Danach, also nach dem Wirksamwerden der Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit auch für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus den EU-Staaten Rumänien und Bulgarien. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit besagt, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger ohne vorherige Beantragung einer Arbeitserlaubnis in jedem Land der Europäischen Union erwerbstätig werden dürfen, und weil Sie das ablehnen und kritisieren, wird zweierlei deutlich: erstens Ihre Ausländerhetze und zweitens Ihre ablehnende Haltung gegenüber der Europäischen Union.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bis zum Eintreten der Arbeitnehmerfreizügigkeit können Übergangsfristen von maximal sieben Jahren seit dem EU-Beitritt gewährt werden.
Das ist für Rumänien und Bulgarien am 31. Dezem- ber 2013 erreicht. Der Antrag der NPD-Fraktion ist damit nicht nur überflüssig, er verstößt auch gegen geltendes EU-Recht
Sie machen mit Ihrem Antrag wieder einmal eine unnötige und gefährliche Drohkulisse auf. Alles, was Sie erreichen wollen, ist das Schüren von Fremdenfeindlichkeit und Hass. Nichts anderes bezwecken Sie mit diesem Antrag.
Eine Armutszuwanderung in das soziale Netz kann es so, wie Sie es in Ihrem Antrag und in Ihrer Rede geschildert haben, Herr Müller, nicht geben. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger erhalten nicht unmittelbar Sozialleistungen, wie von Ihnen suggeriert.
EU-Arbeitnehmerinnen und EU-Arbeitnehmer haben frühestens nach drei Monaten Aufenthalt das Recht, Arbeitslosengeld II zu beantragen, und dies auch nur dann, wenn sie vorher bereits in Deutschland gearbeitet haben.
Im Jahr 2012 haben sich insgesamt – jetzt mal zu den Zahlen – 1.632 Menschen aus Rumänien und Bulgarien in Mecklenburg-Vorpommern aufgehalten.
Das zeigt das Ausländerzentralregister. Sie sind aus verschiedenen Gründen und mit unterschiedlichen Aufenthaltsstadien in unserem Bundesland. Es sind Studentinnen und Studenten, Menschen mit Aufenthaltstitel – also festem, auf Dauer angelegtem Aufenthalt –, EUBürgerinnen und -Bürger und Menschen, die zu einem früheren Zeitpunkt Asyl in unserem Bundesland beantragt haben. Die Gruppe der Asylbewerberinnen und Asylbewerber, vor denen Sie ja die meiste Angst haben,
ist aus diesen Ländern zahlenmäßig gering vertreten. Ich möchte das hier einmal kurz aufzeigen, um die Luft aus Ihrer aufgeplusterten Drohnummer herauszulassen,
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das wäre vielleicht gar nicht mal schlecht, damit sie sich nicht vor Angst in die Hosen machen, die Jungs.)
Im Jahr 2012 gab es in Mecklenburg-Vorpommern jeweils nur einen Antragsteller auf Asyl aus Rumänien sowie aus Bulgarien,
Sie machen hier also aus der sprichwörtlichen Mücke einen Elefanten, weil es Ihnen so in den Kram passt und
weil Sie so Ihrem Menschenhass ein bisschen Futter geben wollen, aber wie gesagt, diese Rechnung geht nicht auf, Herr Pastörs.
Sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem anderen EU-Land rechtmäßig beschäftigt, gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Aufnahmelandes, das heißt, sie müssen zu denselben Bedingungen wie die Einheimischen eingestellt werden.
Das betrifft zum Beispiel die Entlohnung, das Kündigungsrecht, die berufliche Wiedereingliederung und den Zugang zu Fortbildungen. Eine Unterwanderung des Arbeitsmarktes durch die Beschäftigung zu Dumpinglöhnen verstößt somit gegen geltendes Recht.
Bei der Einstellung von EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dürfen keine diskriminierenden Einstellungskriterien oder Beschränkungen in Form von Höchstquoten angesetzt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor gut zwei Jahren, am 1. Mai 2011, ist für die acht EU-Staaten Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit in Kraft getreten.
Das Tamtam von Trommler Müller und seinen Kameraden um die unkontrollierte Einwanderung, vor allem aus unserem Nachbarland Polen, klingt mir heute noch in den Ohren.
Und an dieser Stelle frage ich Sie, Herr Müller: Hat die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Polen und die anderen Länder zu einer unkontrollierbaren Zuwanderung nach Mecklenburg-Vorpommern geführt?