Protocol of the Session on November 14, 2013

Wir leben in Europa.

(Michael Andrejewski, NPD: Ja, leider.)

Ich bitte nun den Abgeordneten Professor Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 13 und 14 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister!

13. Welche Ergebnisse haben die bereits in meiner

Kleinen Anfrage 6/2052 vom August dieses Jahres angesprochenen Ermittlungen zu den durch das LALLF und die Staatsanwaltschaft Rostock festgestellten Verstößen gegen Produktionsvorschriften des Ökolandbaurechts, des Lebens- und Futtermittelrechts und den Tatverdacht des Betruges bei der Produktion und Vermarktung von Bioeiern?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Professor Tack! Ergebnisse können nicht mitgeteilt werden, da die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht abgeschlossen sind.

Eine Nachfrage dazu: Ist absehbar, wann diese staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abgeschlossen sein werden?

Ich kann Ihnen nur eine Antwort darauf geben: Ich kann Ihnen gegenüber darüber keine klare Aussage treffen.

Die Frage 14:

14. Welche weiteren Ergebnisse haben die in der

Antwort auf die Kleine Anfrage angekündigten Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen der EG-Öko-Verordnung ergeben und warum sind die jetzt durch Anwohner publik gewordenen Überbelegungen im Ökohof Volkenshagen nicht entdeckt worden?

Also derzeit ist es so, dass durch die zuständige Behörde für den ökologischen Landbau, das ist das LALLF in Rostock, das wissen Sie, weitere Kontrollen durchgeführt werden und Kontroll- ergebnisse bewertet werden. Die Biolegehennenanla- ge in Volkenshagen wird entsprechend den Vorgaben der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft Nummer 834 aus dem Jahr 2007 und damit der ÖkoVerordnung bewirtschaftet.

Abweichende Tierzahlen haben aber baurechtliche Relevanz und wurden als Verstöße bereits geahndet. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen. Die angegebene Tierzahl mit 14.800 Legehennen wurde mit den festgestellten 24.000 Legehennen deutlich überschritten. Dadurch wurde zwar gegen Baurecht verstoßen, das ist bereits geahndet worden, aber die Bedingungen für die Ökozertifizierung und die tierschutzrelevanten Auflagen wurden aufgrund der Größe und Ausstattung der Ställe im Übrigen ausdrücklich eingehalten. Das heißt, es liegt hier kein Verstoß gegen die Ökotierhaltungsverordnung vor, sondern gegen die Baugenehmigung. Dieses gilt es jetzt aufzuklären und da werden wir auch mit der Härte der Verordnung und auch der Gesetze das ahnden.

Da frage ich jetzt nach: Wann ist da mit einer entsprechenden Ahndung zu rechnen?

Also hier sind ja die Behörden aktiv am Arbeiten, da ist der Landkreis mit eingebunden. Es hat da mehrere Gespräche gegeben, über die ich alle selbstverständlich informiert worden bin. Ich gehe davon aus, erstens, diese Bestrafung hat es bereits gegeben, da hat es durch den Landkreis ordnungsgemäß eine Ahndung gegeben. Und was die Frage der Geneh

migungsfähigkeit an dem Standort jetzt anbetrifft, dazu laufen zurzeit die Verhandlungen.

Danke.

Die sollen in Kürze abgeschlossen sein.

Ich bitte nun den Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Frage 15 zu stellen.

Herr Minister!

15. Wie bewertet die Landesregierung die neuerli

che Fangquotenkürzung für Dorsch und Hering in der westlichen Ostsee, insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen für die Fischer in Mecklenburg-Vorpommern?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Köster! Der EU-Fischereirat hat ja beschlossen, darauf weise ich Sie hin, dass im Jahr 2014 die zusätzlichen Gesamtfangmengen für den Dorschbestand in der westlichen Ostsee gegenüber dem Vorjahr um 15 Prozent reduziert und für den Dorschbestand der östlichen Ostsee um 7 Prozent reduziert werden. Die für Dorsch vorgeschlagenen Gesamtfangmengen entsprechen den Vorgaben. Das sind die Mengen, die in dem mehrjährigen Fischereimanagementplan eigentlich festgelegt worden waren. Insgesamt dürften den Kutter- und Küstenfischern des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit dieser Quote von 2.900 Tonnen Fangmengen zur Verfügung stehen, wie sie vergleichsweise auch in den guten Jahren 2010 und 2011 angelandet wurden. Gravierende Auswirkungen sind insofern hoffentlich nicht zu erwarten, es sei denn, es sei denn – beim Dorsch –, die Preise fallen, wobei, wenn die Quote verringert wird, wird die Gesamtanlandemenge ja verringert. Insofern gehen wir davon aus, dass die Preise nicht nur stabil bleiben, sondern sogar ansteigen.

Die Fangmengen, und jetzt bin ich beim Hering, für den Heringsbestand der westlichen Ostsee wurden für 2014 gegenüber dem Vorjahr um 23 Prozent reduziert. Das ist schmerzlich. Diese Quotenkürzung führt die Kutter- und Küstenfischerei des Landes, nachdem es 2013 eine Anhebung von 23 Prozent gegeben hat, etwa auf das Niveau von 2012 zurück. Warum diese Entscheidung in der Form getroffen worden ist, die Plausibilität liegt für mich auch nicht vor.

In der Zeit von 2008 bis 2014 wurden insofern die Quoten um 55 Prozent reduziert. Deshalb dürfte im Jahr 2014 ein Jahresgesamtumsatz mit circa 3,1 Millionen circa 1 Million unterhalb des Durchschnittswertes der Jahre 2004 bis 2008 liegen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass bei der Halbierung der Quote der Fangaufwand entsprechend auch geringer ist, das heißt, dass damit die Kosten etwas geringer werden und bei anhaltend guten Preisen im Vergleich zu dem Zeitraum 2004 bis 2008 mit durchschnittlichen Gewinnen aus der Heringsfischerei auch zu rechnen ist. Allerdings kann nicht vorausgesagt werden und vorhergesagt werden, ob die guten Preise, nämlich 2009 bis 2013 von durchschnittlich 40 Cent gegenüber den Durchschnittspreisen 2004 bis 2008 von 28 Cent unverändert bleiben. Ich gehe davon aus, dass wir eine Veränderung der Struktur bekommen, aber wir werden auch versuchen, dort noch zu helfen.

Dann habe ich noch eine Zusatzfrage: Habe ich Sie also richtig verstanden, dass nach dem derzeitigen Lagebild die Befürchtung des Kutter- und Küstenfischerverbandes, wonach die Existenz vieler Fischer bedroht sei, als nicht gegeben anzusehen ist?

Na doch, ich will das nicht in Abrede stellen. Wenn man erkennt, und ich habe es ja hier gesagt, dass die Quote beim Hering um 23 Prozent reduziert wird, dann wird das Veränderungen herbeiführen. Hinzu kommt, wenn man sich den Bestand der Kutter- und Küstenfischerei anschaut und auch die Altersstruktur sich anschaut, dann sind wir in einer wirklich dramatischen Situation, nämlich zu fragen, macht man weiter oder übergibt man den Kutter an die nachfolgende Generation. Und da machen wir uns ernsthaft Sorgen.

Eine weitere Nachfrage: Vor dem Hintergrund, dass in der nördlichen und in der östlichen Ostsee ganz andere Fangquoten möglich sind, wo sehen Sie die Ursachen, dass es in der westlichen Ostsee diese Begrenzung gibt?

Na, wir wissen ja, wie die Laichbestände und, wenn man es so will, die gesamte Biomasse sich darstellt. Das wissen wir heute. Das wird zwar immer wieder von Fischern angezweifelt, aber ich glaube, dass die Wissenschaft recht hat, dass wir in etwa die Biolaicherbestandssituation wissenschaftlich fundiert erkannt haben. Und die Europäische Union ist der Auffassung, dass dieser Bestand stabilisiert werden muss, damit für die Zukunft auch ein ausreichender Bestand vorhanden ist, der dann zu einem mehrjährigen Fischereimanagement führt. Das heißt, unterm Strich soll die Biomasse an die Kapazität der Fischerei angepasst werden. Das ist das Ziel der Europäischen Union und da sind wir auch jetzt so gut wie angekommen. Ich hoffe, dass wir nicht noch weitere einschneidende Maßnahmen vornehmen müssen.

Danke schön.

Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Empfehlungen des NSUUntersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages in weitere Reformen der Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern einbeziehen, Drucksache 6/2346.

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Empfehlungen des NSU-Untersuchungs- ausschusses des Deutschen Bundestages in weitere Reformen der Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden in Mecklenburg- Vorpommern einbeziehen – Drucksache 6/2346 –

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende gemeinsame Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Ende und Anfang zugleich: Ende einer Debatte hier im Landtag, in der immer wieder festgestellt und behauptet wurde, im Land wären keine grundlegenden Fehler gemacht worden, und Anfang einer Debatte, die uns auffordert, zivilgesellschaftliche Strukturen zur Festigung von Demokratie und Toleranz weiter zu fördern und die Sicherheits- und Ermittlungsbehörden in unserem Land so zu stärken und zu reformieren, dass künftig Straftaten wie die NSUMordserie rechtzeitig erkannt und verhindert werden können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Deutsche Bundestag der 17. Wahlperiode hat am 2. September dieses Jahres die Beschlussempfehlung und den Bericht seines NSU-Untersuchungsausschusses beraten. Zu Beginn der Debatte führte Bundestagspräsident Norbert Lammert unter anderem aus, ich zitiere: „Der Ausschuss hat … gemeinsame Empfehlungen für die künftige Struktur, die Zusammenarbeit, die Befugnisse und die Qualifizierung der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden sowie für eine effektive Bekämpfung des Rechtsextremismus formuliert. … die gründliche, sachorientierte und überparteiliche Arbeit des Untersuchungsausschusses ist in den Medien zu Recht als ein Beispiel hoher politischer Kultur und parlamentarischer Kompetenz gewürdigt worden.“ Zitatende.

(Michael Andrejewski, NPD: Eigenlob.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, nach der Debatte ist die entsprechende Beschlussempfehlung vom Plenum des Deutschen Bundestages einstimmig angenommen worden. Den vorliegenden gemeinsamen Antrag der demokratischen Fraktionen dieses Landtages verstehe ich ebenfalls als Ausdruck hoher politischer Kultur und als ernsthaftes Signal zugleich, zu tatsächlichen Reformen der Sicherheitsbehörden unseres Landes zu kommen. Vor diesem Hintergrund hatte ich keine Probleme damit, den eigenen Antrag unserer Fraktion im Interesse eines gemeinsamen Standpunktes zurückzuziehen. Und ich möchte mich an dieser Stelle recht herzlich bei den Kollegen Müller, Ringguth und Suhr für die konstruktive Debatte bei der Arbeit um diesen gemeinsamen Antrag bedanken.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heinz Müller, SPD: Danke, danke! Geben wir gerne zurück.)

Meine Damen und Herren, ein gemeinsamer Antrag zwischen Koalition und demokratischer Opposition ist aber naturgemäß ein Kompromiss. Der eine lobt bereits ergriffene Maßnahmen seiner Regierung etwas lauter, der andere betont etwas stärker, was noch zu tun sei. Dafür soll ja auch die heutige Debatte Raum und Gelegenheit geben, also den Beginn einer Debatte darstellen.

Einigkeit bestand jedoch hinsichtlich der Stärkung der parlamentarischen Kontrolle, Stichpunkt PKK, bis hin zu Überlegungen, diese Parlamentarische Kontrollkommission personell besser auszustatten und öffentlicher zu

machen. Darüber hinaus könnte ich mir auch vorstellen, den Landesdatenschutzbeauftragten mit erweiterten

Kontrollkompetenzen auszustatten. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn hingegen im „Nordkurier“ vom 5. November aus dem vorliegenden Antrag herauszulesen ist, ich zitiere die Überschrift: „Mehr Stellen beim Verfassungsschutz“, dann ist das schon eine sehr großzügige Interpretation unseres Antrages. Dass dann der Innenminister diese Feststellung begrüßt und sich über die vom Landtag angeblich geplante Personalaufstockung beim Verfassungsschutz freut, ist aus seiner Sicht sicherlich nachzuvollziehen, zeigt aber dem Landtag, dass wir uns bei diesem Reformprozess erst ganz am Anfang befinden und dass dieser Weg kein leichter wird. Und an den Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion gerichtet: Ja, dieser Prozess braucht seine Zeit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Untersuchungsergebnisse, die Plenardebatte und die Empfehlungen des Bundestages sind für Mecklenburg-Vorpommern unter vielen Aspekten von Bedeutung. Wer den Untersuchungsausschussbericht mit seinen über 1.000 Seiten schon einmal gelesen und verinnerlicht hat, wird das bestätigen. Lassen Sie mich deshalb aus der Fülle der Materialien vier Punkte hervorheben:

Erstens sind umfänglich bereitgestellte Akten und die Beantwortung diverser Fragen durch Behörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern Gegenstand der Beweiserhebung des Bundestagsausschusses geworden, mehr noch: Die Unterstützung der parlamentarischen Untersuchung auf Bundesebene war für unsere Landesregierung Anlass oder Vorwand, eine eigenständige Berichterstattung vor diesem Landtag bisher als wenig sinnvoll abzulehnen. Das ändert sich heute mit Annahme des vorliegenden Antrages.

Zweitens basieren die nunmehr vom Bundestag einstimmig beschlossenen Empfehlungen auf Akten, Zuarbeiten und Aufklärung von Vorgängen auch aus MecklenburgVorpommern. Damit richten sich die Empfehlungen zwar nicht nur, aber auch an unser Bundesland. So kritisiert der Bericht, dass erst im Jahr 2006, also über zwei Jahre nach dem Mord an Mehmet Turgut und ein Jahr nach der Gründung der BAO Bosporus im LKA MecklenburgVorpommern, die Sonderkommission „Kormoran“ eingerichtet wurde. Kritisiert wird in dem Bericht darüber hinaus, dass auch nach der zweiten operativen Fallanalyse in Bayern einem rechtsextremistischen Hintergrund in Mecklenburg-Vorpommern nicht mit eigenen Ermittlungsansätzen nachgegangen wurde. Es gab weder Abfragen in den polizeilichen EDV-Systemen hinsichtlich rechtsextremistischer Gewalttäter noch Anfragen an die Landesverfassungsschutzbehörde über einen möglichen rechtsextremistischen Hintergrund des Mordes, nachzulesen auf den Seiten 594 und 835 des Berichtes. Der Bericht führt schließlich die SoKo „Kormoran“ als beispielhaft an für unverhältnismäßige Ermittlungen im Umfeld der Mordopfer, nachzulesen auf Seite 733.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn der vorliegende Antrag auf Wunsch einer Fraktion darauf verweist, dass die Behörden unseres Landes schon frühzeitig für zentral geführte Ermittlungen eingetreten seien, mag dies dem heutigen Wunsch auch des Innenministeriums entsprechen. Dem Bericht hingegen muss ich auf Seite 535 entnehmen, dass auch unser LKA einer Übertragung der Ermittlungszuständigkeiten an das BKA ablehnend gegenüberstand.

Drittens, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die fraktionsübergreifende Einmütigkeit dieses Gremiums denkwürdig. Es wurde einstimmig eingesetzt und es gab im NSU-Ausschuss des Bundestages nicht eine einzige Abstimmung, die nicht einstimmig erfolgte. Dadurch wurde das Parlament in die Lage versetzt, die Exekutive in der Tat ein Stück weit und weiter und besser zu kontrollieren. Auch hier können wird von der Bundesebene noch etwas lernen. So könnten wir fraktionsübergreifend stärker Widerspruch einlegen, wenn etwa das Innenministerium meint, bestimmte Informationen nicht dem Landtag, sondern lediglich nur der PKK zur Verfügung zu stellen. Auch hier enthält der Abschlussbericht Erhellendes für Mecklenburg-Vorpommern.