Protocol of the Session on November 13, 2013

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist vielleicht etwas viel Aufwand, extra die Landesverfassung zu ändern, nur um die Ausschusssitzungen öffentlich stattfinden zu lassen. Für die Beobachter solcher öffentlichen Sitzungen dürften Enttäuschungen nicht ausgespart bleiben.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Die Enttäuschung vermeidet ihr regelmäßig, indem ihr gar nicht hinkommt.)

Die Willensbildung, die hier gerade dargestellt wird – die Diskussion, Kompromisse und so weiter –, findet in den Ausschüssen nämlich nicht statt, sondern natürlich vorher in den Reihen der Parteien, die die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen stellen.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Die übliche Sitzung des Rechts- und Europaausschus- ses – und die anderen Mitglieder mögen mich hier Lügen strafen, wenn sie der Meinung sind, das stimmt nicht – verläuft so, dass LINKE und GRÜNE sich den Mund fusslig reden und Anträge stellen, sogar in der Größenordnung von etwa 100, während SPD und CDU in aller Regel schweigend dasitzen und die LINKEN und GRÜNEN dann ohne Diskussion eiskalt wegstimmen. So ist es. Und ich finde das ganz lustig, wenn auf die Dauer auch ermüdend, aber das ist der Ablauf, und nicht etwa, wie es in dem Märchen dargestellt wird: Große Diskussionen, Kompromisse hier und da und alle Demokraten zusammen. Nein, sondern ganz klar: Hier ist die Macht und da sind die Nobodys – und weggestimmt. Dann kommt irgendwann mal die Justizministerin vorbei und erzählt irgendwas. Man darf auch Fragen stellen, aber das verläuft alles im Nichts und versickert im Sumpf.

Die Große Koalition peitscht durch, was sie will, Beispiel Kreisgebietsreform, Beispiel Gerichtsstrukturreform. Es gibt vielleicht ein paar kosmetische Änderungen, die aber auch aus der Abteilung Trickkiste stammen, wenn man mal genauer hinsieht. Nicht nur bei der Gerichtsstrukturreform wurde dann gesagt, die Zweigstellen werden jetzt besonders gesichert, die können nur durch Parlamentsbeschluss abgeschafft werden.

(Torsten Renz, CDU: Zu welchem Thema sprechen Sie jetzt?)

Aber heimlich, still und leise wurde dann festgelegt, dass die Rechtsverordnung von der Landesregierung sie auf null reduzieren können, also durchgepeitscht.

Bei den Anhörungen ist es genau das Gleiche. Die Anhörungen – da muss ich dem Bürgermeister von Anklam Galander ausnahmsweise sogar mal recht geben – sind reine Show, was immer die geladenen Sachverständigen auch vorbringen. Die Ablage „P“ wie „Papierkorb“ wartet schon auf ihre ganzen mühevollen Ausarbeitungen.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Und die Große Koalition zieht mit der vollen Arroganz der Macht das durch, was sie sich im stillen Kämmerlein vorgenommen hat, denn in diesem stillen Kämmerlein, wo die sitzen, im Koalitionsausschuss oder wo immer, da ist die Macht, und nicht etwa in den Ausschüssen.

Wenn man sich die Ausschüsse mal wegdenkt, Ausnahme Petitionsausschuss, haben wir ja immer gesagt, was würde sich dann ändern? Es gäbe eine Gelegenheit weniger für die Regierungsfraktionen, sich desinteressiert die Meinung der Opposition anzuhören beziehungsweise so zu tun, als ob sie zuhören, beziehungsweise wegzuhören beim Durchregieren. Das tun Sie schon im Landtag. Und ich meine, das reicht völlig.

Wir stimmen dem Gesetzentwurf trotzdem zu, weil bei der Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen der Bund der Steuerzahler wenigstens auf ein paar vernünftige Ideen kommen könnte. Die Ausschüsse kosten eine Menge Geld. Der Vorsitzende erhält einen Aufschlag auf die Diäten. Dazu kommen Aufwendungen für die Ausschussmitglieder, die hin- und zurückfahren müssen durchs ganze Land, für das Sekretariat, für Berge von Papier. Das könnte man sich alles schenken. Es ist zwar

verständlich, dass die Regierungsparteien aus propagandistischen Beweggründen das Vorhandensein von Demokratie und Parlamentarismus simulieren wollen, um das Volk ruhig zu halten, aber das glaubt ja sowieso keiner mehr. Sie sollen sich ruhig zur autoritären Herrschaft bekennen und auf diese teure und trotzdem wurmstichige Fassade verzichten, die sich Demokratie und Parlamentarismus nennt. Da hier einige Zitate gekommen sind, möchte ich auch aus dem Gedächtnis noch mal Oswald Spengler zitieren.

(Udo Pastörs, NPD: Sehr gut.)

Der hat zum Untergang des Abendlandes, das ja auch heute sehr oft thematisiert worden ist, gesagt, seine Vermutung ist, dass der Parlamentarismus den gleichen Weg gehen wird wie die Monarchie von einer einstmalig mächtigen Institution zum reinen Theater. Und da sind wir nun. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Saalfeld von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Frau Ministerin Kuder, Sie erklärten gerade, dass es gewichtige Beweggründe und Begründungen geben müsse, um die Verfassung zu ändern. Da gebe ich Ihnen vollständig recht. Ich frage Sie aber, ob der kategorische Ausschluss der Öffentlichkeit aus den Ausschüssen heutzutage eigentlich immer noch gewichtig begründet werden kann. Das ist gegeneinander abzuwägen und da kommen wir zu einer sehr klaren Bewertung, näm- lich, dass das nicht mehr zeitgemäß begründet werden kann.

Herr Texter, Sie befürchteten, dass durch eine Öffentlichkeit in den Ausschusssitzungen zu viele ungelegte Eier in Umlauf geraten könnten. Herr Texter, wir haben in diesem Land, glaube ich, weniger ein Problem mit ungelegten Eiern, sondern vielmehr mit sogenannten Betoneiern, die einmal gelegt unverrückbar sind. Das nervt die Bürgerinnen und Bürger und deswegen wollen sie frühzeitig beteiligt werden.

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

Das heißt, eine Öffentlichkeit im Ausschuss könnte tatsächlich dazu führen, dass viele Gesetzesvorhaben eben nicht mehr an so vielen Fehlern kranken, wie wir es in der letzten Zeit leider erleben mussten.

Wie Sie alle wissen, bemühen wir GRÜNEN uns seit der Verabschiedung der Geschäftsordnung am Anfang der Legislatur um eine Reform der Zusammenarbeit im Landtag. Wir sind jetzt seit über zwei Jahren auf die Fraktionen zugegangen, das muss man auch würdigen.

(Torsten Renz, CDU: Was muss man das? Würdigen?)

Es gab, wie Herr Müller eben schon dargelegt hat, sogar eine Arbeitsgruppe zwischen den Fraktionen, aber Ergebnisse sind nie erzielt worden bisher, Herr Müller. Und da können Sie vielleicht verstehen, dass wir nach zwei Jahren auch einmal andere Wege versuchen zu beschreiten. Im Übrigen haben wir kürzlich von der Seite der Regierungskoalition die endgültige Absage zum Thema „Öffentlichkeit in Ausschusssitzungen“ erhalten.

(Heinz Müller, SPD: Das trifft nicht zu, mein Lieber.)

Deswegen stehen wir heute hier im Plenum mit einem eigenen Gesetzentwurf, den Sie ja auch für legitim halten, Herr Müller, damit wir die Debatte in die Öffentlichkeit bekommen, damit die Bevölkerung weiß, wer sich vor ihr versteckt und wer im Parlament für mehr Transparenz steht.

Im Übrigen ist die gesamte vertrackte und unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführte Auseinandersetzung zwischen den Fraktionen um die Geschäftsordnung in der besagten Arbeitsgruppe ein weiteres Beispiel dafür, dass die Nichtöffentlichkeit nicht zu mehr Effektivität geführt hat. Wir sind ja heute gerade Zeugen von der Kraft der Öffentlichkeit geworden. In der interfraktionellen Arbeitsgruppe waren die Positionen festgefahren. Wir GRÜNE haben sogar von der Koalition eine klare Absage hinsichtlich dieses Punktes bezüglich der Öffentlichkeit in Ausschusssitzungen erhalten. Nun aber, nachdem wir das Anliegen in die Öffentlichkeit geholt haben, gibt es offensichtlich Gesprächsbereitschaft, zumindest aufseiten der SPD. Das freut mich. Bei der CDU sehe ich nach der Rede von Herrn Texter leider keine Bewegung und ich denke, da liegt auch der Hase im Pfeffer begraben.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das kriegen wir schon hin.)

Die SPD würde gern, aber die CDU lässt sie nicht.

Dennoch war das heute meines Erachtens schon ein starker Beweis für die Wirkmächtigkeit der Öffentlich- keit. In diesem Sinne möchte ich meine Rede kurzhalten und hier beenden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2350 zur Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der NPD, bei Gegenstimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU.

Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des BrandschutzEhrenzeichen-Gesetzes, Drucksache 6/2317.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 6/2317 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres und Sport Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mecklenburg-Vorpom- mern hat ein leistungsfähiges, ein gutes Feuerwehrsystem, in dem sich Tausende Frauen, Männer und Jugendliche ehrenamtlich engagieren. Ihnen allen gilt unser Dank. Dennoch, eine demografische Entwicklung hat natürlich auch Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren. Das können wir allerorten immer wieder nachlesen, erleben, in jedem Wahlkreis hat da jeder der Abgeordneten hier Beispiele.

Das Ministerium für Inneres und Sport hat deshalb gemeinsam mit dem Feuerwehrverband, mit Abgeordneten, mit Feuerwehrmännern und -frauen ein Eckpunktepapier erarbeitet, das viele Ideen und viele Vorschläge aus den Kommunen und den Feuerwehren bündelt und systematisiert. Wir sind da auch gemeinsam in einer guten Diskussion, in einer guten Gesprächsführung, haben ja auch das Anliegen, möglichst gemeinsam hier den Gordischen Knoten durchzuschlagen. Es wird immer ein Papier sein, in dem die Gemeinsamkeiten zu finden sind, und nicht alle Wünsche, die jeder Einzelne hat, werden in jedem Fall in Erfüllung gehen, aber ich denke, wir gehen hier derzeit einen guten Weg gemeinsam.

Im Wesentlichen geht es dabei darum, die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren insbesondere an Wochentagen zu erhöhen und die Feuerwehren so zu organisieren, dass sie die künftigen Aufgaben meistern, und das sind ja zunehmend immer mehr außerhalb der Brandbekämpfung, das sind Umweltschutz, das sind technische Ein- sätze, Hilfseinsätze, dass sie dafür gut aufgestellt sind.

Ein konkreter Eckpunkt ist die Stärkung der Personalbindungen in den Freiwilligen Feuerwehren, auch durch Verknüpfung von Ehrungen und Auszeichnungen des Landes im Zusammenhang mit maßvollen finanziellen Zuwendungen. Der heutige Vorschlag, der im Übrigen ja kein ganz neuer ist – auch das muss man dazusagen, aber warum soll man das nicht wieder einführen, was sich in der Vergangenheit bewährt hat –, soll dazu dienen, diesen Eckpunkt der Personalbindung zu festigen. Es geht um die Gewährung der Jubiläumszuwendungen bei der Verleihung der Brandschutz-Ehrenzeichen für 10, 25 und 40 Jahre aktive Dienstzeit in der Feuerwehr.

Im Jahr 2012 sind die Freiwilligen Feuerwehren, die Berufswehren und Werksfeuerwehren zu fast 60.000 Ein- sätzen in Mecklenburg-Vorpommern gerufen worden. Die Freiwilligen Feuerwehren haben mit ihren derzeit rund 26.300 aktiven Mitgliedern dabei fast 50 Prozent aller Brand- und Hilfeleistungseinsätze bewältigt. Die herausgehobene Bedeutung des Brandschutzes mit den gefahrengeneigten Tätigkeiten der Feuerwehrangehörigen bedarf definitiv einer höheren Wertschätzung, als das

heute häufig der Fall ist. Wir diskutieren leider, wie häufig, darüber zu oft, was möglicherweise beim Einsatz nicht funktioniert hat, als darüber, was bei den unzählig vielen Einsätzen immer wieder gut funktionierte, wo die Feuerwehrfrauen und -männer auch zum Teil ihr Leben aufs Spiel setzen.

Die Gründe, die dazu führen, dass immer weniger Menschen sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit einsetzen, sind heute derart vielfältig, dass es mit Sicherheit kein einfaches Lösungsrezept gibt und gleich gar kein generelles. Der demografische Wandel ist dabei eins der Probleme. Ehrenamtlich Tätige beklagen auch immer wieder schwierige Rahmenbedingungen und bürokratische Hürden. Ein zunehmender Verlust an Werten, an gesellschaftlichen Werten ist aus meiner Sicht auch eines der Probleme.

Wir müssen darüber nachdenken, wie wir den hohen Stellenwert des Ehrenamtes wieder in das Bewusstsein der Bürger, in das Bewusstsein der Gesellschaft rücken können. Wie schaffen wir es, dass die Übernahme eines Amtes tatsächlich auch von der Gesellschaft wieder als Ehre angesehen wird? Wie können wir unsere Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern dafür begeistern, dass sie sich in den Dienst einer guten Sache stellen?

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)