(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Stefanie Drese, SPD: Ja, ja, verstehen wir. – Dietmar Eifler, CDU: Traditionssegler!)
Diese Gastronomieschiffe haben nichts damit zu tun, dass sie davon profitieren, dass die Traditionsschiffe vorbeisegeln.
Im Übrigen ist der Antrag so unbestimmt und unkonkret, dass man ihm eigentlich formal schon nicht zustimmen kann. Sie wissen offensichtlich selbst nicht, wie diese Lockerung der Steuergesetzgebung aussehen soll – das hat ja gerade auch Ihre Finanzministerin eindrucksvoll
dargelegt –, ohne eben weitere Gleichbehandlungsprobleme damit zu schaffen. Wie wollen Sie denn eigentlich sicherstellen, dass der Steuervorteil für Unternehmen nur auf Traditionsschiffen und nicht auch auf modernen Gastronomieschiffen gilt? Wie wollen Sie das dann abgrenzen?
Wir GRÜNE wollen auch in Zukunft, dass unangemessen hohe Repräsentationskosten einiger weniger wohlhabender Unternehmen nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.
Im Übrigen besteht auch keine neue Situation. Unternehmen konnten noch nie für solche Ausflüge ihre Kosten absetzen, ich komme zum Ende,
Er geht nämlich von falschen Annahmen aus und liefert keine Lösungen. Wir lehnen diesen Antrag auf jeden Fall ab.
(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Tilo Gundlack, SPD: Sie vernichten wieder mal Arbeitsplätze im Land. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU in erster Linie versucht, die FDP zu ersetzen. Die FDP ist weg vom Fenster, jetzt kommt der Herr Waldmüller hierher und spielt den Teil der FDP und versucht hier, Klientelpolitik zu machen.
Erstens. Der Bundesfinanzgerichtshof ist relativ klug, das merken wir, wenn wir unsere Einkommensteuererklärungen abgeben. Er ist sehr kompliziert und sehr, sehr klug. Und er hat ein Urteil gefällt, was relativ deutlich ist, und das hat er auch zu Recht so formuliert.
Zweitens. Wenn hier der Herr Gundlack als Finanzspezialist uns erklärt, dass, wenn das nicht geändert wird, womöglich keine Windjammer mehr zu sehen sind und die Leute nicht mehr kommen, mein lieber Herr Gundlack, dann stimmt etwas am Konzept nicht. Sie können nicht davon ausgehen, dass man sich auf den Standpunkt stellen kann, entweder ändert ihr jetzt das Steuergesetz, damit die Unternehmer auf Kosten der Allgemeinheit diese Ausfahrten machen können, damit dann die Windjammer da sind und die ganzen Leute kommen und schauen, oder das Ganze fällt ins Wasser und, wie Sie sagten, dann kommt keiner mehr. Sehen Sie, diese Logik ist ganz einfach, na ja, die ist ganz einfach dumm. Das ist eine dumme Logik.
Wir haben ganz klare Entscheidungen. Wir haben hier auch vorgetragen bekommen, warum das Ganze nicht funktioniert, aber das ist im Steuerrecht Gott sei Dank so. Wir haben eine Gestaltungsfreiheit und wenn man geschickt vorgeht, dann kann man natürlich durch Gestaltung auch dem Finanzamt ein Schnippchen schlagen.
Das Luftschiff und der Ballon wurden eben hier von den GRÜNEN angeführt. Wenn ein Unternehmer da einsteigt mit seinen Kunden, dann muss er das selbst bezahlen. Wenn aber der Ballon beschriftet ist mit einer Werbung vom Unternehmen, sieht die Welt schon wieder ganz anders aus. Sie sehen also, es ist ein bisschen Luft drin, es ist Kaugummi, aber das, was Sie hier vorgelegt haben, das lehnen wir ab. Erstens, aus sozialen Gründen lehnen wir es ab, und zweitens, weil es ganz einfach dumm gemacht ist. Es funktioniert nicht. – Vielen Dank.
Zunächst einmal, Frau Rösler, in Bezug auf Klientelantrag, auch an die Kollegen von den GRÜNEN, halten Sie sich einfach den Spiegel vors Gesicht!
(Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Da sind wir jetzt zutiefst erschüttert.)
Zum sehr geschätzten Kollegen Wolfgang Waldmüller, der sehr wohl in München geboren ist, und ich glaube, er ist auch sehr stolz darauf, er macht natürlich hier nicht Werbung für das Oktoberfest, ich habe den Eindruck, das ist bei dem einen oder anderen so angekommen. Nein, der Antrag und das, was Herr Waldmüller, mein Kollege, hier vertritt, ist genau die Werbung für eines der größten, nämlich für das größte Volksfest in unserem Bundesland, und darum geht es. Es geht um die Hanse Sail und das will ich einfach noch mal ganz deutlich hier in der Runde sagen.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dass die Hanse Sail in Gefahr ist.)
denn so viel sei dazu gesagt: Das deutsche Recht – und das wissen wir ja wohl – ist voller Absurditäten. Auch für Schnittblumen wird ein Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent fällig, Babynahrung hingegen kostet 19 Prozent. Hundefutter kostet 7 Prozent und besonders absurd ist es bei der Currywurst. Gibt es in dem Imbiss nur behelfsmäßige Verzehrvorrichtungen ohne Sitzgelegenheit, ist der schlichte Verkauf der Currywurst keine Dienstleistung, sondern lediglich eine Nahrungsmittellieferung. Deshalb gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Gibt es jedoch eine Sitzgelegenheit, die dazu bestimmt ist, den Verzehr der Speisen zu erleichtern, dann ist die Currywurst eine Dienstleistung und es werden 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. So viel zu den Absurditäten.
Warum also fordern wir heute dazu auf, dem deutschen Steuerrecht einen weiteren Ausnahmetatbestand hinzuzufügen? Warum sollen sich geschäftliche Buchungen von Traditionsseglern zur Hanse Sail künftig ebenfalls gewinnmindernd auswirken können?
Ganz einfach, weil die Segelveranstaltungen wie die Hanse Sail für Mecklenburg-Vorpommern von hervorragender wirtschaftlicher Bedeutung sind.
Alles, was wir dafür tun können, diese inzwischen traditionelle Veranstaltung noch attraktiver zu machen, sollten wir auch tun.
Eine Veränderung des Einkommensteuerrechts ist aus meiner Sicht eine gute Möglichkeit, mit der der Gesetzgeber direkt die Attraktivität solcher Veranstaltungen erhöhen kann.