Ja, entschuldigen Sie, Kollege Foerster, das müsste doch selbst Ihnen klar sein, wenn jemand erklärt, dass er schon gar nicht mehr tätig sein will, dass das nicht gerade ein Kriterium für die weitere Zuverlässigkeit einer über den bestehenden Dienstleistungsauftrag hinausgehenden Leistungserbringung ist.
Also ich meine, dafür muss man dann auch nicht besondere Kenntnisse haben. Um das noch einmal deutlich zu machen, diese Direktvergabe findet dann ohne ein wettbewerbliches Verfahren statt. Und da nur in einem wettbewerblichen Verfahren ein entsprechender Personalübergang nach der Vorschrift des Artikel 4 Absatz 5 VO 1370 möglich ist, kann bei einer entsprechenden Notvergabe entgegen den Ausführungen des Kollegen Foerster eben kein Personalübergang nach der VO 1370 stattfinden.
Und die Beispiele, die Sie hier genannt haben, Herr Kollege Foerster – ich will es mal freundlich ausdrücken, es ist wahrscheinlich nicht beabsichtigt gewesen, die Kolleginnen und Kollegen hinters Licht zu führen –, die Beispiele, die Sie hier angebracht haben, sind ja ausdrücklich alles Beispiele gewesen von öffentlichen Ausschreibungen.
Eine öffentliche Ausschreibung haben wir aber gerade nicht gehabt. Also Sie vergleichen hier Äpfel mit Birnen und wundern sich dann hinterher, dass das Kompott nicht schmeckt.
(Zuruf vonseiten der Fraktion der NPD: Kein Redebedarf. – Marc Reinhardt, CDU: Diesen Antrag könnte man zurückziehen, wenn es einer wäre.)
CDU könnte ich jetzt hier erklären, es besteht nach den ausführlichen Darlegungen zu dem Vergabeverfahren, die der Minister uns hier vorgetragen hat, kein Redebedarf.
Das mache ich auch, ich will aber ganz klar noch mal erwähnen, dass gerade dieses Verfahren einer richterlichen Prüfung unterzogen worden ist und dass das Verfahren bestätigt worden ist.
Also von daher, Herr Foerster, es ist einfach Profilierung, es ist Populismus, was Sie hier machen, und es ist die Frage, ob das in dem Zusammenhang auf dem Rücken der Betroffenen anständig ist. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Henning Foerster, DIE LINKE: Sie reden doch Unsinn! Hören Sie doch auf!)
Doch, es ist ein Problem, in dem Fall schon, weil für mich ist das hier so ein bisschen wie Kinderüberraschung gewesen, das heißt, man hat da einen Satz stehen, vermutet dann, was es sein könnte – ich habe natürlich vermutet, es geht um die OLA –, und am Ende geht es um ein wichtiges und interessantes Thema, wie man Vergaben in Zukunft im Land regeln soll.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wie bisher auch, nämlich nach den rechtlichen Grundlagen. – Jochen Schulte, SPD: Nee, nee.)
Und die Frage ist, ob es nicht möglich ist, in Zukunft dem etwas mehr Text hinzuzufügen, sodass deutlich wird, über was wir reden, beziehungsweise einen Antrag zu schreiben,
Gut, dann will ich jetzt noch etwas zum OLA-Fall sagen. Wir haben uns natürlich informiert, hatten auch die Anschreiben vom Betriebsrat,
der da um Änderung gebeten hat. Aus meiner Sicht kann ich einfach nur sagen, die Hauptschuld liegt für mich ganz klar beim Mutterkonzern.
In dem Moment, wo die Beschäftigten sich sogar noch bemüht haben, und in dem Moment, wo der Mutterkonzern sagt, sorry, ich ziehe das jetzt zurück – das tut mir total leid für die Beschäftigten, aber das ist eben manchmal das Problem. Wenn die Geschäftsführung Mist baut, leiden die Beschäftigten darunter. Und ansonsten teile ich natürlich das Anliegen. Jetzt höre ich, es wird generell auch so gemacht, dass die Beschäftigten sozusagen...
Ja, dann müssen wir darüber diskutieren, wenn es nicht so ist. Dann ist ja ein Antrag von Ihnen sinnvoll. Aber wenn wir uns einig sind, wir wollen die Beschäftigten bei Vergaben übernehmen, weil die nicht bei jeder Vergabeentscheidung alle auf der Straße stehen sollen – da kommen ja wieder andere –, da sind wir uns doch offensichtlich völlig einig.
Was ich gerne hinzufügen würde, ist das Thema mit den Fahrzeugen. Das hatten wir auch im Energieausschuss andiskutiert. Niedersachsen macht das offensichtlich, dass sie sagen, wir bilden eine Landesgesellschaft, über die wir die Fahrzeuge anschaffen, und die Fahrzeuge stellen wir dem jeweiligen Betreiber dann zur Verfügung. Das muss man zumindest mal durchgerechnet haben, ob da unter Umständen eine Marge für das Land drin ist. Ich weiß, dass normalerweise Leasinggesellschaften das machen, aber Leasinggesellschaften machen es ja auch nicht für umsonst. Deswegen ist es zumindest prüfenswert, wenn andere Bundesländer es anders machen, ob wir da eine Einsparung erzielen und dadurch höhere Leistungen erbringen können für diejenigen, die den ÖPNV beziehungsweise konkret den SPNV nutzen. Und dann können wir darüber auch diskutieren.
Deswegen würde ich mir für die Zukunft wünschen, wenn es konkrete Ideen gibt, die in einem Antrag zu formulieren, dann kann ich mich natürlich auch wesentlich besser vorbereiten, um dann konstruktiver damit umzugehen. – Ich danke Ihnen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 26 auf: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Institutionelle Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften herstellen, die vorliegende Drucksache 6/2242.
Antrag der Fraktion der NPD Institutionelle Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften herstellen – Drucksache 6/2242 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gemäß dem Paragrafen 146 und dem folgenden des Gerichtsverfassungsgesetzes sind Staatsanwaltschaften weisungsgebundene Behörden, die dem jeweiligen Justizminister unterstellt sind. In der politischen Diskussion wird diese Stellung regelmäßig damit begründet, dass die Staatsanwaltschaften als Teil der Exekutiven der Regierung und damit dem Parlament im Hinblick auf das in Artikel 20 des Grundgesetzes verankerte Demokratiekonzept, -prinzip verantwortlich sein müssen.
Im Gegensatz zu dieser theoretischen Kontrolle besteht jedoch nach dem geltenden Recht die erhebliche Gefahr der politischen Einflussnahme auf die Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden durch die Regierung. Äußern kann sich dies zum einen darin, dass die Staatsanwaltschaften zur Unterdrückung politischer Gegner missbraucht werden, oder umgekehrt darin, dass bei politisch hochrangig Verdächtigen die Ermittlungen eingestellt beziehungsweise gar nicht erst aufgenommen werden.