Eine Veränderung des Einkommensteuerrechts ist aus meiner Sicht eine gute Möglichkeit, mit der der Gesetzgeber direkt die Attraktivität solcher Veranstaltungen erhöhen kann.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Peter Ritter, DIE LINKE: Oh! – Zuruf von Manfred Dachner, SPD)
Sehr geehrte Damen und Herren, Volksfeste mit maritimem Charakter sind ein Alleinstellungsmerkmal im Ostseeraum. Zwar gibt es auch in Schleswig-Holstein, in Niedersachsen und Hamburg Segelsportfeste, in und für Mecklenburg-Vorpommern gewinnen solche Veranstaltungen aber ständig an Bedeutung. Es handelt sich demnach um eine wachsende Branche. Schon allein aus diesem Grunde ist es sinnvoll, das Einkommensteuergesetz anzupassen
Zugleich dienen solche Veranstaltungen auch dazu, bestehende geschäftliche Kontakte zu pflegen und neue aufzubauen. Mecklenburg-Vorpommern ist zwar sehr erfolgreich dabei, den wirtschaftlichen Abstand insbesondere zu den westdeutschen Bundesländern zu verkleinern,
dennoch können wir auf diesem Weg noch deutlich schneller werden. Diese Änderung des Einkommensteuerrechts kann also auch dazu beitragen, die Verkleinerung des wirtschaftlichen Abstandes zu beschleunigen.
Ich will hier ganz besonders auch noch einmal auf die Ausführungen meines Kollegen Wolfgang Waldmüller eingehen und darauf hinweisen, dass diese Initiative, die wir heute hier im Landtag einbringen, von den wirtschaftspolitischen Sprechern der CDU-Landtagsfraktionen der Nordländer ausdrücklich unterstützt wird.
(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Deswegen muss sie noch lange nicht sinnvoll sein. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte zum Schluss meiner Rede noch einmal kurz zusammenfassen, worum es heute geht.
Es geht auch nicht darum, Kosmetik am Einkommensteuerrecht zu betreiben. Der vorliegende Antrag ist angewandte Steuerpolitik.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist ja Kreativwirtschaft, was Sie da machen. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Ich würde mich daher über eine breite Zustimmung zu diesem Antrag freuen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Also damit hat die CDU keine Wirtschaftskompetenz.)
(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Machen Sie das auch, Frau Präsidentin! – Heinz Müller, SPD: Na, dann mal tau!)
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/2250 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? –
Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD, bei keinen Enthaltungen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/2250. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/2250 angenommen, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Missbrauch von Werkverträgen endlich wirksam verhindern, auf der Ihnen vorliegenden Drucksache 6/2244.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Missbrauch von Werkverträgen endlich wirksam verhindern – Drucksache 6/2244 –
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor knapp anderthalb Jahren haben wir das Thema Werkverträge auf Antrag meiner Fraktion in diesem Haus schon einmal diskutiert. Getan hat sich leider seitdem nicht allzu viel.
Spätestens nach dem tragischen Tod von zwei rumänischen Werkvertragsarbeitern auf der MEYER WERFT in Papenburg sollte doch jedem politisch Verantwortlichen klar sein, dass nach wie vor dringender Handlungsbedarf besteht. Dies unterstreicht auch die den ganzen Sommer über anhaltende Berichterstattung zum missbräuchlichen Einsatz von Werkverträgen insbesondere in den Schlachthöfen. Aber auch im Einzelhandel oder in der Autoindustrie müsste sich die Einschätzung, es handele sich bei diesem Phänomen um bedauerliche Einzelfälle, verändert haben.
Die Arbeitsministerin des Landes hatte dies 2012 erkannt und folgerichtig auch entsprechende Initiativen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz unterstützt. Es war die CDU, die mit ihrem Nein im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates verhinderte, dass die Landesregierungen einheitlich auftreten und einer Entschließung gegen die Umgehung von Arbeitnehmerrechten durch Werkverträge zustimmen konnten.
Ich hoffe sehr, dass Sie an dieser Stelle lernfähig sind, und darf daran erinnern, dass in der Einschätzung zur Notwendigkeit, den Missbrauch von Werkverträgen gesetzlich zu unterbinden, durchaus große Übereinstimmung zwischen allen Arbeitnehmervertretern im demokratischen Lager besteht. Und um das noch einmal zu unterstreichen, Herr Kollege Renz, darf ich aus dem Ergänzungsantrag zum Leitantrag A 182 der CDA
Dort heißt es: „Wir verurteilen die missbräuchliche Nutzung von Werkverträgen als Instrument, um tarifliche und soziale Standards, etwa die Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung, zu unterlaufen. Daher werden wir prüfen, ob das vorhandene rechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung des Missbrauchs ausreicht oder ob politischer Handlungsbedarf besteht.“