommern. Was spricht eigentlich gegen die Einrichtung von weiteren Angeboten der ambulanten geriatrischen Komplexbehandlung im Rahmen integrierter Versorgungsverträge, die von der Landesregierung im Rahmen von Modellprojekten gefördert werden? Der Bedarf an geriatrischer Versorgung besteht überall im Land, und die Förderung wäre auf maximal fünf Jahre begrenzt. Es bestünde ebenfalls auch keine Gefahr des permanenten Subventionsbedarfs, denn die bisher geförderten Einrichtungen haben meines Wissens ihren Förderanteil an den Landeshaushalt zurückgezahlt, was für andere Projektförderungen nicht unbedingt selbstverständlich ist.

Eine zweite Möglichkeit für die Landespolitik sehe ich in der Ausbildung. Die Medizin des Alters und des alten Menschen wird an den Universitäten im Land als Querschnittsthema gelehrt, das entspricht der Approbationsordnung. Niemand hindert uns jedoch, hier die Ausbildung zu verstärken und sich damit im Vergleich der Bun

desländer gerade unter dem Aspekt des demografischen Wandels zu profilieren. Die bisher gehandhabten 14 Vor- lesungen und 14 Seminare für die Altersmedizin in einem ergrauenden Land sind wahrlich sehr wenig. Was hindert uns, Lehrstühle für Geriatrie einzurichten?

Und noch eine Frage an die Landesregierung: Soll der Zugang zu geriatrischen Versorgungsformen in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin von der Mitgliedschaft in der richtigen Krankenkasse abhängig sein? Bisher können nur Versicherte der AOK die ambulante geriatrische Komplexbehandlung erhalten. Versicherten der Ersatzkassen wird sie verwehrt, da die Ersatzkassen einfach keine entsprechenden Verträge mit den Leistungserbringern geschlossen haben. Man muss sich das so vorstellen: Der geriatrische Patient hat seit 2007 einen Rechtsanspruch auf die geriatrische Rehabilitation. Das nützt ihm in Mecklenburg-Vorpommern aber gar nichts, wenn er bei einer Ersatzkasse versichert ist. Dieser Missstand schreit nach politischem Handeln.

Und, Herr Heydorn, da reicht es nicht, dass die Ministerin bittet. Die Landesregierung muss hier Einfluss auf die Ersatzkassen ausüben, damit auch die Ersatzkassen die geriatrische Versorgung gewährleisten und entsprechende Verträge schließen. Wir können die geriatrische Versorgung verbessern.

Ich habe einige Handlungsmöglichkeiten der Landesregierung aufgezeigt, deshalb bitte ich Sie: Beauftragen wir die Landesregierung, uns über ihre Vorstellungen und Maßnahmen zu berichten. Dabei sollten wir nicht vergessen, dass jede und jeder ein geriatrischer Patient werden kann. Dann wären entsprechende qualifizierte Angebote in der Nähe des Wohnortes sehr hilfreich. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung für unseren Antrag. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2336. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, über die Ziffern I und II des Antrages einzeln abzustimmen.

Wer der Ziffer I des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2336 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2336 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.

Wer der Ziffer II des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2336 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2336 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes, Drucksache 6/2332, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 6/2380.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/2332 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (2. Ausschuss) – Drucksache 6/2380 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.