und was in die Rechte der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bürgerinnen und Bürger eingreift, und zwar in unzulässiger Weise.
Aber daraus herzuleiten, in der Bundesrepublik Deutschland – schauen Sie sich Ziffer 3 Ihres Antrages an – fehle die Freiheit und fehle die Souveränität, meine sehr ver
ehrten Damen und Herren, die Souveränität fehlt spätestens seit dem Vier-plus-Zwei-Vertrag in keiner Weise, die Bundesrepublik Deutschland ist ein souveräner Staat.
Und wenn Sie über fehlende Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland reden, dann mögen Sie vielleicht bemängeln, dass die Bundesrepublik Deutschland sich auch als wehrhafte Demokratie mit faschistischem Propagandagut auseinandersetzt. Das halte ich allerdings für richtig
und diese Form der, in Anführungszeichen, „Einschränkung von Freiheit“ möchte ich sehr gern beibehalten.
Und wenn Sie das dann in der Ziffer 4 noch einmal wiederholen, wird das dadurch nicht besser, fehlende Freiheit, wir müssen die Freiheit und Souveränität Deutschlands herstellen. Meine Damen und Herren, fragen wir uns doch mal, was würde denn das bedeuten, wenn wir Freiheit und Souveränität Marke NPD haben? Souveränität definieren Sie doch nicht auf einer staatsrechtlich und völkerrechtlich
konsensualen Basis, sondern eher auf einer kruden völkischen Theorie, wo dann das „deutsche Volk“ – auch das kommt ja hier in Ihrem Text vor –, das „deutsche Volk“ dasjenige sei, was Träger der Souveränitätsrechte ist,
Meinen Damen und Herren, und auch Ihnen von der NPD sei gesagt, der Satz 1 des Grundgesetzes heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Ich weiß, das hören Sie nicht gerne. Sie hören noch viel weniger gerne, was uns mal ein Bundespräsident ins Stammbuch geschrieben hat. Gustav Heinemann hat nämlich mal gesagt, und das darf ich jetzt zitieren: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Meine Damen und Herren, wir bekennen uns zum Grundgesetz und wir bekennen uns zum ersten Satz des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Und wenn Sie in Ziffer 5 die Landesregierung auffordern, „dafür Sorge zu tragen, dass (in Mecklenburg-Vor- pommern) die politischen Grundrechte und die Geltung des Grundgesetzes durchgesetzt werden“, ja, meine Damen und Herren, die politischen Grundrechte, das Grundgesetz, seinen Auftrag, seine Werte durchzusetzen, ist eine permanente Aufgabe.
Das ist eine Aufgabe, die eine Aufgabe aller staatlichen Gewalt ist, auch eine Aufgabe der Landesregierung, auch eine Aufgabe dieses Landtages. Und dazu gehört vor allen Dingen – und dieser Aufgabe widmen wir uns –, dass wir die Verletzung der Grundrechte, dass wir die Verletzung des Grundgesetzes und dass wir die Verletzung der Menschenwürde durch antisemitische, durch schwulenfeindliche, durch ausländerfeindliche, durch rassistische Parolen, dass wir solche faschistischen Ideologien zurückweisen und dass wir sie bekämpfen,
dann tun wir dem Grundgesetz etwas Gutes. Das tun wir und das werden wir auch weiterhin tun. Ihren Antrag werden wir selbstverständlich ablehnen.
Und ich verweise Sie nur mal auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, des höchsten Gerichtes in diesem Staate,
das 1953 entschieden hat, dass, wenn im Grundgesetz vom „Volk“ gesprochen wird, das „deutsche Volk“ genannt
und gemeint ist und das deutsche Volk sich unter anderem anhand der gemeinsamen Kultur und der gemeinsamen Abstammung definiert. Und das Bundesverfassungsgericht hat diesen Bescheid,
diese Entscheidung 1987 noch mal bestätigt. Insofern sind wir von der NPD grundlegend immer auf dem Boden dessen, was das Bundesverfassungsgericht in diesen Bereichen entschieden hat, im Gegensatz zu Ihnen.
(Stefanie Drese, SPD: Das werden wir ja sehen. – Heinz Müller, SPD: Gucken wir mal! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)
Und wenn Sie davon sprechen, was ein MAD-Chef und auch Ihr Genosse Bahr aus eigenem Erleben dann der Öffentlichkeit bekanntgeben, und das als Schwachsinn bezeichnen, dann ist das wieder die Methode des Politikers, wie wir es hier im Landtag ja, ausgenommen von der NPD-Fraktion, immer erleben: Es wird alles immer so lange verneint, bis es sich nicht mehr verneinen lässt, und das wird Sie auch irgendwann einholen, Herr Müller.
Und der Ungeist – Sie sprachen von Ungeist –, das ist Ihr Ungeist, der überhaupt die Bespitzelung von deutschen Bürgern erst möglich macht. Und wer beispielsweise das „Bild“-Interview mit dem US-Außenminister John Kerry vom 7. November 2013 aufmerksam gelesen hat – und ich empfehle Ihnen, Herr Müller, sich das mal anzuschauen –, der wird feststellen, mit welcher Arroganz die Amis uns Deutschen gegenüber auftreten.
Es ist auch nicht verwunderlich, wenn wir solche Politiker haben, die zumindest vorgeben, für das deutsche Volk zu sprechen. Und es ist auch nicht verwunderlich, dass vor allem die Springer-Presse, so meine persönliche Wahrnehmung, nichts unversucht lässt, um den großen Bruder USA wieder in einem besseren Licht erscheinen zu lassen – nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass ein Grundsatz der Springer-Presse die Unterstützung des transatlantischen Bündnisses und die Solidarität in der freiheitlichen Wertegemeinschaft mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika ist.
Sehen Sie sich einfach mal den im Internet von der „Bild“-Zeitung veröffentlichten Bericht „Sieben Thesen zum NSA-Skandal“ vom 3. November 2013 an. Ich nenne Ihnen hier nur die Überschriften: