Wann bewertet ein Jugendlicher eigentlich, wann eine Sache gut ist und wann sie nicht gut ist? Müssen Vorteile für denjenigen erwachsen, der ein Ehrenamt übernimmt oder reicht es aus, dass ein anderer, das sogenannte Gemeinwohl, von der ehrenamtlichen Tätigkeit profitiert? Und wenn man schon nach Vorteilen für die Personen des Ehrenamtlichen sucht, welche Vorteile sollen das sein?
Zu diesen Fragen sind wir im Rahmen der Erarbeitung des Eckpunktepapiers mit den Ehrenamtlichen der Freiwilligen Feuerwehren nach wie vor im ständigen Gespräch. Es sind aber aus meiner Sicht Fragen von Bedeutung für unsere gesamte Gesellschaft. Es geht ja nicht nur um die Freiwillige Feuerwehr im Ehrenamt, es geht um das gesamte breite Spektrum des Ehrenamtes
Die Gewährung einer Jubiläumszuwendung kann und soll auch kein Entgelt sein. Wer dies so sieht, der beleidigt die Ehrenamtlichen. Die Arbeit eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr, das zehn Jahre lang aktiv in seiner Wehr mitgewirkt hat, kann man nicht mit Geld aufwiegen, denn diejenigen, die schon lange aktiv sind, haben ja die Ehre ihres Amtes und die Vorteile für sich längst erkannt. Ehrenamtliche berichten mir, dass sie ihre Tätigkeit als sehr sinnstiftend empfinden. Sie engagieren sich gern zum Schutz ihrer Mitbewohner im Dorf oder möchten den Jugendlichen vor Ort Alternativen bieten zum Abhängen in der Bushaltestelle. Es sind daher aus meiner Sicht nicht die Ehrenamtlichen allein, die dieser
finanziellen Zukunft oder Zuwendung entgegensehen. Die Jubiläumszuwendung soll vielmehr ein Zeichen nach außen setzen. Sie kann dazu beitragen, die Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in der Bevölkerung zu erhöhen.
Die Jubiläumszuwendung zeigt, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern seinen Ehrenamtlichen der Freiwilligen Feuerwehren dankbar ist, sie achtet und ihre Arbeit auch zu würdigen weiß. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 300.000 Euro haben wir im Haushaltsentwurf angemeldet und ich gehe davon aus, dass diesem Anliegen, weil es ja ein Anliegen des Parlaments schon seit Längerem ist, auch Rechnung getragen wird,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Und deshalb hätte man das Gesetz vorher machen müssen und dann erst den Haushalt beschließen.)
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.
(Jochen Schulte, SPD: Jetzt will ich aber eine brennende Rede hören, Herr Ritter – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Eine flammende Rede. – Jochen Schulte, SPD: Von mir aus auch flammend. – Zuruf von Heinz Müller, SPD)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ehrenamt, habe ich gelernt, ist eines der Hauptthemen der CDU im bevorstehenden Kommunalwahlkampf.
Deshalb, lieber Kollege Ringguth, hat wohl der Innenminister in seiner eben gehaltenen Rede das Ehrenamt im Allgemeinen sehr ausführlich gewürdigt. Mit vorliegendem Gesetzentwurf geht es aber um die Freiwilligen Feuerwehren im Speziellen.
Und, lieber Herr Innenminister, ich bin gern bereit, dass wir uns über verschiedene Facetten des Ehrenamtes einmal verständigen, zum Beispiel, warum es uns immer noch nicht gelungen ist, bei den Menschen, die Hartz IV beziehen müssen und einem Ehrenamt, zum Beispiel einem kommunalen Ehrenamt nachgehen, zu ändern, dass sie diese Bezüge, die sie dort erhalten, diese Aufwandentschädigen auf Hartz IV anrechnen müssen. Oder ob die Bedingungen für die in den neuen Kreistagen tätigen Abgeordneten im Ehrenamt ausreichend Berücksichtigung finden, das können wir alles diskutieren. Dazu bin ich sehr gern bereit, aber nicht im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Meine Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf, der Überweisung zustimmen. Wir haben uns auch dazu verständigt, eine zügige Beratung durchzuführen, weil, wie wir auf dem Landesverbandstag unseres Landesfeuerwehrverbandes als Bitte mit auf den Weg bekommen haben, dieses Gesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden, damit es schnell greift,
Und auch da gestatten Sie mir eine Kritik. Sie haben selbst ausgeführt, dass Sie im Zuge der Haushaltsberatungen das notwendige Geld angemeldet haben. Bei einem ordentlichen parlamentarischen Verfahren hätte ich mir gewünscht, dass wir erst das Gesetz ändern und auf Grundlage der beschlossen Gesetzesänderung dann die Haushaltsbedingungen regeln, denn – auch das ist kein Geheimnis – der Landesfeuerwehrverband und die Kameradinnen und Kameraden bei der Feuerwehr freuen sich über die angedachte Regelung, aber sie wünschen sich, das wird niemanden verwundern, sehr wohl etwas mehr.
Und eine dritte Bemerkung: Unsere Zustimmung zur Überweisung erfolgt nicht, weil es hiermit eine Umsetzung der Ziffer 287 des Koalitionsvertrages wäre, wie die allgemeine Gesetzesbegründung behauptet. Heute geht es nicht um das Ehrenamt im Allgemeinen und auch nicht um die wichtigsten Ehrenamtsmessen im Besonderen, von denen in der Ziffer 287 des Koalitionsvertrages die Rede ist. Nein, heute geht es um Feuerwehr und Brandschutz, heute geht es um die materielle Umsetzung des Brandschutzehrenzeichens mit einer Jubiläumszuwendung. Der Koalitionsvertrag enthält hierzu zwar keine Silbe, aber dennoch unterstützt meine Fraktion das Anliegen, diesen Gesetzentwurf zügig zu beraten, und man sollte deshalb auch nicht mehr in den Gesetzentwurf hineininterpretieren, als drinsteht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf, der insgesamt doch recht übersichtlich daherkommt, kann dennoch die eine oder andere politische und fachliche Frage aufwerfen, zum Beispiel: Warum privilegieren wir mit diesem Gesetz einen Teilbereich des Ehrenamtes in unserem Land? Nun sind die vorgeschlagenen Privilegien angemessen. Erfolgt mit diesen Zuwendungen richtigerweise eine Anerkennung oder, wie der Gesetzentwurf meint, auch eine Motivation oder gar Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Freiwilligen Feuerwehr? Und ist die Problemlösung letztlich wirklich so alternativlos, wie es der Gesetzentwurf darstellt?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Engagement in der Feuerwehr, der Einsatz im Brandschutz birgt Risiken für Gesundheit und Leben, und das allein schon legitimiert eine besondere Wertschätzung des Ehrenamtes in diesem Bereich.
An dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön an die Kameradinnen und Kameraden in den Freiwilligen Berufsfeuerwehren für ihren täglichen Einsatz.
Über Höhenangemessenheit ließe sich trefflich streiten. Etwas mehr wünschen könnte man sich immer, aber auch ich meine, wir sollten mit diesem Gesetzentwurf den ersten Schritt tun, zumal die Haushaltsmittel angemeldet sind, und wir sollten dann auch im Vollzug des Haushaltes, des Doppelhaushaltes 2014/15 in Vorbereitung auf den nächsten Doppelhaushalt gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband prüfen, ob die jetzt in Rede stehenden finanziellen Zuwendungen ausreichend sind oder ob man dann gemeinsam auch eine Schippe drauflegt.
Wichtiger erscheint mir aber die breite Diskussion zum Brandschutzeckpunktepapier. Soweit ich es bisher überschaue, werden hier recht interessante Alternativen oder Ergänzungen zu einer Jubiläumszuwendung aufgezählt. Auch diesem Prozess sollten wir uns künftig nicht verschließen. Aber darüber diskutieren wir an anderer Stelle fraktionsübergreifend und das ist gut so.
Ob schließlich die Inaussichtstellung von 250 Euro nach 40 Dienstjahren bei einem jungen Menschen ehrenamtliches Engagement fördert, darf bezweifelt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Hier überzieht der Gesetzentwurf die Erwartungen an sich selbst. Das Innenministerium jedenfalls ist hier offensichtlich realistischer als der Gesetzentwurf, denn in der Antwort zu den offenen Fragen des Doppelhaushaushaltes 2014/15 heißt es, ich zitiere: „Der Zweck der Jubiläumszuwendung liegt in der Anerkennung des langjährig geleisteten Dienstes …“ Ende, und dabei sollten wir es auch belassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine abschließende Bemerkung. Dem Artikel 1 Ziffer 2, also dem neuen Paragrafen 6a, ist in Satz 1 zu entnehmen, dass die in Rede stehende Jubiläumszuwendung gewährt werden kann. In der Begründung findet sich dann aber kein Wort, warum unter Umständen die Zuwendung nicht zu gewähren wäre. Als Gesetzgeber möchte ich solche Fragen eigentlich nicht einer in der Begründung angedeuteten späteren Verwaltungsvorschrift des Ministeriums überlassen, sondern ich möchte es klar geregelt haben und ich wünsche mir deshalb, dass wir auch über diese Fragen in den anstehenden Beratungen, die wir kurz und zügig über die Bühne bringen sollten, diskutieren. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, in der Wertschätzung der Arbeit, die in unseren Freiwilligen Feuerwehren im Land geleistet wird, sind sich die demokratischen Fraktionen einig. Wir alle wissen, was hier geleistet wird im Bereich des Brandschutzes, aber, der Minister hat schon darauf verwiesen, auch außerhalb des Brandschutzes findet rund die Hälfte der Einsätze unserer Freiwilligen Feuerwehren nicht mehr im Brandschutzbereich statt, sondern in anderen Bereichen. Und wenn wir über die Autobahnen fahren oder über unsere Bundesstraßen und gelegentlich Feuerwehren im Einsatz sehen bei der Rettung, bei der Bergung von Unfallopfern, dann wissen wir, was das teilweise für Belastungen auch psychischer Art mit sich bringt.
Also wir, das heißt auch dieser Landtag, schulden unseren Feuerwehren Dank. Und diesen Dank haben wir in der Vergangenheit symbolisch ausgedrückt durch ein Ehrenzeichen, das ist gut. Aber natürlich muss man sich die Frage stellen: Ist das genug, kann man hier mehr tun? Und ich sehe den Gesetzentwurf, der uns hier vorgelegt worden ist, als ein Element, diesem Dank Ausdruck zu verleihen, und das, was hier in freiwilliger Arbeit geleistet wird, zu würdigen. Das heißt nicht, dass dies das alleinige Element ist, sondern wir müssen uns selbstverständlich auch über andere Mittel und Wege unterhalten, wie man Engagement steigern kann und wie man Geleistetes belohnen kann. Aber wir sollten auf dieses Element, das uns hier vorgelegt worden ist, nicht verzichten. Ich halte es für einen Mosaikstein.
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden im Wesentlichen in der Diskussion zwei Fragen aufgeworfen. Peter Ritter hat das hier schon angedeutet. Die eine Frage, und die kommt natürlich von den Betroffenen selbst, ist die Frage der Höhe: Ist denn eigentlich eine Prämie von 250 Euro für eine 40-jährige Tätigkeit angemessen?
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich kann man immer der Meinung sein, das müsste mehr sein. Wir sollten uns aber auf der anderen Seite auch darüber im Klaren sein, für das, was hier an Arbeit in 40 Jahren geleistet worden ist, gibt es kaum eine Geldprämie, die dieses denn tatsächlich angemessen belohnen würde. Ich denke, das, was hier vorgeschlagen wird, hat in hohem Maße symbolischen Charakter, aber auch das ist ja etwas Wichtiges. Darüber hinaus halte ich es für einen Einstieg in eine Verfahrensweise und vielleicht kann man in der Tat in ein paar Jahren über eine Weiterentwicklung reden.
Die zweite Frage, die in der Diskussion mir zugetragen wird, ist die Frage: Warum machen wir das eigentlich nur für die Feuerwehrleute? Ist jemand, der, ich sage mal ein Beispiel, 25 Jahre im Sportverein als Trainer mit Jugendlichen arbeitet, nicht genauso würdig, in dieser Weise mit einer finanziellen Prämie ausgerüstet zu werden, dass man ihm auf diese Weise dankt?
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe sehr viel Respekt vor all denen, die im Sport, in der Kultur, in der Jugendarbeit, bei den Senioren ehrenamtlich tätig sind, und als Kreisvorsitzender der AWO im Altenbereich Uecker-Randow weiß ich da, wovon ich rede. Aber ich will hier meinen Verband nicht hervorheben, ich weiß, in vielen anderen Vereinen und Verbänden wird Ähnliches geleistet.
Was unterscheidet dieses ehrenamtliche Engagement von den Feuerwehrleuten? Eines, meine sehr verehrten Damen und Herren: Der Feuerwehrmann, die Feuerwehrfrau sind im Einsatz nicht jeden Tag, zugegeben, aber durchaus in der Situation, dass er seine Gesundheit und in einigen Fällen sein Leben aufs Spiel setzen muss, um seinem Ehrenamt nachzukommen. Dieses kann ich beim Sporttrainer nicht entdecken
und deswegen halte ich eine solche Trennung und ein solches Hervorheben der Feuerwehrleute für berechtigt und für sinnvoll.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf in die Ausschüsse überweisen und lassen Sie sie beraten!
Peter Ritter hat schon richtig darauf verwiesen, dass es der Wunsch des Landesfeuerwehrverbandes ist, gleich zu Beginn des Jahres 2014 mit der Umsetzung dieses Gesetzes zu beginnen, das heißt auch, solche Prämien auszahlen zu können. Ich würde diesem Wunsch, genau wie Kollege Ritter, gern Rechnung tragen und wir sollten alles daransetzen, dass wir das hinbekommen und wir im Dezember hier die Zweite Lesung machen. Deswegen schnell in die Ausschüsse, schnelle Beratung und ich denke, wenn wir alle vor Augen haben, was hier von diesen Feuerwehrmännern und -frauen geleistet wird, dann wird man diesem Gesetz zustimmen. Man mag über die eine Formulierung vielleicht noch mal nachdenken, gemeinsam, Kollege Ritter. Dafür sind ja Ausschüsse da, aber dem Grundtenor dieses Gesetzes sollten wir unsere Zustimmung geben und jetzt bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.